Christoph Overkott
2017-12-05 13:59:47 UTC
Im Hinblick auf die staatlichen Eheregelungen zeigt sich die Österreichische Justiz durchgeknallt.
Dabei geht es nicht um die Rechtsgleichheit. Denn wenn Männern und Frauen das Recht eingeräumt wird, einen zivilrechtlichen Vertrag über eine heterosexuelle Lebensgemeinschaft zu schließen, wird kein Bürger wegen seines Geschlechts benachteiligt. Auch wird kein Bürger wegen seines Geschlechts benachteiligt, wenn der Staat heterosexuelle Lebensgemeinschaften nicht hetereosexuellen Lebensgemeinschaft aufgrund faktischer Ungleichheit nicht gleichstellt. Schließlich muss er auch rechtschaffende Bürger und straffällige Bürger nicht gleichstellen.
Vor allem geht es um die Willkürinterpretation von Zeitgemäßheit, mit der Österreichische Richter die abstrakte Normenkontrolle durch Beiziehung außergesetzlicher Umstände pervertieren und ihre judikative Kompetenz gegenüber der Legislative überschreiten. Man kann nur hoffen, dass Österreichische Richter totalitäre Ideen nicht irgendwann mal wieder zeitgemäß finden.
Dabei geht es nicht um die Rechtsgleichheit. Denn wenn Männern und Frauen das Recht eingeräumt wird, einen zivilrechtlichen Vertrag über eine heterosexuelle Lebensgemeinschaft zu schließen, wird kein Bürger wegen seines Geschlechts benachteiligt. Auch wird kein Bürger wegen seines Geschlechts benachteiligt, wenn der Staat heterosexuelle Lebensgemeinschaften nicht hetereosexuellen Lebensgemeinschaft aufgrund faktischer Ungleichheit nicht gleichstellt. Schließlich muss er auch rechtschaffende Bürger und straffällige Bürger nicht gleichstellen.
Vor allem geht es um die Willkürinterpretation von Zeitgemäßheit, mit der Österreichische Richter die abstrakte Normenkontrolle durch Beiziehung außergesetzlicher Umstände pervertieren und ihre judikative Kompetenz gegenüber der Legislative überschreiten. Man kann nur hoffen, dass Österreichische Richter totalitäre Ideen nicht irgendwann mal wieder zeitgemäß finden.