Ulrich Maier
2018-08-07 13:54:49 UTC
Die Welt meldet zu den Entschädigungszahlungen hinsichtlich der Münchner
Flughafensperrung:
Die Lufthansa teile mit: "Für die Maßnahme trage die Airline nicht die
Verantwortung."
Und:
"Dennoch greift die EU-Verordnung aus Sicht der Lufthansa nicht, denn
die Sperrung war ein „außergewöhnlicher Umstand“ und ist daher nicht von
der Airline zu verantworten."
https://www.welt.de/wirtschaft/article180683074/Trotz-Panne-Keine-Entschaedigung-fuer-Flughafen-Chaos-in-Muenchen.html
Die Flughafensperrung selbst ist m.E. keinesfalls ein „außergewöhnlicher
Umstand“. Dass ein Passagier unkontrolliert oder unvollständig
kontrolliert in den Sicherheitsbereich gelangt, passiert immer wieder.
Es ist ein Fehler wie viele andere, nicht zu vergleichen mit einer
Sperrung etwa wegen eines "echten" Terroralarms.
Deswegen meine Frage: Muss sich die Lufthansa Fehler ihrer Dienstleister
zurechnen lassen? Der Flughafen inkl. Abfertigung ist ja wohl ein
Dienstleister der Lufthansa?
Wenn nicht, dann ist der Abwehrversuch verständlich, aber wohl kaum
aussichtsreich - es sei denn, die einzelnen Passagiere müssen sich wegen
der (in der Regel lediglich) 250 Euro bis zum BGH hochklagen.
Ulrich
Flughafensperrung:
Die Lufthansa teile mit: "Für die Maßnahme trage die Airline nicht die
Verantwortung."
Und:
"Dennoch greift die EU-Verordnung aus Sicht der Lufthansa nicht, denn
die Sperrung war ein „außergewöhnlicher Umstand“ und ist daher nicht von
der Airline zu verantworten."
https://www.welt.de/wirtschaft/article180683074/Trotz-Panne-Keine-Entschaedigung-fuer-Flughafen-Chaos-in-Muenchen.html
Die Flughafensperrung selbst ist m.E. keinesfalls ein „außergewöhnlicher
Umstand“. Dass ein Passagier unkontrolliert oder unvollständig
kontrolliert in den Sicherheitsbereich gelangt, passiert immer wieder.
Es ist ein Fehler wie viele andere, nicht zu vergleichen mit einer
Sperrung etwa wegen eines "echten" Terroralarms.
Deswegen meine Frage: Muss sich die Lufthansa Fehler ihrer Dienstleister
zurechnen lassen? Der Flughafen inkl. Abfertigung ist ja wohl ein
Dienstleister der Lufthansa?
Wenn nicht, dann ist der Abwehrversuch verständlich, aber wohl kaum
aussichtsreich - es sei denn, die einzelnen Passagiere müssen sich wegen
der (in der Regel lediglich) 250 Euro bis zum BGH hochklagen.
Ulrich