Discussion:
Vollstreckungstitel: was damit tun?
(zu alt für eine Antwort)
blackjack
2017-08-05 17:42:18 UTC
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Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?

(gehört eigentlich in die Finanz-Gruppe, aber dort schreibt ja nur Selzer McKenzie)
Detlef Meißner
2017-08-05 18:10:32 UTC
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Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
Vollstrecken lassen?

Vorschlag machen zum Abstottern, z.B. 20 € pro Monat.

Detlef
blackjack
2017-08-05 18:30:32 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
Vollstrecken lassen?
Dann zahle ich den Gerichtsvollzieher und der Schuldner hat Einkünfte von unter 1000€. Dann bekomme ich nichts.
Wenn das Konto nicht geschützt ist, bekomme ich dann die 300€ vom Konto?
Post by Detlef Meißner
Vorschlag machen zum Abstottern, z.B. 20 € pro Monat.
Hatten wir schon vereinbart, zugesagt, aber dann kam nie Geld. Vielleicht kennt der Schulder das Verfahren und weiß, dass nicht viel zu holen ist.
Detlef Meißner
2017-08-05 20:15:39 UTC
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Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
Vollstrecken lassen?
Dann zahle ich den Gerichtsvollzieher und der Schuldner hat Einkünfte von unter 1000€. Dann bekomme ich nichts.
Ja, das kann so kommen. Kenne ich.
Post by blackjack
Wenn das Konto nicht geschützt ist, bekomme ich dann die 300€ vom Konto?
Dann müsstest du das Konto pfänden lassen. Das Prozedere kenne ich aber
nicht.
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Vorschlag machen zum Abstottern, z.B. 20 € pro Monat.
Hatten wir schon vereinbart, zugesagt, aber dann kam nie Geld.
Kenne ich. Wird versprochen, um einen still zu halten.
Post by blackjack
Vielleicht kennt der Schulder das Verfahren und weiß, dass nicht viel zu holen ist.
Ja, es gibt Schuldner, die kennen sich da ganz gut aus. Die kennen auch
andere Schuldner und geben sich gegenseitig Tipps.

Leider hat man als Privatperson keine Möglichkeit, bei der Schufa was
eintragen zu lassen. Denn ein Schufaeintrag und dann evtl. keinen
Handyvertrag zu bekommen, ist für manche Leute eine schlimme Strafe.

Aber wahrscheinlich gibt es einen Trick, trotzdem was bei der Schufa
eintragen zu lassen.

300 € sind ja nun kein Betrag. Entweder die Person hat noch andere
Mahnbescheide/Titel laufen und legt es darauf an, auf Dauer nicht zahlen
zu müssen, oder irgendwann wird Privatinsolvenz angemeldet.

Was ich so kenne: Frau alleinerziehend mit Kind. 450-€-Job. Mehr wird
nicht angenommen, weil man dann ja die Miete und die Schulden bezahlen
müsste und sich außerdem um das Kind kümmern muss. Kind wird größer, der
Frau wird eine längere Beschäftigung vom Jobcenter zugemutet - und zack
- wird sie wieder schwanger. Und das ohne Mann.

Prinzipiell eine lebenslange Anstellung bei Hartz IV.

Da kann man nur hoffen, dass sich daran in den nächsten 30 Jahren mal
was ändern wird. Aber, wie gesagt, die Hoffnung ist gering.

BTW: Ich habe einen Titel über rund 2000 €. Aber ich schicke alle 2
Jahre den Gerichtsvollzieher los. Ich darf nur nicht vergessen, meine
Erben entsprechend zu instruieren.

Detlef
blackjack
2017-08-05 20:53:48 UTC
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Post by Detlef Meißner
Leider hat man als Privatperson keine Möglichkeit, bei der Schufa was
eintragen zu lassen. Denn ein Schufaeintrag und dann evtl. keinen
Handyvertrag zu bekommen, ist für manche Leute eine schlimme Strafe.
Ich habe gehört, man kann den Titel weiterverkaufen.
Dann bekommt man nicht viel, aber ein gewerblicher Käufer kann dann einen Schufaeintrag machen.
Harald Klotz
2017-08-05 22:01:58 UTC
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Post by blackjack
Ich habe gehört, man kann den Titel weiterverkaufen.
Dann bekommt man nicht viel, aber ein gewerblicher Käufer kann dann einen Schufaeintrag machen.
Auch der kann es nicht.
Aber welche Sorge machst du dir um den ohnehin vorhandenen Eintrag?

Verkaufen geht evtl. an Firmen wie Kreditreform, wenn sie es kaufen wollen.
Austahlungen soll es wohl bis 50% geben.

Grüße Harald
Detlef Meißner
2017-08-06 04:28:25 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by blackjack
Ich habe gehört, man kann den Titel weiterverkaufen.
Dann bekommt man nicht viel, aber ein gewerblicher Käufer kann dann einen Schufaeintrag machen.
Auch der kann es nicht.
Aber welche Sorge machst du dir um den ohnehin vorhandenen Eintrag?
Wie kommst du darauf, dass ein Schufaeintrag vorhanden ist?
Post by Harald Klotz
Verkaufen geht evtl. an Firmen wie Kreditreform, wenn sie es kaufen wollen.
Austahlungen soll es wohl bis 50% geben.
Wenn es 50% gibt, kann man noch zufrieden sein.

Detlef
blackjack
2017-08-06 08:31:24 UTC
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Post by Harald Klotz
Post by blackjack
Ich habe gehört, man kann den Titel weiterverkaufen.
Dann bekommt man nicht viel, aber ein gewerblicher Käufer kann dann einen Schufaeintrag machen.
Auch der kann es nicht.
Aber welche Sorge machst du dir um den ohnehin vorhandenen Eintrag?
Mir ist nicht klar, dass ein Vollstreckungstitel automatisch von der Schufa erfasst wird.
Detlef Meißner
2017-08-06 08:48:50 UTC
Permalink
Post by blackjack
Post by Harald Klotz
Post by blackjack
Ich habe gehört, man kann den Titel weiterverkaufen.
Dann bekommt man nicht viel, aber ein gewerblicher Käufer kann dann einen Schufaeintrag machen.
Auch der kann es nicht.
Aber welche Sorge machst du dir um den ohnehin vorhandenen Eintrag?
Mir ist nicht klar, dass ein Vollstreckungstitel automatisch von der Schufa erfasst wird.
Nein, wird es auch nicht.
Man muss es bei der Schufa eintragen. Und das können nur Mitglieder.

Detlef
Stefan
2017-08-07 05:37:03 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Post by Harald Klotz
Post by blackjack
Ich habe gehört, man kann den Titel weiterverkaufen.
Dann bekommt man nicht viel, aber ein gewerblicher Käufer kann dann einen Schufaeintrag machen.
Auch der kann es nicht.
Aber welche Sorge machst du dir um den ohnehin vorhandenen Eintrag?
Mir ist nicht klar, dass ein Vollstreckungstitel automatisch von der Schufa erfasst wird.
Nein, wird es auch nicht.
Man muss es bei der Schufa eintragen. Und das können nur Mitglieder.
Detlef
Er könnte das Verfahren aber bis zur EV treiben,
d.h. GV mit Pfändung beauftragen,
der meldet "fruchtloser Pfändungsversuch",
dann den GV zur Abnahme der EV beauftragen.

Der GV lädt den Schuldner schriftlich vor,
der GV meldet, dass der Schuldner nicht erschienen ist,
Haftbefehl beantragen,
GV zur Vollstreckung des EV beauftragen -> Schuldner gibt EV ab

==> Eintragung ins Schuldnerverzeichnis

Wie das heute aussieht weiß ich nicht. Vor vielen Jahren hatte ich da
regelmäßig Zugriff drauf. Da erschien das einmal im Monat in Papierform.
Ich geh mal davon aus, dass die Einträge dann auch bei den bekannten
Auskunfteien landen.

Bringt aber in so einem Fall nichts und kostet zusätzlich Geld, ich
schätze mal alles zusammen um die 100,- €

Wenn der Schuldner dann irgendwann die Privatinsolvenz anmeldet, ist das
Thema eh durch...


Gruß

Stefan
U***@web.de
2017-08-07 07:39:30 UTC
Permalink
Post by Stefan
Er könnte das Verfahren aber bis zur EV treiben,
d.h. GV mit Pfändung beauftragen,
der meldet "fruchtloser Pfändungsversuch",
Abwarten nicht mehr erforderlich,
kannste hier im Thread nachlesen.
Post by Stefan
dann den GV zur Abnahme der EV beauftragen.
[...]
Post by Stefan
GV zur Vollstreckung des EV beauftragen -> Schuldner gibt EV ab
==> Eintragung ins Schuldnerverzeichnis
Wie das heute aussieht weiß ich nicht.
Das merkt man.
Harald Klotz
2017-08-08 01:27:46 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Mir ist nicht klar, dass ein Vollstreckungstitel automatisch von der Schufa erfasst wird.
Nein, wird es auch nicht.
Man muss es bei der Schufa eintragen. Und das können nur Mitglieder.
Die Schufa uns auch andere erfassen regel mäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten.

Grüße Harald
Rupert Haselbeck
2017-08-08 05:30:09 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Die Schufa uns auch andere erfassen regel mäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch

MfG
Rupert
ottitale
2017-08-08 06:41:42 UTC
Permalink
Rupert Haselbeck +mein-rest-***@gmx.de+ brachte am Tue, 08 Aug 2017
07:30:09 +0200 zum Thema Re: Vollstreckungstitel: was damit tun? in der
Post by Rupert Haselbeck
Post by Harald Klotz
Die Schufa uns auch andere erfassen regel mäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch
Zumindest wird von diversen Anwälten kolportiert:

Das einzige was die Schufa selbst aktiv betreibt, ist der Abgleich der
Daten in den amtlichen Schuldnerverzeichnissen bei den deutschen
Amtsgerichten. Wer dort einen Eintrag hat, erhält auch einen negativen
Eintrag in seinem Schufa-Datensatz.

Und die Schufa selbst sagt:
Dazu kommen Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen wie z.B.
Handelsregister- oder Amtsgericht-Einträge.
Q: https://www.schufa-auskunft.de/wissenswertes-zu-schufa-eintraegen.html
--
Der Mensch lebt nicht vom Brot allein.
Auch Wurst und Käse sollen sein.
Ulrich Maier
2017-08-08 07:32:54 UTC
Permalink
... zumal die Schufa selbst angibt:

"Wir erhalten die Daten von:
- unseren Vertragspartnern
- öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und
- anderen öffentlichen Bekanntmachungen"

Ulrich
Detlef Meißner
2017-08-08 09:48:16 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
- unseren Vertragspartnern
Die Vertragspartner schicken die zu.
Post by Ulrich Maier
- öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und
- anderen öffentlichen Bekanntmachungen"
Wer schickt hier die Daten zu?

Hier müsste stehen: "Aus öffentlichen ..."

D.h.es müsste jemand beauftragt werden, diese Verzeichnisse durchzusehen.

Früher war das ja auch so, dass es Leute gab, die die aushängenden
Aufgebote durchsahen und die Adressen weitergaben. Und das Brautpaar
bekam dann rechtzeitig Angebote über Möbel, Hochzeitsreisen und
Sexspielzeug.

Detlef
Harald Klotz
2017-08-08 16:18:05 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Ulrich Maier
- öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und
- anderen öffentlichen Bekanntmachungen"
Wer schickt hier die Daten zu?
So weit weiß keiner.
Post by Detlef Meißner
Hier müsste stehen: "Aus öffentlichen ..."
D.h.es müsste jemand beauftragt werden, diese Verzeichnisse durchzusehen.
So ist es.

Die Verzeichnisse sind öffentlich und die Schufa wie auch andere
schicken ihre Leute regelmäßig in die Gerichte um die Verzeichnisse
einzsehen und neue Einträge zu erfassen.
Villeicht gibt es bei den Gerichten auch den Service diese Daten zu
übermitteln, ich meiner aber nicht.
Letztlich ist es egal wie die Schufa an die Daten kommt.
Die Dvhuldnerverzeichnisse sind öffentlich und können von Jedermann auf
den Gerichten eingesehen werden und die Schufa macht das.

Grüße Harald
Detlef Meißner
2017-08-08 16:49:51 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Post by Ulrich Maier
- öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und
- anderen öffentlichen Bekanntmachungen"
Wer schickt hier die Daten zu?
So weit weiß keiner.
Post by Detlef Meißner
Hier müsste stehen: "Aus öffentlichen ..."
D.h.es müsste jemand beauftragt werden, diese Verzeichnisse durchzusehen.
So ist es.
Die Verzeichnisse sind öffentlich und die Schufa wie auch andere
schicken ihre Leute regelmäßig in die Gerichte um die Verzeichnisse
einzsehen und neue Einträge zu erfassen.
Villeicht gibt es bei den Gerichten auch den Service diese Daten zu
übermitteln, ich meiner aber nicht.
Letztlich ist es egal wie die Schufa an die Daten kommt.
Die Dvhuldnerverzeichnisse sind öffentlich und können von Jedermann auf
den Gerichten eingesehen werden und die Schufa macht das.
Meine Erfahrung zeigt mir, dass das nicht sehr gründlich passiert.

Jetzt müsste man mal einen Test machen.
Bekomme ich als Privatperson Schufa-Auskunft (nicht über mich selbst)?

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-08 17:32:09 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Post by Ulrich Maier
- öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und
- anderen öffentlichen Bekanntmachungen"
Wer schickt hier die Daten zu?
So weit weiß keiner.
Post by Detlef Meißner
Hier müsste stehen: "Aus öffentlichen ..."
D.h.es müsste jemand beauftragt werden, diese Verzeichnisse durchzusehen.
So ist es.
Die Verzeichnisse sind öffentlich und die Schufa wie auch andere
schicken ihre Leute regelmäßig in die Gerichte um die Verzeichnisse
einzsehen und neue Einträge zu erfassen.
Villeicht gibt es bei den Gerichten auch den Service diese Daten zu
übermitteln, ich meiner aber nicht.
Letztlich ist es egal wie die Schufa an die Daten kommt.
Die Dvhuldnerverzeichnisse sind öffentlich und können von Jedermann auf
den Gerichten eingesehen werden und die Schufa macht das.
Meine Erfahrung zeigt mir, dass das nicht sehr gründlich passiert.
Und ich weiß, dass das übergündlich passiert. Versuche nur mal irgendwo
ein Konto zu eröffnen, ohne dass die Schufa davon erfährt

Und nicht nur die - ich hab' nicht schlecht gestaunt, dass 4 oder 5
solcherart dubiosen Vereine meine Daten haben. Aber was für welche -
irgend so'n Arsch hat da sogar eingetragen, irgend eine meiner eVs wäre
mit Haftbefehl erzwungen worden. Und so'n Schwachsinn hängt dir dann
ewig an.

Und die wetteifern inzwischen um ihre Bewertung - albener geht's wohl
nimmer. Ihr Geschäft machen sie übrigens mit Auskünften, wenn ich das
richtig verstanden habe.
Post by Detlef Meißner
Jetzt müsste man mal einen Test machen.
Bekomme ich als Privatperson Schufa-Auskunft (nicht über mich selbst)?
Wenn du zahlst, sicher. Schlimmstenfalls musst du ein berechtigtes
Interesse nachweisen - also z.B. du willst die Zahlungsfähigkeit eines
Kreditnehmers feststellen.
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-08-08 17:39:26 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Post by Ulrich Maier
- öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und
- anderen öffentlichen Bekanntmachungen"
Wer schickt hier die Daten zu?
So weit weiß keiner.
Post by Detlef Meißner
Hier müsste stehen: "Aus öffentlichen ..."
D.h.es müsste jemand beauftragt werden, diese Verzeichnisse durchzusehen.
So ist es.
Die Verzeichnisse sind öffentlich und die Schufa wie auch andere
schicken ihre Leute regelmäßig in die Gerichte um die Verzeichnisse
einzsehen und neue Einträge zu erfassen.
Villeicht gibt es bei den Gerichten auch den Service diese Daten zu
übermitteln, ich meiner aber nicht.
Letztlich ist es egal wie die Schufa an die Daten kommt.
Die Dvhuldnerverzeichnisse sind öffentlich und können von Jedermann auf
den Gerichten eingesehen werden und die Schufa macht das.
Meine Erfahrung zeigt mir, dass das nicht sehr gründlich passiert.
Und ich weiß, dass das übergündlich passiert. Versuche nur mal irgendwo
ein Konto zu eröffnen, ohne dass die Schufa davon erfährt
Nun, das liegt an den Banken, die die Daten an die Schufa geben.
Post by Hartmut Kraus
Und nicht nur die - ich hab' nicht schlecht gestaunt, dass 4 oder 5
solcherart dubiosen Vereine meine Daten haben. Aber was für welche -
irgend so'n Arsch hat da sogar eingetragen, irgend eine meiner eVs wäre
mit Haftbefehl erzwungen worden. Und so'n Schwachsinn hängt dir dann
ewig an.
Und die wetteifern inzwischen um ihre Bewertung - albener geht's wohl
nimmer. Ihr Geschäft machen sie übrigens mit Auskünften, wenn ich das
richtig verstanden habe.
Post by Detlef Meißner
Jetzt müsste man mal einen Test machen.
Bekomme ich als Privatperson Schufa-Auskunft (nicht über mich selbst)?
Wenn du zahlst, sicher. Schlimmstenfalls musst du ein berechtigtes
Interesse nachweisen - also z.B. du willst die Zahlungsfähigkeit eines
Kreditnehmers feststellen.
Das ist aber sicherlich nur eine Vermutung.

Bei einem neuen Mietvertrag steht oft dabei, der Mieter stimme einer
Schufa-Auskunft zu.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-08 21:03:37 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Post by Ulrich Maier
- öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und
- anderen öffentlichen Bekanntmachungen"
Wer schickt hier die Daten zu?
So weit weiß keiner.
Post by Detlef Meißner
Hier müsste stehen: "Aus öffentlichen ..."
D.h.es müsste jemand beauftragt werden, diese Verzeichnisse durchzusehen.
So ist es.
Die Verzeichnisse sind öffentlich und die Schufa wie auch andere
schicken ihre Leute regelmäßig in die Gerichte um die Verzeichnisse
einzsehen und neue Einträge zu erfassen.
Villeicht gibt es bei den Gerichten auch den Service diese Daten zu
übermitteln, ich meiner aber nicht.
Letztlich ist es egal wie die Schufa an die Daten kommt.
Die Dvhuldnerverzeichnisse sind öffentlich und können von Jedermann auf
den Gerichten eingesehen werden und die Schufa macht das.
Meine Erfahrung zeigt mir, dass das nicht sehr gründlich passiert.
Und ich weiß, dass das übergündlich passiert. Versuche nur mal irgendwo
ein Konto zu eröffnen, ohne dass die Schufa davon erfährt
Nun, das liegt an den Banken, die die Daten an die Schufa geben.
Frag' mich nur, woher die anderen Vereine das von mir wissen.
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Und nicht nur die - ich hab' nicht schlecht gestaunt, dass 4 oder 5
solcherart dubiosen Vereine meine Daten haben. Aber was für welche -
irgend so'n Arsch hat da sogar eingetragen, irgend eine meiner eVs wäre
mit Haftbefehl erzwungen worden. Und so'n Schwachsinn hängt dir dann
ewig an.
Und die wetteifern inzwischen um ihre Bewertung - albener geht's wohl
nimmer. Ihr Geschäft machen sie übrigens mit Auskünften, wenn ich das
richtig verstanden habe.
Post by Detlef Meißner
Jetzt müsste man mal einen Test machen.
Bekomme ich als Privatperson Schufa-Auskunft (nicht über mich selbst)?
Wenn du zahlst, sicher. Schlimmstenfalls musst du ein berechtigtes
Interesse nachweisen - also z.B. du willst die Zahlungsfähigkeit eines
Kreditnehmers feststellen.
Das ist aber sicherlich nur eine Vermutung.
Versuch's, wenn's dich interessiert, mehr als nee sagen können sie nicht.
Post by Detlef Meißner
Bei einem neuen Mietvertrag steht oft dabei, der Mieter stimme einer
Schufa-Auskunft zu.
Auch gut. Es ist wohl das gute Recht eines jeden, der was verzinst
verleiht (was anderes ist ein Mietverhältnis auch nicht), auf Nummer
Sicher zu gehen.
--
http://www.hkraus.eu/
Ulrich Maier
2017-08-08 22:07:38 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Die Verzeichnisse sind öffentlich und die Schufa wie auch andere
schicken ihre Leute regelmäßig in die Gerichte um die Verzeichnisse
einzsehen und neue Einträge zu erfassen.
Unsinn!

U.

Stefan
2017-08-08 07:36:00 UTC
Permalink
Post by ottitale
07:30:09 +0200 zum Thema Re: Vollstreckungstitel: was damit tun? in der
Das einzige was die Schufa selbst aktiv betreibt, ist der Abgleich der
Daten in den amtlichen Schuldnerverzeichnissen bei den deutschen
Amtsgerichten. Wer dort einen Eintrag hat, erhält auch einen negativen
Eintrag in seinem Schufa-Datensatz.
Ich kenne da von früher nur die Kategorien "Haft angeordnet", also
Haftbefehl zur Erzwingung der EV und "Versicherung abgegeben", also EV
abgegeben.

Ein Vollstreckungsbescheid taucht da nicht auf, oder?
Harald Klotz
2017-08-08 21:05:40 UTC
Permalink
Post by Stefan
Ein Vollstreckungsbescheid taucht da nicht auf, oder?
Warum sollte er auch?
Frag dich wie du zu einem Vollstreckungsbescheid kommen kannst.

Du brauchst einen Titel, der Titel ist bei der Schufe angetragen, den
Vollstreckungsbescheid zusätzlich einzutragen wäre sinnfrei.

Grüße Harald
Stefan Schmitz
2017-08-08 21:00:15 UTC
Permalink
Post by ottitale
07:30:09 +0200 zum Thema Re: Vollstreckungstitel: was damit tun? in der
Post by Rupert Haselbeck
Post by Harald Klotz
Die Schufa uns auch andere erfassen regel mäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch
Das einzige was die Schufa selbst aktiv betreibt, ist der Abgleich der
Daten in den amtlichen Schuldnerverzeichnissen bei den deutschen
Amtsgerichten. Wer dort einen Eintrag hat, erhält auch einen negativen
Eintrag in seinem Schufa-Datensatz.
Es behauptet aber keiner von denen, dass Titel im Schuldnerverzeichnis stehen.
Harald Klotz
2017-08-08 16:10:57 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Die Schufa und auch andere erfassen regelmäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch
Mach dich schlau, die Schufa erfasst es!

Links dazu haben bereits andere geschickt.

Grüße Harald
Rupert Haselbeck
2017-08-08 17:30:11 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Rupert Haselbeck
Die Schufa und auch andere erfassen regelmäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch
Mach dich schlau, die Schufa erfasst es!
Unsinn
Post by Harald Klotz
Links dazu haben bereits andere geschickt.
Nein, auch dies ist falsch

MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-08-08 17:34:15 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Harald Klotz
Post by Rupert Haselbeck
Die Schufa und auch andere erfassen regelmäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch
Mach dich schlau, die Schufa erfasst es!
Unsinn
Ja klar, du weißt wieder mal alles besser.
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-08-08 17:40:47 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Harald Klotz
Post by Rupert Haselbeck
Die Schufa und auch andere erfassen regelmäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch
Mach dich schlau, die Schufa erfasst es!
Unsinn
Ja klar, du weißt wieder mal alles besser.
Nun, meinen Erfahrungen nach hat er Recht.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-08 21:06:25 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Harald Klotz
Post by Rupert Haselbeck
Die Schufa und auch andere erfassen regelmäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch
Mach dich schlau, die Schufa erfasst es!
Unsinn
Ja klar, du weißt wieder mal alles besser.
Nun, meinen Erfahrungen nach hat er Recht.
Na, von mir aus, dann streitet euch doch noch ein bisschen. Eben sagst
du, das liegt an den Banken, die die Schufa inormieren - ist das bei
Gerichten andersrum? Soll mir aber auch wurscht sein.
--
http://www.hkraus.eu/
Wolfgang Kynast
2017-08-08 17:57:48 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Harald Klotz
Post by Rupert Haselbeck
Die Schufa und auch andere erfassen regelmäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch
Mach dich schlau, die Schufa erfasst es!
Unsinn
Ja klar, du weißt wieder mal alles besser.
Rupert hat einen Beruf.
Detlef Meißner
2017-08-08 18:03:23 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Harald Klotz
Post by Rupert Haselbeck
Die Schufa und auch andere erfassen regelmäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch
Mach dich schlau, die Schufa erfasst es!
Unsinn
Ja klar, du weißt wieder mal alles besser.
Rupert hat einen Beruf.
So mancher hat eine Berufung.

Detlef
Stefan Schmitz
2017-08-08 20:58:52 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Rupert hat einen Beruf.
Nämlich?
Hartmut Kraus
2017-08-08 21:10:23 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Harald Klotz
Post by Rupert Haselbeck
Die Schufa und auch andere erfassen regelmäßig Vollstreckungstitel
durch Auskünfte bei den Gerichten
Das ist - natürlich(seufz...) - mal wieder falsch
Mach dich schlau, die Schufa erfasst es!
Unsinn
Ja klar, du weißt wieder mal alles besser.
Rupert hat einen Beruf.
Ich mehrere. ;) Mit dem Unterschied, dass ich damit nie Geld verdient
habe, egal, welchen Mist ich gebaut habe.
--
http://www.hkraus.eu/
Frank Hucklenbroich
2017-08-08 13:09:24 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by blackjack
Ich habe gehört, man kann den Titel weiterverkaufen.
Dann bekommt man nicht viel, aber ein gewerblicher Käufer kann dann einen Schufaeintrag machen.
Auch der kann es nicht.
Aber welche Sorge machst du dir um den ohnehin vorhandenen Eintrag?
Verkaufen geht evtl. an Firmen wie Kreditreform, wenn sie es kaufen wollen.
Wollen die nicht. Die kaufen Forderungen nur en-bloc. An einer
Einzelforderung über 300 EUR haben die keinerlei Interesse. Wenn Du einen
größeren Handel betreibst und hast ein paar tausend Forderungen zu
verkaufen, dann wird das vielleicht interessant.
Post by Harald Klotz
Austahlungen soll es wohl bis 50% geben.
Wie gesagt, Einzelforderungen kaufen die nicht an.

Grüße,

Frank
Detlef Meißner
2017-08-08 13:46:30 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Harald Klotz
Post by blackjack
Ich habe gehört, man kann den Titel weiterverkaufen.
Dann bekommt man nicht viel, aber ein gewerblicher Käufer kann dann einen Schufaeintrag machen.
Auch der kann es nicht.
Aber welche Sorge machst du dir um den ohnehin vorhandenen Eintrag?
Verkaufen geht evtl. an Firmen wie Kreditreform, wenn sie es kaufen wollen.
Wollen die nicht. Die kaufen Forderungen nur en-bloc. An einer
Einzelforderung über 300 EUR haben die keinerlei Interesse. Wenn Du einen
größeren Handel betreibst und hast ein paar tausend Forderungen zu
verkaufen, dann wird das vielleicht interessant.
Post by Harald Klotz
Austahlungen soll es wohl bis 50% geben.
Wie gesagt, Einzelforderungen kaufen die nicht an.
Vielleicht gibt es ja auch kleinere (Insolvenz-)Vollstrecker, die mit
den kräftigen Männern mit ausländischem Akzent, die sich auch schon bei
300 € an die Arbeit machen. ;-)

Detlef
Harald Klotz
2017-08-05 21:59:06 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Dann müsstest du das Konto pfänden lassen. Das Prozedere kenne ich aber
nicht.
Das geht so weit ich weiß nur über den Gerichtsvollzieher.
Die Kosten hast du am Hals wenn es nichts zu holen gibt.
Post by Detlef Meißner
Leider hat man als Privatperson keine Möglichkeit, bei der Schufa was
eintragen zu lassen.
Das ist auch gut so.
Wenn er einen Titel hat, dann wird den auch die Schufa entdeckt und
eingetragen haben.
Post by Detlef Meißner
Aber wahrscheinlich gibt es einen Trick, trotzdem was bei der Schufa
eintragen zu lassen.
Die Schufa trägt nur Meldungen von Vertragspartnern ein und sie
kontrolliert die öffentlichen Eintragungen der Gerichte.
Ein Vollstreckungstitel ist öffentlich.
Post by Detlef Meißner
Da kann man nur hoffen, dass sich daran in den nächsten 30 Jahren mal
was ändern wird. Aber, wie gesagt, die Hoffnung ist gering.
Das Problem ist, dass du es mitbekommen musst, was in der Regel nur
geht, wenn du regelmäßig auf deine Kosten den Gerichtsvollzieher bemühst.
Oder ud kennst jemanden, der die Person kennt und dich benachrichtigt.
Post by Detlef Meißner
BTW: Ich habe einen Titel über rund 2000 €. Aber ich schicke alle 2
Jahre den Gerichtsvollzieher los. Ich darf nur nicht vergessen, meine
Erben entsprechend zu instruieren.
Das macht nur Sinn, wenn die Chance besteht, dass der derjenige zu Geld
kommt.
Vermutlich wird er irgendwann einen Insolvenzantrag stellen.

Grüße Harald
Detlef Meißner
2017-08-06 04:47:54 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Dann müsstest du das Konto pfänden lassen. Das Prozedere kenne ich aber
nicht.
Das geht so weit ich weiß nur über den Gerichtsvollzieher.
Die Kosten hast du am Hals wenn es nichts zu holen gibt.
Post by Detlef Meißner
Leider hat man als Privatperson keine Möglichkeit, bei der Schufa was
eintragen zu lassen.
Das ist auch gut so.
Wenn er einen Titel hat, dann wird den auch die Schufa entdeckt und
eingetragen haben.
Nein.
Die Schufa trägt von sich aus nichts ein. Sie trägt nur, das ein, was
ihr ihre Mitglieder mitteilen.
Das geht dann manchmal so weit, dass unseriöse Inkassofirmen bereits
Mahnbescheide eintragen lassen.
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Aber wahrscheinlich gibt es einen Trick, trotzdem was bei der Schufa
eintragen zu lassen.
Die Schufa trägt nur Meldungen von Vertragspartnern ein und sie
kontrolliert die öffentlichen Eintragungen der Gerichte.
Eben nicht.
Post by Harald Klotz
Ein Vollstreckungstitel ist öffentlich.
Ein Vollstreckungsbescheid im Schuldnerregister ist zwar öffentlich
einsehbar, aber da sitzt bestimmt kein Schufa-Mitarbeiter dran und
schreibt sie regelmäßig ab.
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Da kann man nur hoffen, dass sich daran in den nächsten 30 Jahren mal
was ändern wird. Aber, wie gesagt, die Hoffnung ist gering.
Das Problem ist, dass du es mitbekommen musst, was in der Regel nur
geht, wenn du regelmäßig auf deine Kosten den Gerichtsvollzieher bemühst.
Oder ud kennst jemanden, der die Person kennt und dich benachrichtigt.
Ja, manche entziehen sich dem ganzen gern durch Umzug und hoffen, dass
irgendwann mal Gras +über die Sache wächst.
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
BTW: Ich habe einen Titel über rund 2000 €. Aber ich schicke alle 2
Jahre den Gerichtsvollzieher los. Ich darf nur nicht vergessen, meine
Erben entsprechend zu instruieren.
Das macht nur Sinn, wenn die Chance besteht, dass der derjenige zu Geld
kommt.
Prinzipiell könnte dir Person in kleinen Raten zahlen, wenn sie denn
wollte, aber sie weiß ganz genau, dass ihr ein gewisser Eigenbetrag
zusteht. Und Schufa-Einträge juckt sie vermutlich auch nicht, dann
werden neue Sachen eben von einer anderen Person bestellt.
Post by Harald Klotz
Vermutlich wird er irgendwann einen Insolvenzantrag stellen.
Möglich.

Detlef
blackjack
2017-08-06 08:33:07 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Prinzipiell könnte dir Person in kleinen Raten zahlen, wenn sie denn
wollte, aber sie weiß ganz genau, dass ihr ein gewisser Eigenbetrag
zusteht. Und Schufa-Einträge juckt sie vermutlich auch nicht, dann
werden neue Sachen eben von einer anderen Person bestellt.
Schufa-Einträge wollen die Leute nicht.
Da bekommt man Probleme mit Handy-Verträgen und Kreditkäufen.
Detlef Meißner
2017-08-06 08:55:35 UTC
Permalink
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Prinzipiell könnte dir Person in kleinen Raten zahlen, wenn sie denn
wollte, aber sie weiß ganz genau, dass ihr ein gewisser Eigenbetrag
zusteht. Und Schufa-Einträge juckt sie vermutlich auch nicht, dann
werden neue Sachen eben von einer anderen Person bestellt.
Schufa-Einträge wollen die Leute nicht.
Ja, manche.
Post by blackjack
Da bekommt man Probleme mit Handy-Verträgen und Kreditkäufen.
Richtig. Dann bestellt eben die Oma oder ein guter Bekannter.

Ich kenne drei Leute, die das so gemacht haben.
Ist ja auch problemlos machbar, weil hinter einer Handynummer ja nicht
automatisch eine bestimmte Person steht. Austauschen oder weitergeben
ist problemlos möglich.
Deshalb haben ja auch viele Menschen gar keinen Festnetzanschluss, den
würden sie erst gar nicht bekommen.

Manche haben sich ihr Leben trotz Schufa-Einträgen gut eingerichtet.

Detlef
Helmut Richter
2017-08-06 09:30:50 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Schufa-Einträge wollen die Leute nicht.
Ja, manche.
Post by blackjack
Da bekommt man Probleme mit Handy-Verträgen und Kreditkäufen.
Richtig. Dann bestellt eben die Oma oder ein guter Bekannter.
Ich kenne drei Leute, die das so gemacht haben.
Ist ja auch problemlos machbar, weil hinter einer Handynummer ja nicht
automatisch eine bestimmte Person steht. Austauschen oder weitergeben
ist problemlos möglich.
Deshalb haben ja auch viele Menschen gar keinen Festnetzanschluss, den
würden sie erst gar nicht bekommen.
Manche haben sich ihr Leben trotz Schufa-Einträgen gut eingerichtet.
Am lästigsten ist, dass man keine Wohnung bekommt. Manche stört freilich
auch das nicht.
--
Helmut Richter
Detlef Meißner
2017-08-06 10:17:35 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Schufa-Einträge wollen die Leute nicht.
Ja, manche.
Post by blackjack
Da bekommt man Probleme mit Handy-Verträgen und Kreditkäufen.
Richtig. Dann bestellt eben die Oma oder ein guter Bekannter.
Ich kenne drei Leute, die das so gemacht haben.
Ist ja auch problemlos machbar, weil hinter einer Handynummer ja nicht
automatisch eine bestimmte Person steht. Austauschen oder weitergeben
ist problemlos möglich.
Deshalb haben ja auch viele Menschen gar keinen Festnetzanschluss, den
würden sie erst gar nicht bekommen.
Manche haben sich ihr Leben trotz Schufa-Einträgen gut eingerichtet.
Am lästigsten ist, dass man keine Wohnung bekommt.
1. Nicht alle Vermieter verlangen eine Schufa-Auskunft. Das sind die,
die noch ein unerschütterliches Vertrauen in die Menschheit haben.

2. Manche Vermieter lassen sich bei Hartz-IV-Empfängern die Miete direkt
vom Amt bezahlen. Sie meinen, dann bekämen sie wenigstens regelmäßig die
Miete.
Das hat natürlich auch seine Tücken.
Post by Helmut Richter
Manche stört freilich
auch das nicht.
Genau.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-06 17:23:32 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
1. Nicht alle Vermieter verlangen eine Schufa-Auskunft. Das sind die,
die noch ein unerschütterliches Vertrauen in die Menschheit haben.
2. Manche Vermieter lassen sich bei Hartz-IV-Empfängern die Miete direkt
vom Amt bezahlen. Sie meinen, dann bekämen sie wenigstens regelmäßig die
Miete.
Kriegen sie auch, wenn der sich der Hartzler nicht ganz dämlich
anstellt. Und der dürfte froh sein, eine Wohnung auf dem "freien Markt"
zu kriegen - jedenfalls, wenn er schon mal das Vergnügen wie ich mit
meiner Nachbarschaft hier oder auch nur die Aussicht darauf hatte. ;)

3. Ein Großteil der Schuldner hat seine Schulden gar nicht selbst
verschuldet. Auch in dieser Beziehung bin ich absolut kein Einzelfall.
Berüchtigte "Gläubiger" sind z.B. die Telekom und einer ihrer
"Vollstrecker" eos.saf, und nicht nur bei mir, wie gesagt. Die brachten
doch das Kunststück fertig, aus 0 berechtigten Forderungen 700 € zu machen.

Da nahm sich doch kürzlich wieder mal einer die Zeit (und mir meine), ;)
mich zu fragen, ob ich denn keinen Menschen kenne, der mir da helfen
könnte. Da musste ich natürlich lachen. "Glauben Sie, /damit/ würde ich
noch jemand anderen belasten?"
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-08-06 17:40:26 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
1. Nicht alle Vermieter verlangen eine Schufa-Auskunft. Das sind die,
die noch ein unerschütterliches Vertrauen in die Menschheit haben.
2. Manche Vermieter lassen sich bei Hartz-IV-Empfängern die Miete direkt
vom Amt bezahlen. Sie meinen, dann bekämen sie wenigstens regelmäßig die
Miete.
Kriegen sie auch, wenn der sich der Hartzler nicht ganz dämlich
anstellt. Und der dürfte froh sein, eine Wohnung auf dem "freien Markt"
zu kriegen...
Da scheine ich wohl immer nur die Dämlichen zu kennen.
Z.B. Miete wird bezahlt, dann bekommt der Hartzler eine Beschäftigung,
d.h. seine Zustimmung, dass das Amt die Miete bezahlt, gilt nicht mehr,
jetzt muss er sie selber zahlen, kann aber, wenn's Geld nicht reicht,
einen Zuschuss beantragen. Das bekommt der Vermieter aber nicht mit,
sondern wundert sich nur, wenn die Miete nicht mehr kommt.

Außerdem: Diese Mietabtretung kann jederzeit widerrufen werden. War
früher anders, da bekamen die Hartzler das Geld für die Miete erst gar
nicht in die Hand, allerdings ging's da auch eher um Soztialhilfeempfänger.
Heute kannst du Arbeitslose, Arbeitsscheu und Asoziale nicht mehr
unterscheiden.
Post by Hartmut Kraus
3. Ein Großteil der Schuldner hat seine Schulden gar nicht selbst
verschuldet.
Auch das mag sein. Dummerweise kenne ich nur solche, die ihre Misere
selbst verschuldet haben. Nicht etwa, weil sie arbeitslos wurden,
sondern weil sie glaubten, mit dem Geld, das sie dann bekamen, so
weiterleben zu können wie bisher.
Da kam dann aber meist noch hinzu, dass sie bereits, als sie noch
arbeiteten, Schulden hatten.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-06 17:54:38 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
1. Nicht alle Vermieter verlangen eine Schufa-Auskunft. Das sind die,
die noch ein unerschütterliches Vertrauen in die Menschheit haben.
2. Manche Vermieter lassen sich bei Hartz-IV-Empfängern die Miete direkt
vom Amt bezahlen. Sie meinen, dann bekämen sie wenigstens regelmäßig die
Miete.
Kriegen sie auch, wenn der sich der Hartzler nicht ganz dämlich
anstellt. Und der dürfte froh sein, eine Wohnung auf dem "freien Markt"
zu kriegen...
Da scheine ich wohl immer nur die Dämlichen zu kennen.
Z.B. Miete wird bezahlt, dann bekommt der Hartzler eine Beschäftigung,
d.h. seine Zustimmung, dass das Amt die Miete bezahlt, gilt nicht mehr,
jetzt muss er sie selber zahlen, kann aber, wenn's Geld nicht reicht,
einen Zuschuss beantragen. Das bekommt der Vermieter aber nicht mit,
sondern wundert sich nur, wenn die Miete nicht mehr kommt.
Dann kann er ihn aufforden zu zahlen, und wenn er absolut nicht will,
'rausklagen. Und da ist der Gesetzgeber und die Rechtsprechung voll auf
der Seite des Vermieters. Wie war das doch damals bei mir? Da wurde
nicht erst geprüft (angeblich hätte ich ein Jahr keine Miete gezahlt,
ha, ha), sondern vorläufig vollstreckt. Und in der Verhandlung danach
das Urteil für nicht rechtskräftig erklärt. Geht alles.
Post by Detlef Meißner
Außerdem: Diese Mietabtretung kann jederzeit widerrufen werden. War
früher anders, da bekamen die Hartzler das Geld für die Miete erst gar
nicht in die Hand,allerdings ging's da auch eher um Soztialhilfeempfänger.
Nö, ist bei mir genauso.
Post by Detlef Meißner
Heute kannst du Arbeitslose, Arbeitsscheu und Asoziale nicht mehr
unterscheiden.
Das muss ich aber nicht persönlich nehemen, oder? ;) Klar kannst du die
unterscheiden, musst nur mal richtig hingucken.
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
3. Ein Großteil der Schuldner hat seine Schulden gar nicht selbst
verschuldet.
Auch das mag sein. Dummerweise kenne ich nur solche, die ihre Misere
selbst verschuldet haben. Nicht etwa, weil sie arbeitslos wurden,
sondern weil sie glaubten, mit dem Geld, das sie dann bekamen, so
weiterleben zu können wie bisher.
Da kam dann aber meist noch hinzu, dass sie bereits, als sie noch
arbeiteten, Schulden hatten.
Tja - trau, schau wem. Ich vermute aber mal stark, die waren im
Gegensatz zu mir seeehr freundlich zu dir, sonst wärst du ihnen nicht
auf den Leim gekrochen, gelle?
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-08-06 17:56:12 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
1. Nicht alle Vermieter verlangen eine Schufa-Auskunft. Das sind die,
die noch ein unerschütterliches Vertrauen in die Menschheit haben.
2. Manche Vermieter lassen sich bei Hartz-IV-Empfängern die Miete direkt
vom Amt bezahlen. Sie meinen, dann bekämen sie wenigstens regelmäßig die
Miete.
Kriegen sie auch, wenn der sich der Hartzler nicht ganz dämlich
anstellt. Und der dürfte froh sein, eine Wohnung auf dem "freien Markt"
zu kriegen...
Da scheine ich wohl immer nur die Dämlichen zu kennen.
Z.B. Miete wird bezahlt, dann bekommt der Hartzler eine Beschäftigung,
d.h. seine Zustimmung, dass das Amt die Miete bezahlt, gilt nicht mehr,
jetzt muss er sie selber zahlen, kann aber, wenn's Geld nicht reicht,
einen Zuschuss beantragen. Das bekommt der Vermieter aber nicht mit,
sondern wundert sich nur, wenn die Miete nicht mehr kommt.
Dann kann er ihn aufforden zu zahlen, und wenn er absolut nicht will,
'rausklagen. Und da ist der Gesetzgeber und die Rechtsprechung voll auf
der Seite des Vermieters.
Für solche Fälle kriegt der Vermieter nämlich bei Vertragsabschluss
seine Kaution (üblicherweise 3 Monatsmieten).
--
http://www.hkraus.eu/
Georg Wieser
2017-08-06 19:34:23 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
3. Ein Großteil der Schuldner hat seine Schulden gar nicht selbst
verschuldet.
Auch das mag sein. Dummerweise kenne ich nur solche, die ihre Misere
selbst verschuldet haben.
Ich kenne keine Zahlen, aber unverschuldet lässt sich nicht durch
Dummheit rechtfertigen...

Wer z.B. für jemand anderen bürgt und wenn das in die Hose geht selber
Probleme bekommt, der ist zwar nicht unmittelbar selbst Schuld, unterm
Strich aber trotzdem.

Für mich gibt es (fast nur) eine klassische Situation... Schwere Krankheit.
Hartmut Kraus
2017-08-06 20:54:54 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
3. Ein Großteil der Schuldner hat seine Schulden gar nicht selbst
verschuldet.
Auch das mag sein. Dummerweise kenne ich nur solche, die ihre Misere
selbst verschuldet haben.
Ich kenne keine Zahlen, aber unverschuldet lässt sich nicht durch
Dummheit rechtfertigen...
Das ist richtig. Dummheit muss bestraft werden. Kritisch wird's nur,
wenn "Gläubiger" "Schuldner" wie mich für dumm verkaufen wollen. ,)
Post by Georg Wieser
Wer z.B. für jemand anderen bürgt und wenn das in die Hose geht selber
Probleme bekommt, der ist zwar nicht unmittelbar selbst Schuld, unterm
Strich aber trotzdem.
Für mich gibt es (fast nur) eine klassische Situation... Schwere Krankheit.
Hast du 'ne Ahnung. Krank in diesem Sinne ist nur das System.
--
http://www.hkraus.eu/
U***@web.de
2017-08-06 20:09:40 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Z.B. Miete wird bezahlt, dann bekommt der Hartzler eine Beschäftigung,
d.h. seine Zustimmung, dass das Amt die Miete bezahlt, gilt nicht mehr,
jetzt muss er sie selber zahlen, kann aber, wenn's Geld nicht reicht,
einen Zuschuss beantragen. Das bekommt der Vermieter aber nicht mit,
sondern wundert sich nur, wenn die Miete nicht mehr kommt.
Es kann sein, daß das Jobcenter zuständig bleibt
oder aber die Wohngeldstelle, ggf. nebst
Familienkasse für einen Kinderzuschlag,
zuständig wird.

Bis das durch ist, ist die Probezeitkündigung meist
auch schon durch.

Gruß, ULF
Hartmut Kraus
2017-08-06 08:59:21 UTC
Permalink
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Prinzipiell könnte dir Person in kleinen Raten zahlen, wenn sie denn
wollte, aber sie weiß ganz genau, dass ihr ein gewisser Eigenbetrag
zusteht. Und Schufa-Einträge juckt sie vermutlich auch nicht, dann
werden neue Sachen eben von einer anderen Person bestellt.
Schufa-Einträge wollen die Leute nicht.
Die werden aber nicht gefragt.
Post by blackjack
Da bekommt man Probleme mit Handy-Verträgen und Kreditkäufen.
Schon mit der Eröffnung eines Kontos, wenn die Bank dumm tut.
--
http://www.hkraus.eu/
Stefan Schmitz
2017-08-06 16:13:23 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Die Schufa trägt von sich aus nichts ein. Sie trägt nur, das ein, was
ihr ihre Mitglieder mitteilen.
Das geht dann manchmal so weit, dass unseriöse Inkassofirmen bereits
Mahnbescheide eintragen lassen.
Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird, ist das nicht unseriös.
Unbestrittene Forderungen, die trotzdem nicht bezahlt werden, dürfen eingetragen
werden. (Das geht auch ganz ohne Mahnbescheid.)
Post by Detlef Meißner
Ein Vollstreckungsbescheid im Schuldnerregister ist zwar öffentlich
einsehbar, aber da sitzt bestimmt kein Schufa-Mitarbeiter dran und
schreibt sie regelmäßig ab.
Wie kommt ein Vollstreckungsbescheid ins Schuldnerregister?
Da werden nur Insolvenzen und Vermögensauskünfte eingetragen, keine Titel.
Detlef Meißner
2017-08-06 16:31:15 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
Die Schufa trägt von sich aus nichts ein. Sie trägt nur, das ein, was
ihr ihre Mitglieder mitteilen.
Das geht dann manchmal so weit, dass unseriöse Inkassofirmen bereits
Mahnbescheide eintragen lassen.
Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird, ist das nicht unseriös.
Unbestrittene Forderungen, die trotzdem nicht bezahlt werden, dürfen eingetragen
werden. (Das geht auch ganz ohne Mahnbescheid.)
Es ging mir darum, dass auch bei widersprochenen Mahnbescheiden
eingetragen wird.
Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
Ein Vollstreckungsbescheid im Schuldnerregister ist zwar öffentlich
einsehbar, aber da sitzt bestimmt kein Schufa-Mitarbeiter dran und
schreibt sie regelmäßig ab.
Wie kommt ein Vollstreckungsbescheid ins Schuldnerregister?
Das hatte ich aus dem Post von Harald geschlossen.

Es lässt sich also zusammenfassen: Ein Vollstreckungsbescheid wird nicht
automatisch bei der Schufa eingetragen.
Post by Stefan Schmitz
Da werden nur Insolvenzen und Vermögensauskünfte eingetragen, keine Titel.
Und werden denn jetzt die Vermögensauskünfte bei der Schufa eingetragen?

Detlef
Harald Klotz
2017-08-08 21:54:53 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Es lässt sich also zusammenfassen: Ein Vollstreckungsbescheid wird nicht
automatisch bei der Schufa eingetragen.
Weder automatisch noch anders!

Der Titel wird eingetragen, ob der Gläubiger daraus einen
Vollstreckungsbescheid erlangt ist unerheblich und dürfte auch keinen
interessieren.
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Da werden nur Insolvenzen und Vermögensauskünfte eingetragen, keine Titel.
Und werden denn jetzt die Vermögensauskünfte bei der Schufa eingetragen?
Nein.

Grüße Harald
Harald Klotz
2017-08-08 21:35:20 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Nein.
Die Schufa trägt von sich aus nichts ein. Sie trägt nur, das ein, was
ihr ihre Mitglieder mitteilen.
Das ist defintiv falsch.
Post by Detlef Meißner
Das geht dann manchmal so weit, dass unseriöse Inkassofirmen bereits
Mahnbescheide eintragen lassen.
Blödsinn.
Mahnbescheide kannst du nicht eintragen lassen.

Aber es gab einige Fälle wo eine Vertragsfirma unberechtigt hat
Schulden eintragen lassen, das war damals Arcor.
Post by Detlef Meißner
Post by Harald Klotz
Die Schufa trägt nur Meldungen von Vertragspartnern ein und sie
kontrolliert die öffentlichen Eintragungen der Gerichte.
Eben nicht.
Post by Harald Klotz
Ein Vollstreckungstitel ist öffentlich.
Ein Vollstreckungsbescheid im Schuldnerregister ist zwar öffentlich
einsehbar, aber da sitzt bestimmt kein Schufa-Mitarbeiter dran und
schreibt sie regelmäßig ab.
Genau das macht die Schufa!
Post by Detlef Meißner
Ja, manche entziehen sich dem ganzen gern durch Umzug und hoffen, dass
irgendwann mal Gras +über die Sache wächst.
Nach 30 Jahren.
Post by Detlef Meißner
Prinzipiell könnte dir Person in kleinen Raten zahlen, wenn sie denn
wollte, aber sie weiß ganz genau, dass ihr ein gewisser Eigenbetrag
zusteht. Und Schufa-Einträge juckt sie vermutlich auch nicht,
Was sollte die Schufa das noch interessieren?
Post by Detlef Meißner
dann
werden neue Sachen eben von einer anderen Person bestellt.
Eine völlig andere Baustelle.

Grüße Harald
Ulrich Maier
2017-08-08 22:06:24 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Detlef Meißner
Ein Vollstreckungsbescheid im Schuldnerregister ist zwar öffentlich
einsehbar, aber da sitzt bestimmt kein Schufa-Mitarbeiter dran und
schreibt sie regelmäßig ab.
Genau das macht die Schufa!
Vollstreckunsbescheide landen nicht im Schuldnerregister.

U.
Stefan Schmitz
2017-08-06 16:07:27 UTC
Permalink
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
Vollstrecken lassen?
Dann zahle ich den Gerichtsvollzieher und der Schuldner hat Einkünfte von
unter 1000€. Dann bekomme ich nichts.
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Post by blackjack
Wenn das Konto nicht geschützt ist, bekomme ich dann die 300€ vom Konto?
Wenn es kein Pfändungsschutzkonto ist, bekommst du Guthaben, das nicht schon
jemand anders gepfändet hat.
Die Kontopfändung macht aber nicht der Gerichtsvollzieher. Die muss man
separat bei Gericht beantragen.
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Vorschlag machen zum Abstottern, z.B. 20 € pro Monat.
Hatten wir schon vereinbart, zugesagt, aber dann kam nie Geld. Vielleicht
kennt der Schulder das Verfahren und weiß, dass nicht viel zu holen ist.
Wenn der Vorschlag vom Gerichtsvollzieher kommt, hält man sich vielleicht eher
dran. Sonst droht irgendwann die Vermögensauskunft, die man wegen der negativen
Folgen nicht so gern abgibt.
U***@web.de
2017-08-06 16:15:20 UTC
Permalink
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Sonst droht irgendwann die Vermögensauskunft, die man wegen der negativen
Folgen nicht so gern abgibt.
Irgendwann ist, sobald der Vollstreckungsgläubiger das beantragt.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-08-06 16:22:09 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
Vollstrecken lassen?
Dann zahle ich den Gerichtsvollzieher und der Schuldner hat Einkünfte von
unter 1000€. Dann bekomme ich nichts.
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum. Und da er sich vorher
angekündigt, werden natürlich schnell alle Gegenstände, die gepfändet
werden könnten (Playstation usw.), ausgelagert.
(So kenne ich das, kann aber sein, dass andere GV "schärfer" vorgehen.)
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Wenn das Konto nicht geschützt ist, bekomme ich dann die 300€ vom Konto?
Wenn es kein Pfändungsschutzkonto ist, bekommst du Guthaben, das nicht schon
jemand anders gepfändet hat.
Die Kontopfändung macht aber nicht der Gerichtsvollzieher. Die muss man
separat bei Gericht beantragen.
Und man muss IMO die Kontonummer benennen können.
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Vorschlag machen zum Abstottern, z.B. 20 € pro Monat.
Hatten wir schon vereinbart, zugesagt, aber dann kam nie Geld. Vielleicht
kennt der Schulder das Verfahren und weiß, dass nicht viel zu holen ist.
Wenn der Vorschlag vom Gerichtsvollzieher kommt, hält man sich vielleicht eher
dran. Sonst droht irgendwann die Vermögensauskunft, die man wegen der negativen
Folgen nicht so gern abgibt.
Welche negativen Folgen sollten das sein? Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.

Detlef
ottitale
2017-08-06 17:16:40 UTC
Permalink
Detlef Meißner +***@mailinator.com+ brachte am Sun, 6 Aug 2017
18:22:09 +0200 zum Thema Re: Vollstreckungstitel: was damit tun? in der
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
Vollstrecken lassen?
Dann zahle ich den Gerichtsvollzieher und der Schuldner hat Einkünfte von
unter 1000€. Dann bekomme ich nichts.
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum. Und da er sich vorher
angekündigt, werden natürlich schnell alle Gegenstände, die gepfändet
werden könnten (Playstation usw.), ausgelagert.
(So kenne ich das, kann aber sein, dass andere GV "schärfer" vorgehen.)
Man kann den GV auch beauftragen, bei seinem "Besuch" nach
Kontounterlagen, Versicherungsunterlagen (insb. LV) usw. zu suchen. Das
macht der GV dann auch. Dazu kann man noch beantragen, dass bei
Auffinden direkt eine Pfändung durch Wegnahme und Sperrung etwaiger
Guthaben erfolgt.
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Wenn das Konto nicht geschützt ist, bekomme ich dann die 300€ vom Konto?
Wenn es kein Pfändungsschutzkonto ist, bekommst du Guthaben, das nicht schon
jemand anders gepfändet hat.
Die Kontopfändung macht aber nicht der Gerichtsvollzieher. Die muss man
separat bei Gericht beantragen.
Und man muss IMO die Kontonummer benennen können.
Die kann man auf dem o.g. Weg oft herausbekommen.
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Vorschlag machen zum Abstottern, z.B. 20 € pro Monat.
Hatten wir schon vereinbart, zugesagt, aber dann kam nie Geld. Vielleicht
kennt der Schulder das Verfahren und weiß, dass nicht viel zu holen ist.
Wenn der Vorschlag vom Gerichtsvollzieher kommt, hält man sich vielleicht eher
dran. Sonst droht irgendwann die Vermögensauskunft, die man wegen der negativen
Folgen nicht so gern abgibt.
Welche negativen Folgen sollten das sein? Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.
Da hilft dann nur Spürarbeit. Also muss man dann entweder selbst oder
durch einen, leider i.d.R. zu bezahlenden, Dritten ermitteln. Also z.B.
den Schuldner einige Zeit beobachten und wenn der dann irgendwo arbeiten
geht direkt eine Lohnpfändung beantragen. Das geht übrigens auch bei
"inoffiziellen" Tätigkeiten a.k.a. Schwarzarbeit. Den Nettolohnanspruch
kann man pfänden.


---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus
Detlef Meißner
2017-08-06 17:47:12 UTC
Permalink
Post by ottitale
18:22:09 +0200 zum Thema Re: Vollstreckungstitel: was damit tun? in der
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
Vollstrecken lassen?
Dann zahle ich den Gerichtsvollzieher und der Schuldner hat Einkünfte von
unter 1000€. Dann bekomme ich nichts.
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum. Und da er sich vorher
angekündigt, werden natürlich schnell alle Gegenstände, die gepfändet
werden könnten (Playstation usw.), ausgelagert.
(So kenne ich das, kann aber sein, dass andere GV "schärfer" vorgehen.)
Man kann den GV auch beauftragen, bei seinem "Besuch" nach
Kontounterlagen, Versicherungsunterlagen (insb. LV) usw. zu suchen. Das
macht der GV dann auch.
Macht der das wirklich? oder fragt er nur danach?
Ich fand das alles sehr lasch.
Post by ottitale
Dazu kann man noch beantragen, dass bei
Auffinden direkt eine Pfändung durch Wegnahme und Sperrung etwaiger
Guthaben erfolgt.
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Wenn das Konto nicht geschützt ist, bekomme ich dann die 300€ vom Konto?
Wenn es kein Pfändungsschutzkonto ist, bekommst du Guthaben, das nicht schon
jemand anders gepfändet hat.
Die Kontopfändung macht aber nicht der Gerichtsvollzieher. Die muss man
separat bei Gericht beantragen.
Und man muss IMO die Kontonummer benennen können.
Die kann man auf dem o.g. Weg oft herausbekommen.
Ja, wenn gründlich geschnüffelt wird und vorher nichts beiseite
geschafft wurde.

Wenn jemand behauptet, er sein Kleinunternehmer und habe kein Konto, das
Barvermögen betrage 15 €, dann ist das zwar unglaubwürdig, aber schwer
was Gegenteiliges zu beweisen.
...
Post by ottitale
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Wenn der Vorschlag vom Gerichtsvollzieher kommt, hält man sich vielleicht eher
dran. Sonst droht irgendwann die Vermögensauskunft, die man wegen der negativen
Folgen nicht so gern abgibt.
Welche negativen Folgen sollten das sein? Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.
Da hilft dann nur Spürarbeit. Also muss man dann entweder selbst oder
durch einen, leider i.d.R. zu bezahlenden, Dritten ermitteln. Also z.B.
den Schuldner einige Zeit beobachten und wenn der dann irgendwo arbeiten
geht direkt eine Lohnpfändung beantragen. Das geht übrigens auch bei
"inoffiziellen" Tätigkeiten a.k.a. Schwarzarbeit. Den Nettolohnanspruch
kann man pfänden.
Es gibt Kandidaten, die sichern sich ab.
Willst du bei Schwarzarbeit in dem Moment zulangen, wenn das Bargeld
überreicht wird?
Post by ottitale
---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus
Dies ist keine E-Mail,
und das lässt sich abstellen.
Hartmut Kraus
2017-08-06 18:10:40 UTC
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Post by Detlef Meißner
Willst du bei Schwarzarbeit in dem Moment zulangen, wenn das Bargeld
überreicht wird?
Nö, nur mal z.B. den Leuten einen Tipp geben:

https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzkontrolle_Schwarzarbeit_der_Bundeszollverwaltung

Das ist das erste Suchergebenis von Google, das ich auf die Schnelle
gefunden habe, man liest aber so einiges über solche Kontrolleure. ;)
Einen hab' ich mal in der bereits erwähnten Kneipe erlebt (weiß nun
nicht, ob der vom Zollamt war), jedenfalls saß der nur seelenruhig da
und blätterte in irgendwelchen Papieren, aber die bewusste Kellnerin
rannte 'rum wie ein aufgescheuchtes Huhn. Und weder sie noch ihre
"Beschäftigten" habe ich dort je weider gesehen. ;)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-08-06 18:14:48 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Willst du bei Schwarzarbeit in dem Moment zulangen, wenn das Bargeld
überreicht wird?
https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzkontrolle_Schwarzarbeit_der_Bundeszollverwaltung
Das ist das erste Suchergebenis von Google, das ich auf die Schnelle
gefunden habe, man liest aber so einiges über solche Kontrolleure. ;)
Einen hab' ich mal in der bereits erwähnten Kneipe erlebt (weiß nun
nicht, ob der vom Zollamt war),
und falls du dich wunderst, was das die Zollverwaltung angeht: Da waren
ja viele nach der Öffnung der EU - Innengrenzen ziemlich arbeitslos,
kriegten also auch ganz andere Aufgaben übetragen.
Post by Hartmut Kraus
jedenfalls saß der nur seelenruhig da
und blätterte in irgendwelchen Papieren, aber die bewusste Kellnerin
rannte 'rum wie ein aufgescheuchtes Huhn. Und weder sie noch ihre
"Beschäftigten" habe ich dort je weider gesehen. ;)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-08-06 19:07:17 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Willst du bei Schwarzarbeit in dem Moment zulangen, wenn das Bargeld
überreicht wird?
https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzkontrolle_Schwarzarbeit_der_Bundeszollverwaltung
Das ist das erste Suchergebenis von Google, das ich auf die Schnelle
gefunden habe, man liest aber so einiges über solche Kontrolleure. ;)
Einen hab' ich mal in der bereits erwähnten Kneipe erlebt (weiß nun
nicht, ob der vom Zollamt war), jedenfalls saß der nur seelenruhig da
und blätterte in irgendwelchen Papieren, aber die bewusste Kellnerin
rannte 'rum wie ein aufgescheuchtes Huhn. Und weder sie noch ihre
"Beschäftigten" habe ich dort je weider gesehen. ;)
Aber ich jetzt dort Lokalverbot mit der "Begründung" vom Chef "meine
Leute arbeiten ehrlich" - ha, ha. Der dürfte also noch mehr Dreck am
Stecken haben, den ich nicht sehen soll. Das Gleiche gilt für meinen
Vermieter - vor Gericht: "Haben Sie noch Fragen an die Zeugin?" "Wissen
Sie schon, was auf Förderung der Prostitution steht?" Deshalb habe ich
dort Hausverbot - nicht weil ich ein Jahr lang keine Miete gezahlt habe,
sondern weil ich nicht sehen soll, was da nicht mit rechten Dingen zugeht.

Ich habe ja nicht behauptet, dass die was stunden- oder nächteweise
vermieten, nur was gesehen. Wenn da manchmal gewisse Herrschaften mit
tollen Wagen 'ranfuhren, keinem in die Augen gucken konnten - besonders
die Damen immer nur zu Boden ... ;) Und meine Nachmieterin stand bei
der Räumung schon vor der Tür, deshalb musste es schnell gehen - ich
hab' sie noch gesehen und das spärliche Mobilar, dass ihr zwei "Freunde"
'reingetragen haben, kaum dass mein Kram draußen war - also an dem Besen
würde ich mir nicht den Magen verderben, wenn die von einer
"regelmäßigen Arbeit" lebt (vor der ich mich ja angeblich drücke). ;)
--
http://www.hkraus.eu/
ottitale
2017-08-06 20:20:19 UTC
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Detlef Meißner +***@mailinator.com+ brachte am Sun, 6 Aug 2017
19:47:12 +0200 zum Thema Re: Vollstreckungstitel: was damit tun? in der
Post by Detlef Meißner
Post by ottitale
18:22:09 +0200 zum Thema Re: Vollstreckungstitel: was damit tun? in der
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Post by Detlef Meißner
Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
Vollstrecken lassen?
Dann zahle ich den Gerichtsvollzieher und der Schuldner hat Einkünfte von
unter 1000€. Dann bekomme ich nichts.
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum. Und da er sich vorher
angekündigt, werden natürlich schnell alle Gegenstände, die gepfändet
werden könnten (Playstation usw.), ausgelagert.
(So kenne ich das, kann aber sein, dass andere GV "schärfer" vorgehen.)
Man kann den GV auch beauftragen, bei seinem "Besuch" nach
Kontounterlagen, Versicherungsunterlagen (insb. LV) usw. zu suchen. Das
macht der GV dann auch.
Macht der das wirklich? oder fragt er nur danach?
Ich fand das alles sehr lasch.
Das geht nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO. Erteilt der Schuldner die
Auskunft nicht freiwillig, ist er nach § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO
verpflichtet, sie zu Protokoll des Gerichtsvollziehers zu erteilen und
deren Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt zu versichern. Dies
setzt einen entsprechenden Antrag an den Gerichtsvollzieher am Wohnort
des Schuldners voraus, der sich auf das allgemeine Auskunftsersuchen
erstreckt. Diese ist um konkrete Fragen zu ergänzen

Verweigert der Schuldner die Urkundenherausgabe, kann diese nach § 836
Abs. 3 S. 3 ZPO durch den Gerichtsvollzieher nach § 883 ZPO erzwungen
werden. Der Überweisungsbeschluss stellt hierfür den erforderlichen
Vollstreckungstitel dar.

Dies setzt voraus, dass in diesem die herauszugebenden Urkunden
hinreichend bestimmt sind, so dass ein zweifelsfreier Zugriff des
Gerichtsvollziehers erfolgen kann. Welche Angaben hierfür erforderlich
sind, ist eine Frage des Einzelfalls.

Praxishinweis: Findet der Gerichtsvollzieher bei der
Herausgabevollstreckung weitere Urkunden vor, „überlässt“ er es nach §
174 Nr. 3 GVGA dem Gläubiger eine Vervollständigung des Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses zu beantragen. Dies setzt voraus, dass der
Gerichtsvollzieher den Gläubiger über solche Urkunden informiert.
Hierauf sollte der Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsauftrag
ausdrücklich hingewiesen werden.

Wurde u.a. bei iww bereits umfangreich dargestellt.
Post by Detlef Meißner
Post by ottitale
Dazu kann man noch beantragen, dass bei
Auffinden direkt eine Pfändung durch Wegnahme und Sperrung etwaiger
Guthaben erfolgt.
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Wenn das Konto nicht geschützt ist, bekomme ich dann die 300€ vom Konto?
Wenn es kein Pfändungsschutzkonto ist, bekommst du Guthaben, das nicht schon
jemand anders gepfändet hat.
Die Kontopfändung macht aber nicht der Gerichtsvollzieher. Die muss man
separat bei Gericht beantragen.
Und man muss IMO die Kontonummer benennen können.
Die kann man auf dem o.g. Weg oft herausbekommen.
Ja, wenn gründlich geschnüffelt wird und vorher nichts beiseite
geschafft wurde.
Wenn jemand behauptet, er sein Kleinunternehmer und habe kein Konto, das
Barvermögen betrage 15 €, dann ist das zwar unglaubwürdig, aber schwer
was Gegenteiliges zu beweisen.
...
Irgend etwas liegt fast immer herum, so dass der GV bei entsprechendem
Auftrag auch Informationen liefert.
Post by Detlef Meißner
Post by ottitale
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Wenn der Vorschlag vom Gerichtsvollzieher kommt, hält man sich vielleicht eher
dran. Sonst droht irgendwann die Vermögensauskunft, die man wegen der negativen
Folgen nicht so gern abgibt.
Welche negativen Folgen sollten das sein? Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.
Da hilft dann nur Spürarbeit. Also muss man dann entweder selbst oder
durch einen, leider i.d.R. zu bezahlenden, Dritten ermitteln. Also z.B.
den Schuldner einige Zeit beobachten und wenn der dann irgendwo arbeiten
geht direkt eine Lohnpfändung beantragen. Das geht übrigens auch bei
"inoffiziellen" Tätigkeiten a.k.a. Schwarzarbeit. Den Nettolohnanspruch
kann man pfänden.
Es gibt Kandidaten, die sichern sich ab.
Willst du bei Schwarzarbeit in dem Moment zulangen, wenn das Bargeld
überreicht wird?
Nein, die Schwarzarbeit dokumentieren und den Vergütungsanspruch
pfänden. Da der AG i.d.R. keine Quittung hat kann er nicht nachweisen,
den Anspruch des "AN" auf Lohn erfüllt zu haben.
Hartmut Kraus
2017-08-06 20:42:47 UTC
Permalink
Post by ottitale
Post by Detlef Meißner
Willst du bei Schwarzarbeit in dem Moment zulangen, wenn das Bargeld
überreicht wird?
Nein, die Schwarzarbeit dokumentieren und den Vergütungsanspruch
pfänden. Da der AG i.d.R. keine Quittung hat kann er nicht nachweisen,
den Anspruch des "AN" auf Lohn erfüllt zu haben.
Also den AG haftbar machen, hab' ich das richtig verstanden?
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-08-06 20:50:21 UTC
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Post by ottitale
19:47:12 +0200 zum Thema Re: Vollstreckungstitel: was damit tun? in der
Post by Detlef Meißner
Post by ottitale
Post by Detlef Meißner
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum. Und da er sich vorher
angekündigt, werden natürlich schnell alle Gegenstände, die gepfändet
werden könnten (Playstation usw.), ausgelagert.
(So kenne ich das, kann aber sein, dass andere GV "schärfer" vorgehen.)
Man kann den GV auch beauftragen, bei seinem "Besuch" nach
Kontounterlagen, Versicherungsunterlagen (insb. LV) usw. zu suchen. Das
macht der GV dann auch.
Macht der das wirklich? oder fragt er nur danach?
Ich fand das alles sehr lasch.
Das geht nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO. Erteilt der Schuldner die
Auskunft nicht freiwillig, ist er nach § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO
verpflichtet, sie zu Protokoll des Gerichtsvollziehers zu erteilen und
deren Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt zu versichern. Dies
setzt einen entsprechenden Antrag an den Gerichtsvollzieher am Wohnort
des Schuldners voraus, der sich auf das allgemeine Auskunftsersuchen
erstreckt. Diese ist um konkrete Fragen zu ergänzen
Verweigert der Schuldner die Urkundenherausgabe, kann diese nach § 836
Abs. 3 S. 3 ZPO durch den Gerichtsvollzieher nach § 883 ZPO erzwungen
werden. Der Überweisungsbeschluss stellt hierfür den erforderlichen
Vollstreckungstitel dar.
Dies setzt voraus, dass in diesem die herauszugebenden Urkunden
hinreichend bestimmt sind, so dass ein zweifelsfreier Zugriff des
Gerichtsvollziehers erfolgen kann. Welche Angaben hierfür erforderlich
sind, ist eine Frage des Einzelfalls.
Praxishinweis: Findet der Gerichtsvollzieher bei der
Herausgabevollstreckung weitere Urkunden vor, „überlässt“ er es nach §
174 Nr. 3 GVGA dem Gläubiger eine Vervollständigung des Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses zu beantragen. Dies setzt voraus, dass der
Gerichtsvollzieher den Gläubiger über solche Urkunden informiert.
Hierauf sollte der Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsauftrag
ausdrücklich hingewiesen werden.
Wurde u.a. bei iww bereits umfangreich dargestellt.
Macht doch nix, danke für die Zusammenfassung. Den Beitrag werde ich mir
gesondert abspeichern. ;)
Post by ottitale
Post by Detlef Meißner
Post by ottitale
Dazu kann man noch beantragen, dass bei
Auffinden direkt eine Pfändung durch Wegnahme und Sperrung etwaiger
Guthaben erfolgt.
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Post by blackjack
Wenn das Konto nicht geschützt ist, bekomme ich dann die 300€ vom Konto?
Wenn es kein Pfändungsschutzkonto ist, bekommst du Guthaben, das nicht schon
jemand anders gepfändet hat.
Die Kontopfändung macht aber nicht der Gerichtsvollzieher. Die muss man
separat bei Gericht beantragen.
Und man muss IMO die Kontonummer benennen können.
Die kann man auf dem o.g. Weg oft herausbekommen.
Ja, wenn gründlich geschnüffelt wird und vorher nichts beiseite
geschafft wurde.
Wenn jemand behauptet, er sein Kleinunternehmer und habe kein Konto, das
Barvermögen betrage 15 €, dann ist das zwar unglaubwürdig, aber schwer
was Gegenteiliges zu beweisen.
...
Irgend etwas liegt fast immer herum, so dass der GV bei entsprechendem
Auftrag auch Informationen liefert.
Klar - was für ein "Unternehmer" soll das wohl sein, der kein Konto hat?
Und wenn der GV irgend ein Gerät konfisziert, ist das dem doch herzlich
wurscht, ob das dem Unternehmer gehört oder noch seiner Bank - dann wird
die Bank haftbar gemacht, richtig?

Nennt sich dann "Drittschuldner" - frag' mich mal einer, warum nicht
"Zweitschuldner".
--
http://www.hkraus.eu/
Stefan Schmitz
2017-08-07 17:56:12 UTC
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Post by ottitale
Praxishinweis: Findet der Gerichtsvollzieher bei der
Herausgabevollstreckung weitere Urkunden vor, „überlässt“ er es nach §
174 Nr. 3 GVGA dem Gläubiger eine Vervollständigung des Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses zu beantragen. Dies setzt voraus, dass der
Gerichtsvollzieher den Gläubiger über solche Urkunden informiert.
Hierauf sollte der Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsauftrag
ausdrücklich hingewiesen werden.
In dieser Norm ist aber nur von ungenau bezeichneten Urkunden die Rede. Sie
ergibt IMHO nur Sinn, wenn der GV nicht erkennen kann, welche Urkunde gemeint
ist, und deswegen gar nicht erst loszieht.
Wenn es um zusätzlich aufgefundene Urkunden geht, muss doch eh ein neuer
PfÜB beantragt werden.

Aber was passiert eigentlich, wenn er ein Sparbuch mit 3-monatiger
Kündigungsfrist findet? Mit dem Buch kann doch jeder zur Bank marschieren und
Geld abheben. Geht das auch beim Gerichtsvollzieher oder muss da zusätzlich
noch ein PfÜB für die Forderung beantragt werden?
U***@web.de
2017-08-07 18:00:54 UTC
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Moin,
Post by Stefan Schmitz
Aber was passiert eigentlich, wenn er ein Sparbuch mit 3-monatiger
Kündigungsfrist findet?
Gibt es die noch?
Post by Stefan Schmitz
Mit dem Buch kann doch jeder zur Bank marschieren und
Geld abheben.
Ich meine nicht, daß die sich jetzt alle
atomisiert hätten; sie mögen aber bei den
allermeisten Banken in Deutschland die
vorbeschriebene Funktion längst verloren haben.

Gruß, ULF
Stefan Schmitz
2017-08-07 18:31:48 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Aber was passiert eigentlich, wenn er ein Sparbuch mit 3-monatiger
Kündigungsfrist findet?
Gibt es die noch?
Post by Stefan Schmitz
Mit dem Buch kann doch jeder zur Bank marschieren und
Geld abheben.
Ich meine nicht, daß die sich jetzt alle
atomisiert hätten; sie mögen aber bei den
allermeisten Banken in Deutschland die
vorbeschriebene Funktion längst verloren haben.
Ich habe letztens eins zwecks Nachtrag zur Bank getragen.
Das Buch wurde entwertet und durch einen Auszug ersetzt. Statt des Buchs muss
man jetzt den letzten Auszug zum Abheben vorlegen. Die Funktion bleibt gleich.
(Alternativ kann man sich auch eine Karte ausstellen lassen.)

Das war bei einer Großbank. Ich schätze, Sparkassen und Volksbanken arbeiten
noch immer mit den Büchern.
Hartmut Kraus
2017-08-07 19:37:44 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Aber was passiert eigentlich, wenn er ein Sparbuch mit 3-monatiger
Kündigungsfrist findet?
Gibt es die noch?
Post by Stefan Schmitz
Mit dem Buch kann doch jeder zur Bank marschieren und
Geld abheben.
Ich meine nicht, daß die sich jetzt alle
atomisiert hätten; sie mögen aber bei den
allermeisten Banken in Deutschland die
vorbeschriebene Funktion längst verloren haben.
Ich habe letztens eins zwecks Nachtrag zur Bank getragen.
Das Buch wurde entwertet und durch einen Auszug ersetzt. Statt des Buchs muss
man jetzt den letzten Auszug zum Abheben vorlegen.
Wie bitte? Jeder, der deinen Kontoauszug in die Hand kriegt, kann damit
Gekd abheben?
--
http://www.hkraus.eu/
Wolfgang Kynast
2017-08-07 20:14:32 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Stefan Schmitz
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Aber was passiert eigentlich, wenn er ein Sparbuch mit 3-monatiger
Kündigungsfrist findet?
Gibt es die noch?
Post by Stefan Schmitz
Mit dem Buch kann doch jeder zur Bank marschieren und
Geld abheben.
Ich meine nicht, daß die sich jetzt alle
atomisiert hätten; sie mögen aber bei den
allermeisten Banken in Deutschland die
vorbeschriebene Funktion längst verloren haben.
Ich habe letztens eins zwecks Nachtrag zur Bank getragen.
Das Buch wurde entwertet und durch einen Auszug ersetzt. Statt des Buchs muss
man jetzt den letzten Auszug zum Abheben vorlegen.
Wie bitte? Jeder, der deinen Kontoauszug in die Hand kriegt, kann damit
Gekd abheben?
Wie beim Sparbuch auch.

Es sei denn, es hat z.B. ein Kennwort.
Hartmut Kraus
2017-08-07 21:07:44 UTC
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Post by Wolfgang Kynast
Post by Hartmut Kraus
Post by Stefan Schmitz
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Aber was passiert eigentlich, wenn er ein Sparbuch mit 3-monatiger
Kündigungsfrist findet?
Gibt es die noch?
Post by Stefan Schmitz
Mit dem Buch kann doch jeder zur Bank marschieren und
Geld abheben.
Ich meine nicht, daß die sich jetzt alle
atomisiert hätten; sie mögen aber bei den
allermeisten Banken in Deutschland die
vorbeschriebene Funktion längst verloren haben.
Ich habe letztens eins zwecks Nachtrag zur Bank getragen.
Das Buch wurde entwertet und durch einen Auszug ersetzt. Statt des Buchs muss
man jetzt den letzten Auszug zum Abheben vorlegen.
Wie bitte? Jeder, der deinen Kontoauszug in die Hand kriegt, kann damit
Gekd abheben?
Wie beim Sparbuch auch.
Es sei denn, es hat z.B. ein Kennwort.
Schön. Ich hab' mal beim Basteln an meinem alten Mazda das Sparbuch des
Vorbesitzers gefunden. (War hinter irgend 'ne Verkleidung gerutscht.)
Weil ich kein Schwein bin, hab' ich mir nur 10% als Finderlohn
abgehoben, korrekt?
--
http://www.hkraus.eu/
Helmut Richter
2017-08-07 21:22:07 UTC
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Post by Wolfgang Kynast
Post by Hartmut Kraus
Post by Stefan Schmitz
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Aber was passiert eigentlich, wenn er ein Sparbuch mit 3-monatiger
Kündigungsfrist findet?
Gibt es die noch?
Post by Stefan Schmitz
Mit dem Buch kann doch jeder zur Bank marschieren und
Geld abheben.
Ich meine nicht, daß die sich jetzt alle
atomisiert hätten; sie mögen aber bei den
allermeisten Banken in Deutschland die
vorbeschriebene Funktion längst verloren haben.
Ich habe letztens eins zwecks Nachtrag zur Bank getragen.
Das Buch wurde entwertet und durch einen Auszug ersetzt. Statt des Buchs muss
man jetzt den letzten Auszug zum Abheben vorlegen.
Wie bitte? Jeder, der deinen Kontoauszug in die Hand kriegt, kann damit
Gekd abheben?
Wie beim Sparbuch auch.
Es sei denn, es hat z.B. ein Kennwort.
Nein. Ich hab so'n Ding noch seit der Zeit, als es noch Zinsen gab, weil
ich es praktischer finde als so'n Zettelkram. Es war m.W. noch nie so,
dass der Besitz eines Sparbuchs zum Geldabheben berechtigte. Wo man
nicht persönlich bekannt war, musste man sich ausweisen. (Mag sein, dass
das seitens der Bank optional war, aber ich habe es nie anders erlebt.)
Früher waren die Sparbücher auch freizügig, d.h. man konnte bei jeder
Bank derselben Kette abheben -- natürlich mit Ausweis. Ist jetzt
obsolet, weil mans an Geldautomaten auch bekommt.
--
Helmut Richter
Wolfgang Kynast
2017-08-07 21:42:03 UTC
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Post by Helmut Richter
Post by Wolfgang Kynast
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Post by U***@web.de
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Aber was passiert eigentlich, wenn er ein Sparbuch mit 3-monatiger
Kündigungsfrist findet?
Gibt es die noch?
Post by Stefan Schmitz
Mit dem Buch kann doch jeder zur Bank marschieren und
Geld abheben.
Ich meine nicht, daß die sich jetzt alle
atomisiert hätten; sie mögen aber bei den
allermeisten Banken in Deutschland die
vorbeschriebene Funktion längst verloren haben.
Ich habe letztens eins zwecks Nachtrag zur Bank getragen.
Das Buch wurde entwertet und durch einen Auszug ersetzt. Statt des Buchs muss
man jetzt den letzten Auszug zum Abheben vorlegen.
Wie bitte? Jeder, der deinen Kontoauszug in die Hand kriegt, kann damit
Gekd abheben?
Wie beim Sparbuch auch.
Es sei denn, es hat z.B. ein Kennwort.
Nein. Ich hab so'n Ding noch seit der Zeit, als es noch Zinsen gab, weil
ich es praktischer finde als so'n Zettelkram. Es war m.W. noch nie so,
dass der Besitz eines Sparbuchs zum Geldabheben berechtigte. Wo man
nicht persönlich bekannt war, musste man sich ausweisen. (Mag sein, dass
das seitens der Bank optional war, aber ich habe es nie anders erlebt.)
Früher waren die Sparbücher auch freizügig, d.h. man konnte bei jeder
Bank derselben Kette abheben -- natürlich mit Ausweis.
https://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage#Qualifiziertes_Legitimationspapier
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Helmut Richter
2017-08-08 09:14:56 UTC
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Post by Helmut Richter
Post by Wolfgang Kynast
Post by Hartmut Kraus
Post by Stefan Schmitz
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Stefan Schmitz
Aber was passiert eigentlich, wenn er ein Sparbuch mit 3-monatiger
Kündigungsfrist findet?
Gibt es die noch?
Post by Stefan Schmitz
Mit dem Buch kann doch jeder zur Bank marschieren und
Geld abheben.
Ich meine nicht, daß die sich jetzt alle
atomisiert hätten; sie mögen aber bei den
allermeisten Banken in Deutschland die
vorbeschriebene Funktion längst verloren haben.
Ich habe letztens eins zwecks Nachtrag zur Bank getragen.
Das Buch wurde entwertet und durch einen Auszug ersetzt. Statt des Buchs muss
man jetzt den letzten Auszug zum Abheben vorlegen.
Wie bitte? Jeder, der deinen Kontoauszug in die Hand kriegt, kann damit
Gekd abheben?
Wie beim Sparbuch auch.
Es sei denn, es hat z.B. ein Kennwort.
Nein. Ich hab so'n Ding noch seit der Zeit, als es noch Zinsen gab, weil
ich es praktischer finde als so'n Zettelkram. Es war m.W. noch nie so,
dass der Besitz eines Sparbuchs zum Geldabheben berechtigte. Wo man
nicht persönlich bekannt war, musste man sich ausweisen. (Mag sein, dass
das seitens der Bank optional war, aber ich habe es nie anders erlebt.)
So ist es wohl (hinkendes Inhaberpapier). Ich kann mir auch in der
Praxis kaum etwas anderes vorstellen, werde mich aber noch einmal
erkundigen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage#Qualifiziertes_Legitimationspapier



Also haben sie es bisher immer "hinken" lassen.

Dass Kontoauszüge ein Inhaberpapier sein können wie oben diskutiert,
kommt mir sehr ungewöhnlich vor.
--
Helmut Richter
Hartmut Kraus
2017-08-06 17:26:11 UTC
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Post by Detlef Meißner
Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.
Blödsinn, dann solltes du dir mal einen anderen GV suchen. Das ist seine
Aufgabe, das festzustellen.
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-08-06 17:48:06 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.
Blödsinn, dann solltes du dir mal einen anderen GV suchen. Das ist seine
Aufgabe, das festzustellen.
Kann man sich den GV aussuchen?

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-06 18:33:36 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.
Blödsinn, dann solltes du dir mal einen anderen GV suchen. Das ist seine
Aufgabe, das festzustellen.
Kann man sich den GV aussuchen?
Ach, ich dachte, den beauftragst /du/?
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-08-06 19:03:18 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.
Blödsinn, dann solltes du dir mal einen anderen GV suchen. Das ist seine
Aufgabe, das festzustellen.
Kann man sich den GV aussuchen?
Ach, ich dachte, den beauftragst /du/?
Normalerweise geht so etwas, wenn man einen Titel vollstrecken lasen
will, über den RA an das Gericht. Und dann kommt von dort der zuständige
GV ins Spiel.

Bei uns gibt es im Rathaus die "Sprechstunde *des* Gerichtsvollziehers".

Wäre aber mal interessant zu wissen, ob man sich wirklich den GV
aussuchen kann, denn es gibt bei uns im Ort etliche, der zuständige
kommt aber von weiter her. Der kennt sich dann auch nicht so aus.

Detlef
Martin Τrautmann
2017-08-06 19:20:20 UTC
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Post by Detlef Meißner
Wäre aber mal interessant zu wissen, ob man sich wirklich den GV
aussuchen kann, denn es gibt bei uns im Ort etliche, der zuständige
kommt aber von weiter her. Der kennt sich dann auch nicht so aus.
In manchen Städten gibt ein Zuständigskeitsverzeichnis, welcher GV für
welche Straßen zuständig ist.

Schönen Gruß
Martin
Hartmut Kraus
2017-08-06 19:21:51 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.
Blödsinn, dann solltes du dir mal einen anderen GV suchen. Das ist seine
Aufgabe, das festzustellen.
Kann man sich den GV aussuchen?
Ach, ich dachte, den beauftragst /du/?
Normalerweise geht so etwas, wenn man einen Titel vollstrecken lasen
will, über den RA an das Gericht. Und dann kommt von dort der zuständige
GV ins Spiel.
Ich meinte ja nur, kürzlich von dir gelesen zu haben: Du musst den GV
beantragen und selber bezahlen. Das ist ein Beamter, der wird vom Staat
bezahlt - oder?

Und wozu brauchst du da noch einen Anwalt? Da kommt die Soße doch teurer
als der Braten. Und wenn du einen vollstreckbaren Titel hast, dann ist
das gerichtliche Mahnverfahren doch gelaufen - wozu also nochmal ein
Gericht?
Post by Detlef Meißner
Bei uns gibt es im Rathaus die "Sprechstunde *des* Gerichtsvollziehers".
Nu, dann geh' doch mal hin.
Post by Detlef Meißner
Wäre aber mal interessant zu wissen, ob man sich wirklich den GV
aussuchen kann,
Japp, das würde mich auch mal interessieren. Könnte ja bald passieren,
dass ich auch Schulden eintreiben (lassen) muss, dann würde ich
natürlich gerne meinen guten Herrn Friegel beauftragen - der weiß wie
gesagt, was wie von wem zu holen ist. ;)
Post by Detlef Meißner
denn es gibt bei uns im Ort etliche, der zuständige
kommt aber von weiter her.
Versteh' ich auch nicht so ganz. Ist der GV nicht genauso zuständig wie
das Gericht, für das er arbeitet? Also wenn für den Wohnsitz deiner
Schuldner das Amtsgericht Dingsbumskirchen, dann auch dessen GVs für
dessen /örtlichen/ Zuständigkeitsbereich?
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-08-06 19:56:15 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.
Blödsinn, dann solltes du dir mal einen anderen GV suchen. Das ist seine
Aufgabe, das festzustellen.
Kann man sich den GV aussuchen?
Ach, ich dachte, den beauftragst /du/?
Normalerweise geht so etwas, wenn man einen Titel vollstrecken lasen
will, über den RA an das Gericht. Und dann kommt von dort der zuständige
GV ins Spiel.
Ich meinte ja nur, kürzlich von dir gelesen zu haben: Du musst den GV
beantragen und selber bezahlen. Das ist ein Beamter, der wird vom Staat
bezahlt - oder?
Und der Staat nimmt für die Tätigkeit Gebühren. Die gebühren darf ich
auf das Konto des GV überweisen.
Post by Hartmut Kraus
Und wozu brauchst du da noch einen Anwalt? Da kommt die Soße doch teurer
als der Braten. Und wenn du einen vollstreckbaren Titel hast, dann ist
das gerichtliche Mahnverfahren doch gelaufen - wozu also nochmal ein
Gericht?
Das war vorher.
Jetzt mache ich es ohne RA.
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Bei uns gibt es im Rathaus die "Sprechstunde *des* Gerichtsvollziehers".
Nu, dann geh' doch mal hin.
War ich schon.
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Wäre aber mal interessant zu wissen, ob man sich wirklich den GV
aussuchen kann,
Japp, das würde mich auch mal interessieren. Könnte ja bald passieren,
dass ich auch Schulden eintreiben (lassen) muss, dann würde ich
natürlich gerne meinen guten Herrn Friegel beauftragen - der weiß wie
gesagt, was wie von wem zu holen ist. ;)
Post by Detlef Meißner
denn es gibt bei uns im Ort etliche, der zuständige
kommt aber von weiter her.
Versteh' ich auch nicht so ganz. Ist der GV nicht genauso zuständig wie
das Gericht, für das er arbeitet? Also wenn für den Wohnsitz deiner
Schuldner das Amtsgericht Dingsbumskirchen, dann auch dessen GVs für
dessen /örtlichen/ Zuständigkeitsbereich?
Eben. Sagte ich doch. Deshalb kann man sich den GV nicht aussuchen.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-06 20:22:37 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Ich habe auch so einen
Kadetten, der angeblich kaum was verdient.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er falsche Angaben gemacht hat, aber
der GV meinte, ich müsste dafür gerichtsverwertbare Belege haben.
Blödsinn, dann solltes du dir mal einen anderen GV suchen. Das ist seine
Aufgabe, das festzustellen.
Kann man sich den GV aussuchen?
Ach, ich dachte, den beauftragst /du/?
Normalerweise geht so etwas, wenn man einen Titel vollstrecken lasen
will, über den RA an das Gericht. Und dann kommt von dort der zuständige
GV ins Spiel.
Ich meinte ja nur, kürzlich von dir gelesen zu haben: Du musst den GV
beantragen und selber bezahlen. Das ist ein Beamter, der wird vom Staat
bezahlt - oder?
Und der Staat nimmt für die Tätigkeit Gebühren. Die gebühren darf ich
auf das Konto des GV überweisen.
Das sollte aber nur ein Vorschuss sein - mit den Gebühren wird dann doch
auch der Schuldner belastet, oder? Hat man jedenfalls mit mir auch schon
versucht - Voraussetzung ist natürlich, der GV kann was eintreiben. ;)
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Und wozu brauchst du da noch einen Anwalt? Da kommt die Soße doch teurer
als der Braten. Und wenn du einen vollstreckbaren Titel hast, dann ist
das gerichtliche Mahnverfahren doch gelaufen - wozu also nochmal ein
Gericht?
Das war vorher.
Jetzt mache ich es ohne RA.
Na, sach' das doch gleich. ;)
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Bei uns gibt es im Rathaus die "Sprechstunde *des* Gerichtsvollziehers".
Nu, dann geh' doch mal hin.
War ich schon.
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Wäre aber mal interessant zu wissen, ob man sich wirklich den GV
aussuchen kann,
Japp, das würde mich auch mal interessieren. Könnte ja bald passieren,
dass ich auch Schulden eintreiben (lassen) muss, dann würde ich
natürlich gerne meinen guten Herrn Friegel beauftragen - der weiß wie
gesagt, was wie von wem zu holen ist. ;)
Post by Detlef Meißner
denn es gibt bei uns im Ort etliche, der zuständige
kommt aber von weiter her.
Versteh' ich auch nicht so ganz. Ist der GV nicht genauso zuständig wie
das Gericht, für das er arbeitet? Also wenn für den Wohnsitz deiner
Schuldner das Amtsgericht Dingsbumskirchen, dann auch dessen GVs für
dessen /örtlichen/ Zuständigkeitsbereich?
Eben. Sagte ich doch. Deshalb kann man sich den GV nicht aussuchen.
Nun gut, dann weiß ich ja einen guten für uns Zuständigen. ;)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-08-06 17:28:41 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum.
Richtig, aber zum Geld zählt auch das Einkommen.
Post by Detlef Meißner
Und da er sich vorher
angekündigt, werden natürlich schnell alle Gegenstände, die gepfändet
werden könnten (Playstation usw.), ausgelagert.
(So kenne ich das, kann aber sein, dass andere GV "schärfer" vorgehen.)
Richtig, z.B. meiner. Der hatte es auch schon drauf, Samstag abend
unangekündigt zu erscheinen.
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-08-06 17:50:13 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum.
Richtig, aber zum Geld zählt auch das Einkommen.
Schon klar.
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Und da er sich vorher
angekündigt, werden natürlich schnell alle Gegenstände, die gepfändet
werden könnten (Playstation usw.), ausgelagert.
(So kenne ich das, kann aber sein, dass andere GV "schärfer" vorgehen.)
Richtig, z.B. meiner. Der hatte es auch schon drauf, Samstag abend
unangekündigt zu erscheinen.
Ich glaube, das gäbe bei manchen Kandidaten eine böse Überraschung.

Möglicherweise spricht sich bei denen auch herum, wie der zuständige GV
agiert.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-06 18:35:29 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum.
Richtig, aber zum Geld zählt auch das Einkommen.
Schon klar.
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Und da er sich vorher
angekündigt, werden natürlich schnell alle Gegenstände, die gepfändet
werden könnten (Playstation usw.), ausgelagert.
(So kenne ich das, kann aber sein, dass andere GV "schärfer" vorgehen.)
Richtig, z.B. meiner. Der hatte es auch schon drauf, Samstag abend
unangekündigt zu erscheinen.
Ich glaube, das gäbe bei manchen Kandidaten eine böse Überraschung.
Tja, er scheint seine Erfahrungen zu haben, dass er eben nichts
vorfinden kann, wenn er sich vorher anmeldet. ;)
Post by Detlef Meißner
Möglicherweise spricht sich bei denen auch herum, wie der zuständige GV
agiert.
Sicher, und was wollen sie dagegen tun?
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-08-06 19:05:08 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum.
Richtig, aber zum Geld zählt auch das Einkommen.
Schon klar.
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Und da er sich vorher
angekündigt, werden natürlich schnell alle Gegenstände, die gepfändet
werden könnten (Playstation usw.), ausgelagert.
(So kenne ich das, kann aber sein, dass andere GV "schärfer" vorgehen.)
Richtig, z.B. meiner. Der hatte es auch schon drauf, Samstag abend
unangekündigt zu erscheinen.
Ich glaube, das gäbe bei manchen Kandidaten eine böse Überraschung.
Tja, er scheint seine Erfahrungen zu haben, dass er eben nichts
vorfinden kann, wenn er sich vorher anmeldet. ;)
Post by Detlef Meißner
Möglicherweise spricht sich bei denen auch herum, wie der zuständige GV
agiert.
Sicher, und was wollen sie dagegen tun?
*Dagegen* nichts. Nur hoffen, dass kein anderer kommt.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-06 20:24:53 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Und da er sich vorher
angekündigt, werden natürlich schnell alle Gegenstände, die gepfändet
werden könnten (Playstation usw.), ausgelagert.
(So kenne ich das, kann aber sein, dass andere GV "schärfer" vorgehen.)
Richtig, z.B. meiner. Der hatte es auch schon drauf, Samstag abend
unangekündigt zu erscheinen.
Ich glaube, das gäbe bei manchen Kandidaten eine böse Überraschung.
Tja, er scheint seine Erfahrungen zu haben, dass er eben nichts
vorfinden kann, wenn er sich vorher anmeldet. ;)
Post by Detlef Meißner
Möglicherweise spricht sich bei denen auch herum, wie der zuständige GV
agiert.
Sicher, und was wollen sie dagegen tun?
*Dagegen* nichts. Nur hoffen, dass kein anderer kommt.
Oder der nicht auch mal überraschend. ;)
--
http://www.hkraus.eu/
Stefan Schmitz
2017-08-07 14:19:07 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/758.html
Ulrich Maier
2017-08-07 15:28:53 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/758.html
Allerdings braucht der GV für die Hausdurchsuchung, außer bei Gefahr im
Verzuge, einer richterlichen Anordnung (BVerfG, 3.4.1979 – 1 BvR 994/76 –1).

U.
Detlef Meißner
2017-08-07 15:36:01 UTC
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Post by Ulrich Maier
Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/758.html
Allerdings braucht der GV für die Hausdurchsuchung, außer bei Gefahr im
Verzuge, einer richterlichen Anordnung (BVerfG, 3.4.1979 – 1 BvR 994/76 –1).
Eben.

Detlef
Detlef Meißner
2017-08-07 15:34:13 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Wenn der Gerichtsvollzieher vollstreckt, interessiert den das Einkommen nicht.
Der schaut, ob Geld oder Wertgegenstände da sind, um die Schuld zu tilgen.
Der fragt nach Geld und Sparbüchern und Wertgegenständen
(Briefmarkensammlung), kramt aber nicht rum.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/758.html
§ 758
Durchsuchung; Gewaltanwendung

(1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse
des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies
erfordert.

(2) Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und
Behältnisse öffnen zu lassen.

(3) Er ist, wenn er Widerstand findet, zur Anwendung von Gewalt befugt
und kann zu diesem Zweck die Unterstützung der polizeilichen
Vollzugsorgane nachsuchen.

Beachte "befugt" und "erfordert".

Wenn ich so etwas als erforderlich sehe, muss es der GV aber nicht.

Und bei einer Zwangsräumung taucht er ja auch regelmäßig mit einem
Schlosser oder Schreiner auf.

Das Problem bei den ganzen Paragraphen besteht darin, dass sie jeder
lesen kann, aber sich oft was völlig anderes darunter vorstellt.

Nach den Paragraphen ist immer alles ganz einfach.

Detlef
Georg Wieser
2017-08-06 19:38:15 UTC
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Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
(gehört eigentlich in die Finanz-Gruppe, aber dort schreibt ja nur Selzer McKenzie)
Solltest Du auch nur geahnt haben, daß die alleineziehende Mutter einen
400 Euro Job hat, bist Du selber Schuld das Verfahren bis zum Titel zu
treiben....

Einmal ärgern und vergessen wäre die beste Lösung gewesen....

So ärgerst Du Dich noch ein paar Jahre und bekommst trotzdem nix :-(
Detlef Meißner
2017-08-06 19:59:09 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
(gehört eigentlich in die Finanz-Gruppe, aber dort schreibt ja nur Selzer McKenzie)
Solltest Du auch nur geahnt haben, daß die alleineziehende Mutter einen
400 Euro Job hat, bist Du selber Schuld das Verfahren bis zum Titel zu
treiben....
Einmal ärgern und vergessen wäre die beste Lösung gewesen....
So ärgerst Du Dich noch ein paar Jahre und bekommst trotzdem nix :-(
Sehe ich jetzt nicht so.
Es gibt Menschen, die ärgern sich eher, wenn sie nichts unternommen haben.

Und ich kenne einen Menschen, dem kommt es auf das Geld, was er dann
schlussendlich wahrscheinlich doch nicht bekommt, gar nicht an. Der
setzt alles dran, um den Leuten immer wieder auf die Pelle zu rücken,
damit sie keine Ruhe vor ihm haben.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-06 20:33:09 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Georg Wieser
Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
(gehört eigentlich in die Finanz-Gruppe, aber dort schreibt ja nur Selzer McKenzie)
Solltest Du auch nur geahnt haben, daß die alleineziehende Mutter einen
400 Euro Job hat, bist Du selber Schuld das Verfahren bis zum Titel zu
treiben....
Einmal ärgern und vergessen wäre die beste Lösung gewesen....
So ärgerst Du Dich noch ein paar Jahre und bekommst trotzdem nix :-(
Sehe ich jetzt nicht so.
Es gibt Menschen, die ärgern sich eher, wenn sie nichts unternommen haben.
Da kenne ich auch einige. Angefangen bei unserer Gemeindeverwaltung,
gekrönt durch unseren bekloppten Bürgermeister.
Post by Detlef Meißner
Und ich kenne einen Menschen, dem kommt es auf das Geld, was er dann
schlussendlich wahrscheinlich doch nicht bekommt, gar nicht an. Der
setzt alles dran, um den Leuten immer wieder auf die Pelle zu rücken,
damit sie keine Ruhe vor ihm haben.
Ich auch, meine tolle Nachbarin. Die muss wirklich denken, Männer ekeln
sich vor gar nichts, nicht mal vor einer, die man einem halbwegs normal
gebauten Mann nackig auf den Bauch binden kann. Von ihrem Gossenjargon
und ihrem ganzen Benemen, das unschwer auf das schließen lässt, was in
der kahlgeschorenen Hohlkugel auf ihrem Hals so an "inneren Werten"
steckt, mal ganz zu schweigen.
--
http://www.hkraus.eu/
Georg Wieser
2017-08-07 18:00:07 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Georg Wieser
Post by blackjack
Ich habe einen Vollstreckungstitel über 300€ gegen eine alleinerziehende Mutter, die einen 400€-Job im Supermarkt hat.
Ich vermute mal, dass sie nicht allzu viel Geld auf ihrem Konto hat, vielleicht 400€.
Was mach ich damit am besten mit dem Titel?
(gehört eigentlich in die Finanz-Gruppe, aber dort schreibt ja nur Selzer McKenzie)
Solltest Du auch nur geahnt haben, daß die alleineziehende Mutter einen
400 Euro Job hat, bist Du selber Schuld das Verfahren bis zum Titel zu
treiben....
Einmal ärgern und vergessen wäre die beste Lösung gewesen....
So ärgerst Du Dich noch ein paar Jahre und bekommst trotzdem nix :-(
Sehe ich jetzt nicht so.
Es gibt Menschen, die ärgern sich eher, wenn sie nichts unternommen haben.
Und ich kenne einen Menschen, dem kommt es auf das Geld, was er dann
schlussendlich wahrscheinlich doch nicht bekommt, gar nicht an. Der
setzt alles dran, um den Leuten immer wieder auf die Pelle zu rücken,
damit sie keine Ruhe vor ihm haben.
Detlef
Ja mei, Arschlöcher, die letztendlich nicht mal sich selbst leiden
können gibt es halt.
Detlef Meißner
2017-08-07 18:06:00 UTC
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Post by Georg Wieser
Post by Detlef Meißner
Post by Georg Wieser
Einmal ärgern und vergessen wäre die beste Lösung gewesen....
So ärgerst Du Dich noch ein paar Jahre und bekommst trotzdem nix :-(
Sehe ich jetzt nicht so.
Es gibt Menschen, die ärgern sich eher, wenn sie nichts unternommen haben.
Und ich kenne einen Menschen, dem kommt es auf das Geld, was er dann
schlussendlich wahrscheinlich doch nicht bekommt, gar nicht an. Der
setzt alles dran, um den Leuten immer wieder auf die Pelle zu rücken,
damit sie keine Ruhe vor ihm haben.
Ja mei, Arschlöcher, die letztendlich nicht mal sich selbst leiden
können gibt es halt.
Darüber, wer nun die Arschlöcher sind, lässt sich trefflich streiten.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-07 19:30:57 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Georg Wieser
Und ich kenne einen Menschen, [...] Der
setzt alles dran, um den Leuten immer wieder auf die Pelle zu rücken,
damit sie keine Ruhe vor ihm haben.
Ja mei, Arschlöcher, die letztendlich nicht mal sich selbst leiden
können gibt es halt.
Darüber, wer nun die Arschlöcher sind, lässt sich trefflich streiten.
Dann streitet euch mal. Wer hat nie Phasen, in denen er sich selber
nicht leiden kann? Aber dann gehe ich keinem anderen auf den Geist.
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-08-07 22:25:47 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Georg Wieser
Und ich kenne einen Menschen, [...] Der
setzt alles dran, um den Leuten immer wieder auf die Pelle zu rücken,
damit sie keine Ruhe vor ihm haben.
Ja mei, Arschlöcher, die letztendlich nicht mal sich selbst leiden
können gibt es halt.
Darüber, wer nun die Arschlöcher sind, lässt sich trefflich streiten.
Dann streitet euch mal. Wer hat nie Phasen, in denen er sich selber
nicht leiden kann? Aber dann gehe ich keinem anderen auf den Geist.
Och, ist doch nett, den Schuldner alle zwei Jahre vom GV besuchen zu
lassen um ihn an seine Schulden zu erinnern.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-08-07 23:14:33 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Georg Wieser
Und ich kenne einen Menschen, [...] Der
setzt alles dran, um den Leuten immer wieder auf die Pelle zu rücken,
damit sie keine Ruhe vor ihm haben.
Ja mei, Arschlöcher, die letztendlich nicht mal sich selbst leiden
können gibt es halt.
Darüber, wer nun die Arschlöcher sind, lässt sich trefflich streiten.
Dann streitet euch mal. Wer hat nie Phasen, in denen er sich selber
nicht leiden kann? Aber dann gehe ich keinem anderen auf den Geist.
Och, ist doch nett, den Schuldner alle zwei Jahre vom GV besuchen zu
lassen um ihn an seine Schulden zu erinnern.
Davon war hier nicht die Rede, sondern von einem - s.o. Gut's Nächtle.
--
http://www.hkraus.eu/
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