Hans +***@invalid.at+ brachte am Wed, 13 Sep 2017 10:43:18
+0200 zum Thema Re: Die letzten Stunden des letzten Menschen, der durch
die Guillotine hingerichtet wurde in der Nachricht
Post by HansPost by Frank BügelPost by Frank WernerPost by Frank BügelWeshalb hältst du dich an den USA so fest? Erschießungskommandos wären
auch dort wesentlich billiger als die Giftspritze oder der "elektrische
Stuhl". Man sollte sich ein Vorbild an den Asiaten nehmen. Die handeln
diesbezüglich rational, ökonomisch und v.a. effektiv.
Das ist die Frage. In Staaten mit Todesstrafe ist die Kriminalität nicht
höher oder niedriger als in Staaten ohne Todesstrafe. Eine Abschreckung
irgendwelcher Art scheint also nicht zu bestehen.
Das ggf. nicht, aber eben die adäquate Bestrafung folgt, von der jeder
Massenmörder und Schwerverbrecher weiß, bevor er sein(e) Verbrechen beging.
Wenn die Schuld des Verbrechers zweifelsfrei feststeht, wie es heute mit
genetischer Analyse bei 99% solcher Verbrechen der Fall ist, dann besteht
meines Erachtens auch kein gewichtiger Einwand mehr, solche Verbrecher noch
jahrzehntelang zu verwahren.
Eigenartig nur, daß in USA mache Todeskandidaten jahre- und
jahrzehntelang im Gefängnis auf ihre Hinrichtung warten müssen.
Das liegt allerdings am US-Justizsystem, das mehrere Sicherheitsnetze
eingebaut hat, um Fehlurteile möglichst zu verhindern, auch wenn das
öfter mal nicht funktioniert (mieser Pflichtverteidiger, rassistische
Jury, schlampige Ermittler die einen Fall lösen wollen (egal wie) usw.).
1. Stufe: Ermittlungsverfahren, bei schweren Straftaten erfolgt die
Anklageerhebung auf Bundesebene und in diversen Staaten durch eine Grand
Jury.
2. Verhandlung in der die Schuld des Angeklagten festgestellt werden
soll. Auch hier eine Jury. Deren Beschluß zur Schuld muß einstimmig
erfolgen. (hier ist das Kino mal ausnahmsweise korrekt)
3. Verhandlung über das Strafmaß, wenn die Todesstrafe droht. Hier muß
erneut die Jury beteiligt sein.
4.-6. Berufungsverfahren (alles noch einmal vor dem Supreme Court des
Staates)
7.-9. Und noch einmal am Supreme Court der USA
Danach kann nur noch eine Begnadigung erfolgen.
Das Problem ist nur, bei einem Fehlurteil (warum auch immer) kann man
nicht zurück.
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Im verdorbensten Staat gibt es die meisten Gesetze.
Publius Cornelius Tacitus, Annalen 3, 27
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