Discussion:
Angaben zur Person gegenueber Verkehrskontrolle
(zu alt für eine Antwort)
Hans CraueI
2017-07-17 22:41:47 UTC
Permalink
Ein Bekannter erhielt einen Bussgeldbescheid ueber 200 Euro zzgl.
Gebuehr und Auslagen, insgesamt 228,50 Euro mit der Begruendung:

| Sie handelten ordnungswidrig, indem Sie einem Mitarbeiter der
| staedt. Verkehrskontrolle Angaben ueber Ihre Person verweigerten
| bzw. unrichtige Angaben machten. Die Aufforderung zur Angabe
| Ihrer Personalien erfolgte im Rahmen einer von Ihnen
| begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.
| Par. 46, 53, 111 OWiG, Par. 465 StPO

Den Sachverhalt einmal dahingestellt sein lassend (welcher ist:
Der Bekannte hatte fuer Ladetaetigkeit im `absoluten' Halteverbot
geparkt. Ein Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle forderte
ihn daraufhin auf, seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der
Bekannte nicht dabei und teilte dies dem Mitarbeiter mit):

Gibt es eine Auskunftspflicht ueber Personendaten Angestellten
der staedt. Verkehrskontrolle gegenueber? Ist das nicht etwas,
worauf nur die Polizei Anspruch haette?

Hans
Arne Johannessen
2017-07-18 00:46:39 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
| Sie handelten ordnungswidrig, indem Sie einem Mitarbeiter der
| staedt. Verkehrskontrolle Angaben ueber Ihre Person verweigerten
| bzw. unrichtige Angaben machten. [...]
| Par. 46, 53, 111 OWiG, Par. 465 StPO
[...] Ein Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle forderte
ihn daraufhin auf, seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der
Gibt es eine Auskunftspflicht ueber Personendaten Angestellten
der staedt. Verkehrskontrolle gegenueber? Ist das nicht etwas,
worauf nur die Polizei Anspruch haette?
Ja. Nein.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Der einschlägige
Paragraph 111 wurde ja von der Behörde benannt.

Der sinngemäße Dialog "Ausweis her!" -- "hab ich nicht dabei," nach dem
Deine Schilderung des Vorfalls klingt, begründet jedoch noch nicht die
vorgeworfene Handlung. Ordnungswidrig wäre erst so etwas wie "wie
heißen Sie denn?" -- "sag ich nicht." Im Kontext einer
Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Kraftfahrzeug, wo in der Regel ja
das amtliche Kennzeichen eine einfache Verfolgung zulässt, kommt mir
eine Verfolgung wegen "falscher Namensangabe" aber ein wenig
willkürlich vor. IANAL.
--
Arne Johannessen
Andreas Portz
2017-07-18 05:54:26 UTC
Permalink
Post by Arne Johannessen
Post by Hans CraueI
Gibt es eine Auskunftspflicht ueber Personendaten Angestellten
der staedt. Verkehrskontrolle gegenueber? Ist das nicht etwas,
worauf nur die Polizei Anspruch haette?
Dazu schauen wir ins 'Personalausweisgesetz':

§ 2 PAuswG Begriffsbestimmungen
(1) Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis und der
vorläufige Personalausweis.
(2) Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden im Sinne dieses
Gesetzes sind öffentliche Stellen, die befugt sind, zur Erfüllung ihrer
gesetzlichen Aufgaben als hoheitliche Maßnahme die Identität von
Personen festzustellen.


Laut (2) hätten die Mitarbeiter der Stadt also ein Recht zur
Ausweiskontrolle gehabt.
Post by Arne Johannessen
Der sinngemäße Dialog "Ausweis her!" -- "hab ich nicht dabei," nach dem
Deine Schilderung des Vorfalls klingt, begründet jedoch noch nicht die
vorgeworfene Handlung.
Das Gesetz spricht von "vorlegen", nicht "vorzeigen". 'Nachreichen' bei
'Vergessen' reicht also:

§ 1 PAuswG Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind
verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind
und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu
unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn
auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde
vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den
Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam
aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte
Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Post by Arne Johannessen
Ordnungswidrig wäre erst so etwas wie "wie
heißen Sie denn?" -- "sag ich nicht." Im Kontext einer
Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Kraftfahrzeug, wo in der Regel ja
das amtliche Kennzeichen eine einfache Verfolgung zulässt, kommt mir
eine Verfolgung wegen "falscher Namensangabe" aber ein wenig
willkürlich vor. IANAL.
Bzgl. "falscher Namensangabe" hätte vor Ort doch wohl der Führerschein
als Anscheinsbeweis gereicht.

Falls er, als 'cleverer Kraftfahrer', dieses überhaupt 'zur Hand gehabt'
hätte:
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-34427/juristen-blog-zeigt-skurrilen-kniff-wie-ein-verlegter-fuehrerschein-zum-gluecksfall-wird_aid_1145058.html?fbc=FACEBOOK-FOCUS-Online-Finanzen&utm_campaign=FACEBOOK-FOCUS-Online-Finanzen&ts=201404131127


-Andreas
U***@web.de
2017-07-18 09:45:30 UTC
Permalink
Moin,
Post by Arne Johannessen
Der sinngemäße Dialog "Ausweis her!" -- "hab ich nicht dabei," nach dem
Deine Schilderung des Vorfalls klingt, begründet jedoch noch nicht die
vorgeworfene Handlung. Ordnungswidrig wäre erst so etwas wie "wie
heißen Sie denn?" -- "sag ich nicht." Im Kontext einer
Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Kraftfahrzeug, wo in der Regel ja
das amtliche Kennzeichen eine einfache Verfolgung zulässt,
Wegen Halterhaftung im ruhenden Verkehr?

Schön und gut, aber die erstreckt sich nicht auf die
hier gegenständlich vorgeworfene OWi.
Post by Arne Johannessen
kommt mir
eine Verfolgung wegen "falscher Namensangabe" aber ein wenig
willkürlich vor.
Ein Einspruch könnte durchaus lohnen.

Sowohl die Ordnungswidrigkeit an
sich als auch die Höhe des Bußgeldes sind diskutabel.

Gruß, ULF
Hans CraueI
2017-07-19 23:56:53 UTC
Permalink
Arne Johannessen schrieb
Post by Arne Johannessen
Post by Hans CraueI
| Sie handelten ordnungswidrig, indem Sie einem Mitarbeiter der
| staedt. Verkehrskontrolle Angaben ueber Ihre Person verweigerten
| bzw. unrichtige Angaben machten. [...]
| Par. 46, 53, 111 OWiG, Par. 465 StPO
[...] Ein Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle forderte
ihn daraufhin auf, seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der
Gibt es eine Auskunftspflicht ueber Personendaten Angestellten
der staedt. Verkehrskontrolle gegenueber? Ist das nicht etwas,
worauf nur die Polizei Anspruch haette?
Ja. Nein.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Der einschlägige
Paragraph 111 wurde ja von der Behörde benannt.
Eben das finde ich nicht so eindeutig.
Par 111 OWiG (Falsche Namensangabe):
"Ordnungswidrig handelt, wer einer zustaendigen Behoerde, einem
zustaendigen Amtstraeger oder einem zustaendigen Soldaten ..."

Ist ein "Mitarbeiter der staedt. Verkehrsbehoerde", aka Hipo oder
Hilfspolizist, ein zustaendiger Amtstraeger?

Die zustaendige Ordnungsbehoerde stellt sich auf den Standpunkt,
dass Hipos keine Umsetzung zuparkender Fahrzeuge veranlassen
duerften; dies duerfe nur die Polizei.
Nachdem das Verlangen nach Auskunft ueber persoenliche Daten ein
wesentlich staerkerer Eingriff in Rechte darstellt als das
Umsetzen eines Fahrzeugs - nichts weiter als ein Gegenstand -,
scheint mir fraglich, dass Hipos dieses Auskunftsrecht haben
sollen, das Umsetzen von Fahrzeugen jedoch nicht veranlassen
duerfen.
Post by Arne Johannessen
Der sinngemäße Dialog "Ausweis her!" -- "hab ich nicht dabei," nach dem
Deine Schilderung des Vorfalls klingt, begründet jedoch noch nicht die
vorgeworfene Handlung. Ordnungswidrig wäre erst so etwas wie "wie
heißen Sie denn?" -- "sag ich nicht." Im Kontext einer
Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Kraftfahrzeug, wo in der Regel ja
das amtliche Kennzeichen eine einfache Verfolgung zulässt, kommt mir
eine Verfolgung wegen "falscher Namensangabe" aber ein wenig
willkürlich vor. IANAL.
Jupp. Ich war nicht dabei, halte die Schilderung des Bekannten
aber fuer glaubhaft. Und ich finde seine Falschparkerei auch
ueberhaupt nicht witzig; gegen die 20 Euro Verwarnungsgeld dafuer
gibt es nichts einzuwenden.
Einspruch gegen den anderen Vorwurf ist raus.

Hans
Bernd Ullrich
2017-07-18 18:46:39 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Ein Bekannter erhielt einen Bussgeldbescheid ueber 200 Euro zzgl.
| Sie handelten ordnungswidrig, indem Sie einem Mitarbeiter der
| staedt. Verkehrskontrolle Angaben ueber Ihre Person verweigerten
| bzw. unrichtige Angaben machten. Die Aufforderung zur Angabe
| Ihrer Personalien erfolgte im Rahmen einer von Ihnen
| begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.
| Par. 46, 53, 111 OWiG, Par. 465 StPO
Der Bekannte hatte fuer Ladetaetigkeit im `absoluten' Halteverbot
geparkt. Ein Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle forderte
ihn daraufhin auf, seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der
Gibt es eine Auskunftspflicht ueber Personendaten Angestellten
der staedt. Verkehrskontrolle gegenueber?
Wie sah die "staedt. Verkehrskontrolle" eikenntlich von aussen aus?
Haben die sich ausgewiesen?
Post by Hans CraueI
Ist das nicht etwas,
worauf nur die Polizei Anspruch haette?
Nicht nur die Polizei sondern alle "Hoheitlichen" Teilnehmer wie BKA,
MAD und andere Dienste.

Anwalt nehmen.

BU
Hans CraueI
2017-07-20 00:08:10 UTC
Permalink
Bernd Ullrich schrieb
Post by Bernd Ullrich
Post by Hans CraueI
Ein Bekannter erhielt einen Bussgeldbescheid ueber 200 Euro zzgl.
| Sie handelten ordnungswidrig, indem Sie einem Mitarbeiter der
| staedt. Verkehrskontrolle Angaben ueber Ihre Person verweigerten
| bzw. unrichtige Angaben machten. Die Aufforderung zur Angabe
| Ihrer Personalien erfolgte im Rahmen einer von Ihnen
| begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.
| Par. 46, 53, 111 OWiG, Par. 465 StPO
Der Bekannte hatte fuer Ladetaetigkeit im `absoluten' Halteverbot
geparkt. Ein Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle forderte
ihn daraufhin auf, seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der
Gibt es eine Auskunftspflicht ueber Personendaten Angestellten
der staedt. Verkehrskontrolle gegenueber?
Wie sah die "staedt. Verkehrskontrolle" eikenntlich von aussen aus?
Haben die sich ausgewiesen?
Ich war nicht dabei. Ueblicherweise tragen sie eine Dienstkleidung
mit einer Aufschrift in Richtung "Verkehrskontrolle" und machen
grundsaetzlich auch eine durchaus sinnvolle Arbeit (wobei ich
gelegentlich den Eindruck habe, dass vorrangig Verstoesse im
Zusammenhang mit Bewohnerparkzonen verfolgt werden, Fusswegparken,
Parken in Gruenanlagen und dergleichen dann erst in zweiter Reihe
oder gelegentlich auch gar nicht).
Ein weiteres Problem entsteht daraus, dass die Verkehrskontrolle
staedtisch organisiert und finanziert wird, die Verwarnungsgelder
jedoch an das (Bundes-) Land gehen. Mit anderen Worten: Der Stadt
enstehen nur Kosten aus der Verkehrskontrolle. Sie wehrt darum
auch Forderungen nach Ausweitung mit der Begruendung ab, dass es
zu teuer wuerde.
Post by Bernd Ullrich
Post by Hans CraueI
Ist das nicht etwas, worauf nur die Polizei Anspruch haette?
Nicht nur die Polizei sondern alle "Hoheitlichen" Teilnehmer wie BKA,
MAD und andere Dienste.
Und "hoheitlich" sind Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle
m.W. nicht.
Post by Bernd Ullrich
Anwalt nehmen.
Ja, wenn der Einspruch nicht erfolgreich ist.

Hans
U***@web.de
2017-07-20 09:13:31 UTC
Permalink
Moin,
Post by Hans CraueI
Ich war nicht dabei. Ueblicherweise tragen sie eine Dienstkleidung
mit einer Aufschrift in Richtung "Verkehrskontrolle" und machen
grundsaetzlich auch eine durchaus sinnvolle Arbeit (wobei ich
gelegentlich den Eindruck habe, dass vorrangig Verstoesse im
Zusammenhang mit Bewohnerparkzonen verfolgt werden, Fusswegparken,
Parken in Gruenanlagen und dergleichen dann erst in zweiter Reihe
oder gelegentlich auch gar nicht).
Ein weiteres Problem entsteht daraus, dass die Verkehrskontrolle
staedtisch organisiert und finanziert wird, die Verwarnungsgelder
jedoch an das (Bundes-) Land gehen. Mit anderen Worten: Der Stadt
enstehen nur Kosten aus der Verkehrskontrolle. Sie wehrt darum
auch Forderungen nach Ausweitung mit der Begruendung ab, dass es
zu teuer wuerde.
Mir war so, als wäre das zumindest in RLP bei ruhendem
Verkehr anders.
Post by Hans CraueI
Post by Bernd Ullrich
Post by Hans CraueI
Ist das nicht etwas, worauf nur die Polizei Anspruch haette?
Nicht nur die Polizei sondern alle "Hoheitlichen" Teilnehmer wie BKA,
MAD und andere Dienste.
Und "hoheitlich" sind Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle
m.W. nicht.
Wozu sind Ordnungsbehörden Deiner Ansicht nach
denn da, wenn nicht zu hoheitlichem
Auftreten?
Post by Hans CraueI
Post by Bernd Ullrich
Anwalt nehmen.
Ja, wenn der Einspruch nicht erfolgreich ist.
Also, wenn die Sache beim Strafrichter schon
durch ist?

Gruß, ULF
Hans CraueI
2017-07-20 10:11:12 UTC
Permalink
Ulf Kutzner schrieb
Hans CraueI schrieb
Post by Hans CraueI
Ich war nicht dabei. Ueblicherweise tragen sie eine Dienstkleidung
mit einer Aufschrift in Richtung "Verkehrskontrolle" und machen
grundsaetzlich auch eine durchaus sinnvolle Arbeit (wobei ich
gelegentlich den Eindruck habe, dass vorrangig Verstoesse im
Zusammenhang mit Bewohnerparkzonen verfolgt werden, Fusswegparken,
Parken in Gruenanlagen und dergleichen dann erst in zweiter Reihe
oder gelegentlich auch gar nicht).
Ein weiteres Problem entsteht daraus, dass die Verkehrskontrolle
staedtisch organisiert und finanziert wird, die Verwarnungsgelder
jedoch an das (Bundes-) Land gehen. Mit anderen Worten: Der Stadt
enstehen nur Kosten aus der Verkehrskontrolle. Sie wehrt darum
auch Forderungen nach Ausweitung mit der Begruendung ab, dass es
zu teuer wuerde.
Mir war so, als wÀre das zumindest in RLP bei ruhendem
Verkehr anders.
Vielleicht ist die Auskunft der Ordnungsbehoerde auch nicht zutreffend.
Sie weigert sich jedenfalls, bei Falschparkern umsetzend taetig zu
werden.
Post by Hans CraueI
Post by Bernd Ullrich
Post by Hans CraueI
Ist das nicht etwas, worauf nur die Polizei Anspruch haette?
Nicht nur die Polizei sondern alle "Hoheitlichen" Teilnehmer wie BKA,
MAD und andere Dienste.
Und "hoheitlich" sind Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle
m.W. nicht.
Wozu sind Ordnungsbehörden Deiner Ansicht nach
denn da, wenn nicht zu hoheitlichem Auftreten?
Bloss weil eine Behoerde hoheitliche Befugnisse hat, haben noch
lange nicht alle ihre Angestellten hoheitliche Befugnisse.
Post by Hans CraueI
Post by Bernd Ullrich
Anwalt nehmen.
Ja, wenn der Einspruch nicht erfolgreich ist.
Also, wenn die Sache beim Strafrichter schon durch ist?
Die Behoerde kann dem Einspruch selbst abhelfen. Zum Gericht
geht es, wenn sie das nicht tut.

Hans
Stefan Schmitz
2017-07-20 13:57:22 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Ulf Kutzner schrieb
Hans CraueI schrieb
Post by Hans CraueI
Ein weiteres Problem entsteht daraus, dass die Verkehrskontrolle
staedtisch organisiert und finanziert wird, die Verwarnungsgelder
jedoch an das (Bundes-) Land gehen. Mit anderen Worten: Der Stadt
enstehen nur Kosten aus der Verkehrskontrolle. Sie wehrt darum
auch Forderungen nach Ausweitung mit der Begruendung ab, dass es
zu teuer wuerde.
Mir war so, als wäre das zumindest in RLP bei ruhendem
Verkehr anders.
Vielleicht ist die Auskunft der Ordnungsbehoerde auch nicht zutreffend.
Sie weigert sich jedenfalls, bei Falschparkern umsetzend taetig zu
werden.
Ulfs Antwort bezog sich bestimmt auf den ersten oben zitierten Satz.

Das mit dem Umsetzen mag durchaus stimmen. Abschleppen lassen ist allerdings
Alltagsgeschäft.
Warum will man denn, dass ausgerechnet umgesetzt wird? Dagegen spricht, dass
die Abschleppkosten gleich sind, aber auf dem Hof des Abschleppers leichter
einzuziehen sind.
Außerdem müsste ein geeigneter Alternativplatz bestimmt werden. Vielleicht
fehlt es da an der Kompetenz.
Post by Hans CraueI
Post by Hans CraueI
Post by Bernd Ullrich
Post by Hans CraueI
Ist das nicht etwas, worauf nur die Polizei Anspruch haette?
Nicht nur die Polizei sondern alle "Hoheitlichen" Teilnehmer wie BKA,
MAD und andere Dienste.
Und "hoheitlich" sind Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle
m.W. nicht.
Wozu sind Ordnungsbehörden Deiner Ansicht nach
denn da, wenn nicht zu hoheitlichem Auftreten?
Bloss weil eine Behoerde hoheitliche Befugnisse hat, haben noch
lange nicht alle ihre Angestellten hoheitliche Befugnisse.
Um die hoheitlichen Befugnisse der Behörde ausüben zu können, müssen sie selbst
dazu befugt sein.
Hans CraueI
2017-07-20 18:16:11 UTC
Permalink
Stefan Schmitz schrieb
Post by Stefan Schmitz
Post by Hans CraueI
Ulf Kutzner schrieb
Hans CraueI schrieb
Post by Hans CraueI
Ein weiteres Problem entsteht daraus, dass die Verkehrskontrolle
staedtisch organisiert und finanziert wird, die Verwarnungsgelder
jedoch an das (Bundes-) Land gehen. Mit anderen Worten: Der Stadt
enstehen nur Kosten aus der Verkehrskontrolle. Sie wehrt darum
auch Forderungen nach Ausweitung mit der Begruendung ab, dass es
zu teuer wuerde.
Mir war so, als wÀre das zumindest in RLP bei ruhendem
Verkehr anders.
Vielleicht ist die Auskunft der Ordnungsbehoerde auch nicht zutreffend.
Sie weigert sich jedenfalls, bei Falschparkern umsetzend taetig zu
werden.
Ulfs Antwort bezog sich bestimmt auf den ersten oben zitierten Satz.
Moeglich. Das sollte er selbst klaeren.
Post by Stefan Schmitz
Das mit dem Umsetzen mag durchaus stimmen. Abschleppen lassen ist allerdings
AlltagsgeschÀft.
Dunkel ist der Worte Sinn. Mir geht es darum, dass das auf Fussweg
oder Gruenflaeche geparkte Fahrzeug von dort entfernt wird. Wo es
dann hingebracht wird, ist nachgeordnet.
Post by Stefan Schmitz
Warum will man denn, dass ausgerechnet umgesetzt wird? Dagegen spricht, dass
die Abschleppkosten gleich sind, aber auf dem Hof des Abschleppers leichter
einzuziehen sind.
Außerdem mÃŒsste ein geeigneter Alternativplatz bestimmt werden. Vielleicht
fehlt es da an der Kompetenz.
Die hoheitlichen Befugnisse fehlen, heisst es.
Post by Stefan Schmitz
Post by Hans CraueI
Bloss weil eine Behoerde hoheitliche Befugnisse hat, haben noch
lange nicht alle ihre Angestellten hoheitliche Befugnisse.
Um die hoheitlichen Befugnisse der Behörde ausÌben zu können, mÌssen sie
selbst dazu befugt sein.
Unklare Aussage.
Festzustellen ist: Wer in einer Behoerde arbeitet, hat deshalb noch
lange keine hoheitlichen Befugnisse. Offensichtlich ist das bei der
Gebaeudetechnik, beim Pfoertner, bei Reinigungskraeften und dergl.
"Zustaendige Behoerde" bzw. "zustaendiger Amtstraeger" im Sinne von
Par 111 OWiG braucht da schon etwas mehr.

Hans
U***@web.de
2017-07-21 07:36:22 UTC
Permalink
Moin,
Post by Hans CraueI
Post by Stefan Schmitz
Post by Hans CraueI
Post by U***@web.de
Mir war so, als wäre das
mit der behaupteten Abführung von Verwarngeldern
durch die Kommune an das Land
Post by Hans CraueI
Post by Stefan Schmitz
Post by Hans CraueI
Post by U***@web.de
zumindest in RLP bei ruhendem
Verkehr anders.
Vielleicht ist die Auskunft der Ordnungsbehoerde auch nicht zutreffend.
Sie weigert sich jedenfalls, bei Falschparkern umsetzend taetig zu
werden.
Ulfs Antwort bezog sich bestimmt auf den ersten oben zitierten Satz.
Moeglich. Das sollte er selbst klaeren.
Done.

Gruß, ULF
Michael Zink
2017-07-21 09:56:37 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Ein weiteres Problem entsteht daraus, dass die Verkehrskontrolle
staedtisch organisiert und finanziert wird, die Verwarnungsgelder
jedoch an das (Bundes-) Land gehen. Mit anderen Worten: Der Stadt
enstehen nur Kosten aus der Verkehrskontrolle. Sie wehrt darum
auch Forderungen nach Ausweitung mit der Begruendung ab, dass es
zu teuer wuerde.
Seltsam. Ist das je nach Bundesland unterschiedlich? Oder hängt das
von ruhender oder fließender Verkehr ab?

Hier (Bayern) scheinen auch rel. kleine Gemeinden zumindest die
Geschwindigkeit gerne zu kontrollieren. Sicher nicht, weil sie
drauflegen wollen.
Post by Hans CraueI
Und "hoheitlich" sind Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle
m.W. nicht.
Es ist immer hoheitlich, wenn der Staat etwas "von oben herab" macht.
Verkehrskontrolle auf öffentlichem Grund ist also definitiv
hoheitlich.

Daß eine Tätigkeit hoheitlich ist, besagt aber noch lange nicht, daß
der "Täter" automatisch Sonderrecht hat. Das hängt dann von der jew.
Rechtsgrundlage ab.

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Christian @Soemtron
2017-07-19 12:44:00 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Ein Bekannter erhielt einen Bussgeldbescheid ueber 200 Euro zzgl.
| staedt. Verkehrskontrolle Angaben ueber Ihre Person verweigerten
| bzw. unrichtige Angaben machten.
ihn daraufhin auf, seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der
Bekannte nicht dabei und teilte dies dem Mitarbeiter mit)
... also reine Willkür?

Man kann ja bald überhaupt keinen Schritt mehr ohne Zeugen machen, wenn
man nicht Gefahr laufen will, von der Obrigkeit eine 'reingewürgt zu
bekommen.

Die Einhaltung von Halteverboten durchzusetzen ist ja sinnvoll aber nicht
auf diese Art.

cu,
Christian

PGP Key available.
Sebastian Suchanek
2017-07-19 15:43:36 UTC
Permalink
Post by Christian @Soemtron
Post by Hans CraueI
Ein Bekannter erhielt einen Bussgeldbescheid ueber 200 Euro zzgl.
| staedt. Verkehrskontrolle Angaben ueber Ihre Person verweigerten
| bzw. unrichtige Angaben machten.
ihn daraufhin auf, seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der
Bekannte nicht dabei und teilte dies dem Mitarbeiter mit)
... also reine Willkür?
Man kann ja bald überhaupt keinen Schritt mehr ohne Zeugen machen, wenn
man nicht Gefahr laufen will, von der Obrigkeit eine 'reingewürgt zu
bekommen.
[...]
Ich möchte zu Bedenken geben, dass keiner von uns - außer evtl. Hans -
dabei war. Es /kann/ so gewesen sein, wie Du implizierst. Es /kann/ aber
auch so gewesen sein, dass Hans' "Bekannter" vom städtischen Mitarbeiter
nett angesprochen wurde, darauf touretteähnlich reagiert hat und der im
OP genannte Bußgeldbescheid nur die Quittung dafür ist.


Tschüs,

Sebastian
Hans CraueI
2017-07-20 00:17:54 UTC
Permalink
Sebastian Suchanek schrieb
Post by Sebastian Suchanek
Post by Christian @Soemtron
Man kann ja bald überhaupt keinen Schritt mehr ohne Zeugen machen, wenn
man nicht Gefahr laufen will, von der Obrigkeit eine 'reingewürgt zu
bekommen.
Ich möchte zu Bedenken geben, dass keiner von uns - außer evtl. Hans -
dabei war.
Ich war nicht dabei.
Post by Sebastian Suchanek
Es /kann/ so gewesen sein, wie Du implizierst. Es /kann/ aber auch
so gewesen sein, dass Hans' "Bekannter" vom städtischen Mitarbeiter
nett angesprochen wurde, darauf touretteähnlich reagiert hat und der
im OP genannte Bußgeldbescheid nur die Quittung dafür ist.
Ich gehe nicht davon aus, dass es so gelaufen ist. Der Bekannte,
von dem ich mittlerweile mehr darueber gehoert habe, hatte den
Personalausweis nicht dabei, dann aber angeboten, sich mit
Fuehrerschein oder Bankkarte auszuweisen. Der staedtische
Mitarbeiter hat das - wohl sehr bruesk - abgelehnt.
Wie es heisst, soll diese konkrete Person haeufiger schon
Probleme gemacht haben und einen Hang zu Allmachtsphantasien zeigen.
Ich kann das allerdings ueberhaupt nicht selbst beurteilen.

Mal sehen, was der Einspruch bringt.

Hans
Michael Zink
2017-07-21 08:15:59 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Ich gehe nicht davon aus, dass es so gelaufen ist. Der Bekannte,
von dem ich mittlerweile mehr darueber gehoert habe, hatte den
Personalausweis nicht dabei, dann aber angeboten, sich mit
Fuehrerschein oder Bankkarte auszuweisen. Der staedtische
Mitarbeiter hat das - wohl sehr bruesk - abgelehnt.
Eigentlich finde ich das ziemlich unglaubwürdig. Daß Falschparker
keinen Ausweis dabeihaben dürfte regelmäßig vorkommen. Man muß ihn ja
nicht mitühren. Daß da jemand gleich durchdreht, ist IMHO
unwahrscheinlich.

Aber ...
Post by Hans CraueI
Wie es heisst, soll diese konkrete Person haeufiger schon
Probleme gemacht haben und einen Hang zu Allmachtsphantasien zeigen.
Ich kann das allerdings ueberhaupt nicht selbst beurteilen.
... das kann natürlich sein. Dann wäre vermutlich zusätzlich ne
Dienstaufsichtsbeschwerde, vielleicht auch ne Anzeige wegen falscher
Verdächtigung im Amt o.Ä. nicht verkehrt. Damit das auch offiziell
bekannt und hoffentlich abgestellt wird.

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Armin Wolf
2017-07-23 17:35:43 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Ich gehe nicht davon aus, dass es so gelaufen ist. Der Bekannte,
von dem ich mittlerweile mehr darueber gehoert habe, hatte den
Personalausweis nicht dabei, dann aber angeboten, sich mit
Fuehrerschein oder Bankkarte auszuweisen. Der staedtische
Mitarbeiter hat das - wohl sehr bruesk - abgelehnt.
hat er das wirklich?

Woher hatte er dann die Anschrift für den Bussgeldbescheid?
Post by Hans CraueI
Wie es heisst, soll diese konkrete Person haeufiger schon
Probleme gemacht haben und einen Hang zu Allmachtsphantasien zeigen.
Ich kann das allerdings ueberhaupt nicht selbst beurteilen.
Mal sehen, was der Einspruch bringt.
Der Bussgeldbescheid die ein Widerspruch in sich selber.
Entweder wurde keine Angabe zu Personalien gemacht, und
der Bescheid kann nie ankommen oder es wurden doch
Angaben gemacht, so daß der Bescheid erlassen werden konnte.

Ach ja... Jeder Fahrzeugführer muß anstelle des Personalausweises
(ist ja eh nur ein Muster...Mit Lupe ansehen ...) eine gültige Fahr-
erlaubnis bei sich tregan.
Bernd Ullrich
2017-07-23 19:51:43 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Hans CraueI
Ich gehe nicht davon aus, dass es so gelaufen ist. Der Bekannte,
von dem ich mittlerweile mehr darueber gehoert habe, hatte den
Personalausweis nicht dabei, dann aber angeboten, sich mit
Fuehrerschein oder Bankkarte auszuweisen. Der staedtische
Mitarbeiter hat das - wohl sehr bruesk - abgelehnt.
hat er das wirklich?
Woher hatte er dann die Anschrift für den Bussgeldbescheid?
Post by Hans CraueI
Wie es heisst, soll diese konkrete Person haeufiger schon
Probleme gemacht haben und einen Hang zu Allmachtsphantasien zeigen.
Ich kann das allerdings ueberhaupt nicht selbst beurteilen.
Mal sehen, was der Einspruch bringt.
Der Bussgeldbescheid die ein Widerspruch in sich selber.
Entweder wurde keine Angabe zu Personalien gemacht, und
der Bescheid kann nie ankommen oder es wurden doch
Angaben gemacht, so daß der Bescheid erlassen werden konnte.
Ach ja... Jeder Fahrzeugführer muß anstelle des Personalausweises
(ist ja eh nur ein Muster...Mit Lupe ansehen ...)
...................
Post by Armin Wolf
eine gültige Fahr-
erlaubnis bei sich tregan.
Nein...

Eine Fahrerlaubnis ist kein Führerschein.

BU
U***@web.de
2017-07-26 12:44:52 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
...................
Post by Armin Wolf
eine gültige Fahr-
erlaubnis bei sich tregan.
Nein...
Eine Fahrerlaubnis ist kein Führerschein.
Lt. VG Mainz kann man eine Fahrerlaubnis sogar übersenden: https://vgmz.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Mainz/Dokumente/Entscheidungen/3_K_0638-16_MZ_Urteil_vom_14-06-2017_Rn.pdf
Bernd Ullrich
2017-07-26 13:37:51 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Bernd Ullrich
...................
Post by Armin Wolf
eine gültige Fahr-
erlaubnis bei sich tregan.
Nein...
Eine Fahrerlaubnis ist kein Führerschein.
Lt. VG Mainz kann man eine Fahrerlaubnis sogar übersenden: https://vgmz.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Mainz/Dokumente/Entscheidungen/3_K_0638-16_MZ_Urteil_vom_14-06-2017_Rn.pdf
In meinem Besitz befindet sich ein Schriftstück mit der Bezeichnung
"Fahrerlaubnisantrag-Fahrerlaubniskarteikarte" mit den Daten von 1968
für die Fahrerlaubnis Klasse 1, Knatterrad also.

Theoretisch könnte ich das Dingens irrkenntwo hinschicken und hätte
damit aber immer noch einen Führerschein mit den Klassen A und B (später
gemacht)-

:-))

BU
Henning Koch
2017-07-23 20:24:59 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Der Bussgeldbescheid die ein Widerspruch in sich selber.
Entweder wurde keine Angabe zu Personalien gemacht, und
der Bescheid kann nie ankommen oder es wurden doch
Angaben gemacht, so daß der Bescheid erlassen werden konnte.
oder es wurden keine (oder falsche) Angaben gemacht, und die richtigen
Personalien wurden auf anderem Weg ermittelt...
Michael Zink
2017-07-24 09:00:02 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
oder es wurden keine (oder falsche) Angaben gemacht, und die richtigen
Personalien wurden auf anderem Weg ermittelt...
Z.B. könnte der Bescheid einfach an den Halter geschickt worden sein.

Das wäre zwar Quatsch. Aber wenn der "Beamte" wirklich so drauf ist,
wie Hans das beschrieben hat ...

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Michael Zink
2017-07-24 09:03:49 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Hans CraueI
Ich gehe nicht davon aus, dass es so gelaufen ist. Der Bekannte,
von dem ich mittlerweile mehr darueber gehoert habe, hatte den
Personalausweis nicht dabei, dann aber angeboten, sich mit
Fuehrerschein oder Bankkarte auszuweisen. Der staedtische
Mitarbeiter hat das - wohl sehr bruesk - abgelehnt.
hat er das wirklich?
Gute Frage ...
Post by Armin Wolf
Woher hatte er dann die Anschrift für den Bussgeldbescheid?
Ebenfalls.

Vielleicht vom Nummernschild?
(Ja, mir ist klar, daß das seltsam wäre.)
Post by Armin Wolf
Ach ja... Jeder Fahrzeugführer muß anstelle des Personalausweises
(ist ja eh nur ein Muster...Mit Lupe ansehen ...) eine gültige Fahr-
erlaubnis bei sich tregan.
Daß man die Fahrerlaubnis schwerlich mit sich rumtragen kann, wurde
bereits geschrieben. Aber bezüglich des Führerscheins solltest Du mal
das von Dir selbst zitierte oben durchlesen.

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Thomas Hochstein
2017-07-29 08:43:10 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Entweder wurde keine Angabe zu Personalien gemacht, und
der Bescheid kann nie ankommen oder es wurden doch
Angaben gemacht, so daß der Bescheid erlassen werden konnte.
Oder es wurden die Angaben zunächst verweigert und danach die
Personalien festgestellt, bspw. durch den Polizeivollzugsdienst.
U***@web.de
2017-07-29 12:25:07 UTC
Permalink
Moin,
Post by Thomas Hochstein
Post by Armin Wolf
Entweder wurde keine Angabe zu Personalien gemacht, und
der Bescheid kann nie ankommen oder es wurden doch
Angaben gemacht, so daß der Bescheid erlassen werden konnte.
Oder es wurden die Angaben zunächst verweigert und danach die
Personalien festgestellt, bspw. durch den Polizeivollzugsdienst.
Oder die Verkehrsordnungsbehörde hat sich ein
Bildnis des Fahrzeughalters kommen lassen,
mitsamt Aha-Erlebnis des Außendienstes.

Gruß, ULF

Bernd Ullrich
2017-07-19 21:19:55 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Ein Bekannter erhielt einen Bussgeldbescheid ueber 200 Euro zzgl.
| staedt. Verkehrskontrolle Angaben ueber Ihre Person verweigerten
| bzw. unrichtige Angaben machten.
ihn daraufhin auf, seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der
Bekannte nicht dabei und teilte dies dem Mitarbeiter mit)
.... also reine Willkür?
Man kann ja bald überhaupt keinen Schritt mehr ohne Zeugen machen, wenn
man nicht Gefahr laufen will, von der Obrigkeit eine 'reingewürgt zu
bekommen.
-----------------------------------------
Die Einhaltung von Halteverboten durchzusetzen ist ja sinnvoll aber nicht
auf diese Art.
Die Brieftasche ist das empfindlichste Organ der Deutschen.
Halteverbot ist nun mal Halteverbot und kein Serviervorschlag auf der
Fischbüchse.
U***@web.de
2017-07-20 09:15:11 UTC
Permalink
Moin,
Post by Bernd Ullrich
Die Brieftasche ist das empfindlichste Organ der Deutschen.
Halteverbot ist nun mal Halteverbot und kein Serviervorschlag auf der
Fischbüchse.
Hat denn irgendjemand an der Verfolgung des Halteverstoßes
herumgemäkelt?

Gruß, ULF
Elmar Haneke
2017-07-21 15:49:02 UTC
Permalink
Ein Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle forderte ihn daraufhin auf,
seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der Bekannte nicht dabei und teilte
Das passt nicht zu dem Vorwurf. Entweder hat der einen auf Rumpelstielzchen
gemacht oder sich als "Max Mustermann" vorgestellt ohne so zu heißen. Irgendwie
müssen die dann doch darauf gekommen sein, wen sie da vorsich hatten.
Gibt es eine Auskunftspflicht ueber Personendaten Angestellten der staedt.
Verkehrskontrolle gegenueber? Ist das nicht etwas, worauf nur die Polizei
Anspruch haette?
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben teilweise Polizeibefugnisse, ich würde
davon ausgehen, dass die zur Ausweiskontrolle berechtigt sind.

Elmar
--
_________________________________________________________________
NewsGroups individuell filtern mit http://www.NewsSIEVE.haneke.com
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...