Discussion:
Postzustellung
(zu alt für eine Antwort)
Alexander Goetzenstein
2017-11-23 12:49:19 UTC
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Hallo,
sicher bin ich damit nicht allein, aber mittlerweile nimmt die
Unzuverlässigkeit der Postzustellung Zustände an, die nicht mehr
tolerabel sind. Wir bekommen durchschnittlich nur noch 2-3 mal
wöchentlich Post (als Hausverwaltung haben wir normalerweise täglich
reichlichen Eingang), doch die (bisherige) Krone war die vom Zusteller
unumwunden eingeräumte "Pause" von zwei Wochen. Als er im Urlaub (oder
krank?) war, haben wir zwei Wochen lang gar keine Post bekommen, weil
keiner seiner Kollegen seine Post mit erledigt hat, wie es intern sonst
wohl vorgesehen ist. Einwöchige Lücken kommen aber immer wieder mal vor.

Echte Probleme entstehen dann, wenn hinter dem Posteingang Termine
stehen, wie bspw. 2% Skonto für Zahlung einer Baurechnung innerhalb vier
Tagen -dass die Rechnung eine oder gar zwei Wochen unterwegs war, kann
man keinem Gläubiger glaubhaft machen und erst recht nicht nachweisen.
Gegenüber unseren Lieferanten und Dienstleistern pflegen wir den Ruf
eines äußerst zügigen Zahlers, was uns schon bei der Beauftragung oft
einen spürbaren Vorteil einträgt, den wir natürlich nicht verlieren
wollen -allerdings lässt sich das schlecht beziffern und schon gar nicht
nachweisen.

Daher meine Frage: kann man irgendein Rechtsmittel ausgraben, um die
Post zur täglichen Zustellung zu zwingen, notfalls sich an ihr schadlos
zu halten, wenn Schäden durch verspätete Zustellung entstehen?
--
Gruß
Alex
Frank Hucklenbroich
2017-11-23 13:36:47 UTC
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Post by Alexander Goetzenstein
Echte Probleme entstehen dann, wenn hinter dem Posteingang Termine
stehen, wie bspw. 2% Skonto für Zahlung einer Baurechnung innerhalb vier
Tagen -dass die Rechnung eine oder gar zwei Wochen unterwegs war, kann
man keinem Gläubiger glaubhaft machen und erst recht nicht nachweisen.
Gegenüber unseren Lieferanten und Dienstleistern pflegen wir den Ruf
eines äußerst zügigen Zahlers, was uns schon bei der Beauftragung oft
einen spürbaren Vorteil einträgt, den wir natürlich nicht verlieren
wollen -allerdings lässt sich das schlecht beziffern und schon gar nicht
nachweisen.
Wenn ihr gewerbliche Kunden seit, dann gibt es bei der Post eine Stelle, wo
man sich telefonisch beschweren kann. Das haben wir in einem ähnlichen Fall
gemacht und da wurde auch Abhilfe geschaffen und später nachgefragt, ob
sich die Situation verbessert hätte. Erster Ansprechpartner sollte das für
Euch zuständige Hauptpostamt sein, da mal vorbeigehen, Visitenkarte
hinterlassen und sich die Rufnummer desjenigen geben lassen, der für sowas
zuständig ist.

Grüße,

Frank
Wolfgang Jäth
2017-11-23 14:11:53 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
sicher bin ich damit nicht allein, aber mittlerweile nimmt die
Unzuverlässigkeit der Postzustellung Zustände an, die nicht mehr
tolerabel sind. Wir bekommen durchschnittlich nur noch 2-3 mal
wöchentlich Post (als Hausverwaltung haben wir normalerweise täglich
reichlichen Eingang), doch die (bisherige) Krone war die vom Zusteller
unumwunden eingeräumte "Pause" von zwei Wochen. Als er im Urlaub (oder
krank?) war, haben wir zwei Wochen lang gar keine Post bekommen, weil
keiner seiner Kollegen seine Post mit erledigt hat, wie es intern sonst
wohl vorgesehen ist. Einwöchige Lücken kommen aber immer wieder mal vor.
Echte Probleme entstehen dann, wenn hinter dem Posteingang Termine
stehen, wie bspw. 2% Skonto für Zahlung einer Baurechnung innerhalb vier
Tagen -dass die Rechnung eine oder gar zwei Wochen unterwegs war, kann
man keinem Gläubiger glaubhaft machen und erst recht nicht nachweisen.
Gegenüber unseren Lieferanten und Dienstleistern pflegen wir den Ruf
eines äußerst zügigen Zahlers, was uns schon bei der Beauftragung oft
einen spürbaren Vorteil einträgt, den wir natürlich nicht verlieren
wollen -allerdings lässt sich das schlecht beziffern und schon gar nicht
nachweisen.
Daher meine Frage: kann man irgendein Rechtsmittel ausgraben,
Ja; nennt sich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Post by Alexander Goetzenstein
um die Post zur täglichen Zustellung zu zwingen,
Eher unwahrscheinlich. Hint: In Juristendeutsch nennt sich das nicht
'zwingen', sondern 'nötigen', und das stellt in DE einen Straftatbestand
dar.
Post by Alexander Goetzenstein
notfalls sich an ihr schadlos
zu halten, wenn Schäden durch verspätete Zustellung entstehen?
Das wiederum nennt sich Schadensersatzklage.

Wolfgang
--
U***@web.de
2017-11-23 15:39:48 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Alexander Goetzenstein
Daher meine Frage: kann man irgendein Rechtsmittel ausgraben,
Ja; nennt sich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Post by Alexander Goetzenstein
um die Post zur täglichen Zustellung zu zwingen,
Eher unwahrscheinlich. Hint: In Juristendeutsch nennt sich das nicht
'zwingen', sondern 'nötigen', und das stellt in DE einen Straftatbestand
dar.
Du hältst das Beschreiten des Rechtswegs für strafbar.

Eigenartige Rechtsauffassung.
Wolfgang Jäth
2017-11-23 15:59:58 UTC
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Post by U***@web.de
Post by Wolfgang Jäth
Post by Alexander Goetzenstein
Daher meine Frage: kann man irgendein Rechtsmittel ausgraben,
Ja; nennt sich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Post by Alexander Goetzenstein
um die Post zur täglichen Zustellung zu zwingen,
Eher unwahrscheinlich. Hint: In Juristendeutsch nennt sich das nicht
'zwingen', sondern 'nötigen', und das stellt in DE einen Straftatbestand
dar.
Du hältst das Beschreiten des Rechtswegs für strafbar.
Nein, nur Nötigung.

Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der Post
wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber /zwingen/ kann
*er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.

Wolfgang
--
Rupert Haselbeck
2017-11-23 19:00:07 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten. Und
ebenso selbstverständlich kann das auch jeder andere, wenn er die nötigen
rechtlichen Instrumentarien dazu einzusetzen bereits ist.
Was lässt dich denn nur annehmen, dass die Deutsche Post AG oder auch ein
anderes Unternehmen, welches Postdienstleistungen anbietet, ausserhalb des
Rechtes stünde?

MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-12-13 23:19:09 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten. Und
ebenso selbstverständlich kann das auch jeder andere, wenn er die nötigen
rechtlichen Instrumentarien dazu einzusetzen bereits ist.
Was lässt dich denn nur annehmen, dass die Deutsche Post AG oder auch ein
anderes Unternehmen, welches Postdienstleistungen anbietet, ausserhalb des
Rechtes stünde?
Das ist eine gute Frage. Nur sie selber, glaubt sie jedenfalls manchmal,
z.B. gerade wieder bei mir:

Benachrichtigung vom Zusteller (DHL) im Briefkasten: Er hätte mich nicht
angetroffen - war wohl nur zu faul, die paar Schritte von da bis zu
meiner Tür zu gehen. Ich war nämlich zu Hause. Aber beweise das mal. :-)

Das Päckchen läge in der Filiale. Da ist es bis heute nicht angekommen
(da liegt nur inzwischen ein Stapel Faxe über ähnliche Fälle). :-) Die
gute Frau also noch zusätzlich ihr "Logistikzentrum", angerufen -
Aukunft negativ, war wohl auch klar. Das kann also nur der Zusteller
verschlampt haben.

Sie gab mir noch eine "Servicenummer" von DHL. Die verwiesen mich an der
Lieferanten. Ob die mich zurück an DHL, weiß ich heute nicht mehr -
sollen mich mal gerne haben. Wegen ein paar Euro Warenwert mache ich mir
keinen Stress mehr.

Jetzt geht's aber schon wieder los. Hab' mir das Ding bestellt:

https://www.ebay.de/itm/New-LCR-T4-Mega328-Transistor-Tester-Diode-Triode-Capacitance-ESR-Meter-Shell-/201665474373?clk_rvr_id=1391914992013&rmvSB=true

Ok, das war ein anderes Angebot für 10.09, finde ich jetzt nicht mehr.
Zugesagt war jedenfalls eine Lieferzeit von ~1 Woche ("Artikelstandort
Deutschland").

Letzte Meldung von eBay: Bestellung verschickt am 02.12. Fragt sich nur,
wohin? :-) Normalerweise kommen dann (z.B. von DHL) ein paar
Statusmails. (Einmal war sogar der Zusteller schneller bei mir als die
letzte Meldung "du kriegst es heute zwischen 10 und 16 Uhr", so etwa.) :-)

Also ensthafte Frage: Was kann ich nun machen?
--
http://www.hkraus.eu/
Heinz Schmitz
2017-12-14 00:08:19 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
https://www.ebay.de/itm/New-LCR-T4-Mega328-Transistor-Tester-Diode-Triode-Capacitance-ESR-Meter-Shell-/201665474373?clk_rvr_id=1391914992013&rmvSB=true
Ok, das war ein anderes Angebot für 10.09, finde ich jetzt nicht mehr.
Geh in "Mein eBay". Da findeste den Link zum Artikel.
Post by Hartmut Kraus
Zugesagt war jedenfalls eine Lieferzeit von ~1 Woche ("Artikelstandort
Deutschland").
Letzte Meldung von eBay: Bestellung verschickt am 02.12. Fragt sich nur,
wohin? :-) Normalerweise kommen dann (z.B. von DHL) ein paar
Statusmails. (Einmal war sogar der Zusteller schneller bei mir als die
letzte Meldung "du kriegst es heute zwischen 10 und 16 Uhr", so etwa.) :-)
Also ensthafte Frage: Was kann ich nun machen?
Im Artikel unter "Versand und Zahlungsmethoden" nachsehen, was
zugesagt wird. Da steht auch der Standort des Artikels.

Unter "Mein eBay" findeste auch "Einzelheiten zum Kauf". In Deinem
Profil kannste auch nachsehen, ob Du die richtige Empfängeradresse
eingetragen hast.
Schliesslich musste auch berücksichtigen, dass jetzt vor Weihnachten
ganz viele Andere auch die Arbeitszeit der Spediteure und Postboten
beanspruchen.

Grüße,
H.
Hartmut Kraus
2017-12-14 00:22:36 UTC
Permalink
Hehe, kannste auch nicht schlafen? :-)
Post by Heinz Schmitz
Post by Hartmut Kraus
https://www.ebay.de/itm/New-LCR-T4-Mega328-Transistor-Tester-Diode-Triode-Capacitance-ESR-Meter-Shell-/201665474373?clk_rvr_id=1391914992013&rmvSB=true
Ok, das war ein anderes Angebot für 10.09, finde ich jetzt nicht mehr.
Geh in "Mein eBay". Da findeste den Link zum Artikel.
Post by Hartmut Kraus
Zugesagt war jedenfalls eine Lieferzeit von ~1 Woche ("Artikelstandort
Deutschland").
Letzte Meldung von eBay: Bestellung verschickt am 02.12. Fragt sich nur,
wohin? :-) Normalerweise kommen dann (z.B. von DHL) ein paar
Statusmails. (Einmal war sogar der Zusteller schneller bei mir als die
letzte Meldung "du kriegst es heute zwischen 10 und 16 Uhr", so etwa.) :-)
Also ensthafte Frage: Was kann ich nun machen?
Im Artikel unter "Versand und Zahlungsmethoden" nachsehen, was
zugesagt wird. Da steht auch der Standort des Artikels.
Nö. Letzte Meldung: "Lieferung ca. Donnerstag, 7. Dez 2017 - Samstag, 9.
Dez 2017 Versandart Deutsche Post Warensendung"

Wie gesagt, die Mail "Bestellung verschickt" kam am 02.12. Damit
betrachtet die Bucht den Fall wohl als erledigt ...
Post by Heinz Schmitz
Unter "Mein eBay" findeste auch "Einzelheiten zum Kauf". In Deinem
Profil kannste auch nachsehen, ob Du die richtige Empfängeradresse
eingetragen hast.
Na, wenn nicht, dürfte ja bisher nie was bei mir angekommen sein. Und
das Ding inzwischen als unzustellbar zurück, oder?
Post by Heinz Schmitz
Schliesslich musste auch berücksichtigen, dass jetzt vor Weihnachten
ganz viele Andere auch die Arbeitszeit der Spediteure und Postboten
beanspruchen.
Schon gut - das entschuldigt solche Schlampereien aber nicht.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-14 00:33:18 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Hehe, kannste auch nicht schlafen? :-)
Post by Heinz Schmitz
Post by Hartmut Kraus
https://www.ebay.de/itm/New-LCR-T4-Mega328-Transistor-Tester-Diode-Triode-Capacitance-ESR-Meter-Shell-/201665474373?clk_rvr_id=1391914992013&rmvSB=true
Ok, das war ein anderes Angebot für 10.09, finde ich jetzt nicht mehr.
Geh in "Mein eBay". Da findeste den Link zum Artikel.
Schön:

http://www.ebay.de/itm/232480181065

Wer da was wörtlich nimmt, ist also selber schuld, wie's im Moment
aussieht, also erst mal Warnung an alle Interessenten. :-)
Post by Hartmut Kraus
Post by Heinz Schmitz
Post by Hartmut Kraus
Zugesagt war jedenfalls eine Lieferzeit von ~1 Woche ("Artikelstandort
Deutschland").
Letzte Meldung von eBay: Bestellung verschickt am 02.12. Fragt sich nur,
wohin? :-) Normalerweise kommen dann (z.B. von DHL) ein paar
Statusmails. (Einmal war sogar der Zusteller schneller bei mir als die
letzte Meldung "du kriegst es heute zwischen 10 und 16 Uhr", so etwa.) :-)
Also ensthafte Frage: Was kann ich nun machen?
Im Artikel unter "Versand und Zahlungsmethoden" nachsehen, was
zugesagt wird. Da steht auch der Standort des Artikels.
Nö. Letzte Meldung: "Lieferung ca. Donnerstag, 7. Dez 2017 - Samstag, 9.
Dez 2017 Versandart Deutsche Post Warensendung"
Wie gesagt, die Mail "Bestellung verschickt" kam am 02.12. Damit
betrachtet die Bucht den Fall wohl als erledigt ...
Post by Heinz Schmitz
Unter "Mein eBay" findeste auch "Einzelheiten zum Kauf". In Deinem
Profil kannste auch nachsehen, ob Du die richtige Empfängeradresse
eingetragen hast.
Na, wenn nicht, dürfte ja bisher nie was bei mir angekommen sein. Und
das Ding inzwischen als unzustellbar zurück, oder?
Post by Heinz Schmitz
Schliesslich musste auch berücksichtigen, dass jetzt vor Weihnachten
ganz viele Andere auch die Arbeitszeit der Spediteure und Postboten
beanspruchen.
Schon gut - das entschuldigt solche Schlampereien aber nicht.
--
http://www.hkraus.eu/
Der Habakuk.
2017-12-14 07:01:36 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
http://www.ebay.de/itm/232480181065
Wer da was wörtlich nimmt, ist also selber schuld, wie's im Moment
aussieht, also erst mal Warnung an alle Interessenten. :-)
Hehe. "Sparversand". Da wird eben an allem gespart! *g*
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Zugesagt war jedenfalls eine Lieferzeit von ~1 Woche ("Artikelstandort
Deutschland").
Hatte ich auch ein zwei Mal und dann kams doch aus China.
War aber sicher nur ein Versehen. :-)
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
U***@web.de
2017-12-14 08:10:19 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
http://www.ebay.de/itm/232480181065
Wer da was wörtlich nimmt, ist also selber schuld, wie's im Moment
aussieht, also erst mal Warnung an alle Interessenten. :-)
Hehe. "Sparversand". Da wird eben an allem gespart! *g*
Fand ich da nicht, aber:

"Hoffnung können Sie verstehend."

Gruß, ULF
Der Habakuk.
2017-12-14 08:25:45 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
http://www.ebay.de/itm/232480181065
Wer da was wörtlich nimmt, ist also selber schuld, wie's im Moment
aussieht, also erst mal Warnung an alle Interessenten. :-)
Hehe. "Sparversand". Da wird eben an allem gespart! *g*
"Hoffnung können Sie verstehend."
Gruß, ULF
Hartmut versteht sicher alles und hat Verständnis.

Da stand auch noch: "Wenn Sie Ihren Versand innerhalb 30 Tage nicht von
der Zahlung erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte."

Typische max. Postlaufzeit für Artikel aus China. Meist sogar noch 1 -2
Wochen schneller.

Da wird wohl auch noch Hartmuts Geduld gefordert sein.
Aber vielleicht kommts ja schon heute. ;-)
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Hartmut Kraus
2017-12-14 09:17:39 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by U***@web.de
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
http://www.ebay.de/itm/232480181065
Wer da was wörtlich nimmt, ist also selber schuld, wie's im Moment
aussieht, also erst mal Warnung an alle Interessenten. :-)
Hehe. "Sparversand". Da wird eben an allem gespart! *g*
"Hoffnung können Sie verstehend."
Gruß, ULF
Hartmut versteht sicher alles und hat Verständnis.
Vollkommen, vollkommen. :-) Danke.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-14 14:48:21 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by U***@web.de
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
http://www.ebay.de/itm/232480181065
Wer da was wörtlich nimmt, ist also selber schuld, wie's im Moment
aussieht, also erst mal Warnung an alle Interessenten. :-)
Hehe. "Sparversand". Da wird eben an allem gespart! *g*
"Hoffnung können Sie verstehend."
Gruß, ULF
Hartmut versteht sicher alles und hat Verständnis.
Da stand auch noch: "Wenn Sie Ihren Versand innerhalb 30 Tage nicht von
der Zahlung erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte."
Typische max. Postlaufzeit für Artikel aus China. Meist sogar noch 1 -2
Wochen schneller.
Da wird wohl auch noch Hartmuts Geduld gefordert sein.
Aber vielleicht kommts ja schon heute. ;-)
Es ist da. Ich hätte also eher mal meckern sollen. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Der Habakuk.
2017-12-14 07:02:07 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Also ensthafte Frage: Was kann ich nun machen?
Warten.
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Hartmut Kraus
2017-12-14 09:02:14 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
Also ensthafte Frage: Was kann ich nun machen?
Warten.
Ich glaub's auch. :-)

Und helft ihr mir inzwischen mal, diesen Text zu verstehen? Muss auch
was mit Recht zu tun haben. .-)

"Unbezahlte Debatte wird für die nicht zahlbaren Bewerber auf eBay
eingereicht werden."

Also wenn ich nicht wüsste, dass das aus dem Chinesischen ist - mir
kommt's eher spanisch vor. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-14 09:28:58 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
Also ensthafte Frage: Was kann ich nun machen?
Warten.
Ich glaub's auch. :-)
Und helft ihr mir inzwischen mal, diesen Text zu verstehen? Muss auch
was mit Recht zu tun haben. .-)
"Unbezahlte Debatte wird für die nicht zahlbaren Bewerber auf eBay
eingereicht werden."
Also wenn ich nicht wüsste, dass das aus dem Chinesischen ist - mir
kommt's eher spanisch vor. :-)
Das Deutsche versteht man besser, wenn man's Englische liest. :-)

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-14 09:32:36 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
Also ensthafte Frage: Was kann ich nun machen?
Warten.
Ich glaub's auch. :-)
Und helft ihr mir inzwischen mal, diesen Text zu verstehen? Muss auch
was mit Recht zu tun haben. .-)
"Unbezahlte Debatte wird für die nicht zahlbaren Bewerber auf eBay
eingereicht werden."
Also wenn ich nicht wüsste, dass das aus dem Chinesischen ist - mir
kommt's eher spanisch vor. :-)
Das Deutsche versteht man besser, wenn man's Englische liest. :-)
Bist du mir böse, wenn ich mir das schenke? Schließlich habe ich schon
bezahlt.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-15 16:23:20 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-15 16:34:02 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 16:35:43 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-15 16:40:51 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause, und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 16:47:03 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Post by Detlef Meißner
und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-15 16:52:23 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.

Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 17:01:38 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.
Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)
Moment mal - der Gerichtsvollzieher ist Beamter, der kann das schon
verlangen, dass du ihn nicht überforderst. Aber ein Postzusteller ... :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-15 17:07:59 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.
Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)
Moment mal - der Gerichtsvollzieher ist Beamter, der kann das schon
verlangen, dass du ihn nicht überforderst. Aber ein Postzusteller ... :-)
Alte Postzusteller waren auch Beamte.
Und Beamte auf der untersten Stufe müssen jetzt auch nicht besonders
intelligent sein, sondern nur penibel die Anordnungen befolgen.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 17:16:22 UTC
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Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.
Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)
Moment mal - der Gerichtsvollzieher ist Beamter, der kann das schon
verlangen, dass du ihn nicht überforderst. Aber ein Postzusteller ... :-)
Alte Postzusteller waren auch Beamte.
Aber die neuen doch nicht. Naja, die lernen noch. :-)
Post by Detlef Meißner
Und Beamte auf der untersten Stufe müssen jetzt auch nicht besonders
intelligent sein, sondern nur penibel die Anordnungen befolgen.
Naja, und die heißen nun mal in deinem Fall: "Stelle dem Meißner seine
Briefe zu." Ok, es sollte wohl noch der Hinweis "Namen können auch am
Klingelschild stehen" in die Dienstvorschriften aufgenommen werden. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-15 17:23:45 UTC
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Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.
Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)
Moment mal - der Gerichtsvollzieher ist Beamter, der kann das schon
verlangen, dass du ihn nicht überforderst. Aber ein Postzusteller ... :-)
Alte Postzusteller waren auch Beamte.
Aber die neuen doch nicht. Naja, die lernen noch. :-)
Post by Detlef Meißner
Und Beamte auf der untersten Stufe müssen jetzt auch nicht besonders
intelligent sein, sondern nur penibel die Anordnungen befolgen.
Naja, und die heißen nun mal in deinem Fall: "Stelle dem Meißner seine
Briefe zu."
Postbote: Weiß nicht, welches der Briefkasten für Meißner ist, steht ja
kein Name dran. Werfe trotzdem mal ein und klebe Zettel mit Hinweis
drauf. Habe ja genug davon.
Post by Hartmut Kraus
Ok, es sollte wohl noch der Hinweis "Namen können auch am
Klingelschild stehen" in die Dienstvorschriften aufgenommen werden. :-)
POstpote: Suche nach Klingelschild erfolglos.
Oder: Konnte Namen nicht lesen, war so eine seltsame Schrift.

BTW: Ärgere mal die von der Post und schreibe die Adresse in Sütterlin. ;-)

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 17:32:43 UTC
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Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
Post by Hartmut Kraus
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und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.
Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)
Moment mal - der Gerichtsvollzieher ist Beamter, der kann das schon
verlangen, dass du ihn nicht überforderst. Aber ein Postzusteller ... :-)
Alte Postzusteller waren auch Beamte.
Aber die neuen doch nicht. Naja, die lernen noch. :-)
Post by Detlef Meißner
Und Beamte auf der untersten Stufe müssen jetzt auch nicht besonders
intelligent sein, sondern nur penibel die Anordnungen befolgen.
Naja, und die heißen nun mal in deinem Fall: "Stelle dem Meißner seine
Briefe zu."
Postbote: Weiß nicht, welches der Briefkasten für Meißner ist, steht ja
kein Name dran. Werfe trotzdem mal ein und klebe Zettel mit Hinweis
drauf. Habe ja genug davon.
Post by Hartmut Kraus
Ok, es sollte wohl noch der Hinweis "Namen können auch am
Klingelschild stehen" in die Dienstvorschriften aufgenommen werden. :-)
POstpote: Suche nach Klingelschild erfolglos.
Oder: Konnte Namen nicht lesen, war so eine seltsame Schrift.
BTW: Ärgere mal die von der Post und schreibe die Adresse in Sütterlin. ;-)
Also Polizist: "Herr Meißner, hier ist der Haftbefehl. Ich habe
Anweisung, Sie sofort mitzunehmen, weil Sie auf die Ladung zum
Strafantritt nicht reagiert haben."
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-15 17:35:45 UTC
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Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige
stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch
beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu
entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch
nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der
/Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.
Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)
Moment mal - der Gerichtsvollzieher ist Beamter, der kann das schon
verlangen, dass du ihn nicht überforderst. Aber ein Postzusteller ... :-)
Alte Postzusteller waren auch Beamte.
Aber die neuen doch nicht. Naja, die lernen noch. :-)
Post by Detlef Meißner
Und Beamte auf der untersten Stufe müssen jetzt auch nicht besonders
intelligent sein, sondern nur penibel die Anordnungen befolgen.
Naja, und die heißen nun mal in deinem Fall: "Stelle dem Meißner seine
Briefe zu."
Postbote: Weiß nicht, welches der Briefkasten für Meißner ist, steht ja
kein Name dran. Werfe trotzdem mal ein und klebe Zettel mit Hinweis
drauf. Habe ja genug davon.
Post by Hartmut Kraus
Ok, es sollte wohl noch der Hinweis "Namen können auch am
Klingelschild stehen" in die Dienstvorschriften aufgenommen werden. :-)
POstpote: Suche nach Klingelschild erfolglos.
Oder: Konnte Namen nicht lesen, war so eine seltsame Schrift.
BTW: Ärgere mal die von der Post und schreibe die Adresse in
Sütterlin. ;-)
Also Polizist: "Herr Meißner, hier ist der Haftbefehl. Ich habe
Anweisung, Sie sofort mitzunehmen, weil Sie auf die Ladung zum
Strafantritt nicht reagiert haben."
Deine Pension kannste natürlich in den Schlot schreiben, wenn du wieder
'rauskommst ... Also überleg's dir doch lieber nochmal. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-15 17:45:46 UTC
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Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige
stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch
beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu
entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch
nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der
/Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
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und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.
Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)
Moment mal - der Gerichtsvollzieher ist Beamter, der kann das schon
verlangen, dass du ihn nicht überforderst. Aber ein Postzusteller ... :-)
Alte Postzusteller waren auch Beamte.
Aber die neuen doch nicht. Naja, die lernen noch. :-)
Post by Detlef Meißner
Und Beamte auf der untersten Stufe müssen jetzt auch nicht besonders
intelligent sein, sondern nur penibel die Anordnungen befolgen.
Naja, und die heißen nun mal in deinem Fall: "Stelle dem Meißner seine
Briefe zu."
Postbote: Weiß nicht, welches der Briefkasten für Meißner ist, steht ja
kein Name dran. Werfe trotzdem mal ein und klebe Zettel mit Hinweis
drauf. Habe ja genug davon.
Post by Hartmut Kraus
Ok, es sollte wohl noch der Hinweis "Namen können auch am
Klingelschild stehen" in die Dienstvorschriften aufgenommen werden. :-)
POstpote: Suche nach Klingelschild erfolglos.
Oder: Konnte Namen nicht lesen, war so eine seltsame Schrift.
BTW: Ärgere mal die von der Post und schreibe die Adresse in Sütterlin. ;-)
Also Polizist: "Herr Meißner, hier ist der Haftbefehl. Ich habe
Anweisung, Sie sofort mitzunehmen, weil Sie auf die Ladung zum
Strafantritt nicht reagiert haben."
Deine Pension kannste natürlich in den Schlot schreiben, wenn du wieder
'rauskommst ... Also überleg's dir doch lieber nochmal. :-)
Du meinst, meine Zukunft hinge vom Namensschild am Briefkasten ab?

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 19:32:54 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Alte Postzusteller waren auch Beamte.
Aber die neuen doch nicht. Naja, die lernen noch. :-)
Post by Detlef Meißner
Und Beamte auf der untersten Stufe müssen jetzt auch nicht besonders
intelligent sein, sondern nur penibel die Anordnungen befolgen.
Naja, und die heißen nun mal in deinem Fall: "Stelle dem Meißner seine
Briefe zu."
Postbote: Weiß nicht, welches der Briefkasten für Meißner ist, steht ja
kein Name dran. Werfe trotzdem mal ein und klebe Zettel mit Hinweis
drauf. Habe ja genug davon.
Post by Hartmut Kraus
Ok, es sollte wohl noch der Hinweis "Namen können auch am
Klingelschild stehen" in die Dienstvorschriften aufgenommen werden. :-)
POstpote: Suche nach Klingelschild erfolglos.
Oder: Konnte Namen nicht lesen, war so eine seltsame Schrift.
BTW: Ärgere mal die von der Post und schreibe die Adresse in Sütterlin. ;-)
Also Polizist: "Herr Meißner, hier ist der Haftbefehl. Ich habe
Anweisung, Sie sofort mitzunehmen, weil Sie auf die Ladung zum
Strafantritt nicht reagiert haben."
Deine Pension kannste natürlich in den Schlot schreiben, wenn du wieder
'rauskommst ... Also überleg's dir doch lieber nochmal. :-)
Du meinst, meine Zukunft hinge vom Namensschild am Briefkasten ab?
Da ist mal gar nicht so weit hergeholt. Kann alles passieren. In diesem
Staat jedenfalls. Für den wäre das doch ein gefundenes Fressen, dir
nichts mehr zahlen zu müssen - ok, außer Sozialhilfe, aber erst, wenn du
alles verscherbelt hast, was du zu Geld machen kannst. Also ade,
Häuschen, Gärtchen, Autochen, wasweißichsonstnoch ...

Du siehst doch den Rattenschwanz von Verfahrensfehlern bei mir über
jetzt insgesamt 14 Jahre - wobei jeweils der nächste mit dem
vorhergehenden "begründet" wird.

In dem Schriebs der Generalstaatsanwaltschaft, den ich gerade meinem
Briefkasten entreißen konnt, steht garantiert auch wieder nur die
Rechtfertigung irgend eines Hirnrisses, nur um nicht einfach gem. der
einschlägigen Paragraphen handeln zu müssen - wetten?
--
http://www.hkraus.eu/
Der Habakuk.
2017-12-15 19:59:57 UTC
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Post by Hartmut Kraus
In dem Schriebs der Generalstaatsanwaltschaft, den ich gerade meinem
Briefkasten entreißen konnt, steht garantiert auch wieder nur die
Rechtfertigung irgend eines Hirnrisses, nur um nicht einfach gem. der
einschlägigen Paragraphen handeln zu müssen - wetten?
Huh? Gleich ein GENERALstaatsanwalt? Hast du Hochverrat begangen?
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Hartmut Kraus
2017-12-15 20:12:56 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
In dem Schriebs der Generalstaatsanwaltschaft, den ich gerade meinem
Briefkasten entreißen konnt, steht garantiert auch wieder nur die
Rechtfertigung irgend eines Hirnrisses, nur um nicht einfach gem. der
einschlägigen Paragraphen handeln zu müssen - wetten?
Huh? Gleich ein GENERALstaatsanwalt?
Nein, nein, nicht gleich. Aber der schaltet sich immer dann ein, wenn du
irgendwas von der Staatsanwaltschaft angemeckert hast. Wie ich in diesem
Fall, dass sie meiner Strafanzeige keine Folge geleistet hatten.
Post by Der Habakuk.
Hast du Hochverrat begangen?
Klar, unseren Bürgermeister wegen übler Nachrede angezeigt - schon
vergessen? :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-15 17:44:23 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.
Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)
Moment mal - der Gerichtsvollzieher ist Beamter, der kann das schon
verlangen, dass du ihn nicht überforderst. Aber ein Postzusteller ... :-)
Alte Postzusteller waren auch Beamte.
Aber die neuen doch nicht. Naja, die lernen noch. :-)
Post by Detlef Meißner
Und Beamte auf der untersten Stufe müssen jetzt auch nicht besonders
intelligent sein, sondern nur penibel die Anordnungen befolgen.
Naja, und die heißen nun mal in deinem Fall: "Stelle dem Meißner seine
Briefe zu."
Postbote: Weiß nicht, welches der Briefkasten für Meißner ist, steht ja
kein Name dran. Werfe trotzdem mal ein und klebe Zettel mit Hinweis
drauf. Habe ja genug davon.
Post by Hartmut Kraus
Ok, es sollte wohl noch der Hinweis "Namen können auch am
Klingelschild stehen" in die Dienstvorschriften aufgenommen werden. :-)
POstpote: Suche nach Klingelschild erfolglos.
Oder: Konnte Namen nicht lesen, war so eine seltsame Schrift.
BTW: Ärgere mal die von der Post und schreibe die Adresse in Sütterlin. ;-)
Also Polizist: "Herr Meißner, hier ist der Haftbefehl. Ich habe
Anweisung, Sie sofort mitzunehmen, weil Sie auf die Ladung zum
Strafantritt nicht reagiert haben."
Ich: "Welche Ladung?"
ER: "Na die vom Gericht."
Ich: "Von welchem Gericht?"
Er: "Die vom ...Gericht."
Ich: "Habe ich nie bekommen!"
ER: "Sie ist aber am (Datum) rausgegangen."
Ich: "Mag sein, aber ich habe keine erhalten."
Er: "Das kann jeder sagen."
Ich: "ich bin aber nicht jeder.
Außerdem ist bekannt, dass in letzter Zeit die Post sehr lange
gebraucht hat. Und es gab Postzusteller, die Tausende Briefsendungen
nicht zugestellt haben."
Er: "Darauf hätten Sie sich einstellen müssen!"
Ich: "Und wie?"
Er: "Indem Sie nachfrage, ob für Sie ein Haftbefehl vorliegt."
Ich: Darf ich Sie mal was frage?"
Er: "Ja bitte."
Ich: "Haben Sie einen an der Klatsche?"
Er: "Ich verhafte Sie jetzt wegen Beleidigung und Behinderung eines
Vollzugsbeamten."
Ich: "Kriege ich das auch schriftlich?"
tbc

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 19:21:26 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
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Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.
Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)
Moment mal - der Gerichtsvollzieher ist Beamter, der kann das schon
verlangen, dass du ihn nicht überforderst. Aber ein Postzusteller ... :-)
Alte Postzusteller waren auch Beamte.
Aber die neuen doch nicht. Naja, die lernen noch. :-)
Post by Detlef Meißner
Und Beamte auf der untersten Stufe müssen jetzt auch nicht besonders
intelligent sein, sondern nur penibel die Anordnungen befolgen.
Naja, und die heißen nun mal in deinem Fall: "Stelle dem Meißner seine
Briefe zu."
Postbote: Weiß nicht, welches der Briefkasten für Meißner ist, steht ja
kein Name dran. Werfe trotzdem mal ein und klebe Zettel mit Hinweis
drauf. Habe ja genug davon.
Post by Hartmut Kraus
Ok, es sollte wohl noch der Hinweis "Namen können auch am
Klingelschild stehen" in die Dienstvorschriften aufgenommen werden. :-)
POstpote: Suche nach Klingelschild erfolglos.
Oder: Konnte Namen nicht lesen, war so eine seltsame Schrift.
BTW: Ärgere mal die von der Post und schreibe die Adresse in Sütterlin. ;-)
Also Polizist: "Herr Meißner, hier ist der Haftbefehl. Ich habe
Anweisung, Sie sofort mitzunehmen, weil Sie auf die Ladung zum
Strafantritt nicht reagiert haben."
Du hattest also noch nie mit sowas zu tun. Der diskutiert nicht mit dir
- Haftbefehl ist Haftbefehl. Er gibt dir "die Chance", dich noch
anzuziehen - wenn du statt dessen weiter 'rummaulst, kommst du mit, wie
du bist. Aber in Handschellen.

Übrigens: Sowohl Ladung zum Strafantritt als auch Haftbefehl gehen dann
von der Staatsanwaltschaft aus. Für das Gericht ist mit dem Urteil der
Fall erledigt.
Post by Detlef Meißner
Ich: "Welche Ladung?"
ER: "Na die vom Gericht."
Ich: "Von welchem Gericht?"
Er: "Die vom ...Gericht."
Ich: "Habe ich nie bekommen!"
ER: "Sie ist aber am (Datum) rausgegangen."
Ich: "Mag sein, aber ich habe keine erhalten."
Er: "Das kann jeder sagen."
Ich: "ich bin aber nicht jeder.
Außerdem ist bekannt, dass in letzter Zeit die Post sehr lange
gebraucht hat. Und es gab Postzusteller, die Tausende Briefsendungen
nicht zugestellt haben."
Er: "Darauf hätten Sie sich einstellen müssen!"
Ich: "Und wie?"
Er: "Indem Sie nachfrage, ob für Sie ein Haftbefehl vorliegt."
Ich: Darf ich Sie mal was frage?"
Er: "Ja bitte."
Ich: "Haben Sie einen an der Klatsche?"
Er: "Ich verhafte Sie jetzt wegen Beleidigung und Behinderung eines
Vollzugsbeamten."
Ich: "Kriege ich das auch schriftlich?"
Natürlich. Und zwar in derselben Form wie ich damals den
Durchsuchungsbefehl im Nachhhinein (nachdem sie mir bei mir eine
Kalashnikow gesucht und ich bei der Gelegenheit nur meien Taschenrechner
wieder gefunden hatte). :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-15 20:54:07 UTC
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Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Wenn der kommt, bin ich nie zu Hause,
Kündigt der sich bei dir an?
Ich sehe doch, wenn er kommt. ;-)
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
und am Briefkasten steht kein
Name. ;-P
Und woher weiß dann der Zusteller erwünschter Sendungen, wo er sie
hinstecken soll?
In den Briefkasten.
Aber neue Postboten haben schon mehrmals einen Zettel an den Briefkasten
geklebt, ich solle ihn doch beschriften. Dabei steht der Name am
Klingelschild.
Aber vielleicht gibt es je irgendeine Vorschrift, dass auch der
Briefkasten einen Namen bekommen soll - wegen Post vom
Gerichtsvollzieher. ;-)
Moment mal - der Gerichtsvollzieher ist Beamter, der kann das schon
verlangen, dass du ihn nicht überforderst. Aber ein Postzusteller ... :-)
Alte Postzusteller waren auch Beamte.
Aber die neuen doch nicht. Naja, die lernen noch. :-)
Post by Detlef Meißner
Und Beamte auf der untersten Stufe müssen jetzt auch nicht besonders
intelligent sein, sondern nur penibel die Anordnungen befolgen.
Naja, und die heißen nun mal in deinem Fall: "Stelle dem Meißner seine
Briefe zu."
Postbote: Weiß nicht, welches der Briefkasten für Meißner ist, steht ja
kein Name dran. Werfe trotzdem mal ein und klebe Zettel mit Hinweis
drauf. Habe ja genug davon.
Post by Hartmut Kraus
Ok, es sollte wohl noch der Hinweis "Namen können auch am
Klingelschild stehen" in die Dienstvorschriften aufgenommen werden. :-)
POstpote: Suche nach Klingelschild erfolglos.
Oder: Konnte Namen nicht lesen, war so eine seltsame Schrift.
BTW: Ärgere mal die von der Post und schreibe die Adresse in Sütterlin. ;-)
Also Polizist: "Herr Meißner, hier ist der Haftbefehl. Ich habe
Anweisung, Sie sofort mitzunehmen, weil Sie auf die Ladung zum
Strafantritt nicht reagiert haben."
Ich: "Welche Ladung?"
ER: "Na die vom Gericht."
Ich: "Von welchem Gericht?"
Er: "Die vom ...Gericht."
Ich: "Habe ich nie bekommen!"
ER: "Sie ist aber am (Datum) rausgegangen."
Ich: "Mag sein, aber ich habe keine erhalten."
Er: "Das kann jeder sagen."
Ich: "ich bin aber nicht jeder.
Außerdem ist bekannt, dass in letzter Zeit die Post sehr lange
gebraucht hat. Und es gab Postzusteller, die Tausende Briefsendungen
nicht zugestellt haben."
Er: "Darauf hätten Sie sich einstellen müssen!"
Ich: "Und wie?"
Er: "Indem Sie nachfrage, ob für Sie ein Haftbefehl vorliegt."
Ich: Darf ich Sie mal was frage?"
Er: "Ja bitte."
Ich: "Haben Sie einen an der Klatsche?"
Er: "Ich verhafte Sie jetzt wegen Beleidigung und Behinderung eines
Vollzugsbeamten."
Ich: "Kriege ich das auch schriftlich?"
Quatsch, also wenn, denn:

"Sie können mich wegen Beleidigung höchstens anzeigen. Aber Vorsicht:
Mit der Wahrheit kann man niemanden beleidigen. Und behindert habe nicht
ich Sie, das sind Sie schon."

Damit wären dir dann 5 Jahre sicher. Zusätzlich. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Der Habakuk.
2017-12-15 16:44:22 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Soviel ich weiß, kann auch jede Privatperson durch den
Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Ist aber wohl etwas teuer als so
ein Einschreiben.
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Detlef Meißner
2017-12-15 16:49:24 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der
Post wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber
/zwingen/ kann *er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Selbstverständlich kann die Bundesnetzagentur die ihrer Aufsicht
unterworfenen Unternehmen zwingen, sich rechtskonform zu verhalten.
So weit klar. Aber welchen Rechtsanspruch hat z.B. der /Empfänger/ einer
Rechnung auf pünktliche Zustellung?
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Soviel ich weiß, kann auch jede Privatperson durch den
Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Ist aber wohl etwas teuer als so
ein Einschreiben.
Dafür kommt er auch häufiger.

"Rechnungen" (Steuerbescheide) bekomme ich mit der ganz normalen Post.
Er gilt 3 Tage nach Aufgabe (Poststempel) als zugestellt. Dann läuft die
Frist. Dazu gibt es bekanntlich auch gesetzliche Regeln.
Blöd, wenn mich der Brief erst nach 10 Tagen (oder noch später) erreicht.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 16:58:37 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
"Rechnungen" (Steuerbescheide) bekomme ich mit der ganz normalen Post.
Er gilt 3 Tage nach Aufgabe (Poststempel) als zugestellt. Dann läuft die
Frist. Dazu gibt es bekanntlich auch gesetzliche Regeln.
Blöd, wenn mich der Brief erst nach 10 Tagen (oder noch später) erreicht.
Bist du nicht Pensionär? Mal abgesehen davon, dass ja wieder mal eine
Glanzleistung des Staates ist, auf seine eigenen Zahlungen Steuern zu
erheben: Warum behält der die dann nicht gleich ein? Ok, das wäre ja
viel zu einfach. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-15 17:06:27 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
"Rechnungen" (Steuerbescheide) bekomme ich mit der ganz normalen Post.
Er gilt 3 Tage nach Aufgabe (Poststempel) als zugestellt. Dann läuft die
Frist. Dazu gibt es bekanntlich auch gesetzliche Regeln.
Blöd, wenn mich der Brief erst nach 10 Tagen (oder noch später) erreicht.
Bist du nicht Pensionär? Mal abgesehen davon, dass ja wieder mal eine
Glanzleistung des Staates ist, auf seine eigenen Zahlungen Steuern zu
erheben: Warum behält der die dann nicht gleich ein?
Wusstest du nicht, dass Pensionäre Steuern zahlen?
Das war ja der große Unterschied zu Rentnern. Die jammerten immer
darüber, dass sie nur 60%, die Beamten aber 75% des letzten Gehaltes
bekämen, dabei wurde aber nicht bedacht, dass Rentner weder Steuern noch
KK bezahlten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam so etwas nie so
richtig zur Sprache, weil die meisten nur rumquatschten, aber sonst
keine Ahnung hatten.

Inzwischen hat sich da einiges (bei beiden) geändert, es ist dadurch
aber nicht einfacher geworden.
Post by Hartmut Kraus
Ok, das wäre ja
viel zu einfach. :-)
Aber davon mal abgesehen: Bekanntlich gibt es 4 Gründe (oder waren es
5?) für die Pflichtabgabe einer Steuererklärung für Arbeitnehmer.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 17:12:27 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
"Rechnungen" (Steuerbescheide) bekomme ich mit der ganz normalen Post.
Er gilt 3 Tage nach Aufgabe (Poststempel) als zugestellt. Dann läuft die
Frist. Dazu gibt es bekanntlich auch gesetzliche Regeln.
Blöd, wenn mich der Brief erst nach 10 Tagen (oder noch später) erreicht.
Bist du nicht Pensionär? Mal abgesehen davon, dass ja wieder mal eine
Glanzleistung des Staates ist, auf seine eigenen Zahlungen Steuern zu
erheben: Warum behält der die dann nicht gleich ein?
Wusstest du nicht, dass Pensionäre Steuern zahlen?
Das war ja der große Unterschied zu Rentnern. Die jammerten immer
darüber, dass sie nur 60%, die Beamten aber 75% des letzten Gehaltes
bekämen, dabei wurde aber nicht bedacht, dass Rentner weder Steuern noch
KK bezahlten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam so etwas nie so
richtig zur Sprache, weil die meisten nur rumquatschten, aber sonst
keine Ahnung hatten.
Inzwischen hat sich da einiges (bei beiden) geändert, es ist dadurch
aber nicht einfacher geworden.
Post by Hartmut Kraus
Ok, das wäre ja
viel zu einfach. :-)
Aber davon mal abgesehen: Bekanntlich gibt es 4 Gründe (oder waren es
5?) für die Pflichtabgabe einer Steuererklärung für Arbeitnehmer.
Und die wären? Ich kannte als "Arbeitnehmer" keinen. Da wurden die
Steuern nämlich im voraus einbehalten, und zwar üblicherweise
vorsorglich einiges mehr, als zu erwarten war. Auf meine Steuererklärung
hin hab' ich also immer was zurückgekriegt. Da hätte also keiner was
dagegen gehabt, wenn ich die nicht abgegeben hätte.
--
http://www.hkraus.eu/
Detlef Meißner
2017-12-15 17:20:00 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
"Rechnungen" (Steuerbescheide) bekomme ich mit der ganz normalen Post.
Er gilt 3 Tage nach Aufgabe (Poststempel) als zugestellt. Dann läuft die
Frist. Dazu gibt es bekanntlich auch gesetzliche Regeln.
Blöd, wenn mich der Brief erst nach 10 Tagen (oder noch später) erreicht.
Bist du nicht Pensionär? Mal abgesehen davon, dass ja wieder mal eine
Glanzleistung des Staates ist, auf seine eigenen Zahlungen Steuern zu
erheben: Warum behält der die dann nicht gleich ein?
Wusstest du nicht, dass Pensionäre Steuern zahlen?
Das war ja der große Unterschied zu Rentnern. Die jammerten immer
darüber, dass sie nur 60%, die Beamten aber 75% des letzten Gehaltes
bekämen, dabei wurde aber nicht bedacht, dass Rentner weder Steuern noch
KK bezahlten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam so etwas nie so
richtig zur Sprache, weil die meisten nur rumquatschten, aber sonst
keine Ahnung hatten.
Inzwischen hat sich da einiges (bei beiden) geändert, es ist dadurch
aber nicht einfacher geworden.
Post by Hartmut Kraus
Ok, das wäre ja
viel zu einfach. :-)
Aber davon mal abgesehen: Bekanntlich gibt es 4 Gründe (oder waren es
5?) für die Pflichtabgabe einer Steuererklärung für Arbeitnehmer.
Und die wären? Ich kannte als "Arbeitnehmer" keinen. Da wurden die
Steuern nämlich im voraus einbehalten, und zwar üblicherweise
vorsorglich einiges mehr, als zu erwarten war. Auf meine Steuererklärung
hin hab' ich also immer was zurückgekriegt. Da hätte also keiner was
dagegen gehabt, wenn ich die nicht abgegeben hätte.
Eben.

Aber, unter bestimmten Umständen *musst* du eine Steuererklärung abgeben.
Ich schreibe dir diese aber nicht auf, sondern schicke dir einen Link.
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/nicht-jeder-muss-eine-steuererklaerung-abgeben

Ein Grund fehlt noch: Wenn dich das Finanzamt dazu auffordert. :-)

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 17:28:39 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Aber davon mal abgesehen: Bekanntlich gibt es 4 Gründe (oder waren es
5?) für die Pflichtabgabe einer Steuererklärung für Arbeitnehmer.
Und die wären? Ich kannte als "Arbeitnehmer" keinen. Da wurden die
Steuern nämlich im voraus einbehalten, und zwar üblicherweise
vorsorglich einiges mehr, als zu erwarten war. Auf meine Steuererklärung
hin hab' ich also immer was zurückgekriegt. Da hätte also keiner was
dagegen gehabt, wenn ich die nicht abgegeben hätte.
Eben.
Aber, unter bestimmten Umständen *musst* du eine Steuererklärung abgeben.
Ich schreibe dir diese aber nicht auf, sondern schicke dir einen Link.
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/nicht-jeder-muss-eine-steuererklaerung-abgeben
Ein Grund fehlt noch: Wenn dich das Finanzamt dazu auffordert. :-)
Detlef
Ok, ok, ich sehe schon: Auch als Beamter hat man's nicht leicht, aber
leicht hat's einen. :-)

Also tu' ihnen doch mal den Gefallen und beschrifte auch deinen
Briefkasten. Z.B. das Finanzamt kann nämlich ganz böse werden ...
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-15 17:24:11 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
"Rechnungen" (Steuerbescheide) bekomme ich mit der ganz normalen Post.
Er gilt 3 Tage nach Aufgabe (Poststempel) als zugestellt. Dann läuft die
Frist. Dazu gibt es bekanntlich auch gesetzliche Regeln.
Blöd, wenn mich der Brief erst nach 10 Tagen (oder noch später) erreicht.
Bist du nicht Pensionär? Mal abgesehen davon, dass ja wieder mal eine
Glanzleistung des Staates ist, auf seine eigenen Zahlungen Steuern zu
erheben: Warum behält der die dann nicht gleich ein?
Wusstest du nicht, dass Pensionäre Steuern zahlen?
Nö.
Post by Detlef Meißner
Das war ja der große Unterschied zu Rentnern. Die jammerten immer
darüber, dass sie nur 60%, die Beamten aber 75% des letzten Gehaltes
bekämen, dabei wurde aber nicht bedacht, dass Rentner weder Steuern noch
KK bezahlten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam so etwas nie so
richtig zur Sprache, weil die meisten nur rumquatschten, aber sonst
keine Ahnung hatten.
Inzwischen hat sich da einiges (bei beiden) geändert, es ist dadurch
aber nicht einfacher geworden.
Hätte es aber: Pensionen sind Leistungen des Staates, Renten sind
Versicherungsleistungen. Aber erwarten wir mal vom Staat nicht zuviel
Denkarbeit - schon gar nicht so viel, dass er letzlich mit seinen
Versuchen, mich abzuzocken und loszuwerden, nicht nur massiv gegen seine
eigenen Gesetze verstoßen, sondern sich nur selber angeschissen hat.
--
http://www.hkraus.eu/
U***@web.de
2017-12-15 17:59:59 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Wusstest du nicht, dass Pensionäre Steuern zahlen?
Das war ja der große Unterschied zu Rentnern. Die jammerten immer
darüber, dass sie nur 60%, die Beamten aber 75% des letzten Gehaltes
bekämen, dabei wurde aber nicht bedacht, dass Rentner weder Steuern noch
KK bezahlten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam so etwas nie so
richtig zur Sprache, weil die meisten nur rumquatschten, aber sonst
keine Ahnung hatten.
So richtig klar hast Du nun auch nicht formuliert, daß
es bei den Rentnern auf den Durchschnitt der Beiträge und
nicht besonders auf fette Beiträge der letzten Jahre ankam.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-12-15 18:09:44 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Wusstest du nicht, dass Pensionäre Steuern zahlen?
Das war ja der große Unterschied zu Rentnern. Die jammerten immer
darüber, dass sie nur 60%, die Beamten aber 75% des letzten Gehaltes
bekämen, dabei wurde aber nicht bedacht, dass Rentner weder Steuern noch
KK bezahlten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam so etwas nie so
richtig zur Sprache, weil die meisten nur rumquatschten, aber sonst
keine Ahnung hatten.
So richtig klar hast Du nun auch nicht formuliert, daß
es bei den Rentnern auf den Durchschnitt der Beiträge und
nicht besonders auf fette Beiträge der letzten Jahre ankam.
ES ging mir nicht um eine exakte Darstellung, sondern um viele
Ungenauigkeiten, die diese Problematik ausmachen.
Auch das, was du ansprichst, ist vielen ja gar nicht bekannt.
Besonders ärgert mich das bei (Fernseh-)Diskussionen oder
Medienbeiträgen. Da erwarte ich etwas mehr Recherche.
Aber das betrifft jetzt nicht nur diese Thema, das ist ein allgemeines
Problem.

Detlef
Ludger Averborg
2017-12-15 18:43:46 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Detlef Meißner
Wusstest du nicht, dass Pensionäre Steuern zahlen?
Das war ja der große Unterschied zu Rentnern. Die jammerten immer
darüber, dass sie nur 60%, die Beamten aber 75% des letzten Gehaltes
bekämen, dabei wurde aber nicht bedacht, dass Rentner weder Steuern noch
KK bezahlten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam so etwas nie so
richtig zur Sprache, weil die meisten nur rumquatschten, aber sonst
keine Ahnung hatten.
So richtig klar hast Du nun auch nicht formuliert, daß
es bei den Rentnern auf den Durchschnitt der Beiträge und
nicht besonders auf fette Beiträge der letzten Jahre ankam.
So richtig einfach wird es auch nicht, darzulegen, was genau
die Rente mit dem Durchschnitt der Beiträge zu tun hat.

Mein Rentenantrag war ca 30 Seiten dick. Da wurden im
wesentlichen Ausnahmen abgefragt, die die Rente eben anders
gestalteten als "den Durchschnitt der Beiträge". So Fragen
in der Art "Waren sie zwischen dem xx.yy.zzzz und dem
aa.bb.cccc an Bord eines Rheinschiffes beschäftigt?"

l.
Detlef Meißner
2017-12-15 19:11:09 UTC
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Post by Ludger Averborg
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Wusstest du nicht, dass Pensionäre Steuern zahlen?
Das war ja der große Unterschied zu Rentnern. Die jammerten immer
darüber, dass sie nur 60%, die Beamten aber 75% des letzten Gehaltes
bekämen, dabei wurde aber nicht bedacht, dass Rentner weder Steuern noch
KK bezahlten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam so etwas nie so
richtig zur Sprache, weil die meisten nur rumquatschten, aber sonst
keine Ahnung hatten.
So richtig klar hast Du nun auch nicht formuliert, daß
es bei den Rentnern auf den Durchschnitt der Beiträge und
nicht besonders auf fette Beiträge der letzten Jahre ankam.
So richtig einfach wird es auch nicht, darzulegen, was genau
die Rente mit dem Durchschnitt der Beiträge zu tun hat.
Mein Rentenantrag war ca 30 Seiten dick.
Nicht nur deiner.
Post by Ludger Averborg
Da wurden im
wesentlichen Ausnahmen abgefragt, die die Rente eben anders
gestalteten als "den Durchschnitt der Beiträge". So Fragen
in der Art "Waren sie zwischen dem xx.yy.zzzz und dem
aa.bb.cccc an Bord eines Rheinschiffes beschäftigt?"
Wahrscheinlich gab es da ein Sonderabkommen, das dir dann eine höhere
Rente ermöglicht.

Es gibt bei Rentner (wie bei Beamten) so viele Sonderregelungen, die
kaum ein Mensch kennt.

Am einfachsten sind Pensionen bei Beamten zu berechnen, die alles normal
durchlaufen haben: Abitur mit 19, Eintritt in den Staatsdienst, mit 65
Pensionseintritt, Ableben mit 66 als Lediger.

Detlef
U***@web.de
2017-12-15 19:35:11 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Ludger Averborg
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Wusstest du nicht, dass Pensionäre Steuern zahlen?
Das war ja der große Unterschied zu Rentnern. Die jammerten immer
darüber, dass sie nur 60%, die Beamten aber 75% des letzten Gehaltes
bekämen, dabei wurde aber nicht bedacht, dass Rentner weder Steuern noch
KK bezahlten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam so etwas nie so
richtig zur Sprache, weil die meisten nur rumquatschten, aber sonst
keine Ahnung hatten.
So richtig klar hast Du nun auch nicht formuliert, daß
es bei den Rentnern auf den Durchschnitt der Beiträge und
nicht besonders auf fette Beiträge der letzten Jahre ankam.
So richtig einfach wird es auch nicht, darzulegen, was genau
die Rente mit dem Durchschnitt der Beiträge zu tun hat.
Mein Rentenantrag war ca 30 Seiten dick.
Nicht nur deiner.
Post by Ludger Averborg
Da wurden im
wesentlichen Ausnahmen abgefragt, die die Rente eben anders
gestalteten als "den Durchschnitt der Beiträge". So Fragen
in der Art "Waren sie zwischen dem xx.yy.zzzz und dem
aa.bb.cccc an Bord eines Rheinschiffes beschäftigt?"
Wahrscheinlich gab es da ein Sonderabkommen, das dir dann eine höhere
Rente ermöglicht.
Es gibt bei Rentner (wie bei Beamten) so viele Sonderregelungen, die
kaum ein Mensch kennt.
Im Prinzip geht es um die Rentenpunkte. Die bemessen sich
zunächst einmal nach der Anzahl an Beitragsmonaten und dem
jeweiligen Verhältnis zu seinerzeitigen Durchschnittseinkommen.

Das modifiziert sich dann durch Ausbildungs-, Erziehungs- und
sonstige Zeiten und etwa 17 Handvoll andere Einflußfaktoren.

Gruß, ULF
Hartmut Kraus
2017-12-15 19:52:05 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Es gibt bei Rentner (wie bei Beamten) so viele Sonderregelungen, die
kaum ein Mensch kennt.
Im Prinzip geht es um die Rentenpunkte. Die bemessen sich
zunächst einmal nach der Anzahl an Beitragsmonaten und dem
jeweiligen Verhältnis zu seinerzeitigen Durchschnittseinkommen.
Das modifiziert sich dann durch Ausbildungs-, Erziehungs- und
sonstige Zeiten und etwa 17 Handvoll andere Einflußfaktoren.
Eben, eben. Da kann dann von "Durchschnitt" keine Rede mehr sein. :-)

Bin ja mal gespannt, wann sie auf meinen Antrag auf die
"DDR-Intelligenzrente" vom 19.10. reagieren - also die Post müssten sie
inzwischen haben. Denke ich jedenfalls. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-15 19:57:40 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Es gibt bei Rentner (wie bei Beamten) so viele Sonderregelungen, die
kaum ein Mensch kennt.
Im Prinzip geht es um die Rentenpunkte. Die bemessen sich
zunächst einmal nach der Anzahl an Beitragsmonaten und dem
jeweiligen Verhältnis zu seinerzeitigen Durchschnittseinkommen.
Das modifiziert sich dann durch Ausbildungs-, Erziehungs- und
sonstige Zeiten und etwa 17 Handvoll andere Einflußfaktoren.
Eben, eben. Da kann dann von "Durchschnitt" keine Rede mehr sein. :-)
Bin ja mal gespannt, wann sie auf meinen Antrag auf die
"DDR-Intelligenzrente" vom 19.10. reagieren - also die Post müssten sie
inzwischen haben. Denke ich jedenfalls. :-)
Und da machen sie sich's ausmahmsweise verblüffen einfach: Man muss nur
vor dem Stichtag 30.06.1990 in einem produzierenden Betrieb der
ehemaligen DDR als Ing. tätig gewesen sein, unabhängig von Beitragszeiten.

Dann hat man Anspurch auf 150 Euronen mehr - Wahnsinn, oder? :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Ludger Averborg
2017-12-15 21:48:00 UTC
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Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by Ludger Averborg
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Wusstest du nicht, dass Pensionäre Steuern zahlen?
Das war ja der große Unterschied zu Rentnern. Die jammerten immer
darüber, dass sie nur 60%, die Beamten aber 75% des letzten Gehaltes
bekämen, dabei wurde aber nicht bedacht, dass Rentner weder Steuern noch
KK bezahlten. Auch in der öffentlichen Diskussion kam so etwas nie so
richtig zur Sprache, weil die meisten nur rumquatschten, aber sonst
keine Ahnung hatten.
So richtig klar hast Du nun auch nicht formuliert, daß
es bei den Rentnern auf den Durchschnitt der Beiträge und
nicht besonders auf fette Beiträge der letzten Jahre ankam.
So richtig einfach wird es auch nicht, darzulegen, was genau
die Rente mit dem Durchschnitt der Beiträge zu tun hat.
Mein Rentenantrag war ca 30 Seiten dick.
Nicht nur deiner.
Post by Ludger Averborg
Da wurden im
wesentlichen Ausnahmen abgefragt, die die Rente eben anders
gestalteten als "den Durchschnitt der Beiträge". So Fragen
in der Art "Waren sie zwischen dem xx.yy.zzzz und dem
aa.bb.cccc an Bord eines Rheinschiffes beschäftigt?"
Wahrscheinlich gab es da ein Sonderabkommen, das dir dann eine höhere
Rente ermöglicht.
Richtig. Und solche "Sonderregelungen" die von der Politik
als Bonbons an die diversesten Gruppen (auf Kosten der
Versichertengemeinschaft) gibts viele Seiten lang.
Und dann kommen noch Ausbildungszeiten, Ausfallzeiten,
Kindererziehungszeiten, was weiß ich noch für ...zeiten, die
alle nichts mit den jeweiligen Beiträgen zu tun haben.
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Es gibt bei Rentner (wie bei Beamten) so viele Sonderregelungen, die
kaum ein Mensch kennt.
Im Prinzip geht es um die Rentenpunkte. Die bemessen sich
zunächst einmal nach der Anzahl an Beitragsmonaten und dem
jeweiligen Verhältnis zu seinerzeitigen Durchschnittseinkommen.
Das modifiziert sich dann durch Ausbildungs-, Erziehungs- und
sonstige Zeiten und etwa 17 Handvoll andere Einflußfaktoren.
So isses.

l.
Detlef Meißner
2017-12-15 22:05:12 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Post by Detlef Meißner
Post by Ludger Averborg
Mein Rentenantrag war ca 30 Seiten dick.
Nicht nur deiner.
Post by Ludger Averborg
Da wurden im
wesentlichen Ausnahmen abgefragt, die die Rente eben anders
gestalteten als "den Durchschnitt der Beiträge". So Fragen
in der Art "Waren sie zwischen dem xx.yy.zzzz und dem
aa.bb.cccc an Bord eines Rheinschiffes beschäftigt?"
Wahrscheinlich gab es da ein Sonderabkommen, das dir dann eine höhere
Rente ermöglicht.
Richtig. Und solche "Sonderregelungen" die von der Politik
als Bonbons an die diversesten Gruppen (auf Kosten der
Versichertengemeinschaft) gibts viele Seiten lang.
Und dann kommen noch Ausbildungszeiten, Ausfallzeiten,
Kindererziehungszeiten, was weiß ich noch für ...zeiten,
... die Zahlungen an die Übersiedler und die DDR-Bürger.
Post by Ludger Averborg
die
alle nichts mit den jeweiligen Beiträgen zu tun haben.
Ja.
Man behauptet ja ständig, die Rente sei durch die eigenen Beiträge und
die des Arbeitgebers erwirtschaft, das sei also so wie bei einer
Lebensversicherung.
Das ist schon lange nicht mehr so. Politiker dürften gar keinen Zugriff
auf die Rentenkassen haben!

Zusätzliche Geschenke müssten von den Steuern bezahlt werde, also von
der Allgemeinheit, nicht von den Beitragszahlern der Rentenkassen.

Ich sehe deshalb auch die Forderung der SPD nach einer Krankenkasse für
alle sehr skeptisch. Das Thema ist jetzt weniger, ob da jetzt alle
einzahlen, also auch Beamte und Selbständige, sondern eher, welchen
Zugriff die Politiker darauf haben könnten.

Fremdes Geld gibt sich leicht aus.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-15 22:33:23 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Man behauptet ja ständig, die Rente sei durch die eigenen Beiträge und
die des Arbeitgebers erwirtschaft, das sei also so wie bei einer
Lebensversicherung.
Das ist schon lange nicht mehr so.
War's schon mal so? Wenn ich sage: "Letzte mir bekannte Zahl: Drei
Beitragszahler ernähren einen Rentner" - damit meine das, was die
gegenwärtig einzahlen, nicht, was (u.a.) der früher mal eingezahlt hat.
Was ist das heute inflationsbereinigt noch wert?
--
http://www.hkraus.eu/
Werner Holtfreter
2017-12-15 22:49:15 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Ludger Averborg
Richtig. Und solche "Sonderregelungen" die von der Politik
als Bonbons an die diversesten Gruppen (auf Kosten der
Versichertengemeinschaft) gibts viele Seiten lang.
Und dann kommen noch Ausbildungszeiten, Ausfallzeiten,
Kindererziehungszeiten, was weiß ich noch für ...zeiten,
... die Zahlungen an die Übersiedler und die DDR-Bürger.
Das passt als Argument nur bedingt, denn die Übersiedler und
ehemaligen Zonis haben ja Beiträge entrichtet. Das ging damals zwar
in eine andere Kasse, aber da wir ein Umlageverfahren haben (d.h.
der einstige Kapitalstock in guten Zeiten geplündert wurde) zahlt
ohnehin die gegenwärtig aktive Generation für die gegenwärtig
passive Generation. Wer früher wo eingezahlt hat, ist damit egal.
Post by Detlef Meißner
Man behauptet ja ständig, die Rente sei durch die eigenen Beiträge
und die des Arbeitgebers erwirtschaft, das sei also so wie bei
einer Lebensversicherung.
Ich habe das so noch nicht gehört. Es wäre ja auch falsch.
Post by Detlef Meißner
Ich sehe deshalb auch die Forderung der SPD nach einer
Krankenkasse für alle sehr skeptisch. Das Thema ist jetzt weniger,
ob da jetzt alle einzahlen, also auch Beamte und Selbständige,
sondern eher, welchen Zugriff die Politiker darauf haben könnten.
Auch jetzt haben Politiker Zugriff darauf und bestimmen, welcher
Personenkreis Leistungen erhält. Was es natürlich nicht besser
macht.
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457
Detlef Meißner
2017-12-16 08:29:25 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Post by Ludger Averborg
Richtig. Und solche "Sonderregelungen" die von der Politik
als Bonbons an die diversesten Gruppen (auf Kosten der
Versichertengemeinschaft) gibts viele Seiten lang.
Und dann kommen noch Ausbildungszeiten, Ausfallzeiten,
Kindererziehungszeiten, was weiß ich noch für ...zeiten,
... die Zahlungen an die Übersiedler und die DDR-Bürger.
Das passt als Argument nur bedingt, denn die Übersiedler und
ehemaligen Zonis haben ja Beiträge entrichtet.
Das ging damals zwar
in eine andere Kasse, aber da wir ein Umlageverfahren haben (d.h.
der einstige Kapitalstock in guten Zeiten geplündert wurde) zahlt
ohnehin die gegenwärtig aktive Generation für die gegenwärtig
passive Generation. Wer früher wo eingezahlt hat, ist damit egal.
Das ist richtig.
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Man behauptet ja ständig, die Rente sei durch die eigenen Beiträge
und die des Arbeitgebers erwirtschaft, das sei also so wie bei
einer Lebensversicherung.
Ich habe das so noch nicht gehört. Es wäre ja auch falsch.
Nun, erwirtschaftet hat man es schon, denn man hat einen Anspruch darauf.
Und wie, du oben selbst schreibt, gab es mal einen Kapitalstock. Der war
dann allerdings spätestens mit dem Ende des 2. Weltkrieges leer.

Deshalb heißt das ganze ja auch "Versicherung", weil es *ursprünglich*
wie eine kapitalbildende Versicherung aufgebaut war. Wer viel einzahlt,
bekommt auch viel raus. Deshalb sind ja auch Zusatzzahlungen möglich.
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Ich sehe deshalb auch die Forderung der SPD nach einer
Krankenkasse für alle sehr skeptisch. Das Thema ist jetzt weniger,
ob da jetzt alle einzahlen, also auch Beamte und Selbständige,
sondern eher, welchen Zugriff die Politiker darauf haben könnten.
Auch jetzt haben Politiker Zugriff darauf und bestimmen, welcher
Personenkreis Leistungen erhält. Was es natürlich nicht besser
macht.
Richtig. Aber dann wäre der Griff in die Kassen noch leichter.

Detlef
U***@web.de
2017-12-16 09:39:59 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Man behauptet ja ständig, die Rente sei durch die eigenen Beiträge
und die des Arbeitgebers erwirtschaft, das sei also so wie bei
einer Lebensversicherung.
Ich habe das so noch nicht gehört. Es wäre ja auch falsch.
Nun, erwirtschaftet hat man es schon, denn man hat einen Anspruch darauf.
Bis auf die Verknüpfung sind die Inhalte richtig.
Post by Detlef Meißner
Und wie, du oben selbst schreibt, gab es mal einen Kapitalstock. Der war
dann allerdings spätestens mit dem Ende des 2. Weltkrieges leer.
Der Schluß wurde 1957 gezogen. https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenreform_1957
Post by Detlef Meißner
Deshalb heißt das ganze ja auch "Versicherung", weil es *ursprünglich*
wie eine kapitalbildende Versicherung aufgebaut war. Wer viel einzahlt,
bekommt auch viel raus.
Das stimmt immer noch, auch wenn nicht garantiert ist,
daß man oder der Jahrgangsdurchschnitt seine Einzahlungen
in summa wiederbekommt.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-12-16 09:50:03 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Man behauptet ja ständig, die Rente sei durch die eigenen Beiträge
und die des Arbeitgebers erwirtschaft, das sei also so wie bei
einer Lebensversicherung.
Ich habe das so noch nicht gehört. Es wäre ja auch falsch.
Nun, erwirtschaftet hat man es schon, denn man hat einen Anspruch darauf.
Bis auf die Verknüpfung sind die Inhalte richtig.
Post by Detlef Meißner
Und wie, du oben selbst schreibt, gab es mal einen Kapitalstock. Der war
dann allerdings spätestens mit dem Ende des 2. Weltkrieges leer.
Der Schluß wurde 1957 gezogen. https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenreform_1957
Ich meinte das Kapital der Einzahler bis zur Währungsreform. Das war ja
anschließend weg.
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Deshalb heißt das ganze ja auch "Versicherung", weil es *ursprünglich*
wie eine kapitalbildende Versicherung aufgebaut war. Wer viel einzahlt,
bekommt auch viel raus.
Das stimmt immer noch, auch wenn nicht garantiert ist,
daß man oder der Jahrgangsdurchschnitt seine Einzahlungen
in summa wiederbekommt.
Ja, bei der Rente garantiert der Staat, dass man zumindest etwas
bekommt, bei einer privaten LV bzw. RV kann es passieren, dass man
faktisch gar nichts bekommt.
Momentan liegen (angeblich) die Renditen für eine freiwillige Zahlung in
die Gesetzliche bei 5%.

Detlef
Ludger Averborg
2017-12-15 23:07:16 UTC
Permalink
On Fri, 15 Dec 2017 23:05:12 +0100, Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Ich sehe deshalb auch die Forderung der SPD nach einer Krankenkasse für
alle sehr skeptisch.
Mir gelingt es nicht, mir da ein Urteil zu bilden, wenn
nicht dazu gesagt wird, welche Leistungen denn diese Kasse
erbringen soll. Sollen da auch alle die Leistungen erbracht
werden, die normalerweise bisher nur von den privaten
Krankenkassen erbracht werden? (nur ein Beispiel aus meiner
gegenwärtigen Situation: extrakorporaler Stoßwellentherapie
bei Tendinosis calcarea)

Bisher hab ich jedenfalls immer nur das inhaltsfreie
Schlagwort gehört.

l.
Hans CraueI
2017-12-16 00:59:21 UTC
Permalink
Ludger Averborg schrieb
Post by Ludger Averborg
Ich sehe deshalb auch die Forderung der SPD nach einer Krankenkasse fÃŒr
alle sehr skeptisch.
Mir gelingt es nicht, mir da ein Urteil zu bilden, wenn
nicht dazu gesagt wird, welche Leistungen denn diese Kasse
erbringen soll. Sollen da auch alle die Leistungen erbracht
werden, die normalerweise bisher nur von den privaten
Krankenkassen erbracht werden?
Weil es `Leistungen, die normalerweise nur von den privaten
Krankenkassen erbracht werden', nicht gibt, laesst sich die
Frage nicht sinnvoll beantworten. Versicherungsvertraege bei
privaten Krankenkassen sind sehr unterschiedlich, der
Leistungsumfang reicht von `Basis' bis `Vollabdeckung' (oft
wohl mit Einschraenkungen bei der Versorgung psychischer
Erkrankungen bei privaten Vertraegen).
Post by Ludger Averborg
extrakorporaler Stoßwellentherapie bei Tendinosis calcarea)
Stosswellentherapie bei Kalkschulter wurde vor einigen
Jahren von GKV nicht uebernommen, weil die Wirksamkeit nicht
erwiesen war:

<http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/igel-monitor-nutzen-der-stosswellentherapie-umstritten-a-907798.html>

Das ist von 2013, mittlerweile wird es teils uebernommen:

<http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/schmerzen-in-der-schulter-was-hilft-gegen-die-kalkschulter-a-1070330.html>

Allerdings heisst es dort auch:
| Oft heilt die sogenannte Kalkschulter von allein
| wieder aus.

Eine medizinische Notwendigkeit fuer Stosswellen scheint
nicht ganz unzweifelhaft zu sein.
Post by Ludger Averborg
Bisher hab ich jedenfalls immer nur das inhaltsfreie
Schlagwort gehört.
Es gibt diverse ausfuehrlichere Darstellungen, siehe etwa

<www.freitag.de/autoren/ulrike-baureithel/eine-fuer-alle>

oder auch den m.E. recht neutralen Wikipedia-Beitrag
zum Schlagwort "Buergerversicherung". Dort ist zudem die
ausfuehrlichere Darstellung

<http://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/2004/2004-10-a-594.pdf>

von Karl Lauterbach verlinkt, in der sich detailliertere
Beschreibungen von Organisation und Ablaeufen einer Umstellung
finden. Lauterbach ist Befuerworter einer Vereinheitlichung der
Krankenversorgung, ich halte ihn sowohl fuer aussergewoehnlich
sachkundig als auch fuer sehr sachlich.

Was den Leistungsumfang einer einheitlichen Krankenversicherung
angeht, hielte ich eine Orientierung am Umfang der derzeitigen
Beihilferegelungen fuer angebracht.

Hans
Ludger Averborg
2017-12-16 08:17:57 UTC
Permalink
On Sat, 16 Dec 2017 00:59:21 -0000 (UTC), Hans CraueI
Post by Hans CraueI
Ludger Averborg schrieb
Post by Ludger Averborg
Ich sehe deshalb auch die Forderung der SPD nach einer Krankenkasse fÃŒr
alle sehr skeptisch.
Mir gelingt es nicht, mir da ein Urteil zu bilden, wenn
nicht dazu gesagt wird, welche Leistungen denn diese Kasse
erbringen soll. Sollen da auch alle die Leistungen erbracht
werden, die normalerweise bisher nur von den privaten
Krankenkassen erbracht werden?
Weil es `Leistungen, die normalerweise nur von den privaten
Krankenkassen erbracht werden', nicht gibt, laesst sich die
Frage nicht sinnvoll beantworten. Versicherungsvertraege bei
privaten Krankenkassen sind sehr unterschiedlich, der
Leistungsumfang reicht von `Basis' bis `Vollabdeckung' (oft
wohl mit Einschraenkungen bei der Versorgung psychischer
Erkrankungen bei privaten Vertraegen).
Post by Ludger Averborg
extrakorporaler Stoßwellentherapie bei Tendinosis calcarea)
Stosswellentherapie bei Kalkschulter wurde vor einigen
Jahren von GKV nicht uebernommen, weil die Wirksamkeit nicht
Bei mir ist es sehr gut wirksam
Post by Hans CraueI
<http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/igel-monitor-nutzen-der-stosswellentherapie-umstritten-a-907798.html>
<http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/schmerzen-in-der-schulter-was-hilft-gegen-die-kalkschulter-a-1070330.html>
| Oft heilt die sogenannte Kalkschulter von allein
| wieder aus.
Das würde mich natürlich besonders freuen. Je schneller,
desto besser (ich hasse Arztbesuche).
Post by Hans CraueI
Eine medizinische Notwendigkeit fuer Stosswellen scheint
nicht ganz unzweifelhaft zu sein.
Schwer zu sagen, was man mit "medizinischer Notwendigkeit"
beschreiben will. Bei mir hilft es sehr gut und reduziert
dadurch die nötige Menge an Diclofenac und dessen
Nebenwirkungen. Ich würde es also als "für mich" notwendig
einstufen.
Post by Hans CraueI
Post by Ludger Averborg
Bisher hab ich jedenfalls immer nur das inhaltsfreie
Schlagwort gehört.
Es gibt diverse ausfuehrlichere Darstellungen, siehe etwa
<www.freitag.de/autoren/ulrike-baureithel/eine-fuer-alle>
oder auch den m.E. recht neutralen Wikipedia-Beitrag
zum Schlagwort "Buergerversicherung". Dort ist zudem die
ausfuehrlichere Darstellung
<http://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/2004/2004-10-a-594.pdf>
von Karl Lauterbach verlinkt, in der sich detailliertere
Beschreibungen von Organisation und Ablaeufen einer Umstellung
finden. Lauterbach ist Befuerworter einer Vereinheitlichung der
Krankenversorgung, ich halte ihn sowohl fuer aussergewoehnlich
sachkundig als auch fuer sehr sachlich.
Was den Leistungsumfang einer einheitlichen Krankenversicherung
angeht, hielte ich eine Orientierung am Umfang der derzeitigen
Beihilferegelungen fuer angebracht.
Das würde dann eine Verschlechterung gegenüber meiner
Privatversicherung bedeuten. Also doch nur eine
Standardkasse für Arme, und wer es sich leisten kann
versichert sich zusätzlich privat.

l.
Detlef Meißner
2017-12-16 08:36:04 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Ludger Averborg schrieb
Post by Ludger Averborg
Post by Detlef Meißner
Ich sehe deshalb auch die Forderung der SPD nach einer Krankenkasse für
alle sehr skeptisch.
Mir gelingt es nicht, mir da ein Urteil zu bilden, wenn
nicht dazu gesagt wird, welche Leistungen denn diese Kasse
erbringen soll. Sollen da auch alle die Leistungen erbracht
werden, die normalerweise bisher nur von den privaten
Krankenkassen erbracht werden?
Weil es `Leistungen, die normalerweise nur von den privaten
Krankenkassen erbracht werden', nicht gibt, laesst sich die
Frage nicht sinnvoll beantworten. Versicherungsvertraege bei
privaten Krankenkassen sind sehr unterschiedlich, der
Leistungsumfang reicht von `Basis' bis `Vollabdeckung' (oft
wohl mit Einschraenkungen bei der Versorgung psychischer
Erkrankungen bei privaten Vertraegen).
Ja, gerade im letzten Bereich zahl die Gesetzliche eher bzw. mehr.
Post by Hans CraueI
Eine medizinische Notwendigkeit fuer Stosswellen scheint
nicht ganz unzweifelhaft zu sein.
Das mit der "medizinische Notwendigkeit" ist so eine Sache. Bei manchen
Menschen hilft es, bei anderen wiederum nicht.

Auch Akupunktur ist manchmal hilfreich.
...
Post by Hans CraueI
Was den Leistungsumfang einer einheitlichen Krankenversicherung
angeht, hielte ich eine Orientierung am Umfang der derzeitigen
Beihilferegelungen fuer angebracht.
Welche der 17 Beihilferegelungen meinst du?

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-16 10:29:18 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hans CraueI
(oft
wohl mit Einschraenkungen bei der Versorgung psychischer
Erkrankungen bei privaten Vertraegen).
Ja, gerade im letzten Bereich zahl die Gesetzliche eher bzw. mehr.
Hätten sie mir auch bezahlt, ich habe aber dem Neurologen / Psychologen
die Behandlung empfohlen. Und ich bin nicht der einzige, dem man immer
wieder eine psychische Krankheit einreden wollte. :-) Wenn hier einer
psychisch krank ist, dann "das System" (hatten wir schon).
Post by Detlef Meißner
Post by Hans CraueI
Eine medizinische Notwendigkeit fuer Stosswellen scheint
nicht ganz unzweifelhaft zu sein.
Das mit der "medizinische Notwendigkeit" ist so eine Sache. Bei manchen
Menschen hilft es, bei anderen wiederum nicht.
Das ist eben Aufgabe des Arztes / der Ärzte: Erst mal die richtige
Diagnose, darauf aufbauend die richtige Therapie. Und wenn er das nicht
alleine packt, Überweisung an die "richtigen" Stellen. Und zwar
unabhängig davon, welche KV er hat.

Klar sind die Leistungskataolge der einzelnen Kassen unterschiedlich -
aber wenn ich mich mit den Entscheidungen so gar manchen Arztes
(insbesondere Orthopäden) abgefunden hätte, wäre ich inzwischen tot,
aber hätte die letzten Jahre im Rollstuhl verbracht. Wenn die
"richtigen" Ärzte (besonders im Benedictus Krankenhaus) nicht mich 08/15
- Kassenpatienten genau so behandelt hätten wie jeden anderen, auch.

Auf solchen Schnullipis mit Anfassen wie Einzelzimmer mit größerem
Fernseher kann ich liebend gerne verzichten - das wäre dort der einzige
Unterschied für Privatpatienten.
Post by Detlef Meißner
Auch Akupunktur ist manchmal hilfreich.
Hatte ich auch schon, hat nichts gebessert, außer den Symptomen, und
auch nur zeitweise.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-16 10:46:18 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Das mit der "medizinische Notwendigkeit" ist so eine Sache.
Nochmal: Medizinisch notwendig ist alles, was bei Unterlassung eine
Verringerung der Lebensqualität zur Folge hätte. (Natürlich im Rahmen
der medizinischen Möglichkeiten, klar.)

Nochmal tausend Dank für diesen Hinweis - aus einem Vordruck der AOK
selber. :-)

Sei ich denen das und meine Kenntnis ihrer finanziellen Situation
(damals 2 Mrd. € Überschuss) mal klargemacht hatte, machen sie wie
gesagt für mich "alles möglich, was möglich ist", verweigern mir nie
wieder, was "nicht unbedingt notwendig ist". (O-Ton Herr Fichtner
damals: "Ich weiß ned, worauf Sie hinauswollen - ich muss doch nur mein
Kreuzl'n an der richtigen Stelle machen.) :-)

Und obwohl sie (wie ich hörte), nach meiner "Aktion" damals mit Anträgen
bombardiert wurden, :- ) sind sie bis heute nicht pleite gegangen -
wieviel beträgt ihre "Reserve" jetzt?
Post by Detlef Meißner
Post by Hans CraueI
Was den Leistungsumfang einer einheitlichen Krankenversicherung
angeht, hielte ich eine Orientierung am Umfang der derzeitigen
Beihilferegelungen fuer angebracht.
Welche der 17 Beihilferegelungen meinst du?
Gute Frage. :-) Ich fände nun wie gesagt einzig und allein eine
Orientierung an "vertragsärztlichen Leistungen nach den Regeln der
ärztlchen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten
Standes der medizinischen Erkenntnisse" angebracht - du etwa nicht?

Das ZItat ist übrigens aus § 16 "Bundesmantelvertrag Ärzte" (zwischen
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der
Gesetzlichen Krankenkassen. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
U***@web.de
2017-12-16 09:34:37 UTC
Permalink
Moin,
Post by Hans CraueI
Weil es `Leistungen, die normalerweise nur von den privaten
Krankenkassen erbracht werden', nicht gibt
Gibt es doch, wenn auch nicht in jeder Police:

Krankenhausarztwahl und Einzelzimmer.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-12-16 09:51:58 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Hans CraueI
Weil es `Leistungen, die normalerweise nur von den privaten
Krankenkassen erbracht werden', nicht gibt
Krankenhausarztwahl und Einzelzimmer.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Chefarztbehandlung

Akupunktur und Heilpraktiker wird IMO auch gezahlt.

Detlef
Detlef Meißner
2017-12-16 08:32:20 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
On Fri, 15 Dec 2017 23:05:12 +0100, Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Ich sehe deshalb auch die Forderung der SPD nach einer Krankenkasse für
alle sehr skeptisch.
Mir gelingt es nicht, mir da ein Urteil zu bilden, wenn
nicht dazu gesagt wird, welche Leistungen denn diese Kasse
erbringen soll. Sollen da auch alle die Leistungen erbracht
werden, die normalerweise bisher nur von den privaten
Krankenkassen erbracht werden? (nur ein Beispiel aus meiner
gegenwärtigen Situation: extrakorporaler Stoßwellentherapie
bei Tendinosis calcarea)
Zu den Leistungen einer Bürgerversicherung habe ich mich ja noch gar
nicht geäußert. Das ist ein weites Feld.
Mir ging es allein um den besseren Zugriff der Politiker darauf.
Ganz abgesehen davon, dass die Konkurrenz fehlt.
Post by Ludger Averborg
Bisher hab ich jedenfalls immer nur das inhaltsfreie
Schlagwort gehört.
Nun, zumindest sind das alles Idealvorstellungen - wie beim Sozialismus-

Detlef
U***@web.de
2017-12-15 17:57:00 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Soviel ich weiß, kann auch jede Privatperson durch den
Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Ist aber wohl etwas teuer als so
ein Einschreiben.
Dafür kommt er auch häufiger.
"Rechnungen" (Steuerbescheide) bekomme ich mit der ganz normalen Post.
Er gilt 3 Tage nach Aufgabe (Poststempel) als zugestellt. Dann läuft die
Frist. Dazu gibt es bekanntlich auch gesetzliche Regeln.
Blöd, wenn mich der Brief erst nach 10 Tagen (oder noch später) erreicht.
Dan kannst Du, mußt aber auch darlegen, wie das passieren
konnte.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-12-15 18:02:59 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by Der Habakuk.
Post by Hartmut Kraus
Post by Detlef Meißner
Die Frage stelle ich mir, wenn ich demnächst ein "Rechnung" vom
Finanzamt bekomme.
Keine Sorge, die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist immer
zuverlässig. :-)
Soviel ich weiß, kann auch jede Privatperson durch den
Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Ist aber wohl etwas teuer als so
ein Einschreiben.
Dafür kommt er auch häufiger.
"Rechnungen" (Steuerbescheide) bekomme ich mit der ganz normalen Post.
Er gilt 3 Tage nach Aufgabe (Poststempel) als zugestellt. Dann läuft die
Frist. Dazu gibt es bekanntlich auch gesetzliche Regeln.
Blöd, wenn mich der Brief erst nach 10 Tagen (oder noch später) erreicht.
Dan kannst Du, mußt aber auch darlegen, wie das passieren
konnte.
Ja klar. Aber mit dem Problem wäre ich ja nicht allein - wie wir hier
gerade erfahren.
Ein Nachweis ließe sich sehr schwer führen, allerhöchstens eine
Erklärung. Wenn ich Post zu spät erhalte, rufe ich sofort an.
Und das Finanzamt kennt6 die Misere auch bereits, die zeigen sich meist
sehr zuvorkommend.

Dass sich alle Behörden auf die Post verlassen, wie das früher mal so
war, ist reichlich unrealistisch geworden.
Davon kann bestimmt jeder schon ein Lied singen.

Detlef
U***@web.de
2017-12-15 18:24:03 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
"Rechnungen" (Steuerbescheide) bekomme ich mit der ganz normalen Post.
Er gilt 3 Tage nach Aufgabe (Poststempel) als zugestellt. Dann läuft die
Frist. Dazu gibt es bekanntlich auch gesetzliche Regeln.
Blöd, wenn mich der Brief erst nach 10 Tagen (oder noch später) erreicht.
Dan kannst Du, mußt aber auch darlegen, wie das passieren
konnte.
Ja klar. Aber mit dem Problem wäre ich ja nicht allein - wie wir hier
gerade erfahren.
Ein Nachweis ließe sich sehr schwer führen, allerhöchstens eine
Erklärung. Wenn ich Post zu spät erhalte, rufe ich sofort an.
Und das Finanzamt kennt6 die Misere auch bereits
Das mein(t)e ich ja...

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-12-15 18:31:07 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
"Rechnungen" (Steuerbescheide) bekomme ich mit der ganz normalen Post.
Er gilt 3 Tage nach Aufgabe (Poststempel) als zugestellt. Dann läuft die
Frist. Dazu gibt es bekanntlich auch gesetzliche Regeln.
Blöd, wenn mich der Brief erst nach 10 Tagen (oder noch später) erreicht.
Dan kannst Du, mußt aber auch darlegen, wie das passieren
konnte.
Ja klar. Aber mit dem Problem wäre ich ja nicht allein - wie wir hier
gerade erfahren.
Ein Nachweis ließe sich sehr schwer führen, allerhöchstens eine
Erklärung. Wenn ich Post zu spät erhalte, rufe ich sofort an.
Und das Finanzamt kennt6 die Misere auch bereits
Das mein(t)e ich ja...
Ich habe dich durchaus verstanden.
Aber früher war das nicht so einfach, das Finanzamt zu überzeugen, weil
man davon ausging, dass nach drei Tagen der Brief auch beim Empfänger
angekommen ist. Deshalb ja auch diese Regelung mit den drei Tagen. Die
kommt ja nicht von ungefähr.
Und würde sich das Finanzamt auf die Hinterbeine stellen, so weiß ich
nicht, wie dann so etwas ausgeht, denn beweisen lässt sich ja da
schlecht etwas, oder ich müsste da das ganze Dorf zusammentrommeln, die
als Zeugen aussagen, dass sie ebenfalls kein Post (vom Finanzamt ;-) )
bekommen haben.

Detlef
U***@web.de
2017-11-23 21:53:49 UTC
Permalink
Moin,
Post by Wolfgang Jäth
Der OP kann sich beschweren, oder er kann ggf. Strafanzeige stellen, evtl.
auch Schadensersatz einklagen, oder möglicherweise auch beantragen, der Post
wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen; aber /zwingen/ kann
*er* sie zu /gar/ nix. Das kann ja noch nicht mal die BNA.
Vielleicht schickt er sich täglich Briefe und beantragt nun,
anzuordnen, daß die DPAG ihm diese werktäglich nebst
sonstiger Tagespost zuzustellen habe, widrigenfalls
Zwangsgeld/Zwangshaft für jeden zustellungsfreien Werktag...

Ob das Gericht das dann anordnet, würde sich zeigen.

Gruß, ULF
Hartmut Kraus
2017-12-15 16:33:06 UTC
Permalink
Der OP kann [...] möglicherweise auch beantragen, der Post
wegen Unzuverlässigkeit o. ä. die Zulassung zu entziehen
Keine schlechte Idee. Ein Riesenunternehmen über Nacht vom Markt
verschwinden zu lassen, den es bis dato zu 87,3% beherrscht.

Und dessen Konkurrenten zum Großteil auch seine Kunden sind - das lasse
man sich mal auf der Zunge zergehen:

http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/wettbewerb-im-briefmarkt-warum-konkurrenten-gegen-die-post-kaum-eine-chance-haben/12690710.html
--
http://www.hkraus.eu/
Ulrich Maier
2017-11-23 14:30:31 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
sicher bin ich damit nicht allein, aber mittlerweile nimmt die
Unzuverlässigkeit der Postzustellung Zustände an, die nicht mehr
tolerabel sind...
1. Ein Postfach dürfte Abhilfe schaffen (kostet 19,90 pro Jahr).

2. Beschwerde ggf. auch bei der Bundesnetzagentur (= Aufsichtsbehörde).


Ulrich
Fa.lk.Sc.H.a.de
2017-11-24 15:00:26 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
sicher bin ich damit nicht allein, aber mittlerweile nimmt die
Unzuverlässigkeit der Postzustellung Zustände an, die nicht mehr
tolerabel sind...
1. Ein Postfach dürfte Abhilfe schaffen (kostet 19,90 pro Jahr).
ist ein Brief an ein Postfach eigentlich im Porto günstiger, es entfällt
ja die Zustellung beim Empfänger?
Werner Holtfreter
2017-11-25 12:02:17 UTC
Permalink
Post by Fa.lk.Sc.H.a.de
ist ein Brief an ein Postfach eigentlich im Porto günstiger, es
entfällt ja die Zustellung beim Empfänger?
Gleiches Porto.

Oft weiß der Absender ja auch gar nicht, ob der Brief in einem
Postfach landet, das im Übrigen ja auch bereitgestellt werden muss
und daher Kosten verursacht.
--
Gruß Werner

www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457
Juergen Roesener
2017-11-25 12:26:25 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Fa.lk.Sc.H.a.de
ist ein Brief an ein Postfach eigentlich im Porto günstiger, es
entfällt ja die Zustellung beim Empfänger?
Gleiches Porto.
Oft weiß der Absender ja auch gar nicht, ob der Brief in einem
Postfach landet, das im Übrigen ja auch bereitgestellt werden muss
und daher Kosten verursacht.
Obwohl die Zustellung eingespart wird, müssen wir für unser kleines
Postfach seit 2017 19,90 Euro Jahresmiete bezahlen.

Wenn man bedenkt, dass wegen Freizeit / Urlaub der zuständigen
Mitarbeiter das Postfach mehrmals tagelang nicht befüllt wurde,
überlegen wir, das Postfach aufzugeben.
Detlef Meißner
2017-11-25 12:38:51 UTC
Permalink
Post by Juergen Roesener
Post by Werner Holtfreter
Post by Fa.lk.Sc.H.a.de
ist ein Brief an ein Postfach eigentlich im Porto günstiger, es
entfällt ja die Zustellung beim Empfänger?
Gleiches Porto.
Oft weiß der Absender ja auch gar nicht, ob der Brief in einem
Postfach landet, das im Übrigen ja auch bereitgestellt werden muss
und daher Kosten verursacht.
Obwohl die Zustellung eingespart wird, müssen wir für unser kleines
Postfach seit 2017 19,90 Euro Jahresmiete bezahlen.
Der (angebliche) Vorteil soll ja darin bestehen, dass dort die Post
landet, *bevor* sie ausgetragen wird.
Was dann aber auch bedeutet, dass sie dort jemand abholen muss.
Post by Juergen Roesener
Wenn man bedenkt, dass wegen Freizeit / Urlaub der zuständigen
Mitarbeiter das Postfach mehrmals tagelang nicht befüllt wurde,
überlegen wir, das Postfach aufzugeben.
Das allerdings ist übel und dürfte gar nicht vorkommen.

Die Personaldecke bei der Post ist dünn gestrickt, bei der Bahn auch.
Überall will man sparen.

Detlef
Hartmut Kraus
2017-12-13 23:27:13 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Juergen Roesener
Post by Werner Holtfreter
Post by Fa.lk.Sc.H.a.de
ist ein Brief an ein Postfach eigentlich im Porto günstiger, es
entfällt ja die Zustellung beim Empfänger?
Gleiches Porto.
Oft weiß der Absender ja auch gar nicht, ob der Brief in einem
Postfach landet, das im Übrigen ja auch bereitgestellt werden muss
und daher Kosten verursacht.
Obwohl die Zustellung eingespart wird, müssen wir für unser kleines
Postfach seit 2017 19,90 Euro Jahresmiete bezahlen.
Der (angebliche) Vorteil soll ja darin bestehen, dass dort die Post
landet, *bevor* sie ausgetragen wird.
Was dann aber auch bedeutet, dass sie dort jemand abholen muss.
Post by Juergen Roesener
Wenn man bedenkt, dass wegen Freizeit / Urlaub der zuständigen
Mitarbeiter das Postfach mehrmals tagelang nicht befüllt wurde,
überlegen wir, das Postfach aufzugeben.
Das allerdings ist übel und dürfte gar nicht vorkommen.
Kommt aber in der Servicewüste Deutschland täglich vor.
Post by Detlef Meißner
Die Personaldecke bei der Post ist dünn gestrickt, bei der Bahn auch.
Überall will man sparen.
Dann erkläre mir mal die "Angebote" auf jedem zweiten Auto (die ich auch
schon im Briefkasten hatte): "Job gesucht? Packen Sie mit an!"

Alle zu faul oder zu unfähig, sich arm zu arbeiten, oder wie? (Ich
schließe mich da nicht aus - für ein paar Euren mehr als meine
Staatsalmosen strampele ich nicht bei jedem Sauwettter von einem Haus
zum nächsten und ruiniere mir meinen Rest Gesundheit.)
--
http://www.hkraus.eu/
Alexander Goetzenstein
2017-11-25 15:21:59 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Juergen Roesener
Wenn man bedenkt, dass wegen Freizeit / Urlaub der zuständigen
Mitarbeiter das Postfach mehrmals tagelang nicht befüllt wurde,
das erscheint mir logisch, denn die Briefe werden ja von dem Zusteller
sortiert. Und wenn der nicht da ist und auch kein Vertreter seine Arbeit
übernimmt, ereilt die Postfach-Briefe dasselbe Schicksal wie die
auszutragenden. Damit ist klar, dass mit einem Postfach nichts gewonnen
ist -außer vielleicht einem Zeitvorteil im Bereich weniger Stunden, wenn
denn überhaupt sortiert und ausgetragen wird.
Post by Juergen Roesener
überlegen wir, das Postfach aufzugeben.
Nicht nur deshalb ist ein Postfach auch außerhalb unserer Überlegungen.

Hinzu käme ja noch der eigene Aufwand von einer halben Stunde täglich,
um die Briefe abzuholen. Schon beim aktuellen Mindestlohn (und für den
arbeitet hier niemand, auch kein Zusteller) entspräche dies einer Summe
von über 1.300 EUR Jahr für Jahr, und das nur um sicherzustellen, dass
eine bezahlte Dienstleistung auch tatsächlich ausgeführt wird. Da kommen
mir sicher bessere Ideen. Die schon genannte Bundesnetzagentur wäre so
eine. Ab heute beginne ich schon mal, Protokoll zu führen, das ist
sicher nützlich.
--
Gruß
Alex
Stefan Schmitz
2017-11-25 19:26:52 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Juergen Roesener
Wenn man bedenkt, dass wegen Freizeit / Urlaub der zuständigen
Mitarbeiter das Postfach mehrmals tagelang nicht befüllt wurde,
das erscheint mir logisch, denn die Briefe werden ja von dem Zusteller
sortiert. Und wenn der nicht da ist und auch kein Vertreter seine Arbeit
übernimmt, ereilt die Postfach-Briefe dasselbe Schicksal wie die
auszutragenden.
Heutzutage wird maschinell sortiert. Und dass ein und der selbe Zusteller für
das Austragen und das Befüllen der Postfächer zuständig ist, kann ich mir auch
nur in Mini-Gemeinden vorstellen.

Allenfalls für die Umleitung von Briefen mit Hausadresse ans Postfach könnte
dein Argument gelten, wenn die Zuordnung der beiden nicht in der Sortieranlage
bekannt ist. Ob das so ist, wäre eine Frage für de.etc.post
Hartmut Kraus
2017-12-15 15:56:58 UTC
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Post by Alexander Goetzenstein
Schon beim aktuellen Mindestlohn (und für den
arbeitet hier niemand, auch kein Zusteller)
Hm, bist du da sicher, kennst du die Bezahlung? Also dass die noch nicht
auf den Dreh mit dem staatlich legalisierten und subventionierten
Lohndumping auf Hartz-Basis gekommen sind, meine ich.
--
http://www.hkraus.eu/
Ludger Averborg
2017-11-27 15:29:59 UTC
Permalink
On Sat, 25 Nov 2017 13:26:25 +0100, Juergen Roesener
Post by Juergen Roesener
Post by Werner Holtfreter
Post by Fa.lk.Sc.H.a.de
ist ein Brief an ein Postfach eigentlich im Porto günstiger, es
entfällt ja die Zustellung beim Empfänger?
Gleiches Porto.
Oft weiß der Absender ja auch gar nicht, ob der Brief in einem
Postfach landet, das im Übrigen ja auch bereitgestellt werden muss
und daher Kosten verursacht.
Obwohl die Zustellung eingespart wird,
Ist euer Postfach im zuständigen Briefzentrum gelegen?
Das ist für Euch dann aber eine Menge Fahrerei.
Die Briefzentren liegen ja dicht bei den Flughäfen, für
einen oder zwei Postleitzahlenbereiche ("Leitregionen", also
46... 50... 15... usw) gibts jeweils eins, in D insgesamt 82
Post by Juergen Roesener
müssen wir für unser kleines
Postfach seit 2017 19,90 Euro Jahresmiete bezahlen.
Wenn man bedenkt, dass wegen Freizeit / Urlaub der zuständigen
Mitarbeiter das Postfach mehrmals tagelang nicht befüllt wurde,
überlegen wir, das Postfach aufzugeben.
Dann ist es offenbar doch nicht direkt am Breifzentrum, und
die Briefe müssen natürlich auch erst vom Briefzentrum
dorthin zugestellt werden.
Das sind ja oft ganz erhebliche Entfernungen! Vom
Briefzentrum 94 Straubing sind es z. B. nach 94107 Gottsdorf
115 km.

l.
Juergen Roesener
2017-11-27 15:41:43 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Ist euer Postfach im zuständigen Briefzentrum gelegen?
Das Briefzentrum ist ca. 4 Kilometer von der Postfiliale entfernt und
wir müssen ca. 10 Meter dorthin laufen. :-)

Jürgen
Hartmut Kraus
2017-12-13 23:51:08 UTC
Permalink
Post by Juergen Roesener
Post by Ludger Averborg
Ist euer Postfach im zuständigen Briefzentrum gelegen?
Das Briefzentrum ist ca. 4 Kilometer von der Postfiliale entfernt und
wir müssen ca. 10 Meter dorthin laufen. :-)
Das würde ich als Richter gerade noch als zumutbar anerkennen. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-13 23:48:50 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Das sind ja oft ganz erhebliche Entfernungen! Vom
Briefzentrum 94 Straubing sind es z. B. nach 94107 Gottsdorf
115 km.
Na und, zwischen Absender und Empfänger können in D >~800km Luftlinie
liegen und ein ganz normaler Brief am nächsten Tag ankommen. Wie sie's
nur machen. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
U***@web.de
2017-11-25 12:31:54 UTC
Permalink
Moin,
Post by Werner Holtfreter
Post by Fa.lk.Sc.H.a.de
ist ein Brief an ein Postfach eigentlich im Porto günstiger, es
entfällt ja die Zustellung beim Empfänger?
Gleiches Porto.
Oft weiß der Absender ja auch gar nicht, ob der Brief in einem
Postfach landet,
Jein. Unterschiedliche Postleitzahl, fehlende Straßenangabe.
Post by Werner Holtfreter
das im Übrigen ja auch bereitgestellt werden muss
und daher Kosten verursacht.
Sind die neuerdings für den Empfänger mietfrei zu haben?

Gruß, ULF
Juergen Roesener
2017-11-25 12:41:01 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Sind die neuerdings für den Empfänger mietfrei zu haben?
Sie waren bis 2017 mietfrei - mit genau dem Argument, dass der
Zusteller eingespart würde. Das gilt nun nicht mehr.
Werner Holtfreter
2017-11-25 13:43:20 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Werner Holtfreter
Oft weiß der Absender ja auch gar nicht, ob der Brief in einem
Postfach landet,
Jein. Unterschiedliche Postleitzahl, fehlende Straßenangabe.
Ja, ab auch Briefe mit Hausnummer statt Postfachangabe sollten im
Postfach landen.
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457
Ludger Averborg
2017-11-27 14:55:01 UTC
Permalink
On Fri, 24 Nov 2017 16:00:26 +0100, "Fa.lk.Sc.H.a.de"
Post by Fa.lk.Sc.H.a.de
Post by Ulrich Maier
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
sicher bin ich damit nicht allein, aber mittlerweile nimmt die
Unzuverlässigkeit der Postzustellung Zustände an, die nicht mehr
tolerabel sind...
1. Ein Postfach dürfte Abhilfe schaffen (kostet 19,90 pro Jahr).
ist ein Brief an ein Postfach eigentlich im Porto günstiger, es entfällt
ja die Zustellung beim Empfänger?
Und wie meinst du, dass der Brief dann zum Empfänger
"Postfach" kommen soll? Der muss doch dort auch zugestellt
werden.

In meinem Falle müsste es für mich zu Hause sogar noch paar
tausendstel Cent preiswerter sein: vom Briefzentrum zu mir
sind es 20,8 km, zur Filiale mit den Postfächern 21,6.

l.
Stefan Schmitz
2017-11-23 21:07:02 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Daher meine Frage: kann man irgendein Rechtsmittel ausgraben, um die
Post zur täglichen Zustellung zu zwingen, notfalls sich an ihr schadlos
zu halten, wenn Schäden durch verspätete Zustellung entstehen?
Das "notfalls" ist doch ein recht probates Mittel, um ordnungsgemäße Arbeit
durchzusetzen. Dass das nicht der Fall war, habt ihr doch durch die Aussage des
Boten belegt. (Die wird er ungern vor Gericht wiederholen, aber lässt sich durch
Zeugenaussage eures Mitarbeiters belegen.)
Martin Gerdes
2017-12-15 09:47:30 UTC
Permalink
mittlerweile nimmt die Unzuverlässigkeit der Postzustellung Zustände
an, die nicht mehr tolerabel sind.
Machen kann man dagegen allerdings nichts.
Wir bekommen durchschnittlich nur noch 2-3 mal wöchentlich Post (als
Hausverwaltung haben wir normalerweise täglich reichlichen Eingang),
doch die (bisherige) Krone war die vom Zusteller unumwunden
eingeräumte "Pause" von zwei Wochen. Als er im Urlaub (oder krank?) war,
haben wir zwei Wochen lang gar keine Post bekommen, weil keiner seiner
Kollegen seine Post mit erledigt hat, wie es intern sonst
wohl vorgesehen ist. Einwöchige Lücken kommen aber immer wieder mal vor.
Dass die Rechnung eine oder gar zwei Wochen unterwegs war, kann
man keinem Gläubiger glaubhaft machen und erst recht nicht nachweisen.
Bei Briefen kann man das nicht nachweisen, andererseits gibts ja auch
noch die sterbende Kommunikationsform Fax, die kann ein Postbote nicht
verzögern.
Gegenüber unseren Lieferanten und Dienstleistern pflegen wir den Ruf
eines äußerst zügigen Zahlers, was uns schon bei der Beauftragung oft
einen spürbaren Vorteil einträgt, den wir natürlich nicht verlieren
wollen -allerdings lässt sich das schlecht beziffern und schon gar nicht
nachweisen.
Daher meine Frage: kann man irgendein Rechtsmittel ausgraben, um die
Post zur täglichen Zustellung zu zwingen, notfalls sich an ihr schadlos
zu halten, wenn Schäden durch verspätete Zustellung entstehen?
Natürlich nicht.

Gerade erhalte ich ein Paket, das von Germanistan Süd nach hierher zwei
Wochen unterwegs war, davon eine Nacht für den Transport von Karlsruhe
nach hier und dann 12 Tage Lagerung im lokalen Paketzentrum (sauber
dokumentiert und per Tracking-Code abfragbar). Als der Absender eine
Entschädigung für das verlorengegangene Paket beantragte, kam die Sache
ins Rollen: Am nächsten Tag hat das Paket in Blitzesschnelle die letzten
5 km zurückgelegt.

In diesem Fall ist das dokumentiert, aber dennoch ärgerlich, da sich
sowohl der Absender als auch der Empfänger eine schnellere Zustellung
hätten durchaus vorstellen können.

Man zahlt ja für eine reibungslose, zügige Zustellung und nicht dafür,
daß man über zwei Wochen das Stocken des Versandgangs im Rechersystem
des Transporteurs bewundern kann.
Hartmut Kraus
2017-12-15 10:36:54 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
mittlerweile nimmt die Unzuverlässigkeit der Postzustellung Zustände
an, die nicht mehr tolerabel sind.
Machen kann man dagegen allerdings nichts.
Wir bekommen durchschnittlich nur noch 2-3 mal wöchentlich Post (als
Hausverwaltung haben wir normalerweise täglich reichlichen Eingang),
doch die (bisherige) Krone war die vom Zusteller unumwunden
eingeräumte "Pause" von zwei Wochen. Als er im Urlaub (oder krank?) war,
haben wir zwei Wochen lang gar keine Post bekommen, weil keiner seiner
Kollegen seine Post mit erledigt hat, wie es intern sonst
wohl vorgesehen ist. Einwöchige Lücken kommen aber immer wieder mal vor.
Dass die Rechnung eine oder gar zwei Wochen unterwegs war, kann
man keinem Gläubiger glaubhaft machen und erst recht nicht nachweisen.
Bei Briefen kann man das nicht nachweisen, andererseits gibts ja auch
noch die sterbende Kommunikationsform Fax, die kann ein Postbote nicht
verzögern.
Gegenüber unseren Lieferanten und Dienstleistern pflegen wir den Ruf
eines äußerst zügigen Zahlers, was uns schon bei der Beauftragung oft
einen spürbaren Vorteil einträgt, den wir natürlich nicht verlieren
wollen -allerdings lässt sich das schlecht beziffern und schon gar nicht
nachweisen.
Daher meine Frage: kann man irgendein Rechtsmittel ausgraben, um die
Post zur täglichen Zustellung zu zwingen, notfalls sich an ihr schadlos
zu halten, wenn Schäden durch verspätete Zustellung entstehen?
Natürlich nicht.
Gerade erhalte ich ein Paket, das von Germanistan Süd nach hierher zwei
Wochen unterwegs war, davon eine Nacht für den Transport von Karlsruhe
nach hier und dann 12 Tage Lagerung im lokalen Paketzentrum (sauber
dokumentiert und per Tracking-Code abfragbar). Als der Absender eine
Entschädigung für das verlorengegangene Paket beantragte, kam die Sache
ins Rollen: Am nächsten Tag hat das Paket in Blitzesschnelle die letzten
5 km zurückgelegt.
In diesem Fall ist das dokumentiert, aber dennoch ärgerlich, da sich
sowohl der Absender als auch der Empfänger eine schnellere Zustellung
hätten durchaus vorstellen können.
Man zahlt ja für eine reibungslose, zügige Zustellung und nicht dafür,
daß man über zwei Wochen das Stocken des Versandgangs im Rechersystem
des Transporteurs bewundern kann.
Nein, man zahlt für:

- Betriebsergebnis 3,491 Milliarden € (2016, gegenüber dem Vorjahr eine
Steigerung um 45%)

- Umsatzrendite 6,1% (+ 49% zum Vorjahr),

...
...

http://www.dpdhl.com/content/dam/dpdhl/Investoren/Veranstaltungen/Reporting/2017/FY2016/DPDHL_Geschaeftsbericht_2016.pdf

Also wartet's mal ab - wenn die ersten Zustellroboter bei euch
auftauchen, geht's auch schneller. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Alexander Goetzenstein
2017-12-15 10:51:40 UTC
Permalink
Ach ja,
Post by Hartmut Kraus
Also wartet's mal ab - wenn die ersten Zustellroboter bei euch
auftauchen, geht's auch schneller. :-)
etwa so wie bei der Bahn? Ich ahne böses...

Mittlerweile führe ich ja meine Liste der eingehenden Briefsendungen.
Dabei notiere ich auch das Datum des Poststempels. Leider gibt es den
praktisch nur noch, wenn der Absender eine herkömmliche Briefmarke
verwendet hat, also eher ausnahmsweise. Bei Zeitschriften kenne ich auch
noch das Erscheinungsdatum und bei einigen die Zusage, dass das Stück
einen Tag vorher beim Abonnenten eingehen sollte -also spätestens am
Vortag auf den Weg gebracht worden sein muss. Daraus und aus den o.g.
ausnahmsweisen Poststempeln rekonstruiere ich mittlerweile eine
durchschnittliche Postlaufzeit von 6 Tagen. Allerdings gibt es nach wie
vor viele Sendungen, die tatsächlich in E+1 hier eintreffen. Ich
schätze, das werde ich noch eine Weile fortführen müssen, bevor ich es
als belastbare Grundlage einer Beschwerde der Bundesnetzagentur übergebe.
--
Gruß
Alex
Hartmut Kraus
2017-12-15 11:17:27 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Ach ja,
Post by Hartmut Kraus
Also wartet's mal ab - wenn die ersten Zustellroboter bei euch
auftauchen, geht's auch schneller. :-)
etwa so wie bei der Bahn? Ich ahne böses...
Na, also wenn du dir das Ding so anguckst:

http://www.dpdhl.com/content/dam/dpdhl/Investoren/Veranstaltungen/Reporting/2017/FY2016/DPDHL_Geschaeftsbericht_2016.pdf

Also Roboter zur Entlastung des Menschen und zügigere Abläufe eben sind
schon nicht verkehrt, aber zum größten Teil ergehen sich die Chefs dort
auch nur in Schlagworten wie "Digitalisierung" und eben schönen
Rechnereien. Und echt stolz kann's einen Postkunden doch schon machen,
dass sie sein Geld auch in zukunftsweisende Technologien wie
Elektromobilität, "Lebensmittellogistik" u.ä investieren wollen, nicht
wahr? :-)
Post by Alexander Goetzenstein
Mittlerweile führe ich ja meine Liste der eingehenden Briefsendungen.
Dabei notiere ich auch das Datum des Poststempels. Leider gibt es den
praktisch nur noch, wenn der Absender eine herkömmliche Briefmarke
verwendet hat, also eher ausnahmsweise. Bei Zeitschriften kenne ich auch
noch das Erscheinungsdatum und bei einigen die Zusage, dass das Stück
einen Tag vorher beim Abonnenten eingehen sollte -also spätestens am
Vortag auf den Weg gebracht worden sein muss. Daraus und aus den o.g.
ausnahmsweisen Poststempeln rekonstruiere ich mittlerweile eine
durchschnittliche Postlaufzeit von 6 Tagen.
Hehe, langsam kommen doch die guten alte Zeiten wieder. So weit waren
wir so gegen Ende der DDR auch schon mal, bloß ohne jede HigTec, und
auch mit längst nicht so 'ner großen Fresse. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-15 11:27:50 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Alexander Goetzenstein
Ach ja,
Post by Hartmut Kraus
Also wartet's mal ab - wenn die ersten Zustellroboter bei euch
auftauchen, geht's auch schneller. :-)
etwa so wie bei der Bahn? Ich ahne böses...
http://www.dpdhl.com/content/dam/dpdhl/Investoren/Veranstaltungen/Reporting/2017/FY2016/DPDHL_Geschaeftsbericht_2016.pdf
Also Roboter zur Entlastung des Menschen und zügigere Abläufe eben sind
schon nicht verkehrt, aber zum größten Teil ergehen sich die Chefs dort
auch nur in Schlagworten wie "Digitalisierung" und eben schönen
Rechnereien. Und echt stolz kann's einen Postkunden doch schon machen,
dass sie sein Geld auch in zukunftsweisende Technologien wie
Elektromobilität, "Lebensmittellogistik" u.ä investieren wollen, nicht
wahr? :-)
Post by Alexander Goetzenstein
Mittlerweile führe ich ja meine Liste der eingehenden Briefsendungen.
Dabei notiere ich auch das Datum des Poststempels. Leider gibt es den
praktisch nur noch, wenn der Absender eine herkömmliche Briefmarke
verwendet hat, also eher ausnahmsweise. Bei Zeitschriften kenne ich auch
noch das Erscheinungsdatum und bei einigen die Zusage, dass das Stück
einen Tag vorher beim Abonnenten eingehen sollte -also spätestens am
Vortag auf den Weg gebracht worden sein muss. Daraus und aus den o.g.
ausnahmsweisen Poststempeln rekonstruiere ich mittlerweile eine
durchschnittliche Postlaufzeit von 6 Tagen.
Hehe, langsam kommen doch die guten alte Zeiten wieder. So weit waren
wir so gegen Ende der DDR auch schon mal, bloß ohne jede HigTec, und
auch mit längst nicht so 'ner großen Fresse. :-)
Und für ein Porto von 10Pf für eine Postkarte / 20Pf für einen Brief,
70Pf für ein Päckchen ...
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-15 12:09:36 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Ach ja,
Post by Hartmut Kraus
Also wartet's mal ab - wenn die ersten Zustellroboter bei euch
auftauchen, geht's auch schneller. :-)
etwa so wie bei der Bahn? Ich ahne böses...
Uiiii - kontrollieren da auch schon Roboter die Fahrkarten im Zug oder
so? :-)

Also da muss ich doch auch mal mal wieder ein positives Gegenbeispiel
zum besten geben - von meiner S-Bahn-Stammstrecke eben, vorgestern:

Ersten Termin in Germering am Montag verpasst, wie gesagt (weil ich bis
dato nicht wusste, dass es dort zwei Einkaufszentren gibt, und ich die
Physiopraxis im falschen gesucht hatte) :-)

Vorgestern kam nun der Hauptfeind der Bahn, also das Wetter, dazwischen.
Von den Konsequenzen war aber in der Online - Fahrplanauskunft noch zwei
Stunden vorher nichts zu lesen - erst auf dem Bahnsteig, auf dem
Schlauphone einer netten jungen Dame, die ich halt mal daraufhin
angesprochen hatte - die wusste aber auch nciht mehr, als dauernd
durchgesagt wurde: Es konnte halt zu veränderten Linenführungen,
Verpätungen und Ausfällen kommen. :-)

Aber zum Dank dafür, dass sie offensichtlich keins dieser
Kommunikationsmuffel war, die mit dem Ding halt nur Musik hören und
tolle Videos gucken können, hab' ich sie dann noch auf den Zug
aufmerksam gemacht, der zwar in die richtige Richtung, nur diesmal auf
einem anderen Gleis, also hinter ihrem Rücken, und auch für ihre
kopfhörerbestückten Öhrchen hinterhältig leise ankam. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-15 15:38:57 UTC
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Post by Alexander Goetzenstein
Ach ja,
Post by Hartmut Kraus
Also wartet's mal ab - wenn die ersten Zustellroboter bei euch
auftauchen, geht's auch schneller. :-)
etwa so wie bei der Bahn? Ich ahne böses...
Ach wo, ach wo. Aber beschwer' dich nie über unerwünschte Werbung, die
statt erwarteter Sendungen deinen Briefkasten zumüllt. Die Ärmsten
hatten nämlich da 2016 eine Umsatzeinbuße von 3,7% - also nur noch
schlappe 2,2 Milliarden Euro im Bereich "Dialog Marketing" - wieder was
gelernt. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
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