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"Das nennt man Kapitalismus" Frau klagt vergeblich auf gleichen Lohn
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Homilius
2017-02-01 16:18:56 UTC
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"Mittwoch, 01. Februar 2017

"Das nennt man Kapitalismus"
Frau klagt vergeblich auf gleichen Lohn

Frauen und Maenner duerfen nicht wegen ihres Geschlechts unterschiedlich
bezahlt werden. Doch genau das wirft eine ZDF-Reporterin ihrem
Arbeitgeber vor. Als eine der ersten Frauen zieht sie deswegen vor Gericht.

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer ZDF-Reporterin auf
Lohngleichheit abgewiesen. Natuerlich duerften Frauen und Maenner aus
geschlechtsspezifischen Gruenden nicht unterschiedlich bezahlt werden,
befand Arbeitsrichter Michael Ernst. Die Voraussetzungen fuer eine
Lohndiskriminierung seien in diesem Fall aber nicht gegeben. Die
Klaegerseite kuendigte gegen das Urteil Berufung an. Das ZDF wies die
Vorwuerfe zurueck. (Az: 56 Ca 5356/15)

Die unter anderen mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgezeichnete
Journalistin ist seit fast zehn Jahren feste freie Mitarbeiterin des
ZDF-Politmagazins "Frontal 21". Irgendwann stellte sie fest, dass sie
fuer die gleiche Arbeit erheblich weniger Geld bekam als ihre
maennlichen Kollegen, die zum Teil weniger Berufserfahrungen hatten und
kuerzere Zeit dabei waren. Daraufhin versuchte sie zunaechst, ein
hoeheres Gehalt zu verhandeln. Zudem verlangte sie vom ZDF Auskunft
ueber die Verguetung ihrer Kollegen und eine Entschaedigungszahlung. Als
das scheiterte, reichte sie beim Arbeitsgericht Klage ein. Der Vorwurf:
"Ungleichbehandlung aus geschlechterdiskriminierenden Gruenden im
Verhaeltnis zu einem Mann".

Klaegerin ist nicht festangestellt

Schon in der muendlichen Verhandlung Anfang Dezember deutete sich an,
dass das Gericht die Klage der 45-Jaehrigen abweisen wuerde. Loehne
fielen unter die Vertragsfreiheit. Die besserverdienenden Kollegen
haetten eben besser verhandelt, so der Vorsitzende Richter Michael
Ernst. "Das nennt man Kapitalismus". Zudem seien die maennlichen
Kollegen, auf die sich die Klaegerin beziehe, anders als sie fest
angestellt. Die von ihr benannten Mitarbeiter seien deshalb nicht
vergleichbar. Weitere Anhaltspunkte fuer die behauptete
Ungleichbehandlung seien nicht gegeben, hiess es zur Begruendung.

Da eine Diskriminierung der Klaegerin nicht festgestellt werden koenne,
stehe ihr auch keine Entschaedigung zu, schlussfolgerte Richter Ernst.
Auch den Auskunftsanspruch ueber die Hoehe der Gehaelter der anderen
Kollegen wies der Richter ab, weil es fuer ihn keine gesetzliche
Grundlage gebe. ..."

<http://www.n-tv.de/ratgeber/Frau-klagt-vergeblich-auf-gleichen-Lohn-article19682325.html>
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Rainer Freis
2017-02-03 18:28:27 UTC
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Post by Thomas Homilius
"Mittwoch, 01. Februar 2017
"Das nennt man Kapitalismus"
Frau klagt vergeblich auf gleichen Lohn
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Die Klage wurde abgewiesen, weil die Gehaltsunterschiede nicht zwischen
Mann und Frau sondern (laut ZDF = Arbeitgeber) zwischen Festangestellten
und freien Mitarbeitern bestehen.


Rainer
Stefan Schmitz
2017-02-03 19:20:08 UTC
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Post by Rainer Freis
Post by Thomas Homilius
"Mittwoch, 01. Februar 2017
"Das nennt man Kapitalismus"
Frau klagt vergeblich auf gleichen Lohn
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Die Klage wurde abgewiesen, weil die Gehaltsunterschiede nicht zwischen
Mann und Frau sondern (laut ZDF = Arbeitgeber) zwischen Festangestellten
und freien Mitarbeitern bestehen.
Das ist aber ein ausgesprochen dämliches Argument in diesem Fall.
Freie Mitarbeiter müssten eigentlich besser bezahlt werden als Angestellte.
Andreas Bockelmann
2017-02-03 20:29:40 UTC
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Das ist aber ein ausgesprochen dämliches Argument in diesem Fall. Freie
Mitarbeiter müssten eigentlich besser bezahlt werden als Angestellte.
Warum?
Angestellte sind ggf. in Tarifverträgen eingruppiert oder langfristig zu
sehr guten Konditionen (für den AN) angestellt worden. Frei Mitarbeiter
werden nach Auftragslage möglichst billig angeheuert.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
F/V +49-3221-1143516
Rainer Freis
2017-02-03 22:08:59 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Rainer Freis
Post by Thomas Homilius
"Mittwoch, 01. Februar 2017
"Das nennt man Kapitalismus"
Frau klagt vergeblich auf gleichen Lohn
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Die Klage wurde abgewiesen, weil die Gehaltsunterschiede nicht zwischen
Mann und Frau sondern (laut ZDF = Arbeitgeber) zwischen Festangestellten
und freien Mitarbeitern bestehen.
Das ist aber ein ausgesprochen dämliches Argument in diesem Fall.
Freie Mitarbeiter müssten eigentlich besser bezahlt werden als Angestellte.
Nicht wenn die Angestellten im öffenentlichen Dienst beschäftigt sind
und dann seit jahrzehnten dabei sind.


Rainer
Thomas Homilius
2017-02-04 20:36:37 UTC
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Post by Rainer Freis
Post by Stefan Schmitz
Das ist aber ein ausgesprochen dämliches Argument in diesem Fall.
Freie Mitarbeiter müssten eigentlich besser bezahlt werden als Angestellte.
Nicht wenn die Angestellten im öffenentlichen Dienst beschäftigt sind
und dann seit jahrzehnten dabei sind.
Mich wuerde mal interessieren, was "freie Mitarbeiter" im öffentlichen
Dienst sind? Da es hier um Lohndiskriminierung geht und ausserdem das
Arbeitsgericht Berlin entschieden hat, ging ich davon aus, dass es sich
um Zeitarbeit und Arbeitnehmereinkuenfte der Frau handelt.
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Matthias Frank
2017-02-06 09:42:16 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Rainer Freis
Post by Stefan Schmitz
Das ist aber ein ausgesprochen dämliches Argument in diesem Fall.
Freie Mitarbeiter müssten eigentlich besser bezahlt werden als Angestellte.
Nicht wenn die Angestellten im öffenentlichen Dienst beschäftigt sind
und dann seit jahrzehnten dabei sind.
Mich wuerde mal interessieren, was "freie Mitarbeiter" im öffentlichen
Dienst sind?
Na ja erstmal ist das ZDF kein öffentlicher Dient aber gut.

Letztlich verkauft die Frau ihre Filme, die sie dreht ans ZDF.

Das ist genauso wie ein Computerhändler z.b. 50 PCs ans ZDF verkauft
oder ein zuliefere eine Fernsehstudio.
Der wird dadurch ja auch nicht Mitarbeiter des ZDFs.

MfG
Matthias
Jens Müller
2017-02-07 06:37:18 UTC
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Post by Matthias Frank
Na ja erstmal ist das ZDF kein öffentlicher Dient
Was bitte soll das denn sonst sein?
Matthias Frank
2017-02-07 09:14:46 UTC
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Post by Jens Müller
Post by Matthias Frank
Na ja erstmal ist das ZDF kein öffentlicher Dient
Was bitte soll das denn sonst sein?
Ok du hast Recht.
Anstalten des öffentlichen Rechts gehören wohl zum öffentlichen Dienst,
obwohl man weder bei Stadt, Kreis, Land oder Bund angestellt ist.
Das hab ich verwechselt.

Thomas Homilius
2017-02-04 20:30:43 UTC
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Post by Rainer Freis
Die Klage wurde abgewiesen, weil die Gehaltsunterschiede nicht zwischen
Mann und Frau sondern (laut ZDF = Arbeitgeber) zwischen Festangestellten
und freien Mitarbeitern bestehen.
Es ist eben die Frage, ob bei der Lohn-Gleichbehandlung von Mann und
Frau es wirklich darauf ankommt, ob die Frau einen
Festanstellungsvertrag oder einen Zeitarbeitsvertrag bei ansonsten
gleicher Arbeit wie bei Maennern hat. Die Richter haben diese Relevanz
bejaht.

Meiner Meinung nach muss nur die Arbeit vergleichbar sein, damit die
diskriminierte Frau ihren Lohn mit der des jeweiligen Mannes vergleichen
kann.
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Matthias Frank
2017-02-06 09:46:14 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Rainer Freis
Die Klage wurde abgewiesen, weil die Gehaltsunterschiede nicht zwischen
Mann und Frau sondern (laut ZDF = Arbeitgeber) zwischen Festangestellten
und freien Mitarbeitern bestehen.
Es ist eben die Frage, ob bei der Lohn-Gleichbehandlung von Mann und
Frau es wirklich darauf ankommt, ob die Frau einen
Festanstellungsvertrag oder einen Zeitarbeitsvertrag bei ansonsten
gleicher Arbeit wie bei Maennern hat. Die Richter haben diese Relevanz
bejaht.
Man könnte u.U. so argumentieren, wenn es denn so wäre,
dass Männer grundsätzlich Festanstellungsverträge bekommen,
Frauen aber überwigend nur als freie Mitarbeiter vertraglich
gebunden würden.

Dafür müsste man das aber entsprechend nachweisen.
Solange es bei den Freien und den Festangestellten in etwa
gleich viel Frauen und Männer gibt, solange gibt es
halt keine Ungleichbehandlung wg. des Geschlechts und darauf
kommt es an.
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