Thomas Homilius
2017-02-01 16:18:56 UTC
"Mittwoch, 01. Februar 2017
"Das nennt man Kapitalismus"
Frau klagt vergeblich auf gleichen Lohn
Frauen und Maenner duerfen nicht wegen ihres Geschlechts unterschiedlich
bezahlt werden. Doch genau das wirft eine ZDF-Reporterin ihrem
Arbeitgeber vor. Als eine der ersten Frauen zieht sie deswegen vor Gericht.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer ZDF-Reporterin auf
Lohngleichheit abgewiesen. Natuerlich duerften Frauen und Maenner aus
geschlechtsspezifischen Gruenden nicht unterschiedlich bezahlt werden,
befand Arbeitsrichter Michael Ernst. Die Voraussetzungen fuer eine
Lohndiskriminierung seien in diesem Fall aber nicht gegeben. Die
Klaegerseite kuendigte gegen das Urteil Berufung an. Das ZDF wies die
Vorwuerfe zurueck. (Az: 56 Ca 5356/15)
Die unter anderen mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgezeichnete
Journalistin ist seit fast zehn Jahren feste freie Mitarbeiterin des
ZDF-Politmagazins "Frontal 21". Irgendwann stellte sie fest, dass sie
fuer die gleiche Arbeit erheblich weniger Geld bekam als ihre
maennlichen Kollegen, die zum Teil weniger Berufserfahrungen hatten und
kuerzere Zeit dabei waren. Daraufhin versuchte sie zunaechst, ein
hoeheres Gehalt zu verhandeln. Zudem verlangte sie vom ZDF Auskunft
ueber die Verguetung ihrer Kollegen und eine Entschaedigungszahlung. Als
das scheiterte, reichte sie beim Arbeitsgericht Klage ein. Der Vorwurf:
"Ungleichbehandlung aus geschlechterdiskriminierenden Gruenden im
Verhaeltnis zu einem Mann".
Klaegerin ist nicht festangestellt
Schon in der muendlichen Verhandlung Anfang Dezember deutete sich an,
dass das Gericht die Klage der 45-Jaehrigen abweisen wuerde. Loehne
fielen unter die Vertragsfreiheit. Die besserverdienenden Kollegen
haetten eben besser verhandelt, so der Vorsitzende Richter Michael
Ernst. "Das nennt man Kapitalismus". Zudem seien die maennlichen
Kollegen, auf die sich die Klaegerin beziehe, anders als sie fest
angestellt. Die von ihr benannten Mitarbeiter seien deshalb nicht
vergleichbar. Weitere Anhaltspunkte fuer die behauptete
Ungleichbehandlung seien nicht gegeben, hiess es zur Begruendung.
Da eine Diskriminierung der Klaegerin nicht festgestellt werden koenne,
stehe ihr auch keine Entschaedigung zu, schlussfolgerte Richter Ernst.
Auch den Auskunftsanspruch ueber die Hoehe der Gehaelter der anderen
Kollegen wies der Richter ab, weil es fuer ihn keine gesetzliche
Grundlage gebe. ..."
<http://www.n-tv.de/ratgeber/Frau-klagt-vergeblich-auf-gleichen-Lohn-article19682325.html>
"Das nennt man Kapitalismus"
Frau klagt vergeblich auf gleichen Lohn
Frauen und Maenner duerfen nicht wegen ihres Geschlechts unterschiedlich
bezahlt werden. Doch genau das wirft eine ZDF-Reporterin ihrem
Arbeitgeber vor. Als eine der ersten Frauen zieht sie deswegen vor Gericht.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer ZDF-Reporterin auf
Lohngleichheit abgewiesen. Natuerlich duerften Frauen und Maenner aus
geschlechtsspezifischen Gruenden nicht unterschiedlich bezahlt werden,
befand Arbeitsrichter Michael Ernst. Die Voraussetzungen fuer eine
Lohndiskriminierung seien in diesem Fall aber nicht gegeben. Die
Klaegerseite kuendigte gegen das Urteil Berufung an. Das ZDF wies die
Vorwuerfe zurueck. (Az: 56 Ca 5356/15)
Die unter anderen mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgezeichnete
Journalistin ist seit fast zehn Jahren feste freie Mitarbeiterin des
ZDF-Politmagazins "Frontal 21". Irgendwann stellte sie fest, dass sie
fuer die gleiche Arbeit erheblich weniger Geld bekam als ihre
maennlichen Kollegen, die zum Teil weniger Berufserfahrungen hatten und
kuerzere Zeit dabei waren. Daraufhin versuchte sie zunaechst, ein
hoeheres Gehalt zu verhandeln. Zudem verlangte sie vom ZDF Auskunft
ueber die Verguetung ihrer Kollegen und eine Entschaedigungszahlung. Als
das scheiterte, reichte sie beim Arbeitsgericht Klage ein. Der Vorwurf:
"Ungleichbehandlung aus geschlechterdiskriminierenden Gruenden im
Verhaeltnis zu einem Mann".
Klaegerin ist nicht festangestellt
Schon in der muendlichen Verhandlung Anfang Dezember deutete sich an,
dass das Gericht die Klage der 45-Jaehrigen abweisen wuerde. Loehne
fielen unter die Vertragsfreiheit. Die besserverdienenden Kollegen
haetten eben besser verhandelt, so der Vorsitzende Richter Michael
Ernst. "Das nennt man Kapitalismus". Zudem seien die maennlichen
Kollegen, auf die sich die Klaegerin beziehe, anders als sie fest
angestellt. Die von ihr benannten Mitarbeiter seien deshalb nicht
vergleichbar. Weitere Anhaltspunkte fuer die behauptete
Ungleichbehandlung seien nicht gegeben, hiess es zur Begruendung.
Da eine Diskriminierung der Klaegerin nicht festgestellt werden koenne,
stehe ihr auch keine Entschaedigung zu, schlussfolgerte Richter Ernst.
Auch den Auskunftsanspruch ueber die Hoehe der Gehaelter der anderen
Kollegen wies der Richter ab, weil es fuer ihn keine gesetzliche
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