Tom Schneider
2013-05-12 14:23:07 UTC
Hallo,
mal folgende Annahme:
Der Veranstalter V habe für seine geschäftlichen Aktivitäten einen
ausreichenden Vertrag mit der GEMA.
Nun braucht er für eine Veranstaltung noch einige Musikstücke und
beschafft sie sich in geeigneter Qualität (spezielle Maxiversionen) per
download aus dem Internet.
Bei der Quelle vermutet er, dass sie nicht im Besitz entsprechender
Rechte ist, um die MP3-dateien verschenken zu können. Aber er hat ja
seinen Vertrag mit der GEMA und die Musik ist ja (wie er weiß) von
GEMA-Künstlern.
Er fällt einem Rechteinhaber auf und die Abmahnung kommt.
Hat er Chancen die Abmahnung abzuwehren?
mal folgende Annahme:
Der Veranstalter V habe für seine geschäftlichen Aktivitäten einen
ausreichenden Vertrag mit der GEMA.
Nun braucht er für eine Veranstaltung noch einige Musikstücke und
beschafft sie sich in geeigneter Qualität (spezielle Maxiversionen) per
download aus dem Internet.
Bei der Quelle vermutet er, dass sie nicht im Besitz entsprechender
Rechte ist, um die MP3-dateien verschenken zu können. Aber er hat ja
seinen Vertrag mit der GEMA und die Musik ist ja (wie er weiß) von
GEMA-Künstlern.
Er fällt einem Rechteinhaber auf und die Abmahnung kommt.
Hat er Chancen die Abmahnung abzuwehren?