Am 8 Feb 2018 07:38:10 GMT schrieb Johann Mayerwieser
Post by Johann MayerwieserPost by Robert WaldnerDas Bloede ist, dass ich hab, was ich zum Pendeln brauche. Ok, gegen
"leichter" wuerd ich mich nicht wehren, das aktuelle Rad hat gut 17kg.
Wenn ich da unter 12kg kommen koennte, duerfte ich hierzulande offiziell
Radwege ignorieren. Das haette was.
Die 2 FHdgM am Arbeitsweg haben da nur Rennrad-Zeug im Angebot, oder
verweisen auf Carbon-Bastelstunden um 5k++, ich haett aber gern wieder
was Touring-/Trekking-artiges mit leidlich aufrechter Sitzposition,
Gebaecktraeger, Schmutzfaenger etc. und einem Rahmen der auch
Schwergewichte wie mich (110kg+) plus Gepaeck aushaelt[0].
§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2. Rennlenker;
3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
Bromton ist damit gestrichen.
Seid froh, daß ihr überhaupt so ein Schlupfloch habt, was gäben wir hier
in Deuschland dafür. Das läßt doch noch eine Menge Spielraum, ohne daß
man es all zu kreativ auslegen muß.
Zunächst, 12 kg deckt auch ältere Stahlrahmenfahrräder ab, mein PR60/L
aus 1978 <
Loading Image...> wog so viel.
Heutige Rennräder sind leichter. Das hier
https://geizhals.de/ktm-revelator-5000-modell-2017-a1573632.html
wiegt beispielsweise knapp 8 kg. Da kann man neben den meist bei den
Gewichtsangaben weggelassenen Pedalen auch noch eine Menge Zubehör
dranschrauben, ohne gleich die 12 kg und 2k zu überschreiten.
23 mm Außendurchmesser (!) der Felge ist knapp, läßt aber durchaus
28mm-Reifen zu, die einen guten Kompromiss darstellen und für die man
vielleicht auch ein (Rennrad-)Gabel bzw. ein Rennrad findet, die das von
der Höhe her zulassen. Bei meinem PR3000 musste ich nacharbeiten.
<
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Daß nur große Reifen zugelassen werden, ist sicherlich eine mutwillige
Schikane, mehr aber auch nicht. Für Straßenfahrräder ist man damit aber
eh besser bedient.
Post by Johann MayerwieserDie Frage ist, ob der Rennlenker richtig herum montiert sein muss oder ob
du ihn auch nach oben drehen darfst ich nehme an, dass das dann nicht als
Die Frage ist, ob die Phobie, was Rennlenker angeht, berechtigt ist.
Nun kann ich zwar nicht wirklich mitreden, ich habe schon vor >40 Jahren
angefangen, für Urlaubsfahrten und später dann auch für die Fahrt zur
Arbeit nur noch mit Rennlenker zu fahren und dann oft in
Untenlenkerposition. Vielleicht braucht es ja mehrere Jahre, bis man
sich daran gewöhnt und die Mühe will sich nicht jeder machen.
Ich meine aber immer noch, es lohnt sich. Wenn man im Verkehr
mitschwimmen will und insbesondere, wenn man mit der Zeit kräftiger und
damit schneller wird, frißt der Luftwiderstand den Großteil der
Leistung. Wenn man ohne Motorunterstützung schnell fahren will, geht
das mit der segelartigen Stirnfläche bei aufrechter Sitzposition ganz
einfach nicht. Die in solchen Betrachtungen gerne angeführten
Liegeräder sind unter günstigen Bedingungen vielleicht eine bequemere
Alternative - für mich kam das aus div. praktischen Gründen überhaupt
nicht infrage.
Eine Option, über die ich mal nachgedacht, aber nie umgesetzt hatte,
wäre ein Lenkeraufsatz. Da zu dessen Gebrauch aber noch etwas mehr
Versiertheit nötig ist, weiß ich nicht, ob man das tatsächlich empfehlen
sollte. Als zukünftige Option für längere Fahrten, bei denen man sich
etwas bequemer abstützen können möchte, sollte man es aber im Hinterkopf
behalten.
Unter dem Strich bieten diese Vorschriften Spielraum für ein Rennrad,
das mit Schutzblechen, Gepäckträger hinten, 25/28mm-Slicks und
Akkubeleuchtung so ergänzt wurde, daß es im Rahmen dieser
Einschränkungen sowohl verkehrstauglich wird bzw. bleibt, als auch für
längere Arbeitswege und kleinere Radreisen tauglich wird.
PS: ja, ich habe Antons Posting gelesen, daß i.W. nur der Rennlenker
wahrgenommen bzw. kontrolliert wird. Trotzdem, ich habe die Erfahrung
gemacht, daß zumindest hierzulande ziemlich jedes Mittel recht ist,
Radfahrer auf Radwege zu verscheuchen. Ich bin mal morgens um zehn im
Frühsommer einem sonnigen Montag auf der Kennedybrücke an der Engstelle
vor dem Brückenforum angehalten worden, weil ich nicht auf dem Radweg
fuhr. Nachdem ich dann plausibel machen konnte, daß dieser aufgrund der
aktuellen Beschilderung gar nicht benutzungspflichtig war, wurde
akribisch kontrolliert und schließlich die fehlende Klingel bemängelt
und nach der mitgeführten Beleuchtung gefragt. Der Hinweis darauf, an
diesem Tag sei mit dem Sonnenuntergang erst nach 21 Uhr zu rechnen, da
sei mein Arbeitstag längst zuende und die wahrheitsgemäße Entschuldigung
"habe die durchaus vorhandene Lampe beim Umpacken verlegt" und der
Hinweis auf den gut sichtbaren Akkulampenhalter rechts unten an der
Gabel wurde mit Hohnlächeln quittiert. Ok, mein Fehler, ich habe die
kostenpflichtige Verwarnung ohne weiteren Kommentar akzeptiert. Trotzdem
hinterläßt dergl. einen ziemlich üblen Nachgeschmack und motiviert,
keine unnötigen Angriffsflächen zu bieten. Ich hatte später die Ixos IQ
_immer_ dabei und auch - nach einer Idee von Bernd Sluka - eine hinten
im (!) Sattel mit einem Kabelbinder befestigte kleine Klingel. Nicht
ganz so originell wie eine an der linken Kettenstrebe, dafür aber sogar
in Reichweite. :-)
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Radhelme sind die Bachblüten des Straßenverkehrs