Discussion:
Selbst gemachte Produktfotos verwenden?
(zu alt für eine Antwort)
Martin Schneider
2013-07-01 15:38:57 UTC
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Hallo, zusammen,

gegeben sei ein Maschinenhersteller, auf dessen Maschinen beispielsweise
Waschmittel-Flaschen hergestellt werden.

Darf der Maschinenhersteller (urheber-/marken-) rechtlich gesehen selbst
gemachte Fotos des fertigen Produkts ohne Erlaubnis oder sogar gegen den
Widerstand des Kunden in der eigenen Werbung verwenden? Er verkauft das
Produkt ja nicht selbst, daher dürfte BGH 29 U 4724/99 - Parfumflakon -
nicht einschlägig sein.

Mal unabhängig von der Komponente, dass man der Höflichkeit halber den
Geschäftspartner um Erlaubnis fragt (und den finanziellen Konsequenzen,
wenn man es nicht tut und der Kunde deswegen die Zusammenarbeit kündigt).

Danke und Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Tom Schneider
2013-07-05 10:03:00 UTC
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Post by Martin Schneider
Hallo, zusammen,
gegeben sei ein Maschinenhersteller, auf dessen Maschinen beispielsweise
Waschmittel-Flaschen hergestellt werden.
Darf der Maschinenhersteller (urheber-/marken-) rechtlich gesehen selbst
gemachte Fotos des fertigen Produkts ohne Erlaubnis oder sogar gegen den
Widerstand des Kunden in der eigenen Werbung verwenden? Er verkauft das
Produkt ja nicht selbst, daher dürfte BGH 29 U 4724/99 - Parfumflakon -
nicht einschlägig sein.
Mal unabhängig von der Komponente, dass man der Höflichkeit halber den
Geschäftspartner um Erlaubnis fragt (und den finanziellen Konsequenzen,
wenn man es nicht tut und der Kunde deswegen die Zusammenarbeit kündigt).
Ich meine, dass er das nicht darf.

Das gleiche Problem haben Zigarettenhersteller, die ihre rauchenden
Fotomodelle vor dem Fahrzeug einer in der Zielgruppe beliebten Marke
ablichten wollen. Auch dort ist das Thema zum Nachteil der
Zigarettenhersteller entschieden worden.

Ich meine, die Regel lässt sich als "Ausnutzen der Berühmtheit der
Marke" fassen.
Tom Schneider
2013-07-05 10:10:00 UTC
Permalink
Tom Schneider schrieb:

Nachtrag:

In der Regel kann der Hersteller der Maschine die Fotos nur in den
Räumen des Kunden machen. Technisch liegt das meist daran, dass der
Kunde vom Hersteller der Maschine nur die Maschine ohne Formwerkzeug und
oft von einem anderen Lieferanten das Werkzeug für die Form des
Produktes kauft. Es kann also nur der Kunde die Teile zusammenbringen,
so dass das Foto vom Hersteller der Maschine nur in seinen Räumen bei
der Abnahme fotografieren kann.
Aus Gründen der Geheimhaltung ist dies kaum noch in Firmen erlaubt.

Sollte das zutreffen, braucht er die Genehmigung des Kunden, auch wenn
der Fotos nicht verbietet, siehe Schloss Tegel Entscheidung.
Mark Obrembalski
2013-07-05 18:42:57 UTC
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Post by Tom Schneider
In der Regel kann der Hersteller der Maschine die Fotos nur in den
Räumen des Kunden machen.
Nein, er kann ganz einfach eine oder mehrere Flaschen des Produkts im
Einzelhandel kaufen und dann fotografieren.
Post by Tom Schneider
Technisch liegt das meist daran, dass der
Kunde vom Hersteller der Maschine nur die Maschine ohne Formwerkzeug und
oft von einem anderen Lieferanten das Werkzeug für die Form des
Produktes kauft. Es kann also nur der Kunde die Teile zusammenbringen,
so dass das Foto vom Hersteller der Maschine nur in seinen Räumen bei
der Abnahme fotografieren kann.
Dem Sachverhalt nach will er aber nicht den eigentlichen
Herstellungsprozess aufnehmen, sondern nur das auf seiner Maschine
gefertigte Produkt mit Inhalt.

Gruß,
Mark
Mark Obrembalski
2013-07-05 18:35:54 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Post by Martin Schneider
Darf der Maschinenhersteller (urheber-/marken-) rechtlich gesehen selbst
gemachte Fotos des fertigen Produkts ohne Erlaubnis oder sogar gegen den
Widerstand des Kunden in der eigenen Werbung verwenden? Er verkauft das
Produkt ja nicht selbst, daher dürfte BGH 29 U 4724/99 - Parfumflakon -
nicht einschlägig sein.
"29 U 4724/99" ist offensichtlich kein Aktenzeichen einer BGH-Entscheidung.
Post by Tom Schneider
Ich meine, dass er das nicht darf.
Das gleiche Problem haben Zigarettenhersteller, die ihre rauchenden
Fotomodelle vor dem Fahrzeug einer in der Zielgruppe beliebten Marke
ablichten wollen. Auch dort ist das Thema zum Nachteil der
Zigarettenhersteller entschieden worden.
Die Fälle unterscheiden sich allerdings an einer möglicherweise
entscheidenden Stelle. Der Zigarettenhersteller hat mit der Produktion
der angesprochenen (sicher motorisierten, beim Radfahren sind zwar
geteerte Wege praktisch, geteerte Lungen dagegen hinderlich) Fahrzeuge
nichts zu tun. Die Waschmittelflaschen werden hingegen durch die
Maschinen hergestellt, die der Maschinenbauer produziert.
Post by Tom Schneider
Ich meine, die Regel lässt sich als "Ausnutzen der Berühmtheit der
Marke" fassen.
Der Maschinenbauer nutzt die möglicherweise gegebene Berühmtheit der
Marke (dass die Marke berühmt sei, wird in der ursprünglichen
Fragestellung aber gar nicht behauptet) nun allerdings nicht einfach so
aus, denn die Flaschen, wie berühmt sie auch sein mögen, werden ja
tatsächlich auf seinen Maschinen hergestellt. Kann sein, dass das
Abbilden der Flaschen trotzdem marken- oder wettbewerbsrechtlich nicht
in Ordnung ist, aber der Vergleich mit dem Zigarettenhersteller hinkt.

Wenn man da rehtliche Bedenken hat - wie sähe es mit der bloßen Aussage
"Die berühmten Waschmittelflaschen der Firma XY werden auf unseren
Maschinen hergestellt" aus?

Gruß,
Mark
Thomas Koller
2013-07-09 08:03:06 UTC
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Post by Mark Obrembalski
Wenn man da rehtliche Bedenken hat - wie sähe es mit der bloßen Aussage
"Die berühmten Waschmittelflaschen der Firma XY werden auf unseren
Maschinen hergestellt" aus?
Ich gehe davon aus, dass das nur mit Zustimmung von Firma XY erlaubt ist.
Ähnlich wie z.B. ein Sportartikelhersteller auch nur mit
"Tennisspieler X verwendet unsere Produkte" werben darf, wenn er mit
ihm entsprechende Werbeverträge abgeschlossen hat.

Bin aber zuwenig Jurist um dazu die passenden Paragrafen oder Urteile
heraussuchen zu können. :-)

Tom
Bernd J. Kaup
2013-07-05 11:28:30 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Hallo, zusammen,
gegeben sei ein Maschinenhersteller, auf dessen Maschinen beispielsweise
Waschmittel-Flaschen hergestellt werden.
Darf der Maschinenhersteller (urheber-/marken-) rechtlich gesehen selbst
gemachte Fotos des fertigen Produkts ohne Erlaubnis oder sogar gegen den
Widerstand des Kunden in der eigenen Werbung verwenden? Er verkauft das
Produkt ja nicht selbst, daher dürfte BGH 29 U 4724/99 - Parfumflakon -
nicht einschlägig sein.
Mal unabhängig von der Komponente, dass man der Höflichkeit halber den
Geschäftspartner um Erlaubnis fragt (und den finanziellen Konsequenzen,
wenn man es nicht tut und der Kunde deswegen die Zusammenarbeit kündigt).
Danke und Gruß,
Martin
was Tom S. auch schreibt:

es macht sich für einen Maschinenhersteller gut, wenn er bei der Aquise
neuer Kunden sagen und optisch verdeutlichen kann, dass ein
weltbekannter Großkonzern, der für die hohe Qualität seiner Prodkkte
steht, auf den Maschinen des allenfalls Insider-Kreisen bekannten
Maschinenherstellers produziert.

Markenrechtlich fasst man das unter Ausnutzung fremden Rufes.

Besonders weltbekannte Markenhersteller sind sehr darauf bedacht, eigene
Marken nicht in Zusammenhang mit fremden Produkten zu sehen.

"eingehüllt in eine Wolke PITRALON, weil es bei den Mädchen tilt ist,
wenn man stinkt wie'n Iltis" ist DÖF richtig teuer gekommen.

mfg
bjk
Mark Obrembalski
2013-07-05 19:01:20 UTC
Permalink
On 05.07.2013 13:28, Bernd J. Kaup wrote:>
Post by Bernd J. Kaup
es macht sich für einen Maschinenhersteller gut, wenn er bei der Aquise
neuer Kunden sagen und optisch verdeutlichen kann, dass ein
weltbekannter Großkonzern, der für die hohe Qualität seiner Prodkkte
steht, auf den Maschinen des allenfalls Insider-Kreisen bekannten
Maschinenherstellers produziert.
Solange er nicht gerade an die Börse geht, spielt sich die Werbung
allerdings gerade in solchen Insider-Kreisen ab, nämlich bei den
Unternehmen, die entsprechende Maschinen brauchen.

Gruß,
Mark
Bernd J. Kaup
2013-07-05 19:16:29 UTC
Permalink
Post by Mark Obrembalski
On 05.07.2013 13:28, Bernd J. Kaup wrote:>
Post by Bernd J. Kaup
es macht sich für einen Maschinenhersteller gut, wenn er bei der Aquise
neuer Kunden sagen und optisch verdeutlichen kann, dass ein
weltbekannter Großkonzern, der für die hohe Qualität seiner Prodkkte
steht, auf den Maschinen des allenfalls Insider-Kreisen bekannten
Maschinenherstellers produziert.
Solange er nicht gerade an die Börse geht, spielt sich die Werbung
allerdings gerade in solchen Insider-Kreisen ab, nämlich bei den
Unternehmen, die entsprechende Maschinen brauchen.
die aber dafür die Angebote von einigen anderen Herstellern einholen, da
macht sich halt der Hinweis auf Topkunden immer gut. Seriös nennt man
das Referenzen, ungefragt oder sogar gegen den Willen des
Produktherstellers ist es dann Ausnutzen fremden Ansehens.

mfg
bjk
Thomas Koller
2013-07-09 08:07:36 UTC
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Post by Bernd J. Kaup
Besonders weltbekannte Markenhersteller sind sehr darauf bedacht, eigene
Marken nicht in Zusammenhang mit fremden Produkten zu sehen.
"eingehüllt in eine Wolke PITRALON, weil es bei den Mädchen tilt ist,
wenn man stinkt wie'n Iltis" ist DÖF richtig teuer gekommen.
DÖF wohl eher nicht, oder habens die Zeile kopiert ohne die EAV zu fragen?
;-)

Aber gibts dazu mehr Infos? Dass sich Pitralon über die Markennennung
im Märchenprinz beschwert hat, hab ich damals gar nicht mitbekommen.
Haben die vor Gericht einen Prozess gewonnen oder gab es da einen Vergleich?

Nur dass die Erste Allgemeine Versicherung wegen dem Bandnamen klagen
wollte ging stärker durch die Medien, aber das ist dann wohl im Sand
verlaufen.

Tom
Bernd J. Kaup
2013-07-09 21:02:51 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Bernd J. Kaup
Besonders weltbekannte Markenhersteller sind sehr darauf bedacht, eigene
Marken nicht in Zusammenhang mit fremden Produkten zu sehen.
"eingehüllt in eine Wolke PITRALON, weil es bei den Mädchen tilt ist,
wenn man stinkt wie'n Iltis" ist DÖF richtig teuer gekommen.
DÖF wohl eher nicht, oder habens die Zeile kopiert ohne die EAV zu fragen?
;-)
Habe ich die durcheinander gekriegt, ist ja auch schon was länger her.
Post by Thomas Koller
Aber gibts dazu mehr Infos? Dass sich Pitralon über die Markennennung
im Märchenprinz beschwert hat, hab ich damals gar nicht mitbekommen.
Haben die vor Gericht einen Prozess gewonnen oder gab es da einen Vergleich?
Die damaligen Rechtsinhaber der uralten Marke (ca 1906 erstmals auf dem
Markt) haben das nicht gut gefunden, was von unbedarften Internetfreaks
auch immer angeführt wird: "wir machen doch Werbung für das Produkt".
Der Bandmanager wollte für die Namensnennung kassieren. Das Wiener
Handelsgericht war aber der Auffassung, dass die Anlehnung an eine
Werbekampgne in östereichischen Diskoteken Auslöser der Liedzeile
gewesen sei, weil dadurch an ein eigentlich bei jungen Männern eher
unbekanntes Produkt angelehnt werden konnte. Also Ausnutzung fremden
Rufes durch Verwendung der Marke. Im Konflikt zwischen Einstellung des
Verkaufs der Platte und Aufführungsverbot auf der einen Seite und dem
wahrscheinlichen Erfolg der Platte war die Vergleichsbereitschaft groß,
besonders weil noch nichts an die Öffentlichkeit gedrungen war.
Post by Thomas Koller
Nur dass die Erste Allgemeine Versicherung wegen dem Bandnamen klagen
wollte ging stärker durch die Medien, aber das ist dann wohl im Sand
verlaufen.
Das ist unterschwellig ziemlich lange gelaufen und wäre auch nie zum
Verfahren gekommen, wenn nicht einer meiner Berufskollegen unbedingt in
einem Hotel mit seinen Mandanten prahlen mußte und die despektierlichen
Äußerungen über die dilatorische Behandlung von einem höherrangigen
Mitarbeiter der Versicherung mitgehört worden wären.

mfg
bjk

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