Marco Heinrich
2016-04-05 22:33:44 UTC
X-No-Archive: Yes
Da hat der Rhein-Neckar-Kreis aber mit Zitronen gehandelt. Weil der Kreistag
die nicht-ERA-konforme Billigvariante durchdrückte, war eine Bebläuung nicht
möglich und die Bezirksregierung lehnte eine Förderung ab. Trotzdem sollten die
Kosten niedriger sein als bei ERA-konformem Ausbau mit Förderzuschuß.
Dummerweise hatte man die Rechnung ohne die Versorgungsunternehmen gemacht,
deren Leitungen unvorhergesehenerweise umgelegt werden mußten. Obwohl das
Wegelchen nun richtig teuer geworden ist, gibt's trotzdem keine Lollys und das
wurmt die SPD mächtig:
http://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-Neckargemuender-Radweg-kostete-nochmal-rund-200000-Euro-mehr-_arid,178884.html#null
genehmigte Mehrausgaben für den Radweg von Neckargemünd nach Rainbach - Kreis
will Kosten ersetzt bekommen.
Neckargemünd. Eigentlich sollte man annehmen, dass der Bau eines Radwegs in
einem relativ ebenen Gelände, entlang eines Flusses, nicht besonders
kompliziert sein sollte. Der Bau des Radwegs von Neckargemünd nach Rainbach
entlang der K 4200 beweist aber das Gegenteil. Als im Jahr 2013 der Bau dieses
Radwegs vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen wurde, waren bereits
rund zehn Jahre seit den ersten Planungen für diesen Weg vergangen.
Besonders viel Zeit hatte der Versuch gekostet, Zuschüsse über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVG) für den Bau des Radwegs zu bekommen.
Es bestanden aber Bedenken seitens des Regierungspräsidiums (RP) bezüglich der
Verkehrssicherheit entsprechend des GVG. Um diese Verkehrssicherheit zu
gewährleisten, hätte der Weg gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich
verbreitert werden müssen, wobei sogar der Abriss eines Wohnhauses vorgesehen
war.
Die Einwände des Kreises gegen diese äußerst kostenintensive Variante führten
schließlich dazu, dass vom RP eine förderungsfähige Variante mit etwas
geringerem Aufwand vorgeschlagen wurde. Danach sollte der Radweg einschließlich
eines Sicherheitsraums zur Fahrbahn 3,25 Meter breit werden. Dadurch wäre die
Errichtung einer 250 Meter langen Stützwand notwendig geworden und die
Gewölbebrücke über den Herrbach hätte um etwa zwei Meter verbreitert werden
müssen. Dies hätte voraussichtlich Gesamtkosten von 2,56 Millionen Euro
verursacht.
Daher kam man auf die ursprüngliche Variante des Radwegs zurück, der eine
Breite von 2,5 Metern und keinen zusätzlichen Sicherheitsraum zur Fahrbahn
aufwies. Da die Polizeidirektion Heidelberg und die Verkehrsbehörde keine
Einwände bezüglich der Verkehrssicherheit hatten, beschloss der Ausschuss für
Umwelt und Technik, den Radweg in dieser Variante zu bauen. Damit verzichtete
man zwar auf einen Zuschuss von rund 1,1 Millionen Euro, trotzdem war diese
Lösung für den Kreis günstiger. So ging man davon aus, gegenüber der Variante
des RP etwa 460 000 Euro einzusparen.
Während der im Jahr 2014 begonnenen Bauarbeiten für den Radweg stellte sich
dann heraus, dass eine Starkstromleitung und zwei Telekommunikationskabel über
weite Strecken nicht in der zuvor von den Versorgungsunternehmen mitgeteilten
Lage angetroffen wurden. Durch die erforderlichen Verlegungen verlängerte sich
die Bauzeit um etwa elf Monate. Hierdurch erhöhten sich die Kosten für
Verkehrssicherung, Bauüberwachung und durch den vermehrten Bodenabtrag um 196
000 Euro.
Der Ausschuss für Umwelt, Technik und Wirtschaft genehmigte nun diese
Mehrausgaben. Dabei teilte Landrat Stefan Dallinger mit, dass man versuchen
werde, die durch die Leitungsverlegung entstandenen Mehrkosten von den
Versorgungsunternehmen ersetzt zu bekommen. Der Landrat machte aber deutlich,
dass es keinen rechtlichen Anspruch auf einen derartigen Kostenersatz gebe.
Hintergrund
Neckargemünd. (cm) "Warum wird hier für zwei Millionen Euro ein Radweg gebaut,
den man dann gar nicht benutzen muss?" Joachim Bergsträsser wundert sich doch
sehr. Der SPD-Stadtrat und Ortsvorsteher des Stadtteils Mückenloch kritisiert
die fehlende Benutzungspflicht für den neuen Radweg zwischen Neckargemünd und
dem Ortsteil Rainbach entlang der Kreisstraße 4200, der vor Kurzem
fertiggestellt und noch einmal teurer geworden ist als geplant (siehe Artikel
oben). Aber ist das wirklich so? Können Radfahrer weiter auf der Straße fahren?
"Für den Fahrradweg Neckargemünd-Rainbach besteht tatsächlich keine
Benutzungspflicht", erklärt Silke Hartmann, Sprecherin des Landratsamtes des
Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg als Bauherr. "Der Fahrradfahrer kann auch
auf die Straße ausweichen." In den letzten Jahren sei man seit der Novellierung
der Straßenverkehrsordnung von der klassischen Fahrradwegbeschilderung
abgekommen. Diese wäre ein rundes blaues Schild mit einem weißen Fahrradsymbol.
Zwischen Neckargemünd und Rainbach hängt jedoch lediglich das Schild "Fahrrad
frei". Dadurch besteht laut Hartmann eine Wahlpflicht und die Fahrradfahrer
müssten dann nicht ausschließlich den Fahrradweg nutzen. Dies führe zu weniger
Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, weil insbesondere Rennradfahrer oft
nicht einen vorhandenen Radweg benutzen und lieber auf der Straße fahren.
Wo also kein blaues Schild vorhanden ist, besteht auch keine Benutzungspflicht
für den Fahrradweg. Dann dürfen Radler auch trotz des vorhandenen Radwegs die
Straßenfahrbahn benutzen<<
Da hat der Rhein-Neckar-Kreis aber mit Zitronen gehandelt. Weil der Kreistag
die nicht-ERA-konforme Billigvariante durchdrückte, war eine Bebläuung nicht
möglich und die Bezirksregierung lehnte eine Förderung ab. Trotzdem sollten die
Kosten niedriger sein als bei ERA-konformem Ausbau mit Förderzuschuß.
Dummerweise hatte man die Rechnung ohne die Versorgungsunternehmen gemacht,
deren Leitungen unvorhergesehenerweise umgelegt werden mußten. Obwohl das
Wegelchen nun richtig teuer geworden ist, gibt's trotzdem keine Lollys und das
wurmt die SPD mächtig:
http://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-Neckargemuender-Radweg-kostete-nochmal-rund-200000-Euro-mehr-_arid,178884.html#null
Neckargemünder Radweg kostete nochmal rund 200.000 Euro mehr
Kabel- und Leitungsarbeiten trieben den Preis in die Höhe - Ausschussgenehmigte Mehrausgaben für den Radweg von Neckargemünd nach Rainbach - Kreis
will Kosten ersetzt bekommen.
Neckargemünd. Eigentlich sollte man annehmen, dass der Bau eines Radwegs in
einem relativ ebenen Gelände, entlang eines Flusses, nicht besonders
kompliziert sein sollte. Der Bau des Radwegs von Neckargemünd nach Rainbach
entlang der K 4200 beweist aber das Gegenteil. Als im Jahr 2013 der Bau dieses
Radwegs vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen wurde, waren bereits
rund zehn Jahre seit den ersten Planungen für diesen Weg vergangen.
Besonders viel Zeit hatte der Versuch gekostet, Zuschüsse über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVG) für den Bau des Radwegs zu bekommen.
Es bestanden aber Bedenken seitens des Regierungspräsidiums (RP) bezüglich der
Verkehrssicherheit entsprechend des GVG. Um diese Verkehrssicherheit zu
gewährleisten, hätte der Weg gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich
verbreitert werden müssen, wobei sogar der Abriss eines Wohnhauses vorgesehen
war.
Die Einwände des Kreises gegen diese äußerst kostenintensive Variante führten
schließlich dazu, dass vom RP eine förderungsfähige Variante mit etwas
geringerem Aufwand vorgeschlagen wurde. Danach sollte der Radweg einschließlich
eines Sicherheitsraums zur Fahrbahn 3,25 Meter breit werden. Dadurch wäre die
Errichtung einer 250 Meter langen Stützwand notwendig geworden und die
Gewölbebrücke über den Herrbach hätte um etwa zwei Meter verbreitert werden
müssen. Dies hätte voraussichtlich Gesamtkosten von 2,56 Millionen Euro
verursacht.
Daher kam man auf die ursprüngliche Variante des Radwegs zurück, der eine
Breite von 2,5 Metern und keinen zusätzlichen Sicherheitsraum zur Fahrbahn
aufwies. Da die Polizeidirektion Heidelberg und die Verkehrsbehörde keine
Einwände bezüglich der Verkehrssicherheit hatten, beschloss der Ausschuss für
Umwelt und Technik, den Radweg in dieser Variante zu bauen. Damit verzichtete
man zwar auf einen Zuschuss von rund 1,1 Millionen Euro, trotzdem war diese
Lösung für den Kreis günstiger. So ging man davon aus, gegenüber der Variante
des RP etwa 460 000 Euro einzusparen.
Während der im Jahr 2014 begonnenen Bauarbeiten für den Radweg stellte sich
dann heraus, dass eine Starkstromleitung und zwei Telekommunikationskabel über
weite Strecken nicht in der zuvor von den Versorgungsunternehmen mitgeteilten
Lage angetroffen wurden. Durch die erforderlichen Verlegungen verlängerte sich
die Bauzeit um etwa elf Monate. Hierdurch erhöhten sich die Kosten für
Verkehrssicherung, Bauüberwachung und durch den vermehrten Bodenabtrag um 196
000 Euro.
Der Ausschuss für Umwelt, Technik und Wirtschaft genehmigte nun diese
Mehrausgaben. Dabei teilte Landrat Stefan Dallinger mit, dass man versuchen
werde, die durch die Leitungsverlegung entstandenen Mehrkosten von den
Versorgungsunternehmen ersetzt zu bekommen. Der Landrat machte aber deutlich,
dass es keinen rechtlichen Anspruch auf einen derartigen Kostenersatz gebe.
Hintergrund
Neckargemünd. (cm) "Warum wird hier für zwei Millionen Euro ein Radweg gebaut,
den man dann gar nicht benutzen muss?" Joachim Bergsträsser wundert sich doch
sehr. Der SPD-Stadtrat und Ortsvorsteher des Stadtteils Mückenloch kritisiert
die fehlende Benutzungspflicht für den neuen Radweg zwischen Neckargemünd und
dem Ortsteil Rainbach entlang der Kreisstraße 4200, der vor Kurzem
fertiggestellt und noch einmal teurer geworden ist als geplant (siehe Artikel
oben). Aber ist das wirklich so? Können Radfahrer weiter auf der Straße fahren?
"Für den Fahrradweg Neckargemünd-Rainbach besteht tatsächlich keine
Benutzungspflicht", erklärt Silke Hartmann, Sprecherin des Landratsamtes des
Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg als Bauherr. "Der Fahrradfahrer kann auch
auf die Straße ausweichen." In den letzten Jahren sei man seit der Novellierung
der Straßenverkehrsordnung von der klassischen Fahrradwegbeschilderung
abgekommen. Diese wäre ein rundes blaues Schild mit einem weißen Fahrradsymbol.
Zwischen Neckargemünd und Rainbach hängt jedoch lediglich das Schild "Fahrrad
frei". Dadurch besteht laut Hartmann eine Wahlpflicht und die Fahrradfahrer
müssten dann nicht ausschließlich den Fahrradweg nutzen. Dies führe zu weniger
Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, weil insbesondere Rennradfahrer oft
nicht einen vorhandenen Radweg benutzen und lieber auf der Straße fahren.
Wo also kein blaues Schild vorhanden ist, besteht auch keine Benutzungspflicht
für den Fahrradweg. Dann dürfen Radler auch trotz des vorhandenen Radwegs die
Straßenfahrbahn benutzen<<