Post by Max Bachdarf man bei Ankündigung ("Ihr Gespräch wird aufgenommen") sozusagen per
default Gespräche mitschneiden? Der Anrufer muss das sozusagen *aktiv*
abwehren ("... wenn Sie das nicht möchten, teilen Sie das mit")?
Aus strafrechtlicher Sicht (§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB): ja.
Wer nach dem Hinweis, es werde aufgezeichnet, wenn man sich nicht
ausdrücklich dagegen ausspricht, das Gespräch fortführt, wird der
Aufzeichnung konkludent zugestimmt haben.
Zulässig ist es - aus strafrecchtlicher Sicht - auch, wenn nach
Ablehnung der Aufzeichnung das Gespräch von Seiten des
Aufzeichnungswilligen beendet wird, denn grundsätzlich darf jeder
selbst entscheiden, mit wem er telefonieren möchte und mit wem nicht,
und wenn er das nur mit Aufzeichnung tun möchte, dann ist das eben so.
(Freilich ist es durchaus denkbar, dass es andere Gründe gibt, warum
der Aufzeichnungswillige telefonisch erreichbar sein muss, bspw., weil
er sich seinen Kunden ggü. dazu verpflichtet hat. Dann kann er sie
aber nicht dazu zwingen, sich aufzeichnen zu lassen.)
*Nicht* zulässig ist es hingegen, dem Anrufer mitzuteilen, es werde
aufgezeichnet, wenn ihm das nicht passe, dann müsse er auflegen; denn
die Aufzeichnung ist verboten und strafbar und wird nur durch die
Zustimmung des Aufgezeichneten gerechtfertigt. Wenn er diese (a) nicht
ausdrücklich erteilt und (b) dies auch nicht konludent tut, weil er
einen entsprechenden Rechtsschein durch eine Äußerung wie "Ich bin mit
einer Aufzeichnung nicht einverstanden" zerstört, dann gibt es keine
Rechtsgrundlage mehr für die Aufzeichnung.
Siehe dazu bspw. auch
<***@landroval.ancalagon.de>
<***@windlord.akallabeth.de>
<***@thorondor.akallabeth.de>
-thh
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