Discussion:
Fahrradschutzstreifen/Parkverbot
(zu alt für eine Antwort)
Peter
2017-08-14 13:19:10 UTC
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Die STVO spricht in diesem Fall nur von Parkverboten.
Da steht nichts von einem absoluten Parkverbot
Bei einem normalen Parkverbot darf man aber durchaus bis zu 3 Minuten parken
(Eingeschränktes Parkverbot).

Was gilt den nun?
Darf man oder darf man nicht?

Gruß
Peter
Detlef Meißner
2017-08-14 14:18:02 UTC
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Post by Peter
Die STVO spricht in diesem Fall nur von Parkverboten.
Da steht nichts von einem absoluten Parkverbot
Bei einem normalen Parkverbot darf man aber durchaus bis zu 3 Minuten parken
(Eingeschränktes Parkverbot).
Ein eingeschränktes oder absolutes Parkverbot gibt es nicht, nur ein
eingeschränktes oder absolutes Halteverbot.

Wer länger als 3 hält, der parkt.

Detlef
Peter
2017-08-14 15:44:55 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Peter
Die STVO spricht in diesem Fall nur von Parkverboten.
Da steht nichts von einem absoluten Parkverbot
Bei einem normalen Parkverbot darf man aber durchaus bis zu 3 Minuten parken
(Eingeschränktes Parkverbot).
Ein eingeschränktes oder absolutes Parkverbot gibt es nicht, nur ein
eingeschränktes oder absolutes Halteverbot.
Wer länger als 3 hält, der parkt.
Detlef
Richtig,
Verkehrszeichen Z283 StVO und Verkehrszeichen Z286 StVO
Diese Verkehrszeichen gibt es aber normalerweise nicht zusätzlich zu den
Fahrradschutzstreifen, weil nach STVO in diesem Zusammenhang unnötig.

Damit ist aber noch nichts geklärt
Zum Zeichen 340 heißt es u.a.
3. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen
für den Radverkehr nicht parken.

Da steht nicht:
Da darf man nicht halten

Gekommen bin ich darauf durch einen Zeitungsartikel.
Da haben Leute ein Knöllchen erhalten, die nur schnell mal einen Brief
eingeworfen haben.
Also weniger als 3 Minuten dort gestanden haben.

Begründung:
Es halte sich hierbei um ein absolutes Halteverbot
Aber genau das ist aus dem o.g. Gesetzestext für mich nicht zu entnehmen.

Gruß
Peter
Mathias Fuhrmann
2017-08-14 15:54:55 UTC
Permalink
Post by Peter
Gekommen bin ich darauf durch einen Zeitungsartikel.
Da haben Leute ein Knöllchen erhalten, die nur schnell mal einen Brief
eingeworfen haben.
Also weniger als 3 Minuten dort gestanden haben.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Die sollten einen 'Briefeinwurfbeifahrer' haben. ;-)
Man kann das Einschreiten natürlich im genannten Fall als kleinlich
ansehen, rechtlich aber ist es i.O.
--
Mathias
Detlef Meißner
2017-08-14 16:00:08 UTC
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Post by Mathias Fuhrmann
Post by Peter
Gekommen bin ich darauf durch einen Zeitungsartikel.
Da haben Leute ein Knöllchen erhalten, die nur schnell mal einen Brief
eingeworfen haben.
Also weniger als 3 Minuten dort gestanden haben.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Die sollten einen 'Briefeinwurfbeifahrer' haben. ;-)
Nützt in diesem Falle auch nichts, weil man auf Radfahrwegen auch nicht
halten darf.

Vielleicht sollte man spezielle Briefkasten für Autofahrer aufstellen.
Früher gab es bei Banken ja auch den Auto-Schalter. Die scheinen aber
wieder abgebaut worden zu sein - und bei McDonalds auf.

Detlef
markus philippi
2017-09-02 08:40:05 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Mathias Fuhrmann
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Die sollten einen 'Briefeinwurfbeifahrer' haben. ;-)
Nützt in diesem Falle auch nichts, weil man auf Radfahrwegen auch nicht
halten darf.
Halten auf dem Radweg ist verboten. Halten auf der Straße links neben dem
Radweg ist erlaubt, also eigentlich gar kein Problem (rechtlich). Praktisch
werden das die Autofahrer nicht nett finden, aber das ist eine andere
Geschichte.
Detlef Meißner
2017-09-02 08:55:41 UTC
Permalink
Post by markus philippi
Post by Detlef Meißner
Post by Mathias Fuhrmann
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Die sollten einen 'Briefeinwurfbeifahrer' haben. ;-)
Nützt in diesem Falle auch nichts, weil man auf Radfahrwegen auch nicht
halten darf.
Halten auf dem Radweg ist verboten. Halten auf der Straße links neben dem
Radweg ist erlaubt, also eigentlich gar kein Problem (rechtlich). Praktisch
werden das die Autofahrer nicht nett finden, aber das ist eine andere
Geschichte.
Genau. Das ist im Prinzip ähnlich wie beim Halten/Parken auf dem
Bürgersteig. Wird sehr häufig gemacht, zumindest mit einem Rad, um die
Straße nicht einzuengen, ist aber grundsätzlich nicht erlaubt, es sei
denn, ein Schild erlaubt das Parken.
Viele wissen das gar nicht und glauben, es sei erlaubt, "weil es alle
machen".
Meist geht es gut, aber wenn dann mal ein Bußgeldbescheid auftaucht,
dann ist das Geschrei groß.

BTW: Bei uns in der Stadt gab es früher (60er Jahre) separate
Radfahrwege, die durch eine hohe Bordsteinkante von der Fahrbahn
getrennt waren. Da kam kein Autofahrer auf die Idee, über diese Kante zu
fahren.

Detlef
U***@web.de
2017-09-02 10:43:47 UTC
Permalink
Moin,
Post by markus philippi
Post by Detlef Meißner
Nützt in diesem Falle auch nichts, weil man auf Radfahrwegen auch nicht
halten darf.
Halten auf dem Radweg ist verboten. Halten auf der Straße links neben dem
Radweg ist erlaubt, also eigentlich gar kein Problem (rechtlich).
Ich hatte doch letztens von einer meiner
Lieblingsbushaltestellen berichtet,
an der die Busse meist illegal auf dem
Fahrradstreifen halten oder legal das
Herausstolpern von Fahrgästen auf Fahrbahnniveau
ermöglichen.

Landeshauptstadt Mainz.

Gruß, ULF
Peter
2017-09-02 13:01:16 UTC
Permalink
Post by markus philippi
Post by Detlef Meißner
Post by Mathias Fuhrmann
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Die sollten einen 'Briefeinwurfbeifahrer' haben. ;-)
Nützt in diesem Falle auch nichts, weil man auf Radfahrwegen auch nicht
halten darf.
Halten auf dem Radweg ist verboten. Halten auf der Straße links neben dem
Radweg ist erlaubt, also eigentlich gar kein Problem (rechtlich). Praktisch
werden das die Autofahrer nicht nett finden, aber das ist eine andere
Geschichte.
Theorie und Praxis

Bei der Postzustellung stehen die Fahrzeuge grundsätzlich auf dem
Fahrradstreifen.
Das gleiche bei den Paketzustellern und Speditionsunternehmen.
Ich habe bisher noch nie gehört, dass die dafür ein Knöllchen erhalten hätten.
Haben die eine Ausnahmegenehmigung?
Wenn ja, worauf basiert sie?
Kann sich z.B. das zuständige Ordnungsamt über die STVO hinwegsetzen?

Gruß
Jürgen
Detlef Meißner
2017-09-02 14:17:51 UTC
Permalink
Post by Peter
Post by markus philippi
Post by Detlef Meißner
Post by Mathias Fuhrmann
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Die sollten einen 'Briefeinwurfbeifahrer' haben. ;-)
Nützt in diesem Falle auch nichts, weil man auf Radfahrwegen auch nicht
halten darf.
Halten auf dem Radweg ist verboten. Halten auf der Straße links neben dem
Radweg ist erlaubt, also eigentlich gar kein Problem (rechtlich). Praktisch
werden das die Autofahrer nicht nett finden, aber das ist eine andere
Geschichte.
Theorie und Praxis
Bei der Postzustellung stehen die Fahrzeuge grundsätzlich auf dem
Fahrradstreifen.
Das gleiche bei den Paketzustellern und Speditionsunternehmen.
Oder sie parken in zweiter Reihe.
Post by Peter
Ich habe bisher noch nie gehört, dass die dafür ein Knöllchen erhalten hätten.
Haben die eine Ausnahmegenehmigung?
Nein, haben sie nicht.
Post by Peter
Wenn ja, worauf basiert sie?
Kann sich z.B. das zuständige Ordnungsamt über die STVO hinwegsetzen?
Prinzipiell nicht.
Aber bei den heutigen Verkehrsverhältnissen ist es manchmal gar nicht
anders möglich, irgendwo anders *richtig* zu parken.

Detlef
U***@web.de
2017-09-02 14:49:26 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Post by Peter
Theorie und Praxis
Bei der Postzustellung stehen die Fahrzeuge grundsätzlich auf dem
Fahrradstreifen.
Das gleiche bei den Paketzustellern und Speditionsunternehmen.
Oder sie parken in zweiter Reihe.
Post by Peter
Ich habe bisher noch nie gehört, dass die dafür ein Knöllchen erhalten hätten.
Haben die eine Ausnahmegenehmigung?
Nein, haben sie nicht.
Oder haben sie für die zweite Reihe doch,
wenn auch zwecks Briefkastenleerung, nicht Zustellung??

Ggf. Umzug nach dsrs?

Gruß, ULF
Harald Friis
2017-09-02 14:23:14 UTC
Permalink
Hallo
Post by Peter
Gruß
Jürgen
Gespaltene Persönlichkeit?

Gruß

Harald Friis
Detlef Meißner
2017-09-02 14:30:34 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
Hallo
Post by Peter
Gruß
Jürgen
Gespaltene Persönlichkeit?
Oder Gedächtnisverlust.
Detlef
Rupert Haselbeck
2017-09-02 15:10:06 UTC
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Post by Harald Friis
Post by Peter
Gruß
Jürgen
Gespaltene Persönlichkeit?
Ein Feigling, in diesem Fall sogar ein etwas dummer Feigling

MfG
Rupert
Detlef Meißner
2017-09-02 16:15:52 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Harald Friis
Post by Peter
Gruß
Jürgen
Gespaltene Persönlichkeit?
Ein Feigling, in diesem Fall sogar ein etwas dummer Feigling
So pauschal möchte ich nicht urteilen.
Es gibt bestimmte Gruppe, wo es mir angebracht erscheint, nic ht mit
Klarnamen zu schreiben. Möglicherweise liest dort doch jemand - so
unwahrscheinlich das inzwischen auch scheinen mag - mit. Das könnte
unangenehm werden.

Detlef
Mathias Fuhrmann
2017-09-02 16:22:45 UTC
Permalink
Post by Peter
Bei der Postzustellung stehen die Fahrzeuge grundsätzlich auf dem
Fahrradstreifen.
Das gleiche bei den Paketzustellern und Speditionsunternehmen.
Ich habe bisher noch nie gehört, dass die dafür ein Knöllchen erhalten hätten.
Haben die eine Ausnahmegenehmigung?
Wenn ja, worauf basiert sie?
Kann sich z.B. das zuständige Ordnungsamt über die STVO hinwegsetzen?
§ 35(7a) StVO Universaldienstleister ...
--
Mathias
Detlef Meißner
2017-09-02 16:36:04 UTC
Permalink
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Peter
Bei der Postzustellung stehen die Fahrzeuge grundsätzlich auf dem
Fahrradstreifen.
Das gleiche bei den Paketzustellern und Speditionsunternehmen.
Ich habe bisher noch nie gehört, dass die dafür ein Knöllchen erhalten hätten.
Haben die eine Ausnahmegenehmigung?
Wenn ja, worauf basiert sie?
Kann sich z.B. das zuständige Ordnungsamt über die STVO hinwegsetzen?
§ 35(7a) StVO Universaldienstleister ...
"Post-Universaldienstleister dürfen Fußgängerzonen immer befahren, wenn
dies zur Leerung der Briefkästen erforderlich ist und dürfen zudem
kurzfristig hierzu in zweiter Reihe parken (§ 35 Absatz 7a StVO)".

Aber eben nur Leerung.

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-09-02 18:02:57 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Peter
Bei der Postzustellung stehen die Fahrzeuge grundsätzlich auf dem
Fahrradstreifen.
Das gleiche bei den Paketzustellern und Speditionsunternehmen.
Ich habe bisher noch nie gehört, dass die dafür ein Knöllchen erhalten hätten.
Haben die eine Ausnahmegenehmigung?
Wenn ja, worauf basiert sie?
Kann sich z.B. das zuständige Ordnungsamt über die STVO hinwegsetzen?
§ 35(7a) StVO Universaldienstleister ...
"Post-Universaldienstleister dürfen Fußgängerzonen immer befahren, wenn
dies zur Leerung der Briefkästen erforderlich ist und dürfen zudem
kurzfristig hierzu in zweiter Reihe parken (§ 35 Absatz 7a StVO)".
Aber eben nur Leerung.
Aber eben nur in zweiter Reihe, nicht auf dem Fahrradweg.

Wolfgang
--
Detlef Meißner
2017-09-02 19:52:56 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Peter
Bei der Postzustellung stehen die Fahrzeuge grundsätzlich auf dem
Fahrradstreifen.
Das gleiche bei den Paketzustellern und Speditionsunternehmen.
Ich habe bisher noch nie gehört, dass die dafür ein Knöllchen erhalten hätten.
Haben die eine Ausnahmegenehmigung?
Wenn ja, worauf basiert sie?
Kann sich z.B. das zuständige Ordnungsamt über die STVO hinwegsetzen?
§ 35(7a) StVO Universaldienstleister ...
"Post-Universaldienstleister dürfen Fußgängerzonen immer befahren, wenn
dies zur Leerung der Briefkästen erforderlich ist und dürfen zudem
kurzfristig hierzu in zweiter Reihe parken (§ 35 Absatz 7a StVO)".
Aber eben nur Leerung.
Aber eben nur in zweiter Reihe, nicht auf dem Fahrradweg.
Klar.

Ich schrieb es ja bereits: Dem ganzen liegt eine gewisse Logik zugrunde,
nämlich einen Weg nicht vollständig zu versperren. Das trifft auf den
Fußweg und auf den Radweg zu, aber auch auf die Fahrbahn. In zweiter
Reihe zu parken ist auch nur dann erlaubt, wenn es eine weitere gibt.

Seltsamerweise kommt kaum jemand auf die Idee, die Schienen von
Straßenbahn oder Zug zu versperren.

Detlef

Wolfgang Jäth
2017-09-02 16:33:38 UTC
Permalink
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Peter
Bei der Postzustellung stehen die Fahrzeuge grundsätzlich auf dem
Fahrradstreifen.
Das gleiche bei den Paketzustellern und Speditionsunternehmen.
Ich habe bisher noch nie gehört, dass die dafür ein Knöllchen erhalten hätten.
Haben die eine Ausnahmegenehmigung?
Wenn ja, worauf basiert sie?
Kann sich z.B. das zuständige Ordnungsamt über die STVO hinwegsetzen?
§ 35(7a) StVO Universaldienstleister ...
Haste das denn auch mal durchgelesen? Hint: Fahrradwege sind weder
Fußgängerzonen noch Zweite-reihe-Fahrbahnen.

Nein, die haben keine Sonderrechte, außer dem, dass sie meistens schon
wieder weg sind noch bevor die Polizei eintrifft.

Wolfgang, der auch schon die Polizei selbst vom Fahrradweg weg
gescheucht hat (und ich bin zu kaum mehr als einem "Ähm, also" gekommen,
da waren sie schon in ihrem Fahrzeug und haben es umgesetzt)
--
Michael 'Mithi' Cordes
2017-08-14 16:06:01 UTC
Permalink
Post by Mathias Fuhrmann
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Ebent[tm]
Post by Mathias Fuhrmann
Die sollten einen 'Briefeinwurfbeifahrer' haben. ;-)
Oder man braucht eine Drive-in-throw-in.
Post by Mathias Fuhrmann
Man kann das Einschreiten natürlich im genannten Fall als kleinlich
ansehen, rechtlich aber ist es i.O.
Vermutung: Dieses "mal eben" einen Brief einwerfen kommt an dieser
Stelle so häufig vor das es für die Radfahrer ein Dauerhindernis ist.


cya
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Detlef Meißner
2017-08-14 16:10:37 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Mathias Fuhrmann
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Ebent[tm]
Post by Mathias Fuhrmann
Die sollten einen 'Briefeinwurfbeifahrer' haben. ;-)
Oder man braucht eine Drive-in-throw-in.
Post by Mathias Fuhrmann
Man kann das Einschreiten natürlich im genannten Fall als kleinlich
ansehen, rechtlich aber ist es i.O.
Vermutung: Dieses "mal eben" einen Brief einwerfen kommt an dieser
Stelle so häufig vor das es für die Radfahrer ein Dauerhindernis ist.
Das ist zu vermuten, speziell dann, wenn gleichzeitig mehrere Autos
halten, um mal schnell ...

Detlef
Erwin Denzler
2017-08-14 19:14:23 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Mathias Fuhrmann
Die sollten einen 'Briefeinwurfbeifahrer' haben. ;-)
Oder man braucht eine Drive-in-throw-in.
Post by Mathias Fuhrmann
Man kann das Einschreiten natürlich im genannten Fall als kleinlich
ansehen, rechtlich aber ist es i.O.
Vermutung: Dieses "mal eben" einen Brief einwerfen kommt an dieser
Stelle so häufig vor das es für die Radfahrer ein Dauerhindernis ist.
Wenn jeder Autofahrer der einen Brief einwerfen will 5 Minuten lang die
Nebenstraßen rundum abfährt um einen passenden Parkplatz zu finden, ist
das allerdings auch umwelt- und verkehrstechnisch eher von Nachteil.

Tja, früher konnte ich von meiner Wohnung aus in ca. 5 Minuten zu Fuß
einen Briefkasten erreichen, der um 21 Uhr geleert wurde. Jetzt ist die
letzte Chance am Ort um 18 Uhr und 3 km entfernt.

E.D.
Kathinka Wenz
2017-08-15 07:37:27 UTC
Permalink
Post by Erwin Denzler
Wenn jeder Autofahrer der einen Brief einwerfen will 5 Minuten lang die
Nebenstraßen rundum abfährt um einen passenden Parkplatz zu finden, ist
das allerdings auch umwelt- und verkehrstechnisch eher von Nachteil.
Tja, früher konnte ich von meiner Wohnung aus in ca. 5 Minuten zu Fuß
einen Briefkasten erreichen, der um 21 Uhr geleert wurde. Jetzt ist die
letzte Chance am Ort um 18 Uhr und 3 km entfernt.
Gute Entfernung für das Fahrrad - was umwelt- und verkehrstechnisch viel
vorteilhafter ist als das Auto. Und den Fahrradweg blockierst du dann auch
nicht.

Gruß, Kathinka
Hans CraueI
2017-08-15 08:05:20 UTC
Permalink
Erwin Denzler schrieb
Post by Erwin Denzler
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Vermutung: Dieses "mal eben" einen Brief einwerfen kommt an dieser
Stelle so häufig vor das es für die Radfahrer ein Dauerhindernis ist.
Wenn jeder Autofahrer der einen Brief einwerfen will 5 Minuten lang die
Nebenstraßen rundum abfährt um einen passenden Parkplatz zu finden, ist
das allerdings auch umwelt- und verkehrstechnisch eher von Nachteil.
Umwelt- und verkehrstechnisch von Nachteil ist es vielmehr, solche
Wege mit einem Auto zurueckzulegen.
Post by Erwin Denzler
Tja, früher konnte ich von meiner Wohnung aus in ca. 5 Minuten zu Fuß
einen Briefkasten erreichen, der um 21 Uhr geleert wurde. Jetzt ist die
letzte Chance am Ort um 18 Uhr und 3 km entfernt.
Ist mit dem Fahrrad in ca. 10 Minuten zu erreichen.

Hans
Detlef Meißner
2017-08-15 16:28:37 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Erwin Denzler schrieb
Post by Erwin Denzler
Tja, früher konnte ich von meiner Wohnung aus in ca. 5 Minuten zu Fuß
einen Briefkasten erreichen, der um 21 Uhr geleert wurde. Jetzt ist die
letzte Chance am Ort um 18 Uhr und 3 km entfernt.
Ist mit dem Fahrrad in ca. 10 Minuten zu erreichen.
Und mit dem Rollator?

Detlef
Hans CraueI
2017-08-15 20:22:22 UTC
Permalink
Detlef Meià ner schrieb
Hans CraueI schrieb
Post by Hans CraueI
Erwin Denzler schrieb
Post by Erwin Denzler
Tja, früher konnte ich von meiner Wohnung aus in ca. 5 Minuten zu Fuß
einen Briefkasten erreichen, der um 21 Uhr geleert wurde. Jetzt ist die
letzte Chance am Ort um 18 Uhr und 3 km entfernt.
Ist mit dem Fahrrad in ca. 10 Minuten zu erreichen.
Und mit dem Rollator?
Dauert es eher laenger als zu Fuss. Da nimm besser ein Elektromobil,
etwa
<http://www.emg-elektromobile.com/programm/emg_elektromobil_vision>

Hans
Peter
2017-08-14 16:17:17 UTC
Permalink
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Peter
Gekommen bin ich darauf durch einen Zeitungsartikel.
Da haben Leute ein Knöllchen erhalten, die nur schnell mal einen Brief
eingeworfen haben.
Also weniger als 3 Minuten dort gestanden haben.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Die sollten einen 'Briefeinwurfbeifahrer' haben. ;-)
Man kann das Einschreiten natürlich im genannten Fall als kleinlich
ansehen, rechtlich aber ist es i.O.
Ok, die Argumente sind überzeugend

Gruß
Peter
Stefan Reuther
2017-08-14 17:02:34 UTC
Permalink
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Peter
Gekommen bin ich darauf durch einen Zeitungsartikel.
Da haben Leute ein Knöllchen erhalten, die nur schnell mal einen Brief
eingeworfen haben.
Also weniger als 3 Minuten dort gestanden haben.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Da habe ich aber auch schon die Meinung gehört, dass "mal eben 3 Meter
zum Briefkasten" noch kein Verlassen ist, da man ja quasi ohne
Verzögerung sein Fahrzeug wieder in Gang setzen kann. Sonst würde ja
auch jeder parken, der aus seinem Fahrzeug aussteigt, um das Tor zu
seinem Grundstück zu öffnen/schließen.


Stefan
Detlef Meißner
2017-08-14 17:13:27 UTC
Permalink
Post by Stefan Reuther
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Peter
Gekommen bin ich darauf durch einen Zeitungsartikel.
Da haben Leute ein Knöllchen erhalten, die nur schnell mal einen Brief
eingeworfen haben.
Also weniger als 3 Minuten dort gestanden haben.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Da habe ich aber auch schon die Meinung gehört, dass "mal eben 3 Meter
zum Briefkasten" noch kein Verlassen ist, da man ja quasi ohne
Verzögerung sein Fahrzeug wieder in Gang setzen kann. Sonst würde ja
auch jeder parken, der aus seinem Fahrzeug aussteigt, um das Tor zu
seinem Grundstück zu öffnen/schließen.
Das sind halt die 3 Minuten.

Detlef
Stefan Schmitz
2017-08-15 19:14:49 UTC
Permalink
Post by Stefan Reuther
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Peter
Gekommen bin ich darauf durch einen Zeitungsartikel.
Da haben Leute ein Knöllchen erhalten, die nur schnell mal einen Brief
eingeworfen haben.
Also weniger als 3 Minuten dort gestanden haben.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Da habe ich aber auch schon die Meinung gehört, dass "mal eben 3 Meter
zum Briefkasten" noch kein Verlassen ist, da man ja quasi ohne
Verzögerung sein Fahrzeug wieder in Gang setzen kann. Sonst würde ja
auch jeder parken, der aus seinem Fahrzeug aussteigt, um das Tor zu
seinem Grundstück zu öffnen/schließen.
In aller Regel kommt es ja auch nicht darauf an, ob man parkt oder hält.
Detlef Meißner
2017-08-14 15:57:30 UTC
Permalink
Post by Peter
Post by Detlef Meißner
Post by Peter
Die STVO spricht in diesem Fall nur von Parkverboten.
Da steht nichts von einem absoluten Parkverbot
Bei einem normalen Parkverbot darf man aber durchaus bis zu 3 Minuten parken
(Eingeschränktes Parkverbot).
Ein eingeschränktes oder absolutes Parkverbot gibt es nicht, nur ein
eingeschränktes oder absolutes Halteverbot.
Wer länger als 3 hält, der parkt.
Richtig,
Verkehrszeichen Z283 StVO und Verkehrszeichen Z286 StVO
Diese Verkehrszeichen gibt es aber normalerweise nicht zusätzlich zu den
Fahrradschutzstreifen, weil nach STVO in diesem Zusammenhang unnötig.
Damit ist aber noch nichts geklärt
Zum Zeichen 340 heißt es u.a.
3. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen
für den Radverkehr nicht parken.
Da darf man nicht halten
Gekommen bin ich darauf durch einen Zeitungsartikel.
Da haben Leute ein Knöllchen erhalten, die nur schnell mal einen Brief
eingeworfen haben.
Also weniger als 3 Minuten dort gestanden haben.
Es halte sich hierbei um ein absolutes Halteverbot
Aber genau das ist aus dem o.g. Gesetzestext für mich nicht zu entnehmen.
Aus dem nicht.
Aber, wie es immer bei Gesetzen so ist: es gibt deren mehrere, oft auf
die unterschiedlichsten Stellen verteilt.

Es ist ja auch logisch, dass man auf Radwegen nicht halten darf, denn
dann versperrt man den Weg für die Radfahrer.
In 3 Minuten können da schon, je nach Verkehrsdichte, etliche Radfahrer
behindert werden, manchmal aber auch gar keiner.

https://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/archiv-1-halbjahr-2013/parken-auf-radwegen-grundsaetzlich-verboten

https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/

Detlef
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