Post by PeterPost by Detlef MeiÃnerPost by PeterDie STVO spricht in diesem Fall nur von Parkverboten.
Da steht nichts von einem absoluten Parkverbot
Bei einem normalen Parkverbot darf man aber durchaus bis zu 3 Minuten parken
(Eingeschränktes Parkverbot).
Ein eingeschränktes oder absolutes Parkverbot gibt es nicht, nur ein
eingeschränktes oder absolutes Halteverbot.
Wer länger als 3 hält, der parkt.
Richtig,
Verkehrszeichen Z283 StVO und Verkehrszeichen Z286 StVO
Diese Verkehrszeichen gibt es aber normalerweise nicht zusätzlich zu den
Fahrradschutzstreifen, weil nach STVO in diesem Zusammenhang unnötig.
Damit ist aber noch nichts geklärt
Zum Zeichen 340 heißt es u.a.
3. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen
für den Radverkehr nicht parken.
Da darf man nicht halten
Gekommen bin ich darauf durch einen Zeitungsartikel.
Da haben Leute ein Knöllchen erhalten, die nur schnell mal einen Brief
eingeworfen haben.
Also weniger als 3 Minuten dort gestanden haben.
Es halte sich hierbei um ein absolutes Halteverbot
Aber genau das ist aus dem o.g. Gesetzestext für mich nicht zu entnehmen.
Aus dem nicht.
Aber, wie es immer bei Gesetzen so ist: es gibt deren mehrere, oft auf
die unterschiedlichsten Stellen verteilt.
Es ist ja auch logisch, dass man auf Radwegen nicht halten darf, denn
dann versperrt man den Weg für die Radfahrer.
In 3 Minuten können da schon, je nach Verkehrsdichte, etliche Radfahrer
behindert werden, manchmal aber auch gar keiner.
https://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/archiv-1-halbjahr-2013/parken-auf-radwegen-grundsaetzlich-verboten
https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/
Detlef