Discussion:
Rüpelautofahrerin und die Staatsanwaltschaft
(zu alt für eine Antwort)
Susanne Jäger
2018-02-19 11:04:58 UTC
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schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.

<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-karow-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>

Gruß
Susanne
Chr. Maercker
2018-02-19 12:07:59 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
Normalerweise decken sich Behörden gern gegenseitig. Wie z.B. im Falle
der Nichtbenutzung von "Radwegen", Magdeburg Anno 2002. In dem Fall war
der Autofahrer Mitglied der Rennleitung in Zivil.

Ich hoffe, die Geschädigte geht in Berufung? Weil, Angriffe gegen
Polizisten *sind* gerade ein Thema von sehr hohem öffentlichen
Interesse, ebenso zunehmende Aggressivität im Straßenverkehr. Auch wenn
die Radfahrerin in Zivil fuhr, sie hat sich ausgewiesen, außerdem liegen
Straftatbestände vor, deren Verfolgung auch dann angesagt ist, wenn es
sich "nur" um gewöhnliche Bürger handelt. Hinzu kommt, dass Leute, die
sich so benehmen, gern auch andere Autofahrer gefährden, Knatterradler
sowieso. Und es sind garantiert nicht die Leute, die durch besonders
aufmerksame Schulterblicke auffallen.
Post by Susanne Jäger
<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-karow-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>
Bestätigt mein Vorurteil, dass die Justiz schlimmer ist als die Rennleitung.

BTW: Wer erteilt einklich Vorladungen zur MPU? Darf die Polizei das
selbst oder muss das auch die Advokatie absegnen? Weil, falls ersters,
hätte die Berliner Behörde noch ein Ass im Ärmel.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
frank paulsen
2018-02-19 12:30:31 UTC
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Post by Chr. Maercker
Ich hoffe, die Geschädigte geht in Berufung?
gegen eine einstellung schlicht nicht moeglich.

da wegen geringer schuld eingestellt wurde, entfaellt auch die
moeglichkeit, ein klageerzwingungsverfahren zu betreiben.
--
frobnicate foo
HC Ahlmann
2018-02-19 17:40:02 UTC
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Post by frank paulsen
Post by Chr. Maercker
Ich hoffe, die Geschädigte geht in Berufung?
gegen eine einstellung schlicht nicht moeglich.
da wegen geringer schuld eingestellt wurde, entfaellt auch die
moeglichkeit, ein klageerzwingungsverfahren zu betreiben.
Man kann bei Einstellung den Generalstaatsanwalt prüfen lassen, ob das
Verfahren nicht weiter zu betreiben ist.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Martin Kozlowski
2018-02-19 19:46:54 UTC
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Post by Chr. Maercker
Post by Susanne Jäger
schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
Normalerweise decken sich Behörden gern gegenseitig. Wie z.B. im Falle
der Nichtbenutzung von "Radwegen", Magdeburg Anno 2002. In dem Fall war
der Autofahrer Mitglied der Rennleitung in Zivil.
Ich hoffe, die Geschädigte geht in Berufung? Weil, Angriffe gegen
Polizisten *sind* gerade ein Thema von sehr hohem öffentlichen
Interesse, ebenso zunehmende Aggressivität im Straßenverkehr. Auch wenn
die Radfahrerin in Zivil fuhr, sie hat sich ausgewiesen, außerdem liegen
Straftatbestände vor, deren Verfolgung auch dann angesagt ist, wenn es
sich "nur" um gewöhnliche Bürger handelt. Hinzu kommt, dass Leute, die
sich so benehmen, gern auch andere Autofahrer gefährden, Knatterradler
sowieso. Und es sind garantiert nicht die Leute, die durch besonders
aufmerksame Schulterblicke auffallen.
Post by Susanne Jäger
<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-karow-
kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>
Bestätigt mein Vorurteil, dass die Justiz schlimmer ist als die Rennleitung.
Ein Prof. von der Hochschule der Sächsischen Polizei hielt im September
2017 vor polizeilichen Verkehrsdozenten einen Vortrag zum neuen StGB §
315 d (Verbotene Kraftfahrzeugrennen). Darin meinte er nebenbei, dass
Polizisten in Sachen Verkehrsstrafrecht deutlich besser ausgebildet
werden als Staatsanwälte und Richter. Vortrag in 6 Teilen:
<https://fhoed.iliasnet.de/goto.php?target=mcst_588515&client_id=FHOED>
Post by Chr. Maercker
BTW: Wer erteilt einklich Vorladungen zur MPU?
Ich glaub das steht hier:
<https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__3.html>
hier:
<https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html>
und hier:
<https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html>
H0Iger SchuIz
2018-02-19 12:09:10 UTC
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Post by Susanne Jäger
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
Ich will jetzt nicht "selbst schuld" sagen, aber ich bin nicht weit
davon weg. Es gibt doch reichlich Beispiele, in denen die Polizei nicht
zimperlich war, Drangselieren von Radlern abzubügeln.

Das soll nicht heißen, dass ich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft
billige. Im Gegeneteil. Aber man darf sich durchaus fragen, woher diese
Radfahrer-Arschlecken-Mentalität kommt. Das Spielchen spielen nicht nur
Staatsanwälte.

Im Artikel gefällt mir der letzte Absatz, der brint's auf den Punkt:

"Die andere Geschichte kann die Autofahrerin erzählen. Die Geschichte
von der blöden Kuh mit dem Fahrrad, der sie mal so richtig gezeigt habe,
für wen die Straße da sei. Was ja offenbar in Ordnung war, wie das
eingestellte Verfahren zeigt."

hs
Sepp Ruf
2018-02-19 17:03:55 UTC
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Post by H0Iger SchuIz
Post by Susanne Jäger
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
Ich will jetzt nicht "selbst schuld" sagen
Wieso nicht? Nicht aufgrund von Handlungen irgendwelcher Kollegen, nein,
ganz konkret sie hat doch femifantisch-emotional fehlentschieden:
"Hartung hätte sie buchstäblich im Handumdrehen festnehmen können, was ihr
aber bei einer augenscheinlich im Rentenalter befindlichen Frau übertrieben
schien."

Derlei Berliner Witzfigurinnen versagen im Zweifel nicht nur bei der
Eigensicherung, sondern auch beim Schutz der europaeischen Zivilisation
gegen Jslahme Invasoren und Rotzfront.
Post by H0Iger SchuIz
"Die andere Geschichte kann die Autofahrerin erzählen. Die Geschichte
von der blöden Kuh mit dem Fahrrad, der sie mal so richtig gezeigt habe,
für wen die Straße da sei. Was ja offenbar in Ordnung war, wie das
eingestellte Verfahren zeigt."
Auf den Punkt, dass der Gratismut beim Tagesspiegel "lirum larum
phantascere" ausreicht fuer eine einordnungs-dschurnalistisch konstruierte
Unterstellung gegen eine nicht ganz fitte Privatperson, aber nicht, um den
Entscheidungen einer Taeterschutzanwaltschaft mal gruendlicher auf den Grund
zu gehen.
--
"Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten
Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher." - FJS 1974
Arno Welzel
2018-02-19 12:11:54 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-karow-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>
Die zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man an die Folgen von
Rechtsbeugung im Amt erinnern.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
https://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Chr. Maercker
2018-02-19 17:50:35 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Die zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man an die Folgen von
Rechtsbeugung im Amt erinnern.
Besteht da Aussicht? Angesichts einer so wenig stichhaltigen
"Begründung" würde ich es fast vermuten.

@Susanne Jäger: bietet der Berliner ADFC (moralische) Unterstützung in
dem Fall an? Wäre echt zu überlegen, nicht zuletzt wegen des nicht immer
guten Verhältnisses zur Rennleitung. Nachdem der Fall öffentlich gemacht
wurde, ist das geleugnete öffentliche Interesse evtl. da.
An sich könnte sich sogar der Bundesverband reinhängen, der sitzt
schließlich auch in Berlin. Auch wenn dem BV momentan Radwegnutzung
ziemlich wurscht ist, sollte er sich für Leute interessieren, die mit
derart mangelhaften StVO-Kenntnissen im falschen Fahrzeug sitzen. Von
rechts wegen sogar der AD*A*C. Wer so fährt, nietet auch Moppedfahrer um.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Martin Wohlauer
2018-02-19 17:53:28 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Arno Welzel
Die zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man an die Folgen von
Rechtsbeugung im Amt erinnern.
Besteht da Aussicht? Angesichts einer so wenig stichhaltigen
"Begründung" würde ich es fast vermuten.
@Susanne Jäger: bietet der Berliner ADFC (moralische) Unterstützung in
dem Fall an? Wäre echt zu überlegen, nicht zuletzt wegen des nicht immer
guten Verhältnisses zur Rennleitung. Nachdem der Fall öffentlich gemacht
wurde, ist das geleugnete öffentliche Interesse evtl. da.
An sich könnte sich sogar der Bundesverband reinhängen, der sitzt
schließlich auch in Berlin. Auch wenn dem BV momentan Radwegnutzung
ziemlich wurscht ist, sollte er sich für Leute interessieren, die mit
derart mangelhaften StVO-Kenntnissen im falschen Fahrzeug sitzen. Von
rechts wegen sogar der AD*A*C. Wer so fährt, nietet auch Moppedfahrer um.
Oder andere Autofahrer. Glaubst doch nicht, dass die Person auf der
Autobahn auf einmal lammfromm fährt...

Grüßle,

Martin.
Ralf Bader
2018-02-19 19:02:50 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Arno Welzel
Die zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man an die Folgen von
Rechtsbeugung im Amt erinnern.
Besteht da Aussicht? Angesichts einer so wenig stichhaltigen
"Begründung" würde ich es fast vermuten.
Es besteht keinerlei Aussicht. "Unter Rechtsbeugung versteht man im
deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter,
Amtsträger...", cf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung

Es müßte dem Staatsanwalt nachgewiesen werden, daß er seine Ausführungen
selber für vorgeschobenen Unsinn gehalten hat, beispielsweise, weil er sich
gegenüber Kollegen entsprechend geäußert hat und die das bezeugen. So blöd,
derartiges angesichts des ihm bekannten Tatbestandes der Rechtsbeugung
getan zu haben, war er aber sicherlich nicht. Eine noch so abartig
unsinnige Begründung hat mit Rechtsbeugung nichts zu tun, auch wenn Laien
gegenteiliges vermeinen.
Chr. Maercker
2018-02-20 12:02:05 UTC
Permalink
Post by Ralf Bader
Es besteht keinerlei Aussicht. "Unter Rechtsbeugung versteht man im
deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter,
Amtsträger...", cf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
Es müßte dem Staatsanwalt nachgewiesen werden, daß er seine Ausführungen
selber für vorgeschobenen Unsinn gehalten hat, beispielsweise, weil er sich
gegenüber Kollegen entsprechend geäußert hat und die das bezeugen. So blöd,
derartiges angesichts des ihm bekannten Tatbestandes der Rechtsbeugung
getan zu haben, war er aber sicherlich nicht. Eine noch so abartig
unsinnige Begründung hat mit Rechtsbeugung nichts zu tun, auch wenn Laien
gegenteiliges vermeinen.
Es handelt sich um eine Straftat, die in anderen Fällen durchaus als
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden könnte. Oder
darf ich jetzt jeden (Polizisten) vorsichtig beiseite schieben, der sich
meinem Auto in den Weg stellt? Die Öffentlichkeit interessiert so was ja
nicht, sagt der Staatsanwalt, also isses erlaubt.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Arno Welzel
2018-02-23 14:18:42 UTC
Permalink
Post by Ralf Bader
Post by Chr. Maercker
Post by Arno Welzel
Die zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man an die Folgen von
Rechtsbeugung im Amt erinnern.
Besteht da Aussicht? Angesichts einer so wenig stichhaltigen
"Begründung" würde ich es fast vermuten.
Es besteht keinerlei Aussicht. "Unter Rechtsbeugung versteht man im
deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter,
Amtsträger...", cf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
Es wurden auch schon Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung veurteilt:

<https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.staatsanwalt-wegen-rechtsbeugung-verurteilt-auf-derfalschen-seite.61f9971d-b901-4560-8921-06efca2c8202.html>
Post by Ralf Bader
Es müßte dem Staatsanwalt nachgewiesen werden, daß er seine Ausführungen
selber für vorgeschobenen Unsinn gehalten hat, beispielsweise, weil er sich
gegenüber Kollegen entsprechend geäußert hat und die das bezeugen. So blöd,
[...]

Soweit muss man gar nicht gehen. Siehe den obigen Fall in Freiburg, wo
der Staatsanwalt einfach wegen seiner Fehlurteile und viel zu geringen
Strafen oder ungerechtfertigten Freisprüchen zur Verantwortung gezogen
wurde.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
https://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Martin Wohlauer
2018-02-23 20:56:33 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Soweit muss man gar nicht gehen. Siehe den obigen Fall in Freiburg, wo
der Staatsanwalt einfach wegen seiner Fehlurteile und viel zu geringen
Strafen oder ungerechtfertigten Freisprüchen zur Verantwortung gezogen
wurde.
Ich hab's jetzt nicht gelesen, aber ein Staats*anwalt* urteilt?
Freispruch lasse ich evtl. noch unter »Verfahren eingestellt« laufen,
aber Urteile? Oder ist damit immer das gleiche gemeint, »Verfahren
eingestellt«?

Grüßle,

Martin.
Martin Gerdes
2018-02-25 11:53:17 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Arno Welzel
Soweit muss man gar nicht gehen. Siehe den obigen Fall in Freiburg, wo
der Staatsanwalt einfach wegen seiner Fehlurteile und viel zu geringen
Strafen oder ungerechtfertigten Freisprüchen zur Verantwortung gezogen
wurde.
Ich hab's jetzt nicht gelesen,
Tus doch einfach.
Post by Martin Wohlauer
aber ein Staats*anwalt* urteilt?
Nein. Das hat Dein Vorredner mißverständlich dargestellt.
Post by Martin Wohlauer
Freispruch lasse ich evtl. noch unter »Verfahren eingestellt« laufen,
aber Urteile? Oder ist damit immer das gleiche gemeint, »Verfahren
eingestellt«?
Der betreffende Staatsanwalt sei mit seinen Verfahren nicht
hinterhergekommen und habe daher etliche Verfahren (trotz teilweise
vorhandenem Geständnis der Beschuldigten) eingestellt und dazuhin Akten
im Computer manipuliert.
Reindl Wolfgang
2018-02-25 14:09:05 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Der betreffende Staatsanwalt sei mit seinen Verfahren nicht
hinterhergekommen und habe daher etliche Verfahren (trotz teilweise
vorhandenem Geständnis der Beschuldigten) eingestellt und dazuhin Akten
im Computer manipuliert.
Und das hat dann welche Konsequenzen für den Staatsanwalt? Und für die
Verfahren, die er eingestellt/manipuliert hat?

Wolfgang
--
If there were any Microsoft product that doesn's suck, it would be a
vacuum cleaner.
Reinhard Zwirner
2018-02-25 16:57:09 UTC
Permalink
Post by Reindl Wolfgang
Post by Martin Gerdes
Der betreffende Staatsanwalt sei mit seinen Verfahren nicht
hinterhergekommen und habe daher etliche Verfahren (trotz teilweise
vorhandenem Geständnis der Beschuldigten) eingestellt und dazuhin Akten
im Computer manipuliert.
Und das hat dann welche Konsequenzen für den Staatsanwalt? Und für
die Verfahren, die er eingestellt/manipuliert hat?
    Wolfgang
1 Jahr und 4 Monate auf Bewährung und mit großer Wahrscheinlichkeit
Entlassung als Beamter.

Über den von Arno Wetzel vorgestern geposteten Link nachzulesen. Hier
isser nochmal:

<https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.staatsanwalt-wegen-rechtsbeugung-verurteilt-auf-derfalschen-seite-page2.61f9971d-b901-4560-8921-06efca2c8202.html>

HTH

Reinhard
Bernd Ullrich
2018-02-25 18:16:56 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
Post by Reindl Wolfgang
Post by Martin Gerdes
Der betreffende Staatsanwalt sei mit seinen Verfahren nicht
hinterhergekommen und habe daher etliche Verfahren (trotz teilweise
vorhandenem Geständnis der Beschuldigten) eingestellt und dazuhin Akten
im Computer manipuliert.
Und das hat dann welche Konsequenzen für den Staatsanwalt? Und für
die Verfahren, die er eingestellt/manipuliert hat?
    Wolfgang
1 Jahr und 4 Monate auf Bewährung und mit großer Wahrscheinlichkeit
Entlassung als Beamter.
Über den von Arno Wetzel vorgestern geposteten Link nachzulesen. Hier
<https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.staatsanwalt-wegen-rechtsbeugung-verurteilt-auf-derfalschen-seite-page2.61f9971d-b901-4560-8921-06efca2c8202.html>
DEr bleibt Beamter.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/bewaehrungsstrafe-fuer-beamten-nach-veruntreuung_144_405992.html

BU
Johann Mayerwieser
2018-02-25 20:48:16 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Post by Reinhard Zwirner
1 Jahr und 4 Monate auf Bewährung und mit großer Wahrscheinlichkeit
Entlassung als Beamter.
Über den von Arno Wetzel vorgestern geposteten Link nachzulesen. Hier
<https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.staatsanwalt-wegen-
rechtsbeugung-verurteilt-auf-derfalschen-seite-page2.61f9971d-
b901-4560-8921-06efca2c8202.html>
Post by Bernd Ullrich
DEr bleibt Beamter.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/
bewaehrungsstrafe-fuer-beamten-nach-veruntreuung_144_405992.html

So wie ich es sehe, ist im zweiten Fall das Urteil auf unter 12 Monate
abgeändert worden, wodurch der Amtsverlust (wie es bei uns in Österreich
heißt und es einen Beamten auch noch in der Pension erwischen kann) nicht
eingetreten ist.
Im gegenständlichen Fall wird es zum Amtsverlust kommen, wenn die STrafe
nicht reduziert wird.
Ralf Bader
2018-02-26 07:34:43 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Post by Ralf Bader
Post by Chr. Maercker
Post by Arno Welzel
Die zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man an die Folgen von
Rechtsbeugung im Amt erinnern.
Besteht da Aussicht? Angesichts einer so wenig stichhaltigen
"Begründung" würde ich es fast vermuten.
Es besteht keinerlei Aussicht. "Unter Rechtsbeugung versteht man im
deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter,
Amtsträger...", cf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
<https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.staatsanwalt-wegen-rechtsbeugung-verurteilt-auf-derfalschen-seite.61f9971d-b901-4560-8921-06efca2c8202.html>
Post by Ralf Bader
Es müßte dem Staatsanwalt nachgewiesen werden, daß er seine Ausführungen
selber für vorgeschobenen Unsinn gehalten hat, beispielsweise, weil er sich
gegenüber Kollegen entsprechend geäußert hat und die das bezeugen. So blöd,
[...]
Soweit muss man gar nicht gehen. Siehe den obigen Fall in Freiburg, wo
der Staatsanwalt einfach wegen seiner Fehlurteile und viel zu geringen
Strafen oder ungerechtfertigten Freisprüchen zur Verantwortung gezogen
wurde.
Es ging nicht um juristische Fehler in seinen Fallbearbeitungen, sondern
darum, daß er einige Fälle überhaupt nicht bearbeitet hat. Die
Freisprüche etc. ergaben sich daraus, daß Sachen über die
Verjährungsgrenze gerutscht sind, während sie im großen Aktenstapel
dieses Staatsanwalts steckten.

Im Übrigen ist der hier verlinkte Zeiotungsartikel offenbar aus der
Sicht der Polizistin geschrieben. Wie sich die Angelegenheit aus Sicht
der Autofahrerin darstellt, wäre dann noch eine andere Frage. Vor
einiger Zeit gab es hier einen Thread über einen Vorfall, bei dem ein
Radfahrer die Rolle des Verkehrsrowdys spielen durfte, von einem
Autofahrer angezeigt, und der zugehörige Zeitungs- oder Polizeibericht
(ich mag das jetzt nicht heraussuchen, muß vor ein paaar Wochen gewesen
sein) war aus Sicht des Autofahrers. Da wurden hier allerlei
Überlegungen angestellt, um den Radfahrer zu rechtfertigen. Das mag
alles so oder so gewesen sein, aber es ist eben nicht die Erzählung
jeweils einer Seite allein ausschlaggebend für die Gesamtbeurteilung.

Daß z.B. hier die Autofahrerin auf den an die Windschutzscheibe
gehaltenen Polizeiausweis nicht reagiert hat, ist durchaus
nachvollziehbar, angesichts laufender Geschichten, wo Kriminelle sich
als Polizisten ausgeben.

Ebenfalls unangebracht sind die hier ventilierten Ideen, die Polizei
möge, wenn sie mit dem Ausgang des justitiellen Verfahrens unzufrieden
ist, auf die eine oder andere Weise nachtreten. Das geht nämlich
ziemlich schnell tatsächlich in den Bereich von Rechtsbeugung und
dergleichen.

Wie gesagt, ich möchte nicht die Autofahrerin rechtfertigen, bestehe
aber darauf, daß sich aus dem Zeitungsartikel kein abschließendes Bild
des Sachverhalts ergibt.
H0Iger SchuIz
2018-02-26 11:24:21 UTC
Permalink
Post by Ralf Bader
Wie gesagt, ich möchte nicht die Autofahrerin rechtfertigen, bestehe
aber darauf, daß sich aus dem Zeitungsartikel kein abschließendes Bild
des Sachverhalts ergibt.
Das ergibt sich nie aus einem Zeitungsartikel.

hs
Chr. Maercker
2018-02-26 12:23:30 UTC
Permalink
Post by Ralf Bader
Im Übrigen ist der hier verlinkte Zeiotungsartikel offenbar aus der
Sicht der Polizistin geschrieben. Wie sich die Angelegenheit aus Sicht
der Autofahrerin darstellt, wäre dann noch eine andere Frage. Vor
einiger Zeit gab es hier einen Thread über einen Vorfall, bei dem ein
Radfahrer die Rolle des Verkehrsrowdys spielen durfte, von einem
Autofahrer angezeigt, und der zugehörige Zeitungs- oder Polizeibericht
(ich mag das jetzt nicht heraussuchen, muß vor ein paaar Wochen gewesen
sein) war aus Sicht des Autofahrers. Da wurden hier allerlei
Überlegungen angestellt, um den Radfahrer zu rechtfertigen. Das mag
alles so oder so gewesen sein, aber es ist eben nicht die Erzählung
jeweils einer Seite allein ausschlaggebend für die Gesamtbeurteilung.
Einiges an der Darstellung erscheint in der Tat merkwürdig bis
widersprüchlich. Alles kein Grund, mangelndes öffentliches Interesse zu
behaupten.
Post by Ralf Bader
Daß z.B. hier die Autofahrerin auf den an die Windschutzscheibe
gehaltenen Polizeiausweis nicht reagiert hat, ist durchaus
nachvollziehbar, angesichts laufender Geschichten, wo Kriminelle sich
als Polizisten ausgeben.
Auch und gerade das stellt die "Begründung" des Staatsanwaltes in Frage.
Post by Ralf Bader
Ebenfalls unangebracht sind die hier ventilierten Ideen, die Polizei
möge, wenn sie mit dem Ausgang des justitiellen Verfahrens unzufrieden
ist, auf die eine oder andere Weise nachtreten. Das geht nämlich
ziemlich schnell tatsächlich in den Bereich von Rechtsbeugung und
dergleichen.
Gegenüber Radfahrern scheint es schon praktiziert worden zu sein. Im
vorliegenden Fall wäre seitens der Polizei absolut nicht damit zu
rechnen, wenn es sich nicht zufällig um eine Kollegin handeln würde. Die
Justiz hätte gute Möglichkeiten gehabt, solche Überlegungen gar icht
erst aufkommen zu lassen, sie hat sie evtl. immer noch.
Post by Ralf Bader
Wie gesagt, ich möchte nicht die Autofahrerin rechtfertigen, bestehe
aber darauf, daß sich aus dem Zeitungsartikel kein abschließendes Bild
des Sachverhalts ergibt.
ACK, umso mehr öffentliches Interesse!
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Susanne Jäger
2018-02-21 09:00:46 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Arno Welzel
Die zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man an die Folgen von
Rechtsbeugung im Amt erinnern.
Besteht da Aussicht? Angesichts einer so wenig stichhaltigen
"Begründung" würde ich es fast vermuten.
@Susanne Jäger: bietet der Berliner ADFC (moralische) Unterstützung in
dem Fall an? Wäre echt zu überlegen, nicht zuletzt wegen des nicht immer
guten Verhältnisses zur Rennleitung. Nachdem der Fall öffentlich gemacht
wurde, ist das geleugnete öffentliche Interesse evtl. da.
moralische Unterstützung sowieso, es gibt regelmäßige recht konstruktive
Gespräche insbesondere mit den Polizisten aus der Fahrradstaffel. Das
Verhältnis ist eigentlich gut.

Inzwischen hat die Presseberichterstattung auch den Justizsenator
veranlasst sich einzumischen und einen Bericht anzufordern.
<https://www.tagesspiegel.de/berlin/kritik-an-berliner-justiz-attacke-auf-radfahrende-polizistin-hat-konsequenzen/20984678.html>

Bleibt abzuwarten, ob es für diesen Fall etwas bewirkt, oder wenigstens
die Hemmschwelle für autoaffine Staatsanwält*innen senkt, ähnliche
Vorgänge als Bagatelle abzutun.
Post by Chr. Maercker
An sich könnte sich sogar der Bundesverband reinhängen, der sitzt
schließlich auch in Berlin. Auch wenn dem BV momentan Radwegnutzung
ziemlich wurscht ist, sollte er sich für Leute interessieren, die mit
derart mangelhaften StVO-Kenntnissen im falschen Fahrzeug sitzen.
Burkhard Stork hat sogar einen Tweet dazu losgelassen.
<https://twitter.com/BurkhardStork/status/965512537344274432> Nicht mit
dem Fokus Benutzungspflicht, den würde ich an dieser Stelle aber auch
nicht setzen.

Gruß
Susanne
Susanne Jäger
2018-02-21 15:15:00 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
bietet der Berliner ADFC (moralische) Unterstützung in
dem Fall an? Wäre echt zu überlegen, nicht zuletzt wegen des nicht immer
guten Verhältnisses zur Rennleitung. Nachdem der Fall öffentlich gemacht
wurde, ist das geleugnete öffentliche Interesse evtl. da.
An sich könnte sich sogar der Bundesverband reinhängen, der sitzt
schließlich auch in Berlin.
Inzwischen gibt es einen offenen Brief der Vorsitzenden von Bundes- und
Landesverband Berlin an den Justizsenator:
https://twitter.com/FahrradClub/status/966259566156623872

(leider nur als Grafik, 'ne andere Version habe ich noch nicht gefunden)

Gruß
Susanne
Markus Koßmann
2018-02-19 19:56:26 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Post by Susanne Jäger
schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-karow-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>
Die zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man an die Folgen von
Rechtsbeugung im Amt erinnern.
Ich denke , das Strafvereitelung (§258 bzw. §258a STGB) hier besser passt.
U***@web.de
2018-02-20 14:02:46 UTC
Permalink
Moin,
Post by Arno Welzel
Post by Susanne Jäger
schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-karow-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>
Die zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man an die Folgen von
Rechtsbeugung im Amt erinnern.
Und Dich an die gesetzliche Definition derselben.

Gruß, ULF
Martin Wohlauer
2018-02-19 17:52:22 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-karow-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>
Und JETZT wenn ein Herr Strößenreuter Gas geben würde, würde ich es
verstehen. Aber ich kann fast wetten, dass aus der Sache nichts
ernsthaftes gemacht werden wird. DAS ist nämlich das Problem in
Deutschland, dass man mit Mord, Totschlag, Körperverletzung und
Bedrohung wunderbar davon kommt, solange man das nur irgendwie mit einem
Auto macht. Und da steht keiner auf (oder blockiert eine große Berliner
Hauptstraße durch Sitz-Demo). Alle stehen wie die Schafe da und halten
den Rand. OK, in irgendwelchen Foren, Kommentarsektionen oder im Usenet
wird gewettert werden. Was bekanntlich kein Schwein interessiert.

Grüßle,

Martin.
Chr. Maercker
2018-02-20 12:14:24 UTC
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Post by Martin Wohlauer
Und JETZT wenn ein Herr Strößenreuter Gas geben würde, würde ich es
verstehen. Aber ich kann fast wetten, dass aus der Sache nichts
ernsthaftes gemacht werden wird. DAS ist nämlich das Problem in
Deutschland, dass man mit Mord, Totschlag, Körperverletzung und
Bedrohung wunderbar davon kommt, solange man das nur irgendwie mit einem
Auto macht. Und da steht keiner auf (oder blockiert eine große Berliner
Hauptstraße durch Sitz-Demo). Alle stehen wie die Schafe da und halten
den Rand. OK, in irgendwelchen Foren, Kommentarsektionen oder im Usenet
wird gewettert werden. Was bekanntlich kein Schwein interessiert.
FULL ACK, umgekhrt ist es von höchstem öffentlichen Interesse, wenn es
jemand wagt, Autolack zu zerkratzen. Hoffentlich regelt das bald
EU-Recht, Franzosen und Italienern sind Kratzer am Lack so was von egal
... ;-)
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Martin Wohlauer
2018-02-20 16:47:55 UTC
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Post by Chr. Maercker
Post by Martin Wohlauer
Und JETZT wenn ein Herr Strößenreuter Gas geben würde, würde ich es
verstehen. Aber ich kann fast wetten, dass aus der Sache nichts
ernsthaftes gemacht werden wird. DAS ist nämlich das Problem in
Deutschland, dass man mit Mord, Totschlag, Körperverletzung und
Bedrohung wunderbar davon kommt, solange man das nur irgendwie mit einem
Auto macht. Und da steht keiner auf (oder blockiert eine große Berliner
Hauptstraße durch Sitz-Demo). Alle stehen wie die Schafe da und halten
den Rand. OK, in irgendwelchen Foren, Kommentarsektionen oder im Usenet
wird gewettert werden. Was bekanntlich kein Schwein interessiert.
FULL ACK, umgekhrt ist es von höchstem öffentlichen Interesse, wenn es
jemand wagt, Autolack zu zerkratzen. Hoffentlich regelt das bald
EU-Recht, Franzosen und Italienern sind Kratzer am Lack so was von egal
... ;-)
Naja, Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind nur wegen der Faulheit
des Herrn Staatsanwalts nicht automatisch vom Tisch.

Grüßle,

Martin.
Ulli Horlacher
2018-02-19 18:30:46 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
Ist doch voellig normal.
Ist mir auch schon passiert.
Ich musste deswegen sogar ins Krankenhaus.

Die Oeffentlichkeit interessiert sich nunmal nicht fuer Bodenlurche aka
Radfahrer. Sagt die Staatsanwaltschaft.
--
+ Ulli Horlacher + ***@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Johann Mayerwieser
2018-02-19 19:28:13 UTC
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Post by Susanne Jäger
<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-
karow-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>

Nun ja, der Wohnort und die Identität der DAme sowie das Kennzeichen ist
ja bekannt. Sollen doch die Kollegen und Kolleginnen der Polizistin da
ein bisschen öfters Verkehrskontrollen machen, wenn sie der Dame ansichtig
werden. So eine Verkehrskontrolle kann unter Umständen lange dauern.

Ist mir übrigens in meiner Jugend auch so gegangen, als ich eine
Verlobung mit einer Polizisten-Tochter gelöst hatte. Mindestens 2 -3 Mal
in der Woche in der Nähe meiner Wohnung angehalten - da ganze Programm
inclusive Alkoholkontrolle durch Anhauchen. Konnten mir aber nie etwas
anhaben.
H0Iger SchuIz
2018-02-23 16:22:00 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Nun ja, der Wohnort und die Identität der DAme sowie das Kennzeichen ist
ja bekannt. Sollen doch die Kollegen und Kolleginnen der Polizistin da
ein bisschen öfters Verkehrskontrollen machen, wenn sie der Dame ansichtig
werden. So eine Verkehrskontrolle kann unter Umständen lange dauern.
Du meinst, Amtsmissbrauch sei eine legitime Antwort auf Strafvereitelung
im Amt? Uff. Schade, was der Autowahn vom Rechtsstaat übrig lässt.

hs
Johann Mayerwieser
2018-02-23 21:51:57 UTC
Permalink
Post by H0Iger SchuIz
Post by Johann Mayerwieser
Nun ja, der Wohnort und die Identität der DAme sowie das Kennzeichen
ist ja bekannt. Sollen doch die Kollegen und Kolleginnen der Polizistin
da ein bisschen öfters Verkehrskontrollen machen, wenn sie der Dame
ansichtig werden. So eine Verkehrskontrolle kann unter Umständen lange
dauern.
Du meinst, Amtsmissbrauch sei eine legitime Antwort auf Strafvereitelung
im Amt? Uff. Schade, was der Autowahn vom Rechtsstaat übrig lässt.
Seit wann ist eine Verkehrskontrolle Amtsmissbrauch?
Gemeint ist übrigens die Autofahrerin
H0Iger SchuIz
2018-02-26 11:03:27 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by H0Iger SchuIz
Post by Johann Mayerwieser
Nun ja, der Wohnort und die Identität der DAme sowie das Kennzeichen
ist ja bekannt. Sollen doch die Kollegen und Kolleginnen der Polizistin
da ein bisschen öfters Verkehrskontrollen machen, wenn sie der Dame
ansichtig werden. So eine Verkehrskontrolle kann unter Umständen lange
dauern.
Du meinst, Amtsmissbrauch sei eine legitime Antwort auf Strafvereitelung
im Amt? Uff. Schade, was der Autowahn vom Rechtsstaat übrig lässt.
Seit wann ist eine Verkehrskontrolle Amtsmissbrauch?
Ja, man kann das aus dem Kontext lösen und sich ein wenig dumm stellen
(falls da noch Luft nach unten ist). Belässt man es aber in dem Kontext,
in den du es gestellt hast, ist es klar, worum es geht.

hs
Post by Johann Mayerwieser
Gemeint ist übrigens die Autofahrerin
Johann Mayerwieser
2018-02-26 22:09:15 UTC
Permalink
Post by H0Iger SchuIz
Ja, man kann das aus dem Kontext lösen und sich ein wenig dumm stellen
(falls da noch Luft nach unten ist). Belässt man es aber in dem Kontext,
in den du es gestellt hast, ist es klar, worum es geht.
Das sagt einer, der eine Null im Namen hat.
H0Iger SchuIz
2018-02-28 06:41:33 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by H0Iger SchuIz
Ja, man kann das aus dem Kontext lösen und sich ein wenig dumm stellen
(falls da noch Luft nach unten ist). Belässt man es aber in dem Kontext,
in den du es gestellt hast, ist es klar, worum es geht.
Das sagt einer, der eine Null im Namen hat.
Name-Bashing? Ehrlich? Das soll dein Niveau sein?

hs
Johann Mayerwieser
2018-02-28 09:38:26 UTC
Permalink
Post by H0Iger SchuIz
Post by Johann Mayerwieser
Das sagt einer, der eine Null im Namen hat.
Name-Bashing? Ehrlich? Das soll dein Niveau sein?
Du hast Recht, man soll mit Leuten deiens Niveaus nicht streiten, die
ziehen einem runter auf ihr Niveau und da sind sie klar im Vorteil.

Ich mach's weise
H0Iger SchuIz
2018-02-28 16:37:13 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by H0Iger SchuIz
Post by Johann Mayerwieser
Das sagt einer, der eine Null im Namen hat.
Name-Bashing? Ehrlich? Das soll dein Niveau sein?
Du hast Recht, man soll mit Leuten deiens Niveaus nicht streiten, die
ziehen einem runter auf ihr Niveau und da sind sie klar im Vorteil.
Ich mach's weise
Du hast "In der Sache habe ich nichts mehr zu sagen." zwar etwas komisch
aber dennoch verständlich formuliert. Ansonste kannst du ja mal ein
wenig rumpöbeln.

hs
Thomas Bliesener
2018-02-28 17:54:57 UTC
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Post by H0Iger SchuIz
Name-Bashing?
Seinen Namen bekommt man in der Regel bei der Geburt verpaßt, ohne daß
man selbst irgend einen Einfluß darauf hätte. "Name-Bashing" wird daher
zu recht kritisiert.

Dies trifft bei Dir vermutlich aber nicht zu. Eine Null im Namen hätte -
zumindest in Deutschland - im Hinblick auf das Kindeswohl kein
Standesbeamter durchgehen lassen. Die Null dürfte also aus freien
Stücken selbstgewählt sein.
Post by H0Iger SchuIz
Ehrlich? Das soll dein Niveau sein?
Schlag mich, aber ich fand die Bemerkung lustig (auch wenn sie
argumentativ nichts beigetragen hat.)
--
bli
H0Iger SchuIz
2018-02-28 18:12:59 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Dies trifft bei Dir vermutlich aber nicht zu. Eine Null im Namen hätte -
zumindest in Deutschland - im Hinblick auf das Kindeswohl kein
Standesbeamter durchgehen lassen. Die Null dürfte also aus freien
Stücken selbstgewählt sein.
Und man kann auch so tun, als wüsste man nicht warum.
Post by Thomas Bliesener
Schlag mich,
Nö, nicht mein Stil.
Post by Thomas Bliesener
aber ich fand die Bemerkung lustig
Lebe mit deinem Humor. Viel Erfolg.
Post by Thomas Bliesener
(auch wenn sie
argumentativ nichts beigetragen hat.)
Eben. Insbesondere war die Bemerkung das Eingetsändnis, dass inhaltlich
nichts mehr kommt. So konnte ich mir dann ein Schmunzeln auch nicht
verkneifen. Aber nicht über die Bemerkung, sondern nur über die
Peinlichkeit.

Soweit die OT-Begierde befriedigt? Schön!

hs
U***@web.de
2018-03-03 15:26:23 UTC
Permalink
Post by H0Iger SchuIz
Post by Johann Mayerwieser
Post by H0Iger SchuIz
Ja, man kann das aus dem Kontext lösen und sich ein wenig dumm stellen
(falls da noch Luft nach unten ist). Belässt man es aber in dem Kontext,
in den du es gestellt hast, ist es klar, worum es geht.
Das sagt einer, der eine Null im Namen hat.
Name-Bashing? Ehrlich? Das soll dein Niveau sein?
Eiernieser schreibt unter Vollfake, da meint er,
sich derlei und Namensferkeleien leisten zu müssen.

Gruß, ULF

U***@web.de
2018-02-24 09:58:19 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
So eine Verkehrskontrolle kann unter Umständen lange dauern.
Ist mir übrigens in meiner Jugend auch so gegangen, als ich eine
Verlobung mit einer Polizisten-Tochter gelöst hatte.
Dabei hätte der Polizist wie auch die Tochter
ihm nachträglich dankbar sein sollen.
Bernd Ullrich
2018-02-24 16:52:56 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Johann Mayerwieser
So eine Verkehrskontrolle kann unter Umständen lange dauern.
Ist mir übrigens in meiner Jugend auch so gegangen, als ich eine
Verlobung mit einer Polizisten-Tochter gelöst hatte.
------------------------------
Post by U***@web.de
Dabei hätte der Polizist wie auch die Tochter
ihm nachträglich dankbar sein sollen.
Undank ist der Welten Lohn..

:-)

BU
Ralf Bader
2018-02-19 19:37:52 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-karow-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>
Post by Susanne Jäger
Gruß
Susanne
Die Sachverhaltsdarstellung in dem Zeitungsartikel ist in mehreren Punkten
seltsam.
"Stattdessen rückt sie mit offenbar mutwillig aufheulendem Motor Autolängen
vor", sie, die Autofahrerin, im Ampelstau vor der Kreuzung. Was bedeutet,
daß sie zunächst mehrere Autolängen hinter dem vorhergehenden Fahrzeug
angehalten haben müßte.
"In diesem Moment naht auf der Gegenfahrbahn ein Rettungswagen mit
Blaulicht. Offenbar hat jemand das Fahrrad auf der Straße liegen sehen und
die Sanitäter alarmiert." Immer noch in diesem Ampelstau, der nun schon
etwas länger gedauert haben muß, und wegen eines liegenden Fahrrades ohne
weitere Inspektion der Sachlage Sanitäter zu alarmieren, die dann offenbar
auch fast sofort da sind, ist ebenfalls komisch. Wobei der "offenbare
Anruf" ja bei der Rettungsleitstelle vorliegen müßte, diese Vermutung also
geklärt werden könnte.
Chr. Maercker
2018-02-20 12:24:46 UTC
Permalink
Post by Ralf Bader
Die Sachverhaltsdarstellung in dem Zeitungsartikel ist in mehreren Punkten
seltsam.
ACK, wobei man fast hoffen möchte, das Ganze wäre eine Zeitungsente.
Post by Ralf Bader
"Stattdessen rückt sie mit offenbar mutwillig aufheulendem Motor Autolängen
vor", sie, die Autofahrerin, im Ampelstau vor der Kreuzung. Was bedeutet,
daß sie zunächst mehrere Autolängen hinter dem vorhergehenden Fahrzeug
angehalten haben müßte.
Das könnte sich daraus erklären, dass sich die Autokolonne ein paar
Meter vorwärts bewegt hat. Soll sogar in Berlin vorkommen. ;-)
Post by Ralf Bader
"In diesem Moment naht auf der Gegenfahrbahn ein Rettungswagen mit
Blaulicht. Offenbar hat jemand das Fahrrad auf der Straße liegen sehen und
die Sanitäter alarmiert." Immer noch in diesem Ampelstau, der nun schon
etwas länger gedauert haben muß, und wegen eines liegenden Fahrrades ohne
weitere Inspektion der Sachlage Sanitäter zu alarmieren, die dann offenbar
auch fast sofort da sind, ist ebenfalls komisch.
Das wurde presseoffiziell damit erklärt, dass das Fahrrad am Straßenrand
lag. Das hatte die Autofahrerin wohl dorthin geschmissen und Passanten
scheinen daraus messerscharf auf einen Fahrradunfall geschlossen zu haben.
Post by Ralf Bader
Wobei der "offenbare
Anruf" ja bei der Rettungsleitstelle vorliegen müßte, diese Vermutung also
geklärt werden könnte.
Wenn der Sankra schon am vermeintlichen Unfallort war, könnte es
allenfalls sein, dass der nur zufällig dort war und woandershin wollte.
Gerufen wurde er offenbar schon, die Frage ist nur von wem und wohin.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Martin Gerdes
2018-02-20 16:24:28 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-karow-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>
Wir Autofahrer müssen aber doch zusammenhalten!
L***@web.de
2018-02-20 22:10:33 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
Gab es nicht mal einen Fall in Münster, wo dem Fahrradfahrenden, weil er
den PKW-Fahrenden aufgehalten habe, Nötigung vorgeworufen wurde (Rechtskräftig?
- per Strafbefehl). Wie kann sich die Radfahrende nur erdreisten die PKW-
Fahrende aufhalten zu wollen.

Außerdem war es bestimmt für die PKW-Fahrerin nicht erkennbar, dass der
Radweg nicht benutzungspflichtig ist (sorry dass mit einer Aussage des Leiters
der hießigen Bußgeldstelle um mich werfen muss -- auch wenn es nicht ganz passt).
Christian Schulz
2018-02-22 12:22:42 UTC
Permalink
Jetzt kommt wohl doch nochmal Bewegung in die Sache:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/attacke-auf-radfahrende-polizistin-eingestelltes-verfahren-gegen-verkehrsrowdy-wird-neu-aufgerollt/20989320.html
--
"Bei langen Missionen sind Läuse störend." -- Aus dem Samurai-Handbuch
"Hagakure", 17. Jhdt.
Bernd Ullrich
2018-02-22 21:13:30 UTC
Permalink
Post by Christian Schulz
https://www.tagesspiegel.de/berlin/attacke-auf-radfahrende-polizistin-eingestelltes-verfahren-gegen-verkehrsrowdy-wird-neu-aufgerollt/20989320.html
Aber nur weil die bei der Polizei ist und den Ausweis vorgezeigt hat,
bei einem normalen "Nigger des Strassenverkehrs" wäre das nicht
passiert. Ein solcher Ausweis\Pass ist immer wichtiger als der Mensch.

Analog:

https://www.nadir.org/nadir/initiativ/maus-bremen/Plakate/Bilder/pass.pdf

Der Pass ist der edelste Teil
von einem Menschen.
Er kommt auch nicht
auf so eine einfache Weise zustande
wie ein Mensch.
Ein Mensch kann überall
zustande kommen,
auf die leichtsinnigste Art
und ohne gescheiten Grund,
aber ein Pass niemals.
Dafür wird er auch anerkannt,
wenn er gut ist,
während ein Mensch
noch so gut sein kann
und doch nicht anerkannt wird.

Bertolt Brecht
Flüchtlingsgespräche 1940/41

B[ausnahmsweiselang]U
Rasmus Richter
2018-02-22 23:41:19 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
schon heftig. Be- und abdrängen, im weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung dann noch Körperverletzung und Sachbeschädigung und
das alles wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt,
obwohl die Geschädigte sogar Polizistin - Fahrradstaffel noch in Zivil -
ist.
<http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-polizistin-in-berlin-karow-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/20976172.html>
Gruß
Susanne
Ach, das ist völlig normal - da hat die Polizistin sicher nicht so eine
hervorrgende Ausbildung genossen, wie unsere obergeile Superpolizei in
der Reichshauptstadt der gelebten Verkehrsmittelapartheid in Münster.
Dann wüsste sie nämlich, dass Radlinge keinerlei Rechte gegen
Herrenreiter haben. Wenn Ihro Majestät es so minderwertigen Radlingen
per Schallzeichen befiehlt, hat Weichziel gefälligst zu gehorchen und
die Bahn freizugeben.

So ähnlich hat mir das jedenfalls das Volksgericht Münster erklärt und
mir 1.800 Euro Strafe aufgebrummt, weil ich es doch glatt gewagt habe,
einen höchstangesehen Herrenmenschen und Tankstellenbetreiber von seinen
wichtigen Aufgaben aufzuhalten, weil der Mann mich fast von der Straße
geballert hätte.

In diesem Sinne,

Heil Daimler und einen Gruß an die schneidige Kavallerie von der
Staatsanwaltschaft Münster.
--
www.radhelmfakten.de
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