Post by Arno WelzelPost by Ralf BaderPost by Chr. MaerckerPost by Arno WelzelDie zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man an die Folgen von
Rechtsbeugung im Amt erinnern.
Besteht da Aussicht? Angesichts einer so wenig stichhaltigen
"Begründung" würde ich es fast vermuten.
Es besteht keinerlei Aussicht. "Unter Rechtsbeugung versteht man im
deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter,
Amtsträger...", cf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
<https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.staatsanwalt-wegen-rechtsbeugung-verurteilt-auf-derfalschen-seite.61f9971d-b901-4560-8921-06efca2c8202.html>
Post by Ralf BaderEs müßte dem Staatsanwalt nachgewiesen werden, daß er seine Ausführungen
selber für vorgeschobenen Unsinn gehalten hat, beispielsweise, weil er sich
gegenüber Kollegen entsprechend geäußert hat und die das bezeugen. So blöd,
[...]
Soweit muss man gar nicht gehen. Siehe den obigen Fall in Freiburg, wo
der Staatsanwalt einfach wegen seiner Fehlurteile und viel zu geringen
Strafen oder ungerechtfertigten Freisprüchen zur Verantwortung gezogen
wurde.
Es ging nicht um juristische Fehler in seinen Fallbearbeitungen, sondern
darum, daß er einige Fälle überhaupt nicht bearbeitet hat. Die
Freisprüche etc. ergaben sich daraus, daß Sachen über die
Verjährungsgrenze gerutscht sind, während sie im großen Aktenstapel
dieses Staatsanwalts steckten.
Im Übrigen ist der hier verlinkte Zeiotungsartikel offenbar aus der
Sicht der Polizistin geschrieben. Wie sich die Angelegenheit aus Sicht
der Autofahrerin darstellt, wäre dann noch eine andere Frage. Vor
einiger Zeit gab es hier einen Thread über einen Vorfall, bei dem ein
Radfahrer die Rolle des Verkehrsrowdys spielen durfte, von einem
Autofahrer angezeigt, und der zugehörige Zeitungs- oder Polizeibericht
(ich mag das jetzt nicht heraussuchen, muß vor ein paaar Wochen gewesen
sein) war aus Sicht des Autofahrers. Da wurden hier allerlei
Überlegungen angestellt, um den Radfahrer zu rechtfertigen. Das mag
alles so oder so gewesen sein, aber es ist eben nicht die Erzählung
jeweils einer Seite allein ausschlaggebend für die Gesamtbeurteilung.
Daß z.B. hier die Autofahrerin auf den an die Windschutzscheibe
gehaltenen Polizeiausweis nicht reagiert hat, ist durchaus
nachvollziehbar, angesichts laufender Geschichten, wo Kriminelle sich
als Polizisten ausgeben.
Ebenfalls unangebracht sind die hier ventilierten Ideen, die Polizei
möge, wenn sie mit dem Ausgang des justitiellen Verfahrens unzufrieden
ist, auf die eine oder andere Weise nachtreten. Das geht nämlich
ziemlich schnell tatsächlich in den Bereich von Rechtsbeugung und
dergleichen.
Wie gesagt, ich möchte nicht die Autofahrerin rechtfertigen, bestehe
aber darauf, daß sich aus dem Zeitungsartikel kein abschließendes Bild
des Sachverhalts ergibt.