Post by Harald HengelPost by Stefan+ (Stefan Froehlich)Post by Ludger AverborgGlaub ich nicht. Woher soll das FA denn ahnen, für welche
Umsätze die in der Rechnung ausgewiesene MWSt bezahlt wurde?
Wenn das Finanzamt nichts von Fehlern *merkt*, tut es natürlich gar nichts.
Wie soll das FA feststellen ob der Verzehr im oder ausser Hause war?
Wir waren in diesem Teilthread schon woanders, nämlich:
| > >das FA nimmt immer die für sie vorteilhafte Methode:
| > >- der LM-Händler muss die ausgewiesenen 19% abführen
| > >- für dich als Käufer kannst du aber nur 7% Vorsteuer geltend
| > >machen
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| > Glaub ich nicht. Woher soll das FA denn ahnen, für welche Umsätze
| > die in der Rechnung ausgewiesene MWSt bezahlt wurde?
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| Wenn das Finanzamt nichts von Fehlern *merkt*, tut es natürlich
| gar nichts.
Es ging da also ganz generell um falsch ausgewiesene USt auf
Rechnungen, und wie diese behandelt wird.
Im konkreten Fall: Wenn Du als Unternehmer bei Deinen Ausgaben
Lebensmittelrechnungen hast, dann ist es (wenigstens hierzulande,
weil für Geschäftsessen relativ strenge Auflagen gibt) relativ
einfach feststellbar, ob diese Lebensmittel im Haus konsumiert
wurden, oder zur weiteren Verwenung bestimmt waren.
Und davon abgesehen: Es gibt freilich Sachverhalte, wo man relativ
ungefährdet schummeln kann, weil es "eh keiner merkt". Man sollte
sich halt nicht beschweren, falls es doch einmal auffällt, weil
geschummelt ist es natürlich trotzdem.
Servus,
Stefan
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