Discussion:
Mehrwertsteuer Togo
(zu alt für eine Antwort)
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-14 15:03:19 UTC
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Wenn ich in ein Restaurant gehe und lasse mir das Essen zum Mitnehmen geben, kann ich dann verlangen, dass ich den Preis aus der Karte mit nur 7% MwSt bekomme?
Das ich also das Schnitzel mit Salat für 10,70 bekomme anstatt für 11,90?
(Mal angenommen das Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
U***@web.de
2017-05-14 15:08:56 UTC
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Moin,
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn ich in ein Restaurant gehe und lasse mir das Essen zum Mitnehmen geben, kann ich dann verlangen, dass ich den Preis aus der Karte mit nur 7% MwSt bekomme?
Womöglich.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Das ich also das Schnitzel mit Salat für 10,70 bekomme anstatt für 11,90?
(Mal angenommen das Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
Nein, angegeben sind Bruttopreise.

Pappbrötchen mit Börger in den einschlägigen Etablissements wird
für Laufkunden auch gleich tarifiert.

Mehr dann bei de.soc.recht.steuern+buchfuehrung

Gruß, ULF
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-14 15:28:34 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by niemand und keiner hats gelesen
Das ich also das Schnitzel mit Salat für 10,70 bekomme anstatt für 11,90?
(Mal angenommen das Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
Nein, angegeben sind Bruttopreise.
Ja natürlich sind das Bruttopreise. Aber wenn der Bruttopreis im Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen.
Der Wirt kann die Differenz ja nicht einfach einkassieren.
Stefan
2017-05-14 16:22:07 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by U***@web.de
Post by niemand und keiner hats gelesen
Das ich also das Schnitzel mit Salat für 10,70 bekomme anstatt für 11,90?
(Mal angenommen das Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
Nein, angegeben sind Bruttopreise.
Ja natürlich sind das Bruttopreise. Aber wenn der Bruttopreis im Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen.
Der Wirt kann die Differenz ja nicht einfach einkassieren.
Warum nicht?
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-14 21:01:59 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by niemand und keiner hats gelesen
Ja natürlich sind das Bruttopreise. Aber wenn der Bruttopreis im Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen.
Der Wirt kann die Differenz ja nicht einfach einkassieren.
Warum nicht?
Weil die MwSt der Kunde bezahlt.
Der Wirt bietet ein Schnitzel für 10€ an und der Kunde muss noch 1,90€ Umsatzsteuer bezahlen,
die der Wirt im Auftrag des Finanzamtes einkassiert.
Wenn das Finanzamt für dieses Schnitzel nun aber nur 0,70€ will, dann kann der Wirt die
Differenz eben nicht kassieren.
Er könnte für das Togo-Schnitzel natürlich 11.12€ verlangen +7% Mehrwertsteuer, diesen Preis
müsste er dann aber auch irgendwo hinschreiben.

Anderes Beispiel: etwas kostet 119€. Jetzt sinkt durch eine wundersame Gesetzesänderung
die MwSt auf 18%, dann bezahlt der Kunde natürlich nur noch 118€ für die Ware.
Die Mehrwertsteuer gehört ja nicht zum Verkaufspreis.
Wolfgang Kynast
2017-05-14 21:14:34 UTC
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On Sun, 14 May 2017 23:01:59 +0200, "niemand und keiner hats gelesen"
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Stefan
Post by niemand und keiner hats gelesen
Ja natürlich sind das Bruttopreise. Aber wenn der Bruttopreis im Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen.
Der Wirt kann die Differenz ja nicht einfach einkassieren.
Warum nicht?
Weil die MwSt der Kunde bezahlt.
Der Wirt bietet ein Schnitzel für 10€ an und der Kunde muss noch 1,90€ Umsatzsteuer bezahlen,
die der Wirt im Auftrag des Finanzamtes einkassiert.
Wenn das Finanzamt für dieses Schnitzel nun aber nur 0,70€ will, dann kann der Wirt die
Differenz eben nicht kassieren.
Er könnte für das Togo-Schnitzel natürlich 11.12€ verlangen +7% Mehrwertsteuer, diesen Preis
müsste er dann aber auch irgendwo hinschreiben.
Von dem Thema hast du also auch keine Ahnung.

Was treibt einen Menschen eigentlich dazu, sich derart zum Affen zu
machen?
Diedrich Ehlerding
2017-05-15 17:44:34 UTC
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Post by niemand und keiner hats gelesen
Weil die MwSt der Kunde bezahlt.
Der Wirt bietet ein Schnitzel für 10€ an und der Kunde muss noch 1,90€ Umsatzsteuer bezahlen,
die der Wirt im Auftrag des Finanzamtes einkassiert.
Wenn das Finanzamt für dieses Schnitzel nun aber nur 0,70€ will, dann kann der Wirt die
Differenz eben nicht kassieren.
Aber sicher kann er das. Der Wirt bietet ein Schnitzel für den
Bruttopreis an. Er _muss_ den Bruttopreis nennen. Und wenn er fürs
Mitnehmschnitzel denselben Bruttopreis nimmt wie fürs
Vorortverzehrschnitzel, dann verdient e eben am Mitnehmschnitzel mehr.
U***@web.de
2017-05-16 06:19:52 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Und wenn er fürs
Mitnehmschnitzel denselben Bruttopreis nimmt wie fürs
Vorortverzehrschnitzel, dann verdient e eben am Mitnehmschnitzel mehr.
Theoretisch. Denn wir kennen seinen Aufwand für

a) Tellerwäsche und
b) Außer-Haus-Verpackung

nicht.
Ludger Averborg
2017-05-16 07:26:09 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Diedrich Ehlerding
Und wenn er fürs
Mitnehmschnitzel denselben Bruttopreis nimmt wie fürs
Vorortverzehrschnitzel, dann verdient e eben am Mitnehmschnitzel mehr.
Theoretisch. Denn wir kennen seinen Aufwand für
a) Tellerwäsche und
b) Außer-Haus-Verpackung
auf der einen Seite und Bereitstellung von Gasträumen,
Reinigung, Bedienung, usw auf der anderen (Verzehr im
Lokal-) Seite
Post by U***@web.de
nicht.
Mein Bauch sagt mir, dass er beim Straßenverkauf weitaus
niedrigeren Aufwand hat.

l.
Thorsten Klein
2017-05-31 16:04:52 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Aber sicher kann er das. Der Wirt bietet ein Schnitzel für den
Bruttopreis an. Er _muss_ den Bruttopreis nennen. Und wenn er fürs
Mitnehmschnitzel denselben Bruttopreis nimmt wie fürs
Vorortverzehrschnitzel, dann verdient e eben am Mitnehmschnitzel mehr.
Müssen auch Bäckereien etc. den Brutto-Preis nennen? Oft erlebt: Die
Artikel sind als Mitnahmepreise deklariert (steht aber nirgendwo). Wenn
ich jetzt plötzlich eine Mohnschnecke vor Ort essen will, kostet es mehr
als angeschrieben. Der höhere Preis wird mit der höheren Steuer
begründet, steht aber nirgends.
Diedrich Ehlerding
2017-05-31 16:40:17 UTC
Permalink
Post by Thorsten Klein
Müssen auch Bäckereien etc. den Brutto-Preis nennen?
Wenn sie (einem Verbraucher) enen Preis nennen, muss das der Bruttopreis
sein.
frank paulsen
2017-05-31 18:44:41 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Thorsten Klein
Müssen auch Bäckereien etc. den Brutto-Preis nennen?
Wenn sie (einem Verbraucher) enen Preis nennen, muss das der Bruttopreis
sein.
und genau das ist der grund dafuer, dass ich hier nicht das photo der
auslage eines bestimmten baeckers veroeffentliche, der fuer inhouse-
verzehr 10% mehr verlangt.

selten so ein klaren verstoss gegen die PAngV gesehen, aber die
broetchen sind halt toll.
--
frobnicate foo
Stefan Schmitz
2017-05-31 21:46:21 UTC
Permalink
Post by frank paulsen
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Thorsten Klein
Müssen auch Bäckereien etc. den Brutto-Preis nennen?
Wenn sie (einem Verbraucher) enen Preis nennen, muss das der Bruttopreis
sein.
und genau das ist der grund dafuer, dass ich hier nicht das photo der
auslage eines bestimmten baeckers veroeffentliche, der fuer inhouse-
verzehr 10% mehr verlangt.
selten so ein klaren verstoss gegen die PAngV gesehen, aber die
broetchen sind halt toll.
Worin besteht der Verstoß?
Nach § 5 Satz 1 i.V.m § 1 III halte ich das für zulässig.
frank paulsen
2017-06-02 06:57:20 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by frank paulsen
selten so ein klaren verstoss gegen die PAngV gesehen, aber die
broetchen sind halt toll.
Worin besteht der Verstoß?
Nach § 5 Satz 1 i.V.m § 1 III halte ich das für zulässig.
§ 5 betrifft _Leistungen_.

es ist zwar moeglich, nach PAngV individuelle rabatte ("Preisnachlässe")
in prozent auf den endpreis auszuzeichen, aber bei aufschlaegen fuehrt
eigentlich nichts an der angabe des endpreises vorbei.
--
frobnicate foo
Frank Kozuschnik
2017-06-02 08:42:43 UTC
Permalink
[Bäcker verlangt einen prozentualen Preisaufschlag bei Verzehr vor Ort.]
Post by frank paulsen
Post by Stefan Schmitz
Worin besteht der Verstoß?
Nach § 5 Satz 1 i.V.m § 1 III halte ich das für zulässig.
§ 5 betrifft _Leistungen_.
Der volle Umsatzsteuersatz wird gerade deshalb fällig, weil es sich in
diesem Fall qualitativ überwiegend nicht um eine Lieferung, sondern um
eine sonstige Leistung handelt.

Ein allgemeiner prozentualer Aufschlag ist allerdings kein
Verrechnungssatz im Sinne von § 1 Abs. 3 PAngV.
Post by frank paulsen
es ist zwar moeglich, nach PAngV individuelle rabatte ("Preisnachlässe")
in prozent auf den endpreis auszuzeichen,
Selbst das gilt nur für zeitlich begrenzte Preisnachlässe (§ 9 Abs. 2
PAngV).
Post by frank paulsen
aber bei aufschlaegen fuehrt eigentlich nichts an der angabe des
endpreises vorbei.
Das sehe ich im Ergebnis genauso. Generelle Aufschläge widersprechen
schon der Pflicht zur Angabe der Gesamtpreise einschließlich der
Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 1 Abs. 1 PAngV).
U***@web.de
2017-06-02 14:07:58 UTC
Permalink
Moin,
Post by Frank Kozuschnik
[Bäcker verlangt einen prozentualen Preisaufschlag bei Verzehr vor Ort.]
Post by frank paulsen
Post by Stefan Schmitz
Worin besteht der Verstoß?
Nach § 5 Satz 1 i.V.m § 1 III halte ich das für zulässig.
§ 5 betrifft _Leistungen_.
Der volle Umsatzsteuersatz wird gerade deshalb fällig, weil es sich in
diesem Fall qualitativ überwiegend nicht um eine Lieferung, sondern um
eine sonstige Leistung handelt.
Mir war so, als hänge dies vom Ausstattungsgrad für
Inhouse-Verzehr ab.

Gruß, ULF
Frank Kozuschnik
2017-06-02 17:55:57 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
[Bäcker verlangt einen prozentualen Preisaufschlag bei Verzehr vor Ort.]
Post by frank paulsen
§ 5 betrifft _Leistungen_.
Der volle Umsatzsteuersatz wird gerade deshalb fällig, weil es sich in
diesem Fall qualitativ überwiegend nicht um eine Lieferung, sondern um
eine sonstige Leistung handelt.
Mir war so, als hänge dies vom Ausstattungsgrad für Inhouse-Verzehr ab.
Ja. Mein Hinweis unterstellt, dass hier die höhere Mehrwertsteuer fällig
wird und der Bäcker deswegen den Preisaufschlag verlangt.
Diedrich Ehlerding
2017-06-01 15:55:29 UTC
Permalink
Post by frank paulsen
und genau das ist der grund dafuer, dass ich hier nicht das photo der
auslage eines bestimmten baeckers veroeffentliche, der fuer inhouse-
verzehr 10% mehr verlangt.
Und? Er gibt den Preis an, und das ist jeweils der Bruttopreis. Von dem
To-Go-Bruttopreis führt er 7/107 als Mehrwertsteuer ab, von dem
Hier-Verzehren-Preis 19/119. Er darf durchaus einen anderen Preis nehmen
für den Außer-Haus-Verzehr (muss es aber nicht). Was er nicht darf, ist:
den Nettopreis nennen und dazuschreiben "außer Haus plus 7% MwSt, beim
Verzehr hier im Laden am Tisch plus 19% MwSt".
Werner Holtfreter
2017-06-01 16:39:16 UTC
Permalink
Was er nicht darf, ist: den Nettopreis nennen und dazuschreiben
"außer Haus plus 7% MwSt, beim Verzehr hier im Laden am Tisch
plus 19% MwSt".
Richtig. Was wohl ginge wäre (mit Beispielpreisen)

Außer Haus 1 € + 7 % USt. = 1,07 €
Am Tisch 1 € + 19 % USt. = 1,19 €

Schließlich ist es nicht verboten, die Steuer anzugeben. Wenn er
will kann er auch noch alle anderen Steuern angeben, die im
Nettopreis 1 € schon drinstecken. Manchmal sieht man so etwas ja an
Tankstellen.
--
Gruß Werner
Martin Luther hätte es heute schwer, zu einem
Evangelischen Kirchentag eingeladen zu werden.
Gernot Facius
frank paulsen
2017-06-02 07:06:26 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Und? Er gibt den Preis an, und das ist jeweils der Bruttopreis. Von dem
To-Go-Bruttopreis führt er 7/107 als Mehrwertsteuer ab, von dem
Hier-Verzehren-Preis 19/119. Er darf durchaus einen anderen Preis nehmen
den Nettopreis nennen und dazuschreiben "außer Haus plus 7% MwSt, beim
Verzehr hier im Laden am Tisch plus 19% MwSt".
das steht in § 1 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 PangVO leider etwas anders:
der Gesamtpreis fuer den "in-house-verzehr" waere schlicht
anzugeben.

tatsaechlich wird das in der praxis auch erfolgreich abgemahnt.

ps: unproblematisch waeren 9% rabatt fuer die mitnahme, wenn man
das im wochenprospekt so auswiese.
--
frobnicate foo
Marc Haber
2017-06-03 05:59:27 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by frank paulsen
und genau das ist der grund dafuer, dass ich hier nicht das photo der
auslage eines bestimmten baeckers veroeffentliche, der fuer inhouse-
verzehr 10% mehr verlangt.
Und? Er gibt den Preis an, und das ist jeweils der Bruttopreis. Von dem
To-Go-Bruttopreis führt er 7/107 als Mehrwertsteuer ab, von dem
Hier-Verzehren-Preis 19/119. Er darf durchaus einen anderen Preis nehmen
den Nettopreis nennen und dazuschreiben "außer Haus plus 7% MwSt, beim
Verzehr hier im Laden am Tisch plus 19% MwSt".
Nichtsdestotrotz hat mir letzte Woche wieder eine Autowerkstatt gesagt
"kostet 140 Euro plus Steuer". Die Branche ist für "Nettopreise
gegenüber Verbrauchern" berüchtigt, dass da noch niemand mit dem
Stahlbesen durch ist ist echt seltsam.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Harald Hengel
2017-05-31 19:25:08 UTC
Permalink
Post by Thorsten Klein
Müssen auch Bäckereien etc. den Brutto-Preis nennen?
Ja.
Post by Thorsten Klein
Oft erlebt: Die
Artikel sind als Mitnahmepreise deklariert (steht aber nirgendwo).
Wenn ich jetzt plötzlich eine Mohnschnecke vor Ort essen will,
kostet es mehr als angeschrieben. Der höhere Preis wird mit der
höheren Steuer begründet, steht aber nirgends.
Das habe ich noch nicht erlebt.
Wenn sie für in Haus Verzehr einen anderen Preis nehmen muss es
irgendwo stehen. Gibt es dort keine Karte?

Grüße Harald
Harald Hengel
2017-05-16 11:48:39 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Weil die MwSt der Kunde bezahlt.
Nein, der Kunde zahlt den ausgewiesenen Preis.

Anders ist es im Großhandel, dort sind in der Regel Nettopreise
ausgewiesen.
Aber das ist im Einzelhandel, Verkauf an Endverbraucher, nicht
zulässig.
Dem ist ein Endpreis auszuweisen, der Steueranteil ist belanglos.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Der Wirt bietet ein Schnitzel für 10€ an und der Kunde muss noch
1,90€ Umsatzsteuer bezahlen, die der Wirt im Auftrag des
Finanzamtes einkassiert.
Nein, der Wirt gibt einen Endpreis an, der Stueranteil ist irrelevant.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn das Finanzamt für dieses Schnitzel nun aber nur 0,70€ will,
dann kann der Wirt die Differenz eben nicht kassieren.
Klar kann er, denn der ausgewiesene Endpreis ist zu zahlen.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Er könnte für das Togo-Schnitzel natürlich 11.12€ verlangen +7%
Mehrwertsteuer, diesen Preis müsste er dann aber auch irgendwo
hinschreiben.
Nein, muss er nicht.
Er muss den Endpreis ausweisen.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Anderes Beispiel: etwas kostet 119€. Jetzt sinkt durch eine
wundersame Gesetzesänderung
die MwSt auf 18%, dann bezahlt der Kunde natürlich nur noch 118€ für die Ware.
Die Mehrwertsteuer gehört ja nicht zum Verkaufspreis.
Nein, die Mehrwertsteuer hat den Verbraucher nicht zu interessieren.
Das ist gesetzlich so geregelt.
Gesetzlich geregelt in so fern, dass dem Verbraucher gegenüber
Endpreise angegeben werden müssen.
Es gibt keine Pflicht für verschiedene Vertriebswege unterschiedliche
Preise zu gestalten.

Grüße Harald
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-16 17:42:43 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Nein, der Kunde zahlt den ausgewiesenen Preis.
Anders ist es im Großhandel, dort sind in der Regel Nettopreise ausgewiesen.
Aber das ist im Einzelhandel, Verkauf an Endverbraucher, nicht zulässig.
Hat mit Großhandel und Einzelhandel nichts zu tun.
Wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, dann kaufe ich mit Warenpreis und Mehrwertsteuer-Trennung.
Harald Hengel
2017-05-17 14:12:58 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Hat mit Großhandel und Einzelhandel nichts zu tun.
Wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, dann kaufe ich mit
Warenpreis und Mehrwertsteuer-Trennung.
Blödsinn.
Wenn du im Einzehandel zum Bruttopreis kaufst, dann zahlst du den,
egal wie viel MwSt. enthalten ist.
Du kannst eine Rechnung mit MwSt. Ausweis verlangen, die MwSt. kann in
dem Fall des Gstatättenverkaufs variieren, je nach Verzehr im Hause
oder außer Haus.

Mehr nicht.

Grüße Harald
Kurt Guenter
2017-05-22 19:45:31 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Der Wirt bietet ein Schnitzel für 10€ an und der Kunde muss noch 1,90€ Umsatzsteuer bezahlen,
Blödsinn. Netto anbieten gegenüber Endverbrauchern ist in Deutschland
verboten!
Post by niemand und keiner hats gelesen
Anderes Beispiel: etwas kostet 119€. Jetzt sinkt durch eine wundersame Gesetzesänderung
die MwSt auf 18%, dann bezahlt der Kunde natürlich nur noch 118€ für die Ware.
auch Blödsinn. Der Preis wird i.d.R. bleiben und nur der Zusatz "incl.
xx % MwSt." wird geändert. Siehe Hotelbranche.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Die Mehrwertsteuer gehört ja nicht zum Verkaufspreis.
Gegenüber Endverbrauchern in Deutschland schon.
Diedrich Ehlerding
2017-05-14 16:34:48 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by U***@web.de
Nein, angegeben sind Bruttopreise.
Ja natürlich sind das Bruttopreise. Aber wenn der Bruttopreis im Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen.
Der Wirt kann die Differenz ja nicht einfach einkassieren.
Der Wirt kann den Preis selber bestimmen, zu dem er anbietet. Wenn er
das Schnitzel im Restaurant zum gleichen Bruttopreis anbietet wie das
zum Mitnehmen, dann verdient er am Mitnehm-Schnitzel eben mehr.
Meinetwegen bezeichne das gern als "Differenz einfach einkassieren", der
Wirt wird es eher als "dem Kunden nicht die hohe Mehrwertsteuer
aufdrücken, wenn er sich ins Lokal setzt" bezeichnen.

Bendenke: niemand zwingt dich, das Mitnehmschnnitzel zu kaufen.
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-14 20:55:09 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Der Wirt kann den Preis selber bestimmen, zu dem er anbietet. Wenn er
das Schnitzel im Restaurant zum gleichen Bruttopreis anbietet wie das
zum Mitnehmen, dann verdient er am Mitnehm-Schnitzel eben mehr.
Dazu müsste er es aber 2x zum gleichen Preis anbieten.
Was er in der Regel ja nicht tut, denn er bietet es nur einmal an,
zum Verzehr im Restaurant.
Kurt Guenter
2017-05-22 19:47:05 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Dazu müsste er es aber 2x zum gleichen Preis anbieten.
Blödsinn! Rechtsgrundlage?
Harald Friis
2017-05-14 19:09:13 UTC
Permalink
Hallo,
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by U***@web.de
Post by niemand und keiner hats gelesen
Das ich also das Schnitzel mit Salat für 10,70 bekomme anstatt für 11,90?
(Mal angenommen das Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
Nein, angegeben sind Bruttopreise.
Ja natürlich sind das Bruttopreise.
Gut erkannt.

Aber wenn der Bruttopreis im Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
Post by niemand und keiner hats gelesen
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen.
Der Wirt kann die Differenz ja nicht einfach einkassieren.
... und welchen Teil von Bruttopreis hast du jetzt *nicht* verstanden?

Gruß

Harald Friis
Hans-Jürgen Meyer
2017-05-14 19:16:57 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by U***@web.de
Post by niemand und keiner hats gelesen
Das ich also das Schnitzel mit Salat für 10,70 bekomme anstatt für 11,90?
(Mal angenommen das Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
Nein, angegeben sind Bruttopreise.
Ja natürlich sind das Bruttopreise. Aber wenn der Bruttopreis im Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen.
Der Wirt kann die Differenz ja nicht einfach einkassieren.
Es kommt immer darauf an, was ausgewiesen wird.
Wird immer mit 19% gearbeitet, so sind auch 19% abzuführen.
Werden 7% ausgewiesen, dann ist der Mitnahmekunde eben die beste Kunde.

Hans-Jürgen
Ulrich Maier
2017-05-14 22:07:06 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Ja natürlich sind das Bruttopreise. Aber wenn der Bruttopreis im Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen.
Der Wirt kann die Differenz ja nicht einfach einkassieren.
Warum nicht? Er vereinbart mit Dir als Verbraucher einen Bruttopreis und
führt die gesetzliche Umsatzsteuer ab, so wie er auch die gesetzliche
Gewerbe- und Körperschaftsteuer (bzw. Einkommenstuer...) abführt. Am
Ende des Jahres gibt er eine Umsatzsteuererklärung ab, darin werden die
Umsätze zu 0 %, 7 %, 19% (und einige weitere Fälle) kumuliert aufgeführt
und die entsprechende Umsatzstsuer berechnet.

Ulrich
Ludger Averborg
2017-05-15 12:48:48 UTC
Permalink
On Mon, 15 May 2017 00:07:06 +0200, Ulrich Maier
Post by Ulrich Maier
Post by niemand und keiner hats gelesen
Ja natürlich sind das Bruttopreise. Aber wenn der Bruttopreis im Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen.
Der Wirt kann die Differenz ja nicht einfach einkassieren.
Warum nicht? Er vereinbart mit Dir als Verbraucher einen Bruttopreis und
führt die gesetzliche Umsatzsteuer ab, so wie er auch die gesetzliche
Gewerbe- und Körperschaftsteuer (bzw. Einkommenstuer...) abführt. Am
Ende des Jahres gibt er eine Umsatzsteuererklärung ab, darin werden die
Umsätze zu 0 %, 7 %, 19% (und einige weitere Fälle) kumuliert aufgeführt
und die entsprechende Umsatzstsuer berechnet.
Diese Umsätze, die er versteuert, sind aber nicht die Summe
der Beträge, die er von den Kunden einnimmt. Er nimmt
vielmehr vom Kunden Umsatz + Umsatzsteuer ein, das ist dem
Zahlungsbeleg auch so zu entnehmen. In der Buchführung
tauchen Umsatz und eingenommene Steuer ja auch in getrennten
Konten auf, und der Umsatz ohne Steuereinnahme taucht in der
USt-Erkl. auf. Der Unternehmer muss das also schon von
Anfang an trennen.

Der Zahlungsbeleg würde dann vielleicht so aussehen: 1
Schnitzel zum mitnehmen 11,90 €. Im Preis sind 7 % MWSt
(0,78 €) enthalten.
(ich wäre gar nicht verwundert, wenn das Personal dieses
Schnitzel wie ganz normalen Verzehr eingeben würde, so dass
der Bon dann ausweist: 11,90 (enthält 19 % MWSt (1,90 €).
Dann würde der Gastwirt das auch bei "19 %" in der USt-Erkl.
aufführen (da er die Daten ja aus seiner Registrierkasse
übernimmt).

l.
Wolfgang Jäth
2017-05-15 05:45:43 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by U***@web.de
Post by niemand und keiner hats gelesen
Das ich also das Schnitzel mit Salat für 10,70 bekomme anstatt für 11,90?
(Mal angenommen das Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
Nein, angegeben sind Bruttopreise.
Ja natürlich sind das Bruttopreise. Aber wenn der Bruttopreis im Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen.
So ein Schwachsinn; § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV lautet:

| Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder
| geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder
| Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen
| gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise
| anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger
| Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).

Der Gesamtpreis für das im Restaurant verzehrte Schnitzel beträgt 11,90,
und der Gesamtpreis für das außer Haus verkaufte Schnitzel beträgt 11,90.

QED & EOD.

Wolfgang
--
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-15 10:27:09 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Der Gesamtpreis für das im Restaurant verzehrte Schnitzel beträgt 11,90,
und der Gesamtpreis für das außer Haus verkaufte Schnitzel beträgt 11,90.
Wenn er eine "Ausser-Haus-Karte" hätte, könnte er das wohl so machen.
Aber ich sehe schon dass es hier keine Mitleser gibt, die Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Werner Holtfreter
2017-05-15 11:10:41 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Wolfgang Jäth
Der Gesamtpreis für das im Restaurant verzehrte Schnitzel beträgt
11,90, und der Gesamtpreis für das außer Haus verkaufte Schnitzel
beträgt 11,90.
Wenn er eine "Ausser-Haus-Karte" hätte, könnte er das wohl so machen.
Ob er eine separate Karte braucht, wenn er außer Haus zum gleichen
Bruttopreis verkauft, ist eine andere Frage. Den Verkauf zum
gleichen Bruttopreis halte ich steuerrechtlich für unbedenklich.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Aber ich sehe schon dass es hier keine Mitleser gibt, die
Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Auch in diesem Punkt irrst du.
--
Gruß Werner

http://vera-lengsfeld.de/2017/05/04/merkel-profiliert-sich-als-grenzschuetzerin-in-saudi-arabien
Wolfgang Kynast
2017-05-15 14:16:40 UTC
Permalink
On Mon, 15 May 2017 12:27:09 +0200, "niemand und keiner hats gelesen"
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Wolfgang Jäth
Der Gesamtpreis für das im Restaurant verzehrte Schnitzel beträgt 11,90,
und der Gesamtpreis für das außer Haus verkaufte Schnitzel beträgt 11,90.
Wenn er eine "Ausser-Haus-Karte" hätte, könnte er das wohl so machen.
Niemand zwingt ihn, eine solche zu haben. Und dann gilt der Preis von
der einen Karte. Und zwar brutto.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Aber ich sehe schon dass es hier keine Mitleser gibt, die Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Falsch. Daher weiß ich ja genau, dass du (wie meist) dummschwätzt.
Harald Hengel
2017-05-16 12:40:42 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn er eine "Ausser-Haus-Karte" hätte, könnte er das wohl so machen.
Nein, immer.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Aber ich sehe schon dass es hier keine Mitleser gibt, die
Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Das hat damit überhaupt nichts zu tun.
Solltest du Vorsteuerabzugsberechtigt sein, dann stellst du dir hier
ein Armutszeugnis aus.

11,90 incl. 19% Steuer oder 11,90 incl. 7% Steuer ist beides völlig
ok.

Und ja, er darf sogar ausser Haus auch 19% nehmen, die er dann auch
abführen muss.

Grüße Harald
Martin Gerdes
2017-05-16 19:05:48 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Der Gesamtpreis für das im Restaurant verzehrte Schnitzel beträgt 11,90,
und der Gesamtpreis für das außer Haus verkaufte Schnitzel beträgt 11,90.
In Germanistan ist das allgemein so.

In Mr. Windsor's Land beispielsweise ist das anders; dort gibts
allgemein tatsächlich zwei Preislisten, wobei auf der "to-go"-Liste dem
Kunden auf den gleichen Nettopreis wenige Mehrwertsteuer aufgeschlagen
wird.
Hans-Jürgen Meyer
2017-05-16 19:54:11 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Wolfgang Jäth
Der Gesamtpreis für das im Restaurant verzehrte Schnitzel beträgt 11,90,
und der Gesamtpreis für das außer Haus verkaufte Schnitzel beträgt 11,90.
In Germanistan ist das allgemein so.
In Mr. Windsor's Land beispielsweise ist das anders; dort gibts
allgemein tatsächlich zwei Preislisten, wobei auf der "to-go"-Liste dem
Kunden auf den gleichen Nettopreis wenige Mehrwertsteuer aufgeschlagen
wird.
Das gibt es hier in Merkelland auch. Z.B. wenn man Teigfladen mit
Tomaten, Anlogkäse und irgendwas essen möchte, so haben die
Mafiatortenbäcker häufig unterschiedliche Preise für Sit-In und 2Go.
Diese "günstigen" Preislisten findet man auch häufig in zugemüllten
Briefkästen...

Hans-Jürgen
Wolfgang Jäth
2017-05-17 05:03:49 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Martin Gerdes
Post by Wolfgang Jäth
Der Gesamtpreis für das im Restaurant verzehrte Schnitzel beträgt 11,90,
und der Gesamtpreis für das außer Haus verkaufte Schnitzel beträgt 11,90.
In Germanistan ist das allgemein so.
In Mr. Windsor's Land beispielsweise ist das anders; dort gibts
allgemein tatsächlich zwei Preislisten, wobei auf der "to-go"-Liste dem
Kunden auf den gleichen Nettopreis wenige Mehrwertsteuer aufgeschlagen
wird.
Das gibt es hier in Merkelland auch. Z.B. wenn man Teigfladen mit
Tomaten, Anlogkäse und irgendwas essen möchte, so haben die
Mafiatortenbäcker häufig unterschiedliche Preise für Sit-In und 2Go.
Diese "günstigen" Preislisten findet man auch häufig in zugemüllten
Briefkästen...
Diese Preislisten unterscheiden aber eher zwischen Selberholen und
Bringenlassen; ein Sit-In ist bei den betreffenden Läden oft gar nicht
vorgesehen.

Wolfgang
--
U***@web.de
2017-05-17 10:28:52 UTC
Permalink
Moin,
Post by Wolfgang Jäth
Post by Hans-Jürgen Meyer
Z.B. wenn man Teigfladen mit
Tomaten, Anlogkäse und irgendwas essen möchte, so haben die
Mafiatortenbäcker häufig unterschiedliche Preise für Sit-In und 2Go.
Diese "günstigen" Preislisten findet man auch häufig in zugemüllten
Briefkästen...
Diese Preislisten unterscheiden aber eher zwischen Selberholen und
Bringenlassen; ein Sit-In ist bei den betreffenden Läden oft gar nicht
vorgesehen.
Mir war auch so, als werde bei einfach gestalteten Imbissen ermäßigte
MWSt fällig.

Gruß, ULF
Helmut Richter
2017-05-17 11:07:42 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Wolfgang Jäth
Post by Hans-Jürgen Meyer
Z.B. wenn man Teigfladen mit
Tomaten, Anlogkäse und irgendwas essen möchte, so haben die
Mafiatortenbäcker häufig unterschiedliche Preise für Sit-In und 2Go.
Diese "günstigen" Preislisten findet man auch häufig in zugemüllten
Briefkästen...
Diese Preislisten unterscheiden aber eher zwischen Selberholen und
Bringenlassen; ein Sit-In ist bei den betreffenden Läden oft gar nicht
vorgesehen.
Mir war auch so, als werde bei einfach gestalteten Imbissen ermäßigte
MWSt fällig.
Eigentlich ist die Unterscheidung Mist, weil die Übergänge fließend
sind: Was ist, wenn einer das Zeug mitnimmt, aber schon im Ladenlokal
hineinbeißt? Oder wenn einer das Zeug im Laden stehend verzehrt?

Worauf beruht die Unterscheidung, dass es für ein gekauftes Lebensmittel
wichtig ist, wo man es verzehrt?
--
Helmut Richter
Wolfgang Jäth
2017-05-17 11:57:21 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by U***@web.de
Post by Wolfgang Jäth
Post by Hans-Jürgen Meyer
Z.B. wenn man Teigfladen mit
Tomaten, Anlogkäse und irgendwas essen möchte, so haben die
Mafiatortenbäcker häufig unterschiedliche Preise für Sit-In und 2Go.
Diese "günstigen" Preislisten findet man auch häufig in zugemüllten
Briefkästen...
Diese Preislisten unterscheiden aber eher zwischen Selberholen und
Bringenlassen; ein Sit-In ist bei den betreffenden Läden oft gar nicht
vorgesehen.
Mir war auch so, als werde bei einfach gestalteten Imbissen ermäßigte
MWSt fällig.
Eigentlich ist die Unterscheidung Mist, weil die Übergänge fließend
sind: Was ist, wenn einer das Zeug mitnimmt, aber schon im Ladenlokal
hineinbeißt? Oder wenn einer das Zeug im Laden stehend verzehrt?
Worauf beruht die Unterscheidung, dass es für ein gekauftes Lebensmittel
wichtig ist, wo man es verzehrt?
Auf der gesetzlichen Bestimmung, dass dafür unterschiedliche Steuersätze
gelten. Sinn oder Unsinn der gesetzlichen Bestimmung ist ne andere Frage.

Wolf 'oder anders ausgedrückt: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht
(und besonders in der Politik hab ich den Eindruck: Nicht immer, aber
immer seltener ...)' gang
--
Hans-Jürgen Meyer
2017-05-17 12:00:11 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by U***@web.de
Post by Wolfgang Jäth
Post by Hans-Jürgen Meyer
Z.B. wenn man Teigfladen mit
Tomaten, Anlogkäse und irgendwas essen möchte, so haben die
Mafiatortenbäcker häufig unterschiedliche Preise für Sit-In und 2Go.
Diese "günstigen" Preislisten findet man auch häufig in zugemüllten
Briefkästen...
Diese Preislisten unterscheiden aber eher zwischen Selberholen und
Bringenlassen; ein Sit-In ist bei den betreffenden Läden oft gar nicht
vorgesehen.
Mir war auch so, als werde bei einfach gestalteten Imbissen ermäßigte
MWSt fällig.
Eigentlich ist die Unterscheidung Mist, weil die Übergänge fließend
sind: Was ist, wenn einer das Zeug mitnimmt, aber schon im Ladenlokal
hineinbeißt?
Wenn er das auf dem Weg zur Tür macht, dann ist das ok.

Oder wenn einer das Zeug im Laden stehend verzehrt?
Wenn es dafür einen Stehtisch oder eine Sitzgelegenheit gibt, dann sind
19% fällig.
Post by Helmut Richter
Worauf beruht die Unterscheidung, dass es für ein gekauftes Lebensmittel
wichtig ist, wo man es verzehrt?
Erster Grund ist: Es ist für 2Go gekauft. Dann darf man keinen Platz
einnehmen und verzehren. Gutes Beispiel: Eisdielen. Die müssen einen
sogar auffordern bitte zu gehen...
Weiteres Beispiel: Die Fastfoodketten mit den Drive-In-Schaltern.

Hans-Jürgen
U***@web.de
2017-05-17 12:39:48 UTC
Permalink
Moin,
Post by Helmut Richter
Oder wenn einer das Zeug im Laden stehend verzehrt?
Wenn es dafür einen Stehtisch oder eine Sitzgelegenheit gibt, dann sind
19% fällig.
Aha? Ich kannte es so, daß Stehtische in begrenzter Anzahl den ermäßigten Steuersatz nicht ausschließen.

Weiß nicht, ob das bei Stehtischen in Innenräumen abweichend gehandhabt
wird.

Gruß, ULF
Stefan Schmitz
2017-05-17 14:50:21 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Eigentlich ist die Unterscheidung Mist, weil die Übergänge fließend
sind: Was ist, wenn einer das Zeug mitnimmt, aber schon im Ladenlokal
hineinbeißt? Oder wenn einer das Zeug im Laden stehend verzehrt?
Worauf beruht die Unterscheidung, dass es für ein gekauftes Lebensmittel
wichtig ist, wo man es verzehrt?
Weil der ermäßigte Satz nur für den *Kauf* von Lebensmitteln gilt.
Der Verzehr vor Ort ist Restaurantbetrieb, also eine *Dienstleistung* zu 19%.
Helmut Richter
2017-05-17 16:10:17 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Helmut Richter
Eigentlich ist die Unterscheidung Mist, weil die Übergänge fließend
sind: Was ist, wenn einer das Zeug mitnimmt, aber schon im Ladenlokal
hineinbeißt? Oder wenn einer das Zeug im Laden stehend verzehrt?
Worauf beruht die Unterscheidung, dass es für ein gekauftes Lebensmittel
wichtig ist, wo man es verzehrt?
Weil der ermäßigte Satz nur für den *Kauf* von Lebensmitteln gilt.
Der Verzehr vor Ort ist Restaurantbetrieb, also eine *Dienstleistung* zu 19%.
Eben so dachte ich es mir. In einem Stehimbiss findet als Dienstleistung
nur die Zubereitung statt, nicht aber die Bereitstellung und Reinigung
von Geschirr und Besteck, das Bringen an den Ort des Verzehrs, die
Rufbereitschaft des Kellners für weitere Bestellungen und Inkasso. Die
Zubereitung kanns aber nicht sein, denn die wird ja beim Straßenverkauf
nicht steuerlich als Dienstleistung gewertet.

Spielt die Kapazität eine Rolle? Wenn ein Restaurant voll ist, bekommen
weitere Gäste nichts. Ist dann das Abweisen weiterer Gäste die
entscheidende Dienstleistung?
--
Helmut Richter
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-17 15:55:55 UTC
Permalink
Eigentlich ist die Unterscheidung Mist, weil die Übergänge fließend sind: Was ist, wenn einer das Zeug mitnimmt,
aber schon im Ladenlokal hineinbeißt? Oder wenn einer das Zeug im Laden stehend verzehrt?

Das darf er nicht. Das steht in vielen Läden auch als Schild.
Worauf beruht die Unterscheidung, dass es für ein gekauftes Lebensmittel wichtig ist, wo man es verzehrt?
Das eine sind eben Lebensmittel, wie man sie auch z.B. im Supermarkt bekommt. Die kauft man und nimmt man mit. 7% Umsatzsteuer.

Das andere ist ein Restaurantbesuch, der kostet halt 19% Umsatzsteuer.
U***@web.de
2017-05-18 06:51:42 UTC
Permalink
Moin,
Post by niemand und keiner hats gelesen
Eigentlich ist die Unterscheidung Mist, weil die Übergänge fließend sind: Was ist, wenn einer das Zeug mitnimmt,
aber schon im Ladenlokal hineinbeißt? Oder wenn einer das Zeug im Laden stehend verzehrt?
Das darf er nicht. Das steht in vielen Läden auch als Schild.
Kann natürlich auch wegen Gaststättenhygiene dort stehen,
die man weder gewährleisten will noch kann.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Worauf beruht die Unterscheidung, dass es für ein gekauftes Lebensmittel wichtig ist, wo man es verzehrt?
Das eine sind eben Lebensmittel, wie man sie auch z.B. im Supermarkt bekommt. Die kauft man und nimmt man mit. 7% Umsatzsteuer.
Das andere ist ein Restaurantbesuch, der kostet halt 19% Umsatzsteuer.
Und Du bist Dir absolut sicher, daß dann daraus kein günstiger
besteuerter Imbißbesuch würde?

Gruß, ULF
Hans-Jürgen Meyer
2017-05-17 12:25:16 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Martin Gerdes
Post by Wolfgang Jäth
Der Gesamtpreis für das im Restaurant verzehrte Schnitzel beträgt 11,90,
und der Gesamtpreis für das außer Haus verkaufte Schnitzel beträgt 11,90.
In Germanistan ist das allgemein so.
In Mr. Windsor's Land beispielsweise ist das anders; dort gibts
allgemein tatsächlich zwei Preislisten, wobei auf der "to-go"-Liste dem
Kunden auf den gleichen Nettopreis wenige Mehrwertsteuer aufgeschlagen
wird.
Das gibt es hier in Merkelland auch. Z.B. wenn man Teigfladen mit
Tomaten, Anlogkäse und irgendwas essen möchte, so haben die
Mafiatortenbäcker häufig unterschiedliche Preise für Sit-In und 2Go.
Diese "günstigen" Preislisten findet man auch häufig in zugemüllten
Briefkästen...
Diese Preislisten unterscheiden aber eher zwischen Selberholen und
Bringenlassen; ein Sit-In ist bei den betreffenden Läden oft gar nicht
vorgesehen.
Das mag regional unterschiedlich sein. Hier bei uns gibt es beim
Chinesen und beim Italiener im Restaurant das Essen auch zum Mitnehmen.
Zu einem günstigeren Preis.

Hans-Jürgen
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-16 21:08:33 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Wolfgang Jäth
Der Gesamtpreis für das im Restaurant verzehrte Schnitzel beträgt 11,90,
und der Gesamtpreis für das außer Haus verkaufte Schnitzel beträgt 11,90.
In Germanistan ist das allgemein so.
Nein ist nicht so im allgemeinen.
Wenn der Metzger in der Einkaufspassage sich beim Bäcker nebenan Brötchen besorgt, dann interessiert ihn nur der Netto-Preis.
Wieviel MwSt drauf ist, ist ihm ziemlich egal.
Martin Gerdes
2017-05-17 22:07:42 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Martin Gerdes
Post by Wolfgang Jäth
Der Gesamtpreis für das im Restaurant verzehrte Schnitzel beträgt 11,90,
und der Gesamtpreis für das außer Haus verkaufte Schnitzel beträgt 11,90.
In Germanistan ist das allgemein so.
Nein ist nicht so im allgemeinen.
Doch, wertes Pseudopseudonymchen. Das ist in Germanistan allgemein so.
Harald Hengel
2017-05-17 14:23:17 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Nein ist nicht so im allgemeinen.
Wenn der Metzger in der Einkaufspassage sich beim Bäcker nebenan
Brötchen besorgt, dann interessiert ihn nur der Netto-Preis.
Wieviel MwSt drauf ist, ist ihm ziemlich egal.
Der Metzger ist Endverbraucher?

Grüße Harald
Harald Hengel
2017-05-16 11:41:48 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Ja natürlich sind das Bruttopreise. Aber wenn der Bruttopreis im
Restaurant mit 19% MwSt 11,90 ist,
dann müsste der Preis mit 7% MwSt eben 10,70 sein. Schliesslich
muss der Kunde die Mehrwersteuer bezahlen. Der Wirt kann die
Differenz ja nicht einfach einkassieren.
Wenn der Bruttopreis 11,90 ist, is der Brurropreis 11,90!

Wie viel Steuer der Preis beinhaltet hat dich nicht zu interessieren.

Grüße Harald
Kurt Guenter
2017-05-22 19:42:47 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Der Wirt kann die Differenz ja nicht einfach einkassieren.
warum nicht? Rechtsgrundlage?

Du akzeptierst die Preisliste mit den genannten Preisen.
Hans-Jürgen Meyer
2017-05-14 19:15:03 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Moin,
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn ich in ein Restaurant gehe und lasse mir das Essen zum Mitnehmen geben, kann ich dann verlangen, dass ich den Preis aus der Karte mit nur 7% MwSt bekomme?
Womöglich.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Das ich also das Schnitzel mit Salat für 10,70 bekomme anstatt für 11,90?
(Mal angenommen das Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
Nein, angegeben sind Bruttopreise.
Pappbrötchen mit Börger in den einschlägigen Etablissements wird
für Laufkunden auch gleich tarifiert.
Was unten steht ist eine Sache. Eine andere ist:
Sind da nicht unerschiedliche Steuersätze auf den Belegen?

Hans-Jürgen
Frank Hucklenbroich
2017-05-15 07:48:53 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by U***@web.de
Moin,
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn ich in ein Restaurant gehe und lasse mir das Essen zum Mitnehmen geben, kann ich dann verlangen, dass ich den Preis aus der Karte mit nur 7% MwSt bekomme?
Womöglich.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Das ich also das Schnitzel mit Salat für 10,70 bekomme anstatt für 11,90?
(Mal angenommen das Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
Nein, angegeben sind Bruttopreise.
Pappbrötchen mit Börger in den einschlägigen Etablissements wird
für Laufkunden auch gleich tarifiert.
Sind da nicht unerschiedliche Steuersätze auf den Belegen?
Ja, das ist so, deshalb wird man bei den einschlägigen Burgerläden ja auch
gefragt, ob man die Burger vor Ort verzehren oder mitnehmen will.
Entsprechend wird das in der Kassen dann verbucht und auf Wunsch auch so
als Beleg ausgedruckt.
An den Mitnehmburgern verdient der Laden dann entsprechend mehr, weil ihm
beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz mehr Netto-Einnahmen bleiben.

Grüße,

Frank
Hans-Jürgen Meyer
2017-05-14 19:34:00 UTC
Permalink
Am 14.05.2017 um 17:03 schrieb niemand und keiner hats gelesen:
[...]
Post by niemand und keiner hats gelesen
(Mal angenommen das Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
Auf einer Karte für Togo würde ich auf jeden Fall bestehen. Ohne kann
man sich da sicher verlaufen. Und wer weis ob da Google Maps geht in
Togo. Das war zwar mal deutsch Kolonie - aber heute ist wohl Französisch
die Amtssprache. Da hapert es aber mit dem sprechen...


Hans-Jürgen
Gernot Griese
2017-05-15 13:09:52 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn ich in ein Restaurant gehe und lasse mir das Essen zum Mitnehmen
geben, kann ich dann verlangen, dass ich den Preis aus der Karte mit
nur 7% MwSt bekomme?
Der Mehrwertsteuersatz in Togo beträgt 18%.

Gernot
--
Lügenpresse ist, wenn die TAGESSCHAU über ein Ereignis von regionaler
Bedeutung nicht berichtet und dadurch keinen nicht vorhandenen
Zusammenhang mit der Bundespolitik impliziert.
Andreas Portz
2017-05-15 13:57:27 UTC
Permalink
Post by Gernot Griese
Der Mehrwertsteuersatz in Togo beträgt 18%.
Und wie viel in Aemporter?


-Andreas
Gernot Griese
2017-05-15 14:06:29 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Gernot Griese
Der Mehrwertsteuersatz in Togo beträgt 18%.
Und wie viel in Aemporter?
Nähere Auskunft erteilt das Finanzamt im Fortakea Way.

Gernot
--
Lügenpresse ist, wenn die TAGESSCHAU über ein Ereignis von regionaler
Bedeutung nicht berichtet und dadurch keinen nicht vorhandenen
Zusammenhang mit der Bundespolitik impliziert.
Thomas Hochstein
2017-05-15 19:06:55 UTC
Permalink
Post by Gernot Griese
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn ich in ein Restaurant gehe und lasse mir das Essen zum Mitnehmen
geben, kann ich dann verlangen, dass ich den Preis aus der Karte mit
nur 7% MwSt bekomme?
Der Mehrwertsteuersatz in Togo beträgt 18%.
Du bist mir ein paar Stunden zuvorgekommen ...
Harald Hengel
2017-05-14 20:59:32 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn ich in ein Restaurant gehe und lasse mir das Essen zum
Mitnehmen geben, kann ich dann verlangen, dass ich den Preis aus
der Karte mit nur 7% MwSt bekomme? Das ich also das Schnitzel mit
Salat für 10,70 bekomme anstatt für 11,90? (Mal angenommen das
Restaurant hat sonst keine AGBs und keine Karte für Togo)
Du kannst eine korrekte Quittung verlangen.
Wenn der Preis 11,90 ist. ist er 11,90.

Wie viel Steuer der Wirt davon abdrücken muss ist sein Problem.
Der Wirt ist verpflichtet Brurropreise anzugeben, das kan auch einmal
zum Nachteil des Kunden werden.

Grüße Harald
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-15 22:08:44 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Wie viel Steuer der Wirt davon abdrücken muss ist sein Problem.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die der Endverbraucher zahlt und die der Händler nur durchreicht.
Das ist keine Steuer, die der Händler zahlen muss wie z.B. die Einkommenssteuer.
Ludger Averborg
2017-05-16 07:21:02 UTC
Permalink
On Tue, 16 May 2017 00:08:44 +0200, niemand und keiner hats
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Harald Hengel
Wie viel Steuer der Wirt davon abdrücken muss ist sein Problem.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die der Endverbraucher zahlt und die der Händler nur durchreicht.
Das ist keine Steuer, die der Händler zahlen muss wie z.B. die Einkommenssteuer.
Ich denke schon, dass der Händler die Steuer zahlen muss.
Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe der vom Verbraucher
erhobenen MWSt/USt, sondern die Höhe des steuerpflichtigen
Umsatzes.

l.
Wolfgang Kynast
2017-05-16 07:27:46 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
On Tue, 16 May 2017 00:08:44 +0200, niemand und keiner hats
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Harald Hengel
Wie viel Steuer der Wirt davon abdrücken muss ist sein Problem.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die der Endverbraucher zahlt und die der Händler nur durchreicht.
Das ist keine Steuer, die der Händler zahlen muss wie z.B. die Einkommenssteuer.
Ich denke schon, dass der Händler die Steuer zahlen muss.
Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe der vom Verbraucher
erhobenen MWSt/USt, sondern die Höhe des steuerpflichtigen
Umsatzes.
Genauso ist es. Und wenn der Händler irrtümlich oder weil er es
vergißt oder weil Vollmond ist dem Kunden keine MWSt berechnet, muss
er sie trotzdem abführen.

Ein besonders netter aktueller Fall:
http://shopbetreiber-blog.de/2017/05/11/das-kann-teuer-werden-massenabmahnern-drohen-hohe-nachzahlungen
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Harald Hengel
2017-05-16 12:42:02 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Genauso ist es. Und wenn der Händler irrtümlich oder weil er es
vergißt oder weil Vollmond ist dem Kunden keine MWSt berechnet, muss
er sie trotzdem abführen.
Nicht ganz richtig.
Wenn er zum niedrigeren Preis verkauft, dann muss er die Steuer
abführen, die dem Preis Verkaufspreis entspricht.

Grüße Harald
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-16 11:30:40 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Ich denke schon, dass der Händler die Steuer zahlen muss.
Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe der vom Verbraucher
erhobenen MWSt/USt, sondern die Höhe des steuerpflichtigen
Umsatzes.
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans FA abführen?

Andersrum darf ein Vertreter nur 7% Vorsteuer fürs Hotel geltend machen,
obwohl er auf der Rechnung (fehlerhafte) 19% stehen hat?
Ludger Averborg
2017-05-16 12:34:59 UTC
Permalink
On Tue, 16 May 2017 13:30:40 +0200, niemand und keiner hats
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Ludger Averborg
Ich denke schon, dass der Händler die Steuer zahlen muss.
Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe der vom Verbraucher
erhobenen MWSt/USt, sondern die Höhe des steuerpflichtigen
Umsatzes.
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans FA abführen?
Nein, dann muss es 19 % (den Betrag, mit dem die Kasse den
Kauf registriert hat und den sie als Bon ausgedruckt hat)
abführen.

In der USt-Erklärung muss man (Z 38 - 45) angeben, welche
Umsätze man zu welchem Steuersatz gehabt hat.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Andersrum darf ein Vertreter nur 7% Vorsteuer fürs Hotel geltend machen,
obwohl er auf der Rechnung (fehlerhafte) 19% stehen hat?
In seiner USt-Erklärung (Z 62) muss der Vertreter den Betrag
der Vorsteuer (und nicht irgendwelche Prozentsätze) angeben,
der aus Rechnungen anderer Unternehmern hervorgeht.

Wenn in der Hotelrechung drinsteht "enthält 19 € MWSt", dann
kann er das auch geltend machen.

l.
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-16 17:44:32 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Ludger Averborg
Ich denke schon, dass der Händler die Steuer zahlen muss.
Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe der vom Verbraucher
erhobenen MWSt/USt, sondern die Höhe des steuerpflichtigen
Umsatzes.
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans FA abführen?
Nein, dann muss es 19 % (den Betrag, mit dem die Kasse den
Kauf registriert hat und den sie als Bon ausgedruckt hat)
abführen.
Aha!?
Hängt also doch nicht vom Umsatz ab?
Harald Hengel
2017-05-16 12:33:28 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans FA abführen?
Das kommt darauf an.
Wenn es auf der Rechnung 19% ausweist, dann muss er auch die 19%
abführen.
Wenn er nur einen Brutto Preis ausweist, dann die korrekte MwSt., uch
wenn seine Kalkulation auf 19% basiert.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Andersrum darf ein Vertreter nur 7% Vorsteuer fürs Hotel geltend machen,
obwohl er auf der Rechnung (fehlerhafte) 19% stehen hat?
Wenn auf der Rechnuing 19% stehen, dann hat das Hotel 19% abzuführen
und du solltest au8ch 19% geltend machen können.

Grüße Harald
ottitale
2017-05-21 07:59:28 UTC
Permalink
Harald Hengel +raldo-***@freenet.de+ brachte am Tue, 16 May 2017
14:33:28 +0200 zum Thema Re: Mehrwertsteuer Togo in der Nachricht
Post by Harald Hengel
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans FA abführen?
Das kommt darauf an.
Wenn es auf der Rechnung 19% ausweist, dann muss er auch die 19% abführen.
Wenn er nur einen Brutto Preis ausweist, dann die korrekte MwSt., uch
wenn seine Kalkulation auf 19% basiert.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Andersrum darf ein Vertreter nur 7% Vorsteuer fürs Hotel geltend machen,
obwohl er auf der Rechnung (fehlerhafte) 19% stehen hat?
Wenn auf der Rechnuing 19% stehen, dann hat das Hotel 19% abzuführen und
du solltest au8ch 19% geltend machen können.
Nein, hier ist ein kleiner Fehler. Abzugsfähig ist nur die gesetzlich
geschuldete Umsatzsteuer. Die falsch ausgewiesene zu hohe USt ist nicht
gesetzliuch geschuldet und daher nicht als Vorsteuer abzugsfähig.

Also 19% ausgewiesen, 7% gesetzlich geschuldet bedeutet 19% an FA
abführen, Kunde (ist Unternehmer mit Vorsteuerabzug) kann aber nur 7%
Vorsteuer ziehen.



---
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Werner Holtfreter
2017-05-21 15:05:19 UTC
Permalink
Post by ottitale
Nein, hier ist ein kleiner Fehler. Abzugsfähig ist nur die
gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Die falsch ausgewiesene zu
hohe USt ist nicht gesetzliuch geschuldet und daher nicht als
Vorsteuer abzugsfähig.
Also 19% ausgewiesen, 7% gesetzlich geschuldet bedeutet 19% an FA
abführen, Kunde (ist Unternehmer mit Vorsteuerabzug) kann aber nur
7% Vorsteuer ziehen.
Die Frage ist, ob er bei falsch ausgewiesener USt. *überhaupt*
Vorsteuer ziehen kann!
--
Gruß Werner

http://vera-lengsfeld.de/2017/05/04/merkel-profiliert-sich-als-grenzschuetzerin-in-saudi-arabien
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2017-05-21 18:34:17 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
[...] 19% ausgewiesen, 7% gesetzlich geschuldet bedeutet 19% an FA
abführen, Kunde (ist Unternehmer mit Vorsteuerabzug) kann aber nur 7%
Vorsteuer ziehen.
Die Frage ist, ob er bei falsch ausgewiesener USt. *überhaupt*
Vorsteuer ziehen kann!
In Österreich schon, ja:
<https://www.freelancermap.at/freelancer-ratgeber/8173-f>. Wobei das
voraussetzt, dass der Fehler erkannt wird, und dann wird de facto immer
auch eine Rechnungskorrektur erfolgen.

Servus,
Stefan
--
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Perfektum fantasticum! Stefan, für kleine Sünden immer zu haben!
(Sloganizer)
Ulrich Maier
2017-05-21 18:36:11 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Werner Holtfreter
Die Frage ist, ob er bei falsch ausgewiesener USt. *überhaupt*
Vorsteuer ziehen kann!
In Österreich schon
In Deutschland auch - aber das wurde ja schon mehrfach geschrieben.

Ulrich
David Seppi
2017-05-31 19:04:46 UTC
Permalink
Post by ottitale
Abzugsfähig ist nur die gesetzlich
geschuldete Umsatzsteuer. Die falsch ausgewiesene zu hohe USt ist nicht
gesetzliuch geschuldet und daher nicht als Vorsteuer abzugsfähig.
Woher soll ich als Käufer die kennen? Die vom Verkäufer geschuldete USt
hängt ja u.a. von Faktoren ab, die ich nicht kennen muß, z.B.
Umsatzsteuerbefreiung wegen Geringfügigkeit.
--
David Seppi
1220 Wien
Werner Holtfreter
2017-06-01 00:17:14 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Post by ottitale
Abzugsfähig ist nur die gesetzlich
geschuldete Umsatzsteuer. Die falsch ausgewiesene zu hohe USt ist
nicht gesetzliuch geschuldet und daher nicht als Vorsteuer
abzugsfähig.
Woher soll ich als Käufer die kennen? Die vom Verkäufer
geschuldete USt hängt ja u.a. von Faktoren ab, die ich nicht
kennen muß, z.B. Umsatzsteuerbefreiung wegen Geringfügigkeit.
Als Rechnungsempfänger, der Vorsteuer ziehen will, bist du
verpflichtet, die Rechnung auf formale Richtigkeit zu prüfen.
Dinge, die du nicht kennen kannst/musst, gehören nicht dazu. Die
Richtigkeit des USt-Satzes musst du aber schon prüfen, auch wenn es
da gelegentlich schwierige Fälle gibt. Bei Auslandsrechnungen sind
die Prüfanforderungen noch höher.
--
Gruß Werner
Martin Luther hätte es heute schwer, zu einem
Evangelischen Kirchentag eingeladen zu werden.
Gernot Facius
Harald Friis
2017-05-16 14:55:09 UTC
Permalink
Hallo,
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Ludger Averborg
Ich denke schon, dass der Händler die Steuer zahlen muss.
Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe der vom Verbraucher
erhobenen MWSt/USt, sondern die Höhe des steuerpflichtigen
Umsatzes.
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans FA abführen?
das FA nimmt immer die für sie vorteilhafte Methode:

- der LM-Händler muss die ausgewiesenen 19% abführen

- für dich als Käufer kannst du aber nur 7% Vorsteuer geltend machen

(Du kannst den Händler bitten, eine neue Rechnung auszustellen)
Post by niemand und keiner hats gelesen
Andersrum darf ein Vertreter nur 7% Vorsteuer fürs Hotel geltend machen,
obwohl er auf der Rechnung (fehlerhafte) 19% stehen hat?
Ja, wie oben.

Gruß

Harald Friis
Ludger Averborg
2017-05-16 15:12:19 UTC
Permalink
On Tue, 16 May 2017 16:55:09 +0200, Harald Friis
Post by Harald Friis
Hallo,
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Ludger Averborg
Ich denke schon, dass der Händler die Steuer zahlen muss.
Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe der vom Verbraucher
erhobenen MWSt/USt, sondern die Höhe des steuerpflichtigen
Umsatzes.
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans FA abführen?
- der LM-Händler muss die ausgewiesenen 19% abführen
- für dich als Käufer kannst du aber nur 7% Vorsteuer geltend machen
Glaub ich nicht. Woher soll das FA denn ahnen, für welche
Umsätze die in der Rechnung ausgewiesene MWSt bezahlt wurde?
In der USt-Erklärung wird für die abzuziehende Vorsteuer
doch der Prozentsatz überhaupt nicht erfasst. Da wird nur
der Betrag der Vorsteuer angegeben.

l.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2017-05-16 17:05:51 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
On Tue, 16 May 2017 16:55:09 +0200, Harald Friis
Post by Harald Friis
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans FA abführen?
- der LM-Händler muss die ausgewiesenen 19% abführen
- für dich als Käufer kannst du aber nur 7% Vorsteuer geltend machen
Glaub ich nicht. Woher soll das FA denn ahnen, für welche
Umsätze die in der Rechnung ausgewiesene MWSt bezahlt wurde?
Wenn das Finanzamt nichts von Fehlern *merkt*, tut es natürlich gar nichts.
Post by Ludger Averborg
In der USt-Erklärung wird für die abzuziehende Vorsteuer
doch der Prozentsatz überhaupt nicht erfasst. Da wird nur
der Betrag der Vorsteuer angegeben.
Interessant wird so etwas natürlich immer erst bei Betriebsprüfungen.

Servus,
Stefan
--
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Stefan - die lautste Bezeichnung des Genialen.</b
(Sloganizer)
Ludger Averborg
2017-05-16 17:15:45 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Ludger Averborg
On Tue, 16 May 2017 16:55:09 +0200, Harald Friis
Post by Harald Friis
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans
FA abführen?
- der LM-Händler muss die ausgewiesenen 19% abführen
- für dich als Käufer kannst du aber nur 7% Vorsteuer geltend machen
Glaub ich nicht. Woher soll das FA denn ahnen, für welche
Umsätze die in der Rechnung ausgewiesene MWSt bezahlt wurde?
Wenn das Finanzamt nichts von Fehlern *merkt*, tut es natürlich gar nichts.
Post by Ludger Averborg
In der USt-Erklärung wird für die abzuziehende Vorsteuer
doch der Prozentsatz überhaupt nicht erfasst. Da wird nur
der Betrag der Vorsteuer angegeben.
Interessant wird so etwas natürlich immer erst bei Betriebsprüfungen.
Aber doch nur dort, wo die unrichtige Rechnung erstellt
wurde.

l.
Frank Kozuschnik
2017-05-16 21:02:34 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Ludger Averborg
Post by Harald Friis
Post by niemand und keiner hats gelesen
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7%
ans FA abführen?
- der LM-Händler muss die ausgewiesenen 19% abführen
- für dich als Käufer kannst du aber nur 7% Vorsteuer geltend machen
In der USt-Erklärung wird für die abzuziehende Vorsteuer
doch der Prozentsatz überhaupt nicht erfasst. Da wird nur
der Betrag der Vorsteuer angegeben.
Interessant wird so etwas natürlich immer erst bei Betriebsprüfungen.
Aber doch nur dort, wo die unrichtige Rechnung erstellt wurde.
Wieso? Der Betriebsprüfer kann beim Käufer ja die Rechnung einsehen. Aus
der könnte durchaus erkennbar sein, dass Lebensmittel gekauft wurden,
für die eigentlich nur der reduzierte Steuersatz gilt.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2017-05-16 21:12:37 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Ludger Averborg
On Tue, 16 May 2017 16:55:09 +0200, Harald Friis
Woher soll das FA denn ahnen, für welche Umsätze die in der Rechnung
ausgewiesene MWSt bezahlt wurde?
Wenn das Finanzamt nichts von Fehlern *merkt*, tut es natürlich gar nichts.
Post by Ludger Averborg
In der USt-Erklärung wird für die abzuziehende Vorsteuer doch der
Prozentsatz überhaupt nicht erfasst. Da wird nur der Betrag der
Vorsteuer angegeben.
Interessant wird so etwas natürlich immer erst bei Betriebsprüfungen.
Aber doch nur dort, wo die unrichtige Rechnung erstellt wurde.
Äh, nein. Auch beim Rechnungsempfänger kann es Betriebsprüfungen
geben, und der Prüfer sieht sich dann natürlich auch die
Eingangsrechnungen an. Fällt dabei etwas seltsam auf, wird eine
entsprechende Notiz an das Finanzamt des Rechnungserstellers
geschickt, und dort geht man der Sache dann nach.

Ich war vor Jahren einmal am Finanzamt, als der Sachbearbeiter
gerade mit so einem klärenden Anruf beschäftigt war, das ist also
definitiv nicht nur graue Theorie.

Servus,
Stefan
--
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Stefan konnte immer schon mehr als Freude machen!
(Sloganizer)
Harald Hengel
2017-05-18 23:38:34 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Ludger Averborg
Glaub ich nicht. Woher soll das FA denn ahnen, für welche
Umsätze die in der Rechnung ausgewiesene MWSt bezahlt wurde?
Wenn das Finanzamt nichts von Fehlern *merkt*, tut es natürlich gar nichts.
Wie soll das FA feststellen ob der Verzehr im oder ausser Hause war?

Grüße Harald
U***@web.de
2017-05-19 17:44:07 UTC
Permalink
Moin,
Post by Harald Hengel
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Wenn das Finanzamt nichts von Fehlern *merkt*, tut es natürlich gar nichts.
Wie soll das FA feststellen ob der Verzehr im oder ausser Hause war?
Steuerfahnder? Gut, eine Zeitmaschine bringen auch die nicht mit.

Gruß, ULF
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2017-05-20 05:43:38 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Ludger Averborg
Glaub ich nicht. Woher soll das FA denn ahnen, für welche
Umsätze die in der Rechnung ausgewiesene MWSt bezahlt wurde?
Wenn das Finanzamt nichts von Fehlern *merkt*, tut es natürlich gar nichts.
Wie soll das FA feststellen ob der Verzehr im oder ausser Hause war?
Wir waren in diesem Teilthread schon woanders, nämlich:

| > >das FA nimmt immer die für sie vorteilhafte Methode:
| > >- der LM-Händler muss die ausgewiesenen 19% abführen
| > >- für dich als Käufer kannst du aber nur 7% Vorsteuer geltend
| > >machen
|
| > Glaub ich nicht. Woher soll das FA denn ahnen, für welche Umsätze
| > die in der Rechnung ausgewiesene MWSt bezahlt wurde?
|
| Wenn das Finanzamt nichts von Fehlern *merkt*, tut es natürlich
| gar nichts.

Es ging da also ganz generell um falsch ausgewiesene USt auf
Rechnungen, und wie diese behandelt wird.

Im konkreten Fall: Wenn Du als Unternehmer bei Deinen Ausgaben
Lebensmittelrechnungen hast, dann ist es (wenigstens hierzulande,
weil für Geschäftsessen relativ strenge Auflagen gibt) relativ
einfach feststellbar, ob diese Lebensmittel im Haus konsumiert
wurden, oder zur weiteren Verwenung bestimmt waren.

Und davon abgesehen: Es gibt freilich Sachverhalte, wo man relativ
ungefährdet schummeln kann, weil es "eh keiner merkt". Man sollte
sich halt nicht beschweren, falls es doch einmal auffällt, weil
geschummelt ist es natürlich trotzdem.

Servus,
Stefan
--
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Stefan, so entbehrlich wie der Spaß. Pupsen ohne Neid.
(Sloganizer)
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-20 14:03:18 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Wie soll das FA feststellen ob der Verzehr im oder ausser Hause war?
Hahaha, in dem der Finanzamtmitarbeiter drinnen isst und sich danach die Abrechnung zeigen lässt. Bzw. er sieht es ja schon am Kassenbon.

Und ausserdem rufen verärgerte ex-Mitarbeiter gerne beim FA an und verraten ihren ex-AG.
Harald Friis
2017-05-16 19:56:19 UTC
Permalink
Ja,
Post by Ludger Averborg
Glaub ich nicht. Woher soll das FA denn ahnen, für welche
Umsätze die in der Rechnung ausgewiesene MWSt bezahlt wurde?
es soll Leute geben, die deklarieren gar nicht alle Einnahmen in ihrer
Steuererklärung. Es gibt dafür spezielle Begriffe und fast jeder, der
mit Handwerksfirmen Erfahrung hat, kennt diese Begriffe.

Manchmal kommt dem FA eine Ahnung, meistens eher nicht. Wird dadurch das
Nicht-Deklarieren richtig?

Gruß

Harald Friis
Stefan Schmitz
2017-05-16 18:13:18 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
Hallo,
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Ludger Averborg
Ich denke schon, dass der Händler die Steuer zahlen muss.
Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe der vom Verbraucher
erhobenen MWSt/USt, sondern die Höhe des steuerpflichtigen
Umsatzes.
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans FA abführen?
- der LM-Händler muss die ausgewiesenen 19% abführen
- für dich als Käufer kannst du aber nur 7% Vorsteuer geltend machen
Beziehen sich die anrechenbaren 7% dann auf den in der Rechnung angegebenen
Nettobetrag oder auf 100/107 des Bruttobetrags?
Harald Friis
2017-05-16 20:02:52 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Beziehen sich die anrechenbaren 7% dann auf den in der Rechnung angegebenen
Nettobetrag oder auf 100/107 des Bruttobetrags?
ich will es nicht beschwören, gehe aber sehr fest von der zweite Hälfte
deines Satzes aus. Die Zahlung in voller Höhe ist ja unstrittig, also
sollte der Nettobetrag ebenso unstrittig 100/107 des Zahlbetrags sein.
Du hast also - abhängig vom Grenzsteuersatz - einen geringeren Verlust.

Gruß

Harald Friis
Werner Holtfreter
2017-05-16 21:30:59 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Ludger Averborg
Ich denke schon, dass der Händler die Steuer zahlen muss.
Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe der vom Verbraucher
erhobenen MWSt/USt, sondern die Höhe des steuerpflichtigen
Umsatzes.
Wenn also ein Lebensmittelgeschäft einem Käufer 19% USt berechnet,
obwohl nur 7% fällig gewesen wären, dann muss es auch nur die 7% ans FA abführen?
Andersrum darf ein Vertreter nur 7% Vorsteuer fürs Hotel geltend
machen, obwohl er auf der Rechnung (fehlerhafte) 19% stehen hat?
Sowohl der Aussteller wie auch derjenige, der die gezahlte
Umsatzsteuer zurück haben will, sind für eine in allen Punkten
korrekte Rechnung verantwortlich. Dazu gehört auch der korrekte
Prozentsatz. Im Falle eines zu hohen Satzes muss der Aussteller den
eingenommenen Satz abführen, aber der Rechnungsempfänger kann
bestenfalls den richtigen Satz geltend machen - oder er muss sogar
auf die Erstattung der USt. ganz verzichten, dass weiß ich nicht.
Aber immerhin kann er eine korrigierte Rechnung verlangen, die
neuerdings auch rückwirkend zu seiner Entlastung führt.
--
Gruß Werner

http://vera-lengsfeld.de/2017/05/04/merkel-profiliert-sich-als-grenzschuetzerin-in-saudi-arabien
Harald Hengel
2017-05-16 12:15:52 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Ich denke schon, dass der Händler die Steuer zahlen muss.
Bemessungsgrundlage ist nicht die Höhe der vom Verbraucher
erhobenen MWSt/USt, sondern die Höhe des steuerpflichtigen
Umsatzes.
Und wo siehst du einen Unterschied?

Grüße Harald
Harald Friis
2017-05-16 07:33:03 UTC
Permalink
Hallo,
Post by niemand und keiner hats gelesen
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die der Endverbraucher zahlt und die der Händler nur durchreicht.
Soweit korrekt.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Das ist keine Steuer, die der Händler zahlen muss wie z.B. die Einkommenssteuer.
Doch, der Händler ist der Steuerschuldner.

Ich fragte schon einmal, was du an Bruttopreis nicht verstanden hast?
Scheinbar alles.

Wenn der Händler also als Bruttopreis z.B. deine 11,90 Euro für das
Schnitzel verlangt, beträgt der Preis 11,90 Euro und nicht etwa 10,00
Euro, wie von dir hartnäckig behauptet.

Der Nettopreis kann dann differieren, das interessiert den Endkunden
nicht die Bohne. Ob die kommende Regierung die Mehrwertsteuer halbiert
oder verdoppelt, ist auch völlig uninteressant. Der Preis beträgt immer
noch 11,90 Euro.

Klar, der Händler kann diesen Preis verändern. Klar, er kann diese
Veränderung z.B. auch deshalb durchführen, weil sich die MWSt.
verändert. Das ist aber die freie Entscheidung des Wirtes und nicht
Sache des Fiskus.

Gruß

Harald Friis
Ludger Averborg
2017-05-16 09:01:03 UTC
Permalink
On Tue, 16 May 2017 09:33:03 +0200, Harald Friis
Post by Harald Friis
Hallo,
Post by niemand und keiner hats gelesen
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die der Endverbraucher zahlt und die der Händler nur durchreicht.
Soweit korrekt.
Post by niemand und keiner hats gelesen
Das ist keine Steuer, die der Händler zahlen muss wie z.B. die Einkommenssteuer.
Doch, der Händler ist der Steuerschuldner.
Ich fragte schon einmal, was du an Bruttopreis nicht verstanden hast?
Scheinbar alles.
Wenn der Händler also als Bruttopreis z.B. deine 11,90 Euro für das
Schnitzel verlangt, beträgt der Preis 11,90 Euro und nicht etwa 10,00
Euro, wie von dir hartnäckig behauptet.
Der Nettopreis kann dann differieren, das interessiert den Endkunden
nicht die Bohne. Ob die kommende Regierung die Mehrwertsteuer halbiert
oder verdoppelt, ist auch völlig uninteressant. Der Preis beträgt immer
noch 11,90 Euro.
Klar, der Händler kann diesen Preis verändern. Klar, er kann diese
Veränderung z.B. auch deshalb durchführen, weil sich die MWSt.
verändert. Das ist aber die freie Entscheidung des Wirtes und nicht
Sache des Fiskus.
Gruß
Harald Friis
Der Wirt muss aber die Zusammensetzung des Preises aus
Nettobetrag und Mehrwertsteuer in der Rechnung/Quittung
nachweisen.

l.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2017-05-16 09:05:33 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Post by Harald Friis
Wenn der Händler also als Bruttopreis z.B. deine 11,90 Euro für das
Schnitzel verlangt, beträgt der Preis 11,90 Euro und nicht etwa 10,00
Euro, wie von dir hartnäckig behauptet.
Der Nettopreis kann dann differieren, das interessiert den Endkunden
nicht die Bohne. Ob die kommende Regierung die Mehrwertsteuer halbiert
oder verdoppelt, ist auch völlig uninteressant. Der Preis beträgt immer
noch 11,90 Euro. [...]
Der Wirt muss aber die Zusammensetzung des Preises aus
Nettobetrag und Mehrwertsteuer in der Rechnung/Quittung
nachweisen.
In einer Rechnung muss er das tun, ja. Bei einer Quittung nicht
zwingend, wobei das mit den signierten Barbelegen inzwischen aber
eher ein Randthema sein dürfte.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
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Stefan - Keiner ist feiner!
(Sloganizer)
Harald Hengel
2017-05-16 12:36:26 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
In einer Rechnung muss er das tun, ja.
Bei einer Rechnung für einen Verbraucher.
Ok, dann ist es vielleicht keine Rechnung.

Grüße Harald
Harald Hengel
2017-05-16 12:35:10 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Der Wirt muss aber die Zusammensetzung des Preises aus
Nettobetrag und Mehrwertsteuer in der Rechnung/Quittung
nachweisen.
Warum sollte er das müssen?

Grüße Harald
niemand und keiner hats gelesen
2017-05-16 11:33:58 UTC
Permalink
Der Nettopreis kann dann differieren, das interessiert den Endkunden nicht die Bohne
Den Endkunden interessiert das nicht, aber den vorsteuerabzugberechtigten gewerblichen Kunden.
Der holt sich nämlich die gezahlte MwSt vom FA wieder und beachtet die gar nicht.

Und da ich seit 30 Jahren vorsteuerabzugberechtigt bin, trenne ich jeden Bezahlvorgang
automatisch im Kopf schon in den Mehrwertsteueranteil und den Kaufpreis.
Harald Hengel
2017-05-16 12:14:42 UTC
Permalink
Post by niemand und keiner hats gelesen
Post by Harald Hengel
Wie viel Steuer der Wirt davon abdrücken muss ist sein Problem.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die der Endverbraucher zahlt und
die der Händler nur durchreicht. Das ist keine Steuer, die der
Händler zahlen muss wie z.B. die Einkommenssteuer.
Das stimmt nur bedingt.
Aus Sicht der Finanzamtes ist es so.
Das sagt aber nicht aus, dass er Endverbraucher zu Netto plus Steuer
verkaufen darf.
Generell ist er frei welchen Bruttopreis er nehmen will.
Er verkauft zum genannten Bruttopreis.
In gewissen Fällen darf ein Händler die MwSt. nicht einmal ausweisen,
zumindest war es vor einigen Jahren so.
Das kann sich inzwischen geändert haben.

Grüße Harald
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