Thorsten Glasenapp
2005-02-07 18:14:58 UTC
Hallo,
ich habe von 01-10/ 2004 Lohnersatzleistungen (ALG) und von 11-12/ 2004
Überbrückungsgeld der Bundesagentur für Arbeit bezogen. Von 01-12/ 2004
absolvierte ich ein kostenpflichtiges (5-stellig!) Aufbaustudium als
anerkannte Ergänzung zu meinem früheren Abschluss als Dipl-Ing.. Ab 01.02.05
beendete ich die vorübergehende Selbstständigkeit und bin nun wieder
unbefristet sozialversicherungspflichtig angestellt.
Es sind nun für 2004 erhebliche Werbungskosten im Zusammenhang mit o.g.
Aufbaustudium angefallen, die ich ins Jahr 2005 vortragen möchte.
Ausgiebiges Googlen brachte etwas wiedersprüchliche Ergebnisse, ob und in
welcher max. Höhe pro Jahr dieser Werbungskosten-Vortrag in der
ESt-Erklärung möglich ist und in welcher Form ich das in der Erklärung
angeben kann.
Es wäre nett, wenn jemand eine kurze Erläuterung oder einen
aufschlussreichen Link posten könnte.
Thorsten
ich habe von 01-10/ 2004 Lohnersatzleistungen (ALG) und von 11-12/ 2004
Überbrückungsgeld der Bundesagentur für Arbeit bezogen. Von 01-12/ 2004
absolvierte ich ein kostenpflichtiges (5-stellig!) Aufbaustudium als
anerkannte Ergänzung zu meinem früheren Abschluss als Dipl-Ing.. Ab 01.02.05
beendete ich die vorübergehende Selbstständigkeit und bin nun wieder
unbefristet sozialversicherungspflichtig angestellt.
Es sind nun für 2004 erhebliche Werbungskosten im Zusammenhang mit o.g.
Aufbaustudium angefallen, die ich ins Jahr 2005 vortragen möchte.
Ausgiebiges Googlen brachte etwas wiedersprüchliche Ergebnisse, ob und in
welcher max. Höhe pro Jahr dieser Werbungskosten-Vortrag in der
ESt-Erklärung möglich ist und in welcher Form ich das in der Erklärung
angeben kann.
Es wäre nett, wenn jemand eine kurze Erläuterung oder einen
aufschlussreichen Link posten könnte.
Thorsten