Discussion:
Werbungskosten (Verlustvortrag ESt-Erklärung)
(zu alt für eine Antwort)
Thorsten Glasenapp
2005-02-07 18:14:58 UTC
Permalink
Hallo,

ich habe von 01-10/ 2004 Lohnersatzleistungen (ALG) und von 11-12/ 2004
Überbrückungsgeld der Bundesagentur für Arbeit bezogen. Von 01-12/ 2004
absolvierte ich ein kostenpflichtiges (5-stellig!) Aufbaustudium als
anerkannte Ergänzung zu meinem früheren Abschluss als Dipl-Ing.. Ab 01.02.05
beendete ich die vorübergehende Selbstständigkeit und bin nun wieder
unbefristet sozialversicherungspflichtig angestellt.

Es sind nun für 2004 erhebliche Werbungskosten im Zusammenhang mit o.g.
Aufbaustudium angefallen, die ich ins Jahr 2005 vortragen möchte.
Ausgiebiges Googlen brachte etwas wiedersprüchliche Ergebnisse, ob und in
welcher max. Höhe pro Jahr dieser Werbungskosten-Vortrag in der
ESt-Erklärung möglich ist und in welcher Form ich das in der Erklärung
angeben kann.

Es wäre nett, wenn jemand eine kurze Erläuterung oder einen
aufschlussreichen Link posten könnte.

Thorsten
Thorsten Glasenapp
2005-02-08 15:59:06 UTC
Permalink
Post by Thorsten Glasenapp
Hallo,
ich habe von 01-10/ 2004 Lohnersatzleistungen (ALG) und von 11-12/ 2004
Überbrückungsgeld der Bundesagentur für Arbeit bezogen. Von 01-12/ 2004
absolvierte ich ein kostenpflichtiges (5-stellig!) Aufbaustudium als
anerkannte Ergänzung zu meinem früheren Abschluss als Dipl-Ing.. Ab 01.02.05
beendete ich die vorübergehende Selbstständigkeit und bin nun wieder
unbefristet sozialversicherungspflichtig angestellt.
Es sind nun für 2004 erhebliche Werbungskosten im Zusammenhang mit o.g.
Aufbaustudium angefallen, die ich ins Jahr 2005 vortragen möchte.
Ausgiebiges Googlen brachte etwas wiedersprüchliche Ergebnisse, ob und in
welcher max. Höhe pro Jahr dieser Werbungskosten-Vortrag in der
ESt-Erklärung möglich ist und in welcher Form ich das in der Erklärung
angeben kann.
Es wäre nett, wenn jemand eine kurze Erläuterung oder einen
aufschlussreichen Link posten könnte.
Thorsten
Liebe NG,

falls meine Frage in Ihrer Breite wirklich so absurd ist, wäre es nett, wenn
Irgendwer mir lediglich die Frage beantworten könnte, ob ein
Werbungskostenvortrag ins Folgejahr bei der ESt möglich ist.

Thorsten
Florian Kleinmanns
2005-02-08 17:32:57 UTC
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Post by Thorsten Glasenapp
falls meine Frage in Ihrer Breite wirklich so absurd ist, wäre es nett, wenn
Irgendwer mir lediglich die Frage beantworten könnte, ob ein
Werbungskostenvortrag ins Folgejahr bei der ESt möglich ist.
Nicht die Werbungskosten als solche lassen sich vortragen, aber bei
einem Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen ergeben sich
negative Einkünfte, die vor- oder zurückgetragen werden können.

Einzelheiten finden sich insbesondere in § 10d EStG.

Grüße
Florian
--
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Gerd Kluger
2005-02-08 17:39:25 UTC
Permalink
Hallo Thorsten,

selbst einfach so vortragen kannst Du nicht. Du mußt
für das Jahr eine Steuererklärung machen und wenn
dabei dann ein Verlust herauskommt kann dieser
nach 10d vor- oder zurückgetragen werden. Dies
gilt aber nur für den gesamt festgestellten
Verlust, also nach Abzug eventueller Einkünfte.
Nur die Werbungskosten vortragen geht nicht.

Gruß
Gerd

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