Discussion:
Wie nicht (für privat) ermittelbare Wohnadresse?
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Keppler
2017-02-06 16:27:14 UTC
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Hallo zusammen,

ein Bekannter und seine Frau werden von ihren Eltern terrorisiert.
Das ganze ist bereits bei der Polizei. (ohne Anzeigen / mit
Gefährderansprache...)

Die zwei möchten umziehen und eine nicht von Privatleuten ermittelbare
Adresse haben.

Ich kenne da nur dieses Kreuzchen bei der Anmeldung, das man alle drei
Jahre erneuern lassen muss. (keine Aufnahme in öffentliche Verzeichnisse
etc...)

Bringt das was?
Meiner Meinung nach nicht!

Spätestens wenn der Terror-Schwiegervater (hat genügend Geld) eine
Pseudoanzeige inklusive Wohnermittlungsverfahren startet, hat er von
seinem Anwalt die neue Adresse?

Wüsstet ihr etwas besseres in diesem Fall?

Danke!

Gruß
Andreas
Stefan
2017-02-06 16:56:05 UTC
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Post by Andreas Keppler
Spätestens wenn der Terror-Schwiegervater (hat genügend Geld) eine
Pseudoanzeige inklusive Wohnermittlungsverfahren startet, hat er von
seinem Anwalt die neue Adresse?
Das braucht es nicht. Es reicht eine einfache Anfrage bei der Gemeinde
mit dem zuletzt bekannten Wohnsitz. Kostet meist so 5,- bis 10,- €.

Wenn eine Begründung verlangt wird, reicht es zu behaupten, dass einem
die gesuchte Person Geld schuldet und man die Adresse für den
Mahnbescheid benötigt.
Hartmut Kraus
2017-02-06 20:41:18 UTC
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Post by Stefan
Post by Andreas Keppler
Spätestens wenn der Terror-Schwiegervater (hat genügend Geld) eine
Pseudoanzeige inklusive Wohnermittlungsverfahren startet, hat er von
seinem Anwalt die neue Adresse?
Das braucht es nicht. Es reicht eine einfache Anfrage bei der Gemeinde
mit dem zuletzt bekannten Wohnsitz. Kostet meist so 5,- bis 10,- €.
Wenn eine Begründung verlangt wird, reicht es zu behaupten, dass einem
die gesuchte Person Geld schuldet und man die Adresse für den
Mahnbescheid benötigt.
Naja, ganz so einfach ist es nun nicht. Da musst du schon ein
Mahnverfahren einleiern. Den Titel kriegst du aber auch problemlos -
Hauptsache du zahlst.

So ist das nun mal in einem "Rechtsstaat". Gut's Nächtle
--
http://www.hkraus.eu/
Stephan Bumberger
2017-02-06 23:03:39 UTC
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Post by Hartmut Kraus
Post by Stefan
Post by Andreas Keppler
Spätestens wenn der Terror-Schwiegervater (hat genügend Geld) eine
Pseudoanzeige inklusive Wohnermittlungsverfahren startet, hat er von
seinem Anwalt die neue Adresse?
Das braucht es nicht. Es reicht eine einfache Anfrage bei der Gemeinde
mit dem zuletzt bekannten Wohnsitz. Kostet meist so 5,- bis 10,- €.
Wenn eine Begründung verlangt wird, reicht es zu behaupten, dass einem
die gesuchte Person Geld schuldet und man die Adresse für den
Mahnbescheid benötigt.
Naja, ganz so einfach ist es nun nicht. Da musst du schon ein
Mahnverfahren einleiern.
Doch, so einfach ist es, denn man braucht ja erst die Adresse, um das
Mahnverfahren einleiten zu können. Du musst nur bestätigen, dass Du die
Daten nicht für gewerbliche Zwecke nutzen willst.

Beispiel für die Stadt Köln:
https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=02-F38_AuskMeldReg&formtecid=2&areashortname=koeln

Das ist aber überall gleich.
--
Stephan
Rupert Haselbeck
2017-02-07 18:20:10 UTC
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Post by Stephan Bumberger
Doch, so einfach ist es, denn man braucht ja erst die Adresse, um das
Mahnverfahren einleiten zu können. Du musst nur bestätigen, dass Du die
Daten nicht für gewerbliche Zwecke nutzen willst.
Wenn tatsächlich eine Gefährdung vorliegen sollte, so kann man eine
Auskunftsperre erwirken, § 51 I BMG.
Das funktioniert allerdings nicht, wenn die Gefahr nur darin besteht, dass
ein Gläubiger einen Titel zu erwirken trachtet und/oder den
Gerichtsvollzieher vorbeischickt...

MfG
Rupert
Stefan
2017-02-08 07:13:52 UTC
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Post by Stephan Bumberger
Post by Hartmut Kraus
Post by Stefan
Post by Andreas Keppler
Spätestens wenn der Terror-Schwiegervater (hat genügend Geld) eine
Pseudoanzeige inklusive Wohnermittlungsverfahren startet, hat er von
seinem Anwalt die neue Adresse?
Das braucht es nicht. Es reicht eine einfache Anfrage bei der Gemeinde
mit dem zuletzt bekannten Wohnsitz. Kostet meist so 5,- bis 10,- €.
Wenn eine Begründung verlangt wird, reicht es zu behaupten, dass einem
die gesuchte Person Geld schuldet und man die Adresse für den
Mahnbescheid benötigt.
Naja, ganz so einfach ist es nun nicht. Da musst du schon ein
Mahnverfahren einleiern.
Doch, so einfach ist es, denn man braucht ja erst die Adresse, um das
Mahnverfahren einleiten zu können. Du musst nur bestätigen, dass Du die
Daten nicht für gewerbliche Zwecke nutzen willst.
Genau so ist es.

Ich hab das schon ein paar Mal durchgezogen, üblicherweise dann, wenn
ich ein Mahnverfahren einleiten wollte und der Schuldner weggezogen ist.

In einem Fall ist der Mahnbescheid zugestellt worden, der
Vollstreckungsbescheid aber nicht mehr weil die Person unbekannt
verzogen ist. Da hat man dann als Gläubiger ein Problem.

Nachfrage bei der Gemeinde brachte dann gar nichts. Ermittlungen würden
erst angestrengt, wenn eine Anfrage einer Behörde, Polizei o.ä. kommt.
Post by Stephan Bumberger
https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=02-F38_AuskMeldReg&formtecid=2&areashortname=koeln
Das ist aber überall gleich.
Rüdiger Silberer
2017-02-08 23:03:08 UTC
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Post by Stephan Bumberger
Post by Hartmut Kraus
Post by Stefan
Post by Andreas Keppler
Spätestens wenn der Terror-Schwiegervater (hat genügend Geld) eine
Pseudoanzeige inklusive Wohnermittlungsverfahren startet, hat er von
seinem Anwalt die neue Adresse?
Das braucht es nicht. Es reicht eine einfache Anfrage bei der Gemeinde
mit dem zuletzt bekannten Wohnsitz. Kostet meist so 5,- bis 10,- €.
Wenn eine Begründung verlangt wird, reicht es zu behaupten, dass einem
die gesuchte Person Geld schuldet und man die Adresse für den
Mahnbescheid benötigt.
Naja, ganz so einfach ist es nun nicht. Da musst du schon ein
Mahnverfahren einleiern.
Doch, so einfach ist es, denn man braucht ja erst die Adresse, um das
Mahnverfahren einleiten zu können. Du musst nur bestätigen, dass Du die
Daten nicht für gewerbliche Zwecke nutzen willst.
https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=02-F38_AuskMeldReg&formtecid=2&areashortname=koeln
Das ist aber überall gleich.
Was allerdings großer Käse ist, denn kein Gewerbetreibender kauft
Adressen zu den Preisen die die EMA kostet.
--
Aufs Hilfloseste wird man in ihr hin und her geschwemmt, und wenn man
glaubt, man habe endlich eine Regel zu fassen bekommen, die im tosenden
Aufruhr der zehn Wortarten festen Boden zum Verschnaufen verspricht,
blättert man um und liest:
"Der Lernende merke sich die folgenden Ausnahmen." - Mark Twain -
w***@web.de
2017-02-07 09:58:58 UTC
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X-No-archive: Yes
Post by Hartmut Kraus
Naja, ganz so einfach ist es nun nicht. Da musst du schon ein
Mahnverfahren einleiern. Den Titel kriegst du aber auch problemlos -
Wie dir selbst aus deinen div. Verfahren bekannt sein dürfte, gibt es einen Unterschied zwischen Mahnbescheid und vollstreckbarem Titel. Letzteren bekommst du nur dann problemlos, wenn der Schuldner nicht widerspricht. Der Widerspruch muß zunächst noch nicht mal begründet werden.
Post by Hartmut Kraus
Hauptsache du zahlst.
So ist das nun mal in einem "Rechtsstaat".
Abgesehen davon, daß die übliche Definition für Rechtsstaat eine andere ist, ist es durchaus üblich, für staatliche Leistungen (hier Zustellung eines Mahnbescheides) Gebühren zu erheben, genauso wie dein örtlicher Busbetrieb das tut. Aber zu viel Geld bekommen immer nur die anderen...
Hartmut Kraus
2017-02-07 10:10:44 UTC
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Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Post by Hartmut Kraus
Naja, ganz so einfach ist es nun nicht. Da musst du schon ein
Mahnverfahren einleiern. Den Titel kriegst du aber auch problemlos -
Wie dir selbst aus deinen div. Verfahren bekannt sein dürfte, gibt es einen Unterschied zwischen Mahnbescheid und vollstreckbarem Titel. Letzteren bekommst du nur dann problemlos, wenn der Schuldner nicht widerspricht.
Denkst du. Der Widerspruch muss nur nicht als solcher erkennbar sein.
("Es ist nicht zu erkennen, ob ihr Schreiben vom soundsovielten als
Widerspruch zu werten ist.")

Wie gesagt, manchmal hab' ich mich schon gefragt, ob in bestimmten
Behörden nur Analphabeten sitzen.
Post by w***@web.de
Der Widerspruch muß zunächst noch nicht mal begründet werden.
Die Hirnrisse bestimmter Leute auch nicht.
Post by w***@web.de
Post by Hartmut Kraus
Hauptsache du zahlst.
So ist das nun mal in einem "Rechtsstaat".
Abgesehen davon, daß die übliche Definition für Rechtsstaat eine andere ist, ...
... habe ich den ja auch in Gänsefüßchen gesetzt
Post by w***@web.de
ist es durchaus üblich, für staatliche Leistungen (hier Zustellung eines Mahnbescheides) Gebühren zu erheben, genauso wie dein örtlicher Busbetrieb das tut.
Mit dem feinen Unterschied: Der Bus bringt mich dahin, wo ich hinwill,
jedenfalls bis zur nächsten Haltestelle.

Aber zu viel Geld bekommen immer nur die anderen...

Je nachdem.
--
http://www.hkraus.eu/
w***@web.de
2017-02-07 11:34:17 UTC
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X-No-archive: Yes
Post by Hartmut Kraus
Post by w***@web.de
Abgesehen davon, daß die übliche Definition für Rechtsstaat eine andere ist, ...
... habe ich den ja auch in Gänsefüßchen gesetzt
Es ist ja mittlerweile Mode geworden, ständig den Rechtsstaat mit oder ohne Gänsefüßchen zu zitieren, wenn jemand glaubt, ein staatlich verursachtes Wehwehchen zu haben. Rechtsstaat hat aber nichts damit zu tun, daß man glaubt, seine vermeintlichen Rechte jederzeit und kostenlos durchsetzen zu können.
Post by Hartmut Kraus
Post by w***@web.de
ist es durchaus üblich, für staatliche Leistungen (hier Zustellung eines Mahnbescheides) Gebühren zu erheben, genauso wie dein örtlicher Busbetrieb das tut.
Mit dem feinen Unterschied: Der Bus bringt mich dahin, wo ich hinwill,
jedenfalls bis zur nächsten Haltestelle.
...und der Mahnbescheid wird zugestellt. So what? Dafür, daß der Schuldner evtl. kein Geld hat, kann Vatter Staat nicht, genausowenig, wie die Busfirma was dafür kann, wenn dein Date nicht kommt.
Hartmut Kraus
2017-02-07 11:39:32 UTC
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Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Post by Hartmut Kraus
Post by w***@web.de
Abgesehen davon, daß die übliche Definition für Rechtsstaat eine andere ist, ...
... habe ich den ja auch in Gänsefüßchen gesetzt
Es ist ja mittlerweile Mode geworden, ständig den Rechtsstaat mit oder ohne Gänsefüßchen zu zitieren, wenn jemand glaubt, ein staatlich verursachtes Wehwehchen zu haben. Rechtsstaat hat aber nichts damit zu tun, daß man glaubt, seine vermeintlichen Rechte jederzeit und kostenlos durchsetzen zu können.
Du übst dich mal wieder in Rhetorik, was?
Post by w***@web.de
Post by Hartmut Kraus
Post by w***@web.de
ist es durchaus üblich, für staatliche Leistungen (hier Zustellung eines Mahnbescheides) Gebühren zu erheben, genauso wie dein örtlicher Busbetrieb das tut.
Mit dem feinen Unterschied: Der Bus bringt mich dahin, wo ich hinwill,
jedenfalls bis zur nächsten Haltestelle.
...und der Mahnbescheid wird zugestellt. So what? Dafür, daß der Schuldner evtl. kein Geld hat, kann Vatter Staat nicht,
Da wäre ich mir an deiner Stelle in meinen Fällen (Schuldner) mal lieber
gar nicht so sicher.
Post by w***@web.de
genausowenig, wie die Busfirma was dafür kann, wenn dein Date nicht kommt.
Nein, nur wenn sie mit einem Bus derselben Firma kommen wollte.
--
http://www.hkraus.eu/
Thomas Hochstein
2017-02-12 13:06:18 UTC
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Post by Stefan
Das braucht es nicht. Es reicht eine einfache Anfrage bei der Gemeinde
mit dem zuletzt bekannten Wohnsitz. Kostet meist so 5,- bis 10,- €.
Wenn eine Begründung verlangt wird, [...]
Einer Begründung bedarf es nicht.
Stefan
2017-02-13 14:20:42 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan
Das braucht es nicht. Es reicht eine einfache Anfrage bei der Gemeinde
mit dem zuletzt bekannten Wohnsitz. Kostet meist so 5,- bis 10,- €.
Wenn eine Begründung verlangt wird, [...]
Einer Begründung bedarf es nicht.
Ich denke, du hast Recht.

Ich hab bisher nur dann solche Anfragen gemacht, wenn ich jemanden einen
Mahnbescheid zuschicken wollte und wenn der betreffende umgezogen war.
Ich hab dann bei der jeweiligen Gemeinde angerufen und gesagt: "Ich
braucht die neue Anschrift von Herrn xy weil ich dem eine Mahnung
schicken will."

Daraufhin hat man mit die Kontonummer mitgeteilt und nach
Zahlungseingang hab ich ein Fax oder eine Mail mit der gewünschten Info
erhalten. Einen Nachweis für ein berechtigtes Interesse musste ich nicht
liefern.

Gruß

Stefan
Andreas Keppler
2017-06-04 09:33:21 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by Andreas Keppler
Spätestens wenn der Terror-Schwiegervater (hat genügend Geld) eine
Pseudoanzeige inklusive Wohnermittlungsverfahren startet, hat er von
seinem Anwalt die neue Adresse?
Das braucht es nicht. Es reicht eine einfache Anfrage bei der Gemeinde
mit dem zuletzt bekannten Wohnsitz. Kostet meist so 5,- bis 10,- €.
Nein, gerade das kannst Du sperren lassen auf begründeten Antrag.
Musst es allerdins alle 3 Jahre erneuern lassen!

Gruß
Andreas
Hartmut Kraus
2017-02-06 20:37:23 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
Hallo zusammen,
ein Bekannter und seine Frau werden von ihren Eltern terrorisiert.
Das ganze ist bereits bei der Polizei. (ohne Anzeigen / mit
Gefährderansprache...)
Die zwei möchten umziehen und eine nicht von Privatleuten ermittelbare
Adresse haben.
Ich kenne da nur dieses Kreuzchen bei der Anmeldung, das man alle drei
Jahre erneuern lassen muss. (keine Aufnahme in öffentliche Verzeichnisse
etc...)
Bringt das was?
Meiner Meinung nach nicht!
Spätestens wenn der Terror-Schwiegervater (hat genügend Geld) eine
Pseudoanzeige inklusive Wohnermittlungsverfahren startet, hat er von
seinem Anwalt die neue Adresse?
Wüsstet ihr etwas besseres in diesem Fall?
Ja: Nix wie weg aus Deutschland, wo's nur §1 gibt: "Wer zahlt, kriegt
Recht."
--
http://www.hkraus.eu/
Stefan Schmitz
2017-02-07 17:27:49 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
ein Bekannter und seine Frau werden von ihren Eltern terrorisiert.
Das ganze ist bereits bei der Polizei. (ohne Anzeigen / mit
Gefährderansprache...)
Die zwei möchten umziehen und eine nicht von Privatleuten ermittelbare
Adresse haben.
Ich kenne da nur dieses Kreuzchen bei der Anmeldung, das man alle drei
Jahre erneuern lassen muss. (keine Aufnahme in öffentliche Verzeichnisse
etc...)
Das ist was anderes. Mit dem Kreuzchen verhindert man nur, in den Pool von
Adresssammlern zu geraten.

Für private Auskünfte müsste man extra eine Übermittlungssperre beantragen.
Dafür braucht man aber Nachweise, dass einem schwerwiegende Gefahren drohen.
Hartmut Kraus
2017-02-07 19:49:33 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Keppler
ein Bekannter und seine Frau werden von ihren Eltern terrorisiert.
Das ganze ist bereits bei der Polizei. (ohne Anzeigen / mit
Gefährderansprache...)
Die zwei möchten umziehen und eine nicht von Privatleuten ermittelbare
Adresse haben.
Ich kenne da nur dieses Kreuzchen bei der Anmeldung, das man alle drei
Jahre erneuern lassen muss. (keine Aufnahme in öffentliche Verzeichnisse
etc...)
Das ist was anderes. Mit dem Kreuzchen verhindert man nur, in den Pool von
Adresssammlern zu geraten.
Für private Auskünfte müsste man extra eine Übermittlungssperre beantragen.
Dafür braucht man aber Nachweise, dass einem schwerwiegende Gefahren drohen.
Ach ja, Nachweise. In einem anderen Fall genügten zwei
zusammengesponnene und -gelogene (aber zugegeben sehr gut abgesprochene)
"Zeugenaussagen" als "Beweise", um mich auf Bewährung zu verurteilen,
wenn ihr euch erinnern möchtet.
--
http://www.hkraus.eu/
Andreas Keppler
2017-06-04 09:35:35 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Keppler
ein Bekannter und seine Frau werden von ihren Eltern terrorisiert.
Das ganze ist bereits bei der Polizei. (ohne Anzeigen / mit
Gefährderansprache...)
Die zwei möchten umziehen und eine nicht von Privatleuten ermittelbare
Adresse haben.
....
Post by Stefan Schmitz
Für private Auskünfte müsste man extra eine Übermittlungssperre beantragen.
Dafür braucht man aber Nachweise, dass einem schwerwiegende Gefahren drohen.
Die Nachweise gibt es, das ist kein Problem.
Kann die Übermittlungssperre aber leicht umgangen werden indem sich der
"Suchende" per Anwalt mit einer Phantasieklage aufmacht, nur um die
Adresse wieder herausfinden zu können?
Denn dann hätte das keinen Wert!

Gruß
Andreas
Hartmut Kraus
2017-06-04 11:40:33 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
Die Nachweise gibt es, das ist kein Problem.
Kann die Übermittlungssperre aber leicht umgangen werden indem sich der
"Suchende" per Anwalt mit einer Phantasieklage aufmacht, nur um die
Adresse wieder herausfinden zu können?
Denn dann hätte das keinen Wert!
Entschuldige mal, das ist eine Rechts-NG, keine Spielwiese für
gelangweilte Phantasienproduzenten, nicht mal zu Pfingsten

Vorsicht, ich kann auch noch ganz anders, laufe gerade erst zu meiner
Tagesform auf.

Zu meinem jungen Nachbarn (der's seit gestern plötzlich böse im Keuz hat
- Notbehandlung mit Schmerzmitteln und so). "Geschieht dir recht, alten
Männern droht man keine Gewalt an!"

Ach nein - das war doch nur ein Angebot in aller Freundschaft, mir
Post by Andreas Keppler
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich bitte Sie, das künftige Versenden von E-Mails an mich, die nichts
damit zu tun haben, dass Sie vom Ordnungsamt infolge drohender
Obdachlosigkeit untergebracht wurden, zu unterlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Baumann
Sehr geehrter Herr Baumann,
liebend gerne würde ich Sie damit in Ruhe lassen, aber ehe die
wildgewordene Straßenhure im Ruhestand sich bei Ihnen voll zum Clown
macht, hier schon mal meine Briefe an sie, über die sie sich bei Ihnen
beschweren will.
Ich hoffe, diesmal wird die richtige nach Haar oder nach Gauting
geschafft, nicht wieder ich.
(Sorry, wenn sie will, dass das ein Geheimnis bleibt, darf sie hier
keinen vor allen Leuten anbrüllen, so das ich's auch höre: "Du warst
mein Zuhälter, heute
bist du nur noch ein alter Trottel!") ;)
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kraus
Sehr geehrter Herr Baumann,
kommen Sie mir jetzt bloß nicht mit Moralpredigten. Als wir noch DDR
hießen (wo's sowas ja offiziell nicht gab), hab' ich mal im Westradio
gehört: Damals gingen in der BRD im Durchschnitt täglich 1,6 Mio Männer
zu 400.000 Prostituierten. Und die meisten mimen im Alltag den braven
Ehemann und Familienavter. Jetzt soll mir altem Junggessellen mal einer
was erzählen, da muss ich aber mal genauso komisch werden. ;)
Aber mindestens so wie der, der mal seinen fetten schwarzen Mercedes in
die dunkelste Ecke des Parkplatze vor "1001 Nacht" kutschierte, sich
umzog (Anzugjacke und Krawatte gegen Schlumper-Pullover vertauschte) und
so 'reinging. Ich für meinen Teil hab' meinen Anzug zu dieser Zeit nur
für sie getragen, wie gesagt. ;)
Hier das Bild, das mir mal "am Herzen lag". Schwachsinn, sich in eine
Hure zu verknallen? Selber schuld, warum versaut sie die Preise. ;)
Loading Image...
(Ist schon etws länger her, damals hab' ich noch in der Rosenstr.
gewohnt.)
Post by Andreas Keppler
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kraus
Sehr geehrter Herr Kraus,
die Vergangenheit einzelner Bewohner/-innen geht sie absolut nichts an
Darüber zu entscheiden, was mich etwas angeht, überlassen Sie mal bitte
den Leuten, die mich darüber informieren - oder auch nicht.
und Sie haben kein Recht, Mitbewohner/-innen aktiv anzugehen und zu
beleidigen.
Ich habe niemaden beleidigt, und "aktiv angegangen" hat sie mich, nicht
umgekehrt.
Daher fordere ich Sie auf, ab sofort keine etwaigen Schreiben mehr zu
verfassen und Ihre Nachbarn in Ruhe zu lassen. Sollten Sie dem nicht
nachkommen stellt dies einen Grund für die
Kündigung Ihrer Wohnung - weil Bedrohung und Beleidigung von Nachbarn -
dar.
Ich hoffe, dass Sie uns nicht zu diesem Schritt zwingen.
Ich habe niemanden bedroht oder beleidigt (hatten wir schon). Und zu
zurechnungsfähigen Nachbarn grundsätzlich ein gutes Verhältnis.
Übrigens: Wo wollen Sie mich unterbringen, wenn Sie mir kündigen? Wen
ich Sie daran erinnern darf, dass dann die Kommune verpflichtet wäre,
mir Wohraum zu stellen. Und dass ich schon einen Wohnberechtigungsschein
vom LRA habe, und zwar für eine Sozialwohnung. ;)
Hier also mein letztes Wort - das scheint sie begriffen zu haben -
wollen Sie sich noch unter sie stellen?
"Und dass ich mich gezwungen sehe, die Polizei einzuschalten, wenn du
mir nochmal so kommst wie heute abend, wissen sie inzwischen genau so
gut wie du. Benimm dich jetzt hier wie ein Mensch und keinem passiert
was. Betrachte das als deine letzte Chance. Mir Angst zu machen, haben
schon andere versucht - da müssen Maschinen kommen, keine Ersatzteile."
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kraus
Sehr geehrter Herr Baumann,
kommen Sie mir jetzt bloß nicht mit Moralpredigten.
Und prompt kommen Sie mir mit einer "Belehrung" über
Selbstverständlichkeiten wie "man beleidigt und bedroht seine Nachbarn
nicht, geht sie nicht akiv an" und so?
Was wäre Ihnen lieber: Eine Unterlassungsklage oder ein Nachhilfekurs
über die Pflichten eines Beamten - können Sie sich noch an den Wortlaut
Ihres Amtseids erinnern? Wenn nicht, fragen Sie doch mal Herrn Schauer.
Auf jeden Fall grüßen Sie ihn mal von mir. ;)
Man sieht wieder mal. Ich behandle nach Möglichkeit alles mit dem
nötigen Ernst - also jetzt Schluss mit lustig: Bei Frau Varina ging's
damals genau so los wie in dem hellen Köpfchen, das Ihnen das offenbar
diktiert hat, aber die ist etwas älter.
Grüße
Hartmut Kraus
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-06-04 11:48:18 UTC
Permalink
Am 04.06.2017 um 13:40 schrieb Hartmut Kraus:

etwas, was nicht so ganz in diesenThread passt - also mal einen neuen
aufgemacht. Viel Vergnügen!
--
http://www.hkraus.eu/
Michael 'Mithi' Cordes
2017-06-04 13:12:58 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Entschuldige mal, das ist eine Rechts-NG, keine Spielwiese für
gelangweilte Phantasienproduzenten, nicht mal zu Pfingsten
Und das von dir, ein SPITZEN Witz.


cya
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Rupert Haselbeck
2017-06-04 14:50:06 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Hartmut Kraus
Entschuldige mal, das ist eine Rechts-NG, keine Spielwiese für
gelangweilte Phantasienproduzenten, nicht mal zu Pfingsten
Und das von dir, ein SPITZEN Witz.
Bitte nicht füttern!
Die meisten hier, (wohl alle ausser dir ;->) haben den asozialen Kasper seit
langem im Killfile. Es ist unpraktisch, wenn du ihn daraus hervorzerrst.

Vielen Dank
Rupert
Stefan Schmitz
2017-06-08 21:44:18 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Keppler
ein Bekannter und seine Frau werden von ihren Eltern terrorisiert.
Das ganze ist bereits bei der Polizei. (ohne Anzeigen / mit
Gefährderansprache...)
Die zwei möchten umziehen und eine nicht von Privatleuten ermittelbare
Adresse haben.
....
Post by Stefan Schmitz
Für private Auskünfte müsste man extra eine Übermittlungssperre beantragen.
Dafür braucht man aber Nachweise, dass einem schwerwiegende Gefahren drohen.
Die Nachweise gibt es, das ist kein Problem.
Kann die Übermittlungssperre aber leicht umgangen werden indem sich der
"Suchende" per Anwalt mit einer Phantasieklage aufmacht, nur um die
Adresse wieder herausfinden zu können?
Denn dann hätte das keinen Wert!
Nach § 51 II BMG würde der Gesuchte bei jeder Anfrage angehört und danach
entschieden, ob die Daten herausgegeben werden.

Sebastian Suchanek
2017-02-07 20:11:08 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
Hallo zusammen,
ein Bekannter und seine Frau werden von ihren Eltern terrorisiert.
Das ganze ist bereits bei der Polizei. (ohne Anzeigen / mit
^^^^^^^^^^^^^
Post by Andreas Keppler
Gefährderansprache...)
Das halte ich für den eigentlichen Fehler Deines Bekannten in dieser Sache.
Den "Terror" gerichtsfest dokumentieren und Strafanzeige erstatten, je
nach konkreter Ausprägung z.B. wegen "Stalking" (§238 StGB). Das ganze
evtl. auch noch kombiniert mit einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage
- dazu können aber andere hier sicher mehr sagen.


Tschüs,

Sebastian
Hartmut Kraus
2017-02-07 20:28:29 UTC
Permalink
Post by Sebastian Suchanek
Post by Andreas Keppler
Hallo zusammen,
ein Bekannter und seine Frau werden von ihren Eltern terrorisiert.
Das ganze ist bereits bei der Polizei. (ohne Anzeigen / mit
^^^^^^^^^^^^^
Post by Andreas Keppler
Gefährderansprache...)
Das halte ich für den eigentlichen Fehler Deines Bekannten in dieser Sache.
Den "Terror" gerichtsfest dokumentieren und Strafanzeige erstatten, je
nach konkreter Ausprägung z.B. wegen "Stalking" (§238 StGB).
Das scheint mir auch der einzige gangbare Weg zu sein.
Post by Sebastian Suchanek
Das ganze
evtl. auch noch kombiniert mit einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage
- dazu können aber andere hier sicher mehr sagen.
Könnte ich schon, will ich aber nicht mehr. ;)
--
http://www.hkraus.eu/
Andreas Keppler
2017-06-04 09:38:13 UTC
Permalink
Post by Sebastian Suchanek
Post by Andreas Keppler
ein Bekannter und seine Frau werden von ihren Eltern terrorisiert.
Das ganze ist bereits bei der Polizei. (ohne Anzeigen / mit
^^^^^^^^^^^^^
Post by Andreas Keppler
Gefährderansprache...)
Das halte ich für den eigentlichen Fehler Deines Bekannten in dieser Sache.
Den "Terror" gerichtsfest dokumentieren und Strafanzeige erstatten, je
nach konkreter Ausprägung z.B. wegen "Stalking" (§238 StGB). Das ganze
evtl. auch noch kombiniert mit einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage
- dazu können aber andere hier sicher mehr sagen.
Ja, das sagt sich jetzt als Aussenstehender so leicht ohne alle
Hintergründe und Personen zu kennen.
Die Polizei hielt obige Vorgehensweise damals für die beste und sie
willigten ein. Seitdem ist Ruhe, allerdings rechnen sie mit weiterem
Stress, der urplötzlich vor der Tür stehen könnte.


Gruß
Andreas
Hartmut Kraus
2017-02-07 20:26:34 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
Hallo zusammen,
ein Bekannter und seine Frau werden von ihren Eltern terrorisiert.
Das ganze ist bereits bei der Polizei. (ohne Anzeigen / mit
Gefährderansprache...)
Die zwei möchten umziehen und eine nicht von Privatleuten ermittelbare
Adresse haben.
Dann werden sie wohl z.B. dafür sorgen müssen, dass keiner der neuen
Nachbarn sie je zu Gesicht bekommt. ;)
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-02-14 19:52:47 UTC
Permalink
Nach Auskunft aus unserem neuen Rathaus 13 €. Ohne Ordnungsstrafverfahren.
--
http://www.hkraus.eu/
Dorothee Hermann
2017-02-14 23:13:30 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Nach Auskunft aus unserem neuen Rathaus 13 €.
Ohne Ordnungsstrafverfahren.
Gut, dass Du es jetzt weißt!

http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Gebuehren/gebuehren_node.html


Dorothee
Hartmut Kraus
2017-02-15 08:34:53 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Hartmut Kraus
Nach Auskunft aus unserem neuen Rathaus 13 €.
Ohne Ordnungsstrafverfahren.
Gut, dass Du es jetzt weißt!
http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Gebuehren/gebuehren_node.html
Dorothee
Danke für den Hinweis.

"Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder
-befreiung möglich"
--
http://www.hkraus.eu/
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