Discussion:
filesharing p2p
(zu alt für eine Antwort)
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2014-01-05 08:24:05 UTC
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Hallo.

Habe massive Probleme wegen filesharing via p2p.

habe ca 40 Abmahnungen erhalten und einen Mahnbescheid.

Wer hat Erfahrung und kann /will mir helfen?

Erbitte Antwort/PN oder Email
Bernhard Muenzer
2014-01-05 13:42:35 UTC
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Habe massive Probleme wegen filesharing via p2p.
habe ca 40 Abmahnungen erhalten und einen Mahnbescheid.
Das sieht so aus, als hättest Du schon zu lange nicht reagiert.
Post by .
Wer hat Erfahrung und kann /will mir helfen?
Ein Anwalt bzw. eine Kanzlei, die sich auf Derartiges spezialisiert hat.

Mit Google wirst Du da schnell fündig werden, und "schnell" ist auch
das Adjektiv, das Deine nächsten Handlungen bestimmen sollte.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA "]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_< 6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;} ';&C
Michael Kallweitt
2014-01-05 21:13:30 UTC
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Post by Bernhard Muenzer
Post by .
Habe massive Probleme wegen filesharing via p2p.
habe ca 40 Abmahnungen erhalten und einen Mahnbescheid.
Das sieht so aus, als hättest Du schon zu lange nicht reagiert.
Wobei mir der Zusammenhang Abmahnung -> Mahnbescheid fragwürdig erscheint.

Erfolgt auf eine Abmahnung keine Reaktion, sprich die geforderte
Unterlassungserklärung wird nicht abgegeben, muss die Gegenseite doch erst
einmal den ordentlichen Rechtsweg einschlagen. Gibt es dann einen gerichtlichen
Beschluss, kann aus diesem auch vollstreckt werden. Wo da ein Mahnbescheid
herkommen soll, ist mir nicht ersichtlich.
Post by Bernhard Muenzer
Post by .
Wer hat Erfahrung und kann /will mir helfen?
Ein Anwalt bzw. eine Kanzlei, die sich auf Derartiges spezialisiert hat.
So ist es.
--
www.wasfuereintheater.com - Neue Theaterprojekte im Ruhrpott
"As an artist, I'm reporting the big things and the small things. And
sometimes you don't know which is which." Maira Kalman,
http://bit.ly/a53n2K
.
2014-01-06 16:35:58 UTC
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Mahnbescheid kam vom Amtsgericht in Hagen. Habe gegen Diesen nun Widerspruch
eingelegt.

Damals habe ich 6 oder 7 modifizierte Unterlassungserklärungen gemacht.
Als ich dann an einem Tag über 10 bis 15 im Briefkasten hatte und dann
nochmal so viel am nächsten Tag so viele habe ich nicht mehr reagiert.

Die Forderung wurde dann mehrmals weiter gegeben zu anderen Anwälten und nun
kam der Mahnbescheid.

Brauche nun Argumente um mich gegen eine eventuelle Klage zu verteidigen und
bin für jede Unterstützung dankbar.
Post by Michael Kallweitt
Post by Bernhard Muenzer
Post by .
Habe massive Probleme wegen filesharing via p2p.
habe ca 40 Abmahnungen erhalten und einen Mahnbescheid.
Das sieht so aus, als hättest Du schon zu lange nicht reagiert.
Wobei mir der Zusammenhang Abmahnung -> Mahnbescheid fragwürdig erscheint.
Erfolgt auf eine Abmahnung keine Reaktion, sprich die geforderte
Unterlassungserklärung wird nicht abgegeben, muss die Gegenseite doch erst
einmal den ordentlichen Rechtsweg einschlagen. Gibt es dann einen gerichtlichen
Beschluss, kann aus diesem auch vollstreckt werden. Wo da ein Mahnbescheid
herkommen soll, ist mir nicht ersichtlich.
Post by Bernhard Muenzer
Post by .
Wer hat Erfahrung und kann /will mir helfen?
Ein Anwalt bzw. eine Kanzlei, die sich auf Derartiges spezialisiert hat.
So ist es.
--
www.wasfuereintheater.com - Neue Theaterprojekte im Ruhrpott
"As an artist, I'm reporting the big things and the small things. And
sometimes you don't know which is which." Maira Kalman,
http://bit.ly/a53n2K
Tom Schneider
2014-01-06 17:56:15 UTC
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Post by .
Mahnbescheid kam vom Amtsgericht in Hagen. Habe gegen Diesen nun Widerspruch
eingelegt.
Damals habe ich 6 oder 7 modifizierte Unterlassungserklärungen gemacht.
Als ich dann an einem Tag über 10 bis 15 im Briefkasten hatte und dann
nochmal so viel am nächsten Tag so viele habe ich nicht mehr reagiert.
AFAIK muss man sich bei mehreren Abmahnungen zum gleichen Gegenstand nur
der ersten beugen. Den Rest kann man mit Verweis auf die erste dann ins
leere laufen lassen.

Jetzt ist also sortieren gefragt.
Wer hat was abgemahnt und wer von denen war für was der Erste?
.
2014-01-06 18:15:57 UTC
Permalink
Habe die ganzen Abmahnungen irgendwann entsorgt.

Es waren auch keine doppelten Abmahnungen dabei soweit ich mich erinnern
kann.

Natürlich habe ich einige Filme geladen aber nicht so viele wie die
abgemanht haben.

Es handelt sich bei den geladenen und verbreiteten Werken ausschließlich um
Pornos. ( schäm )
Post by Tom Schneider
Post by .
Mahnbescheid kam vom Amtsgericht in Hagen. Habe gegen Diesen nun Widerspruch
eingelegt.
Damals habe ich 6 oder 7 modifizierte Unterlassungserklärungen gemacht.
Als ich dann an einem Tag über 10 bis 15 im Briefkasten hatte und dann
nochmal so viel am nächsten Tag so viele habe ich nicht mehr reagiert.
AFAIK muss man sich bei mehreren Abmahnungen zum gleichen Gegenstand nur
der ersten beugen. Den Rest kann man mit Verweis auf die erste dann ins
leere laufen lassen.
Jetzt ist also sortieren gefragt.
Wer hat was abgemahnt und wer von denen war für was der Erste?
Frank Hucklenbroich
2014-01-07 07:13:21 UTC
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Post by .
Habe die ganzen Abmahnungen irgendwann entsorgt.
Es waren auch keine doppelten Abmahnungen dabei soweit ich mich erinnern
kann.
Natürlich habe ich einige Filme geladen aber nicht so viele wie die
abgemanht haben.
Es handelt sich bei den geladenen und verbreiteten Werken ausschließlich um
Pornos. ( schäm )
Geht es um Redtube? Abmahnungen durch eine Schweizer Firma?

Das ging doch kürzlich durch die Presse. Ein Gericht in NRW (Köln?) hat die
Abmahnungen zurückgenommen bzw. angekündigt, die Fälle nicht weiter zu
verfolgen, da ihnen selbst Zweifel an der Seriösität der Abmahner gekommen
sind.

Inzwischen ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft:

http://www.zdnet.de/88179520/redtube-abmahnungen-staatsanwaltschaft-koeln-leitet-ermittlungsverfahren/

Grüße,

Frank
.
2014-01-07 16:38:13 UTC
Permalink
Es geht nicht um Anmahnungen von you tube.

es geht um p2p abmahnungen.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by .
Habe die ganzen Abmahnungen irgendwann entsorgt.
Es waren auch keine doppelten Abmahnungen dabei soweit ich mich erinnern
kann.
Natürlich habe ich einige Filme geladen aber nicht so viele wie die
abgemanht haben.
Es handelt sich bei den geladenen und verbreiteten Werken ausschließlich um
Pornos. ( schäm )
Geht es um Redtube? Abmahnungen durch eine Schweizer Firma?
Das ging doch kürzlich durch die Presse. Ein Gericht in NRW (Köln?) hat die
Abmahnungen zurückgenommen bzw. angekündigt, die Fälle nicht weiter zu
verfolgen, da ihnen selbst Zweifel an der Seriösität der Abmahner gekommen
sind.
http://www.zdnet.de/88179520/redtube-abmahnungen-staatsanwaltschaft-koeln-leitet-ermittlungsverfahren/
Grüße,
Frank
Frank Hucklenbroich
2014-01-08 07:15:58 UTC
Permalink
Post by .
Es geht nicht um Anmahnungen von you tube.
es geht um p2p abmahnungen.
Ah, okay, ich hätte den Betreff genauer lesen sollen. Dann ist das doch
eine andere Baustelle und ich schließe mich den Vorrednern an: Nimm Dir
einen Anwalt, der auf Abmahnungen spezialisiert ist.

Grüße,

Frank
Dietz Proepper
2014-01-07 06:58:47 UTC
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Post by .
Mahnbescheid kam vom Amtsgericht in Hagen. Habe gegen Diesen nun Widerspruch
eingelegt.
Damals habe ich 6 oder 7 modifizierte Unterlassungserkl�rungen gemacht.
Als ich dann an einem Tag �ber 10 bis 15 im Briefkasten hatte und dann
nochmal so viel am n�chsten Tag so viele habe ich nicht mehr reagiert.
Die Forderung wurde dann mehrmals weiter gegeben zu anderen Anw�lten und nun
kam der Mahnbescheid.
Brauche nun Argumente um mich gegen eine eventuelle Klage zu verteidigen und
bin f�r jede Unterst�tzung dankbar.
Welcher Teil von Bernhards "nimm' Dir einen Anwalt" war jetzt im Detail
unklar?
Frank Nitzschner
2014-01-06 18:04:21 UTC
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Michael Kallweitt schrieb:
int.
Post by Michael Kallweitt
Erfolgt auf eine Abmahnung keine Reaktion, sprich die geforderte
Unterlassungserklärung wird nicht abgegeben, muss die Gegenseite doch erst
einmal den ordentlichen Rechtsweg einschlagen.
Und der sieht in etwa so aus:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnbesch.html
D.h. die Gegenseite geht hier erst mal mit Gebühren
in Vorleistung. Also hat sie gute Karten.

Grüsse
Frank
Harald Hengel
2014-01-07 12:28:20 UTC
Permalink
Post by Frank Nitzschner
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnbesch.html
D.h. die Gegenseite geht hier erst mal mit Gebühren
in Vorleistung. Also hat sie gute Karten.
Warum sollte sie?
Nur weil sie ein paar Euros investert?
Es reicht doch völlig wenn einige aus Angst vor einer Klage zahlen,
damit es ein lukratives Geschäft wird.

Grüße Harald
Frank Nitzschner
2014-01-09 18:57:06 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Nur weil sie ein paar Euros investert?
Setz doch hier spaßeshalber mal ein paar Zahlen ein:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/MBBerech.html
Post by Harald Hengel
Es reicht doch völlig wenn einige aus Angst vor einer Klage zahlen, damit es
ein lukratives Geschäft wird.
Kann ich mir bei den Gebühren nicht vorstellen...
Und sobald einige den Mahnbescheid fristgerecht wider-
sprechen, geht die Kosten/Nutzenrechnung bei einer
wackligen Beweislage eh in den Keller..

Grüsse
Frank
Harald Hengel
2014-01-11 09:45:50 UTC
Permalink
Post by Frank Nitzschner
Post by Harald Hengel
Nur weil sie ein paar Euros investert?
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/MBBerech.html
Wozu?
Die Abmahnanwälte zahlen sich selbst kein Honorar.

Das geschäft läuft anders, die Anwälte zehlen an den, in dessen Namen
sie abmahnen dürfen, sorgen selbst für die Abzumahnenden.
Post by Frank Nitzschner
Post by Harald Hengel
Es reicht doch völlig wenn einige aus Angst vor einer Klage zahlen,
damit es ein lukratives Geschäft wird.
Kann ich mir bei den Gebühren nicht vorstellen...
Ich schon, denn der Abmahner zahlt ja keinen Cent.

Grüße Harald

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