Discussion:
Zustimmung zur Schufa-Abfrage notwendig?
(zu alt für eine Antwort)
Marc Haber
2017-12-17 12:46:32 UTC
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Hallo,

wenn ein Lieferant eine Schufa-Abfrage macht, um die Bonität eines
potenziellen Kunden zu ermitteln, braucht er dafür die Zustimmung des
potenziellen Kunden? Kann er sich diese Zustimmung per AGB
"erschleichen"?

Grüße
Marc
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Rupert Haselbeck
2017-12-17 13:20:07 UTC
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Post by Marc Haber
wenn ein Lieferant eine Schufa-Abfrage macht, um die Bonität eines
potenziellen Kunden zu ermitteln, braucht er dafür die Zustimmung des
potenziellen Kunden?
Die braucht er
Post by Marc Haber
Kann er sich diese Zustimmung per AGB "erschleichen"?
Die braucht er sich nicht per AGB zu "weschleichen". AGB sind
Vertragsinhalt. Gerade der Begriff "SCHUFA-Klausel" findet sich in vielen
einschlägigen AGB, also eben dort, wo es beim Vertragsinhalt um eine
Darlehensgewährung im weitesten Sinn geht.

Wenn aber bereits AGB vereinbart sind, dann handelt es sich nicht mehr nur
um einen "potentiellen" Kunden. Dann ist er wohl bereits Kunde

MfG
Rupert
Ludger Averborg
2017-12-17 13:48:12 UTC
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On Sun, 17 Dec 2017 13:46:32 +0100, Marc Haber
Post by Marc Haber
Hallo,
wenn ein Lieferant eine Schufa-Abfrage macht, um die Bonität eines
potenziellen Kunden zu ermitteln, braucht er dafür die Zustimmung des
potenziellen Kunden?
Denke ich nicht. Eine Zustimmung braucht er nur, wenn er
persönliche Daten des Kunden an die Schufa abliefern will
(üblich bei Banken).

Die Zustimmung, dass deine Daten der Schufa zur Verarbeitung
übergeben werden, hast du ja schon bei Eröffung des
Bankkontos/Telefonvertrages/Kreditvertrages/... gegeben.

l.
Rupert Haselbeck
2017-12-17 14:20:32 UTC
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Post by Ludger Averborg
Post by Marc Haber
wenn ein Lieferant eine Schufa-Abfrage macht, um die Bonität eines
potenziellen Kunden zu ermitteln, braucht er dafür die Zustimmung des
potenziellen Kunden?
Denke ich nicht. Eine Zustimmung braucht er nur, wenn er
persönliche Daten des Kunden an die Schufa abliefern will
(üblich bei Banken).
Für eine SCHUFA-Abfrage muss er mindestens den Namen, den Vornamen und die
vollständige Adresse dessen angeben, über den er etwas wissen will.

MfG
Rupert
U***@web.de
2017-12-17 16:02:49 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Ludger Averborg
Denke ich nicht. Eine Zustimmung braucht er nur, wenn er
persönliche Daten des Kunden an die Schufa abliefern will
(üblich bei Banken).
Für eine SCHUFA-Abfrage muss er mindestens den Namen, den Vornamen und die
vollständige Adresse dessen angeben, über den er etwas wissen will.
Haselbeck tut so, als sei jeder potentielle
Kunde natürliche Person.
Marc Haber
2017-12-17 19:46:22 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Ludger Averborg
Post by Marc Haber
wenn ein Lieferant eine Schufa-Abfrage macht, um die Bonität eines
potenziellen Kunden zu ermitteln, braucht er dafür die Zustimmung des
potenziellen Kunden?
Denke ich nicht. Eine Zustimmung braucht er nur, wenn er
persönliche Daten des Kunden an die Schufa abliefern will
(üblich bei Banken).
Für eine SCHUFA-Abfrage muss er mindestens den Namen, den Vornamen und die
vollständige Adresse dessen angeben, über den er etwas wissen will.
_die_ Vornamen inklusive Geburtsdatum. Ist der potenzielle Kunde mit
den Vornamen zickig, gibt's kein Geschäft. sagt der Lieferant.

Grüße
Marc
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Frank Hucklenbroich
2017-12-19 08:03:05 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ludger Averborg
Post by Marc Haber
wenn ein Lieferant eine Schufa-Abfrage macht, um die Bonität eines
potenziellen Kunden zu ermitteln, braucht er dafür die Zustimmung des
potenziellen Kunden?
Denke ich nicht. Eine Zustimmung braucht er nur, wenn er
persönliche Daten des Kunden an die Schufa abliefern will
(üblich bei Banken).
Für eine SCHUFA-Abfrage muss er mindestens den Namen, den Vornamen und die
vollständige Adresse dessen angeben, über den er etwas wissen will.
_die_ Vornamen inklusive Geburtsdatum. Ist der potenzielle Kunde mit
den Vornamen zickig, gibt's kein Geschäft. sagt der Lieferant.
Und sagt der Anwalt. Ohne Vorname keinen Mahnbescheid, wenn der Kunde nicht
zahlt.

Grüße,

Frank
Marc Haber
2017-12-19 19:15:07 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Marc Haber
_die_ Vornamen inklusive Geburtsdatum. Ist der potenzielle Kunde mit
den Vornamen zickig, gibt's kein Geschäft. sagt der Lieferant.
Und sagt der Anwalt. Ohne Vorname keinen Mahnbescheid, wenn der Kunde nicht
zahlt.
Gegen den Rufnamen sagt keiner was.

Grüße
Marc
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Frank Hucklenbroich
2017-12-20 09:41:13 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Marc Haber
_die_ Vornamen inklusive Geburtsdatum. Ist der potenzielle Kunde mit
den Vornamen zickig, gibt's kein Geschäft. sagt der Lieferant.
Und sagt der Anwalt. Ohne Vorname keinen Mahnbescheid, wenn der Kunde nicht
zahlt.
Gegen den Rufnamen sagt keiner was.
Klar, wer läßt sich von seinen Kunden schon den Ausweis zeigen? Höchstens
wenn es um so Dinge wie Kontoeröffnung oder Handyverträge geht. Ansonsten
wird eben der Name geglaubt, den der Kunde angibt. Hauptsache man kann da
irgendwas eintragen.

Grüße,

Frank
Marc Haber
2017-12-20 19:15:58 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Marc Haber
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Marc Haber
_die_ Vornamen inklusive Geburtsdatum. Ist der potenzielle Kunde mit
den Vornamen zickig, gibt's kein Geschäft. sagt der Lieferant.
Und sagt der Anwalt. Ohne Vorname keinen Mahnbescheid, wenn der Kunde nicht
zahlt.
Gegen den Rufnamen sagt keiner was.
Klar, wer läßt sich von seinen Kunden schon den Ausweis zeigen? Höchstens
wenn es um so Dinge wie Kontoeröffnung oder Handyverträge geht. Ansonsten
wird eben der Name geglaubt, den der Kunde angibt. Hauptsache man kann da
irgendwas eintragen.
Ich habe keinen einzigen Handyvertrag, auf dem mein zweiter Vorname
steht. Selbst meine Krankenversicherung hat den zweiten Vornamen
sofort gestrichen, als ich darum bat.

Grüße
Marc
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Marc Haber
2017-12-17 20:22:10 UTC
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Post by Ludger Averborg
On Sun, 17 Dec 2017 13:46:32 +0100, Marc Haber
Post by Marc Haber
wenn ein Lieferant eine Schufa-Abfrage macht, um die Bonität eines
potenziellen Kunden zu ermitteln, braucht er dafür die Zustimmung des
potenziellen Kunden?
Denke ich nicht. Eine Zustimmung braucht er nur, wenn er
persönliche Daten des Kunden an die Schufa abliefern will
(üblich bei Banken).
Und die Übermittlung der Daten des potenziellen Kunden zwecks Abfrage
eines Scores ist keine Übermittlung personenbezogener Daten?

Grüße
Marc
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Wolfgang Jäth
2017-12-18 07:51:27 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Ludger Averborg
On Sun, 17 Dec 2017 13:46:32 +0100, Marc Haber
Post by Marc Haber
wenn ein Lieferant eine Schufa-Abfrage macht, um die Bonität eines
potenziellen Kunden zu ermitteln, braucht er dafür die Zustimmung des
potenziellen Kunden?
Denke ich nicht. Eine Zustimmung braucht er nur, wenn er
persönliche Daten des Kunden an die Schufa abliefern will
(üblich bei Banken).
Und die Übermittlung der Daten des potenziellen Kunden zwecks Abfrage
eines Scores ist keine Übermittlung personenbezogener Daten?
Doch, aber vom § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG gedeckt; dazu braucht es also
keine gesonderte Erlaubnis.

Wolfgang
--
If I could, I would wish for ONE news INDEED being a fake, namely for
the news of this immature cockalorum in fact became President of the
United States.
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