Discussion:
Lkw-Unfall: Todesgefahr für Radfahrer
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Bliesener
2018-05-01 05:05:16 UTC
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Am 19.02. wurde vom NDR folgender Beitrag gesendet:
<http://www.ardmediathek.de/tv/Markt/Lkw-Unfall-Todesgefahr-f%C3%BCr-Radfahrer/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=14049160&documentId=50155860>
In der Einleitung wird von 77 Toten und mehr als 3200 Schwerverletzten
im Jahre 2016 gesprochen. Der Rest: <facepalm> <facepalm>. Man hat es
geschafft, in sechs Minuten zum Thema rechtsabbiegende LKW und Radfahrer
den zentralen Punkt "Radwege" völlig auszuklammern.

Radfahrer werden als Vollidioten dargestellt:
In der nachgestellten Szene drängt sich eine Radfahrerin suizidal auf
Tuchfühlung zum LKW durch die schmale Gasse von vielleicht 50 cm
zwischen LKW und Bordstein nach vorne. Völlig realistisch, klar doch.

Die Macher haben offensichtlich null Ahnung, wie solche Unfälle
passieren.

Ob der vorgestellte Radarwarner auch Radfahrer auf dem Radweg erfaßt,
vielleicht noch von Stehzeugen verdeckt, wird auch nicht hinterfragt.
Der Beitrag könnte ein Werbevideo von Mercedes sein.
--
bli
Ralph Aichinger
2018-05-01 06:48:50 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Ob der vorgestellte Radarwarner auch Radfahrer auf dem Radweg erfaßt,
vielleicht noch von Stehzeugen verdeckt, wird auch nicht hinterfragt.
Der Beitrag könnte ein Werbevideo von Mercedes sein.
Ich hab mir den Film nicht angesehen, aber ich seh schon die
Sorte Leute die nicht ohne Helm, Schutzweste und Blinklicht
aus dem Haus geht jetzt auch noch Radarreflektoren umhängen:

https://www.bootszubehoer.de/radarreflektoren/radarreflektor/a-5092/?ReferrerID=7&gclid=Cj0KCQjw_ZrXBRDXARIsAA8KauRD8rK9i5L_ljFWQOmcVp6Zr6gKWklzBAhBlEBw5KMszbQCHnGq6loaAsXbEALw_wcB

/ralph -- auch gar nicht teuer ;)
--
-----------------------------------------------------------------------------
https://aisg.at
ausserirdische sind gesund
HC Ahlmann
2018-05-01 08:07:21 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Post by Thomas Bliesener
Ob der vorgestellte Radarwarner auch Radfahrer auf dem Radweg erfaßt,
vielleicht noch von Stehzeugen verdeckt, wird auch nicht hinterfragt.
Der Beitrag könnte ein Werbevideo von Mercedes sein.
Ich hab mir den Film nicht angesehen, aber ich seh schon die
Sorte Leute die nicht ohne Helm, Schutzweste und Blinklicht
<https://www.bootszubehoer.de/radarreflektoren/radarreflektor/a-5092/?Re
ferrerID=7&gclid=Cj0KCQjw_ZrXBRDXARIsAA8KauRD8rK9i5L_ljFWQOmcVp6Zr6gKWkl
zBAhBlEBw5KMszbQCHnGq6loaAsXbEALw_wcB>
Post by Ralph Aichinger
/ralph -- auch gar nicht teuer ;)
Och bitte, können wir nicht Stabreflektoren nehmen, vielleicht ersetzen
die auch das nötige Rückgrat für Selbstbehauptung im Verkehr, aber
bestimmt können sie bei Nichtgebrauch in die Luftpumpenhalterung
geklemmt werden.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Harald Meyer
2018-05-01 06:51:40 UTC
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Post by Thomas Bliesener
<http://www.ardmediathek.de/tv/Markt/Lkw-Unfall-Todesgefahr-f%C3%BCr-Radfahrer/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=14049160&documentId=50155860>
In der Einleitung wird von 77 Toten und mehr als 3200 Schwerverletzten
im Jahre 2016 gesprochen. Der Rest: <facepalm> <facepalm>. Man hat es
geschafft, in sechs Minuten zum Thema rechtsabbiegende LKW und Radfahrer
den zentralen Punkt "Radwege" völlig auszuklammern.
In der nachgestellten Szene drängt sich eine Radfahrerin suizidal auf
Tuchfühlung zum LKW durch die schmale Gasse von vielleicht 50 cm
zwischen LKW und Bordstein nach vorne. Völlig realistisch, klar doch.
Die Macher haben offensichtlich null Ahnung, wie solche Unfälle
passieren.
Ob der vorgestellte Radarwarner auch Radfahrer auf dem Radweg erfaßt,
vielleicht noch von Stehzeugen verdeckt, wird auch nicht hinterfragt.
Der Beitrag könnte ein Werbevideo von Mercedes sein.
Tja.., und wann hast du DAS dem NDR, der Redaktion, oder den "Machern"
in deinem empörten Brief mitgeteilt? Wäre doch echt saublöd, wenn die
Ahnungslosen keinerlei Kenntnis erhielten, um es mal zu korrigieren.

Beste Grüße -Har"Beschwerden in drf bringen dem TV-Publikum nix"ald-
--
Radwege sind die Zuhälter des Straßenverkehrs. Die meisten Huren
glauben ja auch, daß ihr Lude sie beschützen würde.
[*Thomas Schlueter in drf*]
Thomas Bliesener
2018-05-02 04:28:26 UTC
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Post by Harald Meyer
Tja.., und wann hast du DAS dem NDR, der Redaktion, oder den "Machern"
in deinem empörten Brief mitgeteilt?
Kurz nach Ansicht des Videos habe ich einen sachlich gehaltenen
Kommentar abgeschickt.

Mache ich öfter, außer in beratungsresistenten Fällen wie zum Beispiel
der Braunschweiger Polizei oder regionalbraunschweig.de. Letztere
berufen sich auf die wörtliche Wiedergabe der Polizeimeldung - es sei
denn, dort steht ausnahmsweise mal "der Autofahrer ignorierte die
Vorfahrt des Radfahrers", dann wird auf "übersehen" korrigiert.
Post by Harald Meyer
Beste Grüße -Har"Beschwerden in drf bringen dem TV-Publikum nix"ald-
Du kannst Deine Gedanken auch gerne dem NDR mitteilen anstatt Deine
Energie an uns zu verschwenden. Rückmeldungen sind ausdrücklich
erwünscht. Zum Kontaktformular sind es drei Klicks ...
--
bli
Sepp Ruf
2018-05-02 11:33:30 UTC
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Dieser beitrag ist möglicherweise unangemessen. Klicken sie auf, um es anzuzeigen.
Harald Meyer
2018-05-03 11:15:40 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Post by Harald Meyer
Beste Grüße -Har"Beschwerden in drf bringen dem TV-Publikum nix"ald-
Du kannst Deine Gedanken auch gerne dem NDR mitteilen anstatt Deine
Energie an uns zu verschwenden.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Leider habe ich keine Vorstellung, wer mit "uns" gemeint sein soll.
Ist aber eh egal, weil jetzt die schönen Monate mit "anständigem"
Motorradwetter kommen und ich keine Zeit mehr haben werde, in drf
meine Energie zu verschwenden. Falls "uns" in deiner inoffiziellen
Eigenschaft als Sprecher von drf gemeint war: Euch viel Spaß noch.


Beste Grüße -Har"nun wieder mit dem 125-PS-Zweirad unterwegs"ald-
--
Post by Thomas Bliesener
Wie meinste das, langsam fahren mit dem Motorrad?
Ich bin für Tempo 100.., aber in unter 4 Sekunden! (:-)
Thomas Bliesener
2018-05-03 21:32:49 UTC
Permalink
Post by Harald Meyer
Leider habe ich keine Vorstellung, wer mit "uns" gemeint sein soll.
Oje! Du hast nicht gemailt, sondern gespostet! Das macht den Unterschied
zwischen "mich" und "uns"; damit bekommen das nämlich weitere Leute außer
mir zu lesen (unter der Annahme, daß Dich noch nicht jeder filtert.)
Post by Harald Meyer
Ist aber eh egal, weil jetzt die schönen Monate mit "anständigem"
Motorradwetter kommen und ich keine Zeit mehr haben werde, in drf
meine Energie zu verschwenden. Falls "uns" in deiner inoffiziellen
Eigenschaft als Sprecher von drf gemeint war: Euch viel Spaß noch.
Ich wünsche viele sonnige Monate.
Post by Harald Meyer
Beste Grüße -Har"nun wieder mit dem 125-PS-Zweirad unterwegs"ald-
Als Zentaur mit der Leistung von 1000 Radfahrerbeinen.
--
bli
Anton Ertl
2018-05-01 07:56:07 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
<http://www.ardmediathek.de/tv/Markt/Lkw-Unfall-Todesgefahr-f%C3%BCr-Radfahrer/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=14049160&documentId=50155860>
...
Post by Thomas Bliesener
Der Beitrag könnte ein Werbevideo von Mercedes sein.
Ist es vermutlich auch. Wenn Mercedes (oder der Hersteller des
Radarwarners) das Bildmaterial samt Rechten anliefert, warum sollte
der NDR das nicht benutzen? Aber selbst wenn sie selbst neu drehen
wollen (damit die Drehteams des NDR auch was zu tun haben), wovon
laesst sich der Regisseur inspirieren?

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben
Martin Gerdes
2018-05-01 12:35:28 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
<http://www.ardmediathek.de/tv/Markt/Lkw-Unfall-Todesgefahr-f%C3%BCr-Radfahrer/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=14049160&documentId=50155860>
In der Einleitung wird von 77 Toten und mehr als 3200 Schwerverletzten
im Jahre 2016 gesprochen. Der Rest: <facepalm> <facepalm>. Man hat es
geschafft, in sechs Minuten zum Thema rechtsabbiegende LKW und Radfahrer
den zentralen Punkt "Radwege" völlig auszuklammern.
In der nachgestellten Szene drängt sich eine Radfahrerin suizidal auf
Tuchfühlung zum LKW durch die schmale Gasse von vielleicht 50 cm
zwischen LKW und Bordstein nach vorne. Völlig realistisch, klar doch.
"... und" -- so O-Ton -- "ist nur in einem einzigen Spiegel zu sehen.
Das ist nicht ausreichend."

Man nennt dieses Phänomen "toter Winkel": Der Spiegel zeigt den
Radfahrer, aber der LKW-Fahrer sieht nicht hin. Gegen Nicht-Hinsehen
helfen alle Spiegel der Welt nichts.

Ich stimme Dir zu: Die Frau bewegt sich in dieser gestellten Szene auf
suizidalem Kurs. Und doch kann der Lastwagenfahrer sie zu jeder Zeit
sehen, WENN ER DENN HINSEHEN WÜRDE.

Viele LKW-Fahrer schauen aber nicht hin. Der vielgenannte tote Winkel
findet sich im Kopf des Fahrers.
Post by Thomas Bliesener
Die Macher haben offensichtlich null Ahnung, wie solche Unfälle
passieren.
Das Leben ist vielfältiger als alle Computermodelle davon.

Mir ist gestern folgendes passiert: Abgesetzter Rad-weg! hinter
Längsparkplätzen. Ein Outofahrer kommt aus seiner Einfahrt und hält
etwas über der Sichtlinie in der Fahrbahn. Sein Outo sperrt den Rad-weg!
daher nicht voll (wie üblich), sondern nur zur Hälfte. Als ich
vorbeikomme, stößt der Outofahrer plötzlich zurück, offensichtlich hat
er Furcht um sein Blech bekommen, das in die Fahrbahn hineinragte. Daß
er beim Zurückstoßen den Verkehr gefährdet, hatte er offensichtlich
nicht auf dem Schirm.

Ich habe damit nicht explizit gerechnet (in Zukunft weiß ich, daß so
etwas möglich ist), aber wohl damit, daß der Mann irgendetwas Komisches
macht, und bin daher rechtzeitig verkehrsregelwidrig auf den Gehweg
ausgewichen. Einen vorschriftentreuen Radfahrer hätte der Outler
abgeschossen.
Post by Thomas Bliesener
Ob der vorgestellte Radarwarner auch Radfahrer auf dem Radweg erfaßt,
vielleicht noch von Stehzeugen verdeckt, wird auch nicht hinterfragt.
Der Beitrag könnte ein Werbevideo von Mercedes sein.
Das sicher.
Bernd Ullrich
2018-05-01 16:57:40 UTC
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Nico Hoffmann
2018-05-01 22:07:05 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
In der nachgestellten Szene drängt sich eine Radfahrerin suizidal auf
Tuchfühlung zum LKW durch die schmale Gasse von vielleicht 50 cm
zwischen LKW und Bordstein nach vorne. Völlig realistisch, klar doch.
Kommt gelegentlich vor. Habe ich letztes Jahr mal in Berlin gesehen:
Radfahrer zwängt sich an der Ampel *neben* einen LKW. Beim Losfahren
(der LKW fuhr geradeaus, also eigentlich nichtmal der kritische Fall)
flüchtete der Radfahrer mit einer schnellen Bewegung mitsamt Rad über
den Bordstein. Ich stand mit dem Rad hinter den LKW, und war zu baff
zum reagieren. Es dauerte auch nur wenige Sekunden, bis die Ampel grün
wurde.
Es gibt Dinge, die hält man nicht für möglich, bis man sie gesehen
hat.
Post by Thomas Bliesener
Die Macher haben offensichtlich null Ahnung, wie solche Unfälle
passieren.
Ob der vorgestellte Radarwarner auch Radfahrer auf dem Radweg erfaßt,
vielleicht noch von Stehzeugen verdeckt, wird auch nicht hinterfragt.
Dazu müßte man letztendlich das Dogma "Radwege sind sicher"
hinterfragen. Wird im Staatsfernsehen eher nicht passieren. Der
Zusammenhang zwischen den Wegelchen und dem totem Winkel ist zu
subtil, außerhalb drh wenig bekannt. Der generelle Trend ist nunmal,
an Symptomen mit technischen Mitteln herumzudoktorn.
Post by Thomas Bliesener
Der Beitrag könnte ein Werbevideo von Mercedes sein.
Die NFZ-Branche wird vermutlich nichts gegen ein Umsatzplus von 2500
EUR (?) pro Fahrzeug haben...

N.
--
Es ist ein Brauch von alters her:
Wer Sorgen hat, hat auch Likör.
(Wilhelm Busch)
Thomas Sçhlueter
2018-05-02 08:03:09 UTC
Permalink
Post by Nico Hoffmann
Post by Thomas Bliesener
In der nachgestellten Szene drängt sich eine Radfahrerin suizidal auf
Tuchfühlung zum LKW durch die schmale Gasse von vielleicht 50 cm
zwischen LKW und Bordstein nach vorne. Völlig realistisch, klar doch.
Kommt gelegentlich vor.
Gelegentlich. Vorgestern in Leipzig war das sogar ausnahmsweise mal
tödlich. Allerdings war das insofern ein Sonderfall, als da die
etatmäßige Rechtsabbiegerspur derzeit für eine Baustelle gesperrt ist.
Die Bilderstrecke, auf der die Situation gut zu erkennen war, ist
entweder wieder vom Netz genommen worden, oder ich bin gerade zu blöd
sie wiederzufinden.

Jedenfalls wird die markierte Geradeausspur jetzt auch als überbreite
gemeinsame Geradeaus- und Rechtsabbiegerspur genutzt. Vergleicht mal die
Breite der beiden Spuren auf dem Luftbild; die beiden Unfallbeteiligten
kamen von "oben":
<https://www.google.de/maps/@51.3358733,12.3747762,87m/data=!3m1!1e3!5m1!1e3>.
Zudem sorgt hier der stumpfe Winkel zur Querstraße und das Abbiegen aus
der "zweiten Reihe" dafür, dass der LKW mit ordentlich Schwung abbiegen
konnte.

Tom
Thomas Bliesener
2018-05-02 15:13:49 UTC
Permalink
Post by Thomas Sçhlueter
Post by Nico Hoffmann
Post by Thomas Bliesener
In der nachgestellten Szene drängt sich eine Radfahrerin suizidal auf
Tuchfühlung zum LKW durch die schmale Gasse von vielleicht 50 cm
zwischen LKW und Bordstein nach vorne. Völlig realistisch, klar doch.
Kommt gelegentlich vor.
Gelegentlich. Vorgestern in Leipzig war das sogar ausnahmsweise mal
tödlich.
Es gibt nichts, was es nicht gibt. In Deiner Datenbank dürften sich
nicht viele weitere Beispiele dafür finden lassen.


Auf Deiner Website widmest Du den tödlichen Rechtsabbiegerunfällen ein
eigenes Kapitel:
<https://radunfaelle.wordpress.com/radwege-radeln-im-toedlichen-winkel/>
Die Überschrift "Wie Radführungen das Radeln zur Lebensgefahr machen"
und das verlinkte Video darunter, das den tödlichen Unfall einer
Radfahrerin dokumentiert, passend meiner Meinung nach nicht zusammen.
Als Radfahrstreifen ist der *mittlere* Fahrstreifen mit Sharrows
markiert, die Radfahrerin aber ist auf dem *rechten* unterwegs, als sie
vom abbiegenden LKW überrollt wird. Hätte sie wie vorgesehen den
mittleren Streifen benutzt, wäre der Unfall wohl nicht passiert. Der
Radverkehrsführung kann man in diesem Fall ausnahmsweise nicht die
Schuld geben. (Ich vermute, dies hat zum Freispruch des LKW-Fahrers
geführt.)
--
bli
Thomas Sçhlueter
2018-05-03 08:25:09 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Auf Deiner Website widmest Du den tödlichen Rechtsabbiegerunfällen ein
<https://radunfaelle.wordpress.com/radwege-radeln-im-toedlichen-winkel/>
Die Überschrift "Wie Radführungen das Radeln zur Lebensgefahr machen"
und das verlinkte Video darunter, das den tödlichen Unfall einer
Radfahrerin dokumentiert, passend meiner Meinung nach nicht zusammen.
Als Radfahrstreifen ist der *mittlere* Fahrstreifen mit Sharrows
markiert, die Radfahrerin aber ist auf dem *rechten* unterwegs, als sie
vom abbiegenden LKW überrollt wird. Hätte sie wie vorgesehen den
mittleren Streifen benutzt, wäre der Unfall wohl nicht passiert. Der
Radverkehrsführung kann man in diesem Fall ausnahmsweise nicht die
Schuld geben.
Das Video ist repräsentativ für jede Führungsform, bei der das
Parallelfahren von geradesausfahrenden Radlern und abbiegenden LKW
möglich ist. Jedenfalls sieht man doch überdeutlich, dass in direkter
Verlängerung der rechten Fahrspur ein mit Piktogramm verzierter
Radstreifen beginnt. Womöglich sind die Sharrows bereits als Antwort auf
verherige ähnliche Unfälle an dieser Stelle aufgebracht worden?

Das Video dient aber v.a. der Illustration, dass ein Radfahrer in so
einer Konstellation überhaupt keine Chance hat, den vom Stammtisch
empfohlenen Blickkontakt herzustellen bzw. Verzicht auf das "Erzwingen"
seiner Vorfahrt zu praktizieren.

Tom
Sepp Ruf
2018-05-03 09:52:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Sçhlueter
Post by Thomas Bliesener
Auf Deiner Website widmest Du den tödlichen Rechtsabbiegerunfällen ein
<https://radunfaelle.wordpress.com/radwege-radeln-im-toedlichen-winkel/>
Passende Anekdote zum letzten Absatz dort:

"This propaganda pushing barriers and segregated facilities is bullshit.

Columbus, Ohio caved in to the propaganda and installed a "protected"
bike lane on Summit Street in 2016. Car bike crashes jumped from about
1.5 per year without "protection" to over 11 per year with "protection."

Of course, the crashes all happened where the cars' paths crossed the
bike lane. That's where these facilities generate complication and
surprises for both motorists and cyclists."
Post by Thomas Sçhlueter
Post by Thomas Bliesener
Die Überschrift "Wie Radführungen das Radeln zur Lebensgefahr machen"
und das verlinkte Video darunter, das den tödlichen Unfall einer
Radfahrerin dokumentiert, passend meiner Meinung nach nicht zusammen.
Als Radfahrstreifen ist der *mittlere* Fahrstreifen mit Sharrows
markiert, die Radfahrerin aber ist auf dem *rechten* unterwegs, als sie
vom abbiegenden LKW überrollt wird. Hätte sie wie vorgesehen den
mittleren Streifen benutzt, wäre der Unfall wohl nicht passiert. Der
Radverkehrsführung kann man in diesem Fall ausnahmsweise nicht die
Schuld geben.
Eine zugestaute Sharerow-Lane mit verlockend leerem Fahrstreifen daneben, ...
Post by Thomas Sçhlueter
Das Video ist repräsentativ für jede Führungsform, bei der das
Parallelfahren von geradesausfahrenden Radlern und abbiegenden LKW
möglich ist. Jedenfalls sieht man doch überdeutlich, dass in direkter
Verlängerung der rechten Fahrspur ein mit Piktogramm verzierter
Radstreifen beginnt.
... direkt auf den Radstreifen zielend ist keine Radverkehrsfuehrung,
sondern eine Falle.
Thomas Bliesener
2018-05-06 23:36:05 UTC
Permalink
Post by Thomas Sçhlueter
Das Video ist repräsentativ für jede Führungsform, bei der das
Parallelfahren von geradesausfahrenden Radlern und abbiegenden LKW
möglich ist.
Das wäre jede Straße mit mehr als einer Fahrspur an einer Kreuzung!?

Ich finde es aber dennoch merkwürdig, "Wie Radführungen das Radeln zur
Lebensgefahr machen" mit einem Video zu illustrieren, wo ausgerechnet
die Benutzung der Radverkehrsführung den tödlichen Unfall verhindert
hätte.

Mir ist klar, daß es nicht viele Videos dieser Art gibt (eines habe ich
noch auf der Platte), aber deshalb ein unpassendes nehmen?

Der Rest¹ ist eine schöne, klare Zusammenfassung, die mit guten
Argumenten und handfesten Zahlen untermauert ist. Darauf würde ich gerne
in der einen oder anderen Diskussion verlinken, nur werden die
Separationsfans mit Wonne auf diesem Widerspruch herumreiten.

¹Einen habe ich noch: Du nennst 11 Todesfälle durch Rammen/Streifen in
Großstädten von (aktuell) 2071 tödlichen Unfällen insgesamt. In diesen
2071 Unfällen sind aber auch die Unfälle außerorts enthalten. Muß man
für eine sinnvolle Gegenüberstellung nicht entweder die außerörtlichen
Unfälle von den 2071 abziehen oder die Unfälle durch Rammen/Streifen
außerorts dazuzählen?
Post by Thomas Sçhlueter
Jedenfalls sieht man doch überdeutlich, dass in direkter
Verlängerung der rechten Fahrspur ein mit Piktogramm verzierter
Radstreifen beginnt. Womöglich sind die Sharrows bereits als Antwort auf
vorherige ähnliche Unfälle an dieser Stelle aufgebracht worden?
Was kann man dort besser machen? Man hätte den rechten Fahrstreifen
noch als reine Rechtsabbiegerspur ausweisen können. Sonst fällt mir
nichts ein.

Die Gestaltung der Kreuzung sieht mir nicht gefährlich aus. Ohne das
verkehrswidrige Verhalten beider Unfallgegner wäre der Unfall nicht
möglich gewesen.
Post by Thomas Sçhlueter
Das Video dient aber v.a. der Illustration, dass ein Radfahrer in so
einer Konstellation überhaupt keine Chance hat, den vom Stammtisch
empfohlenen Blickkontakt herzustellen bzw. Verzicht auf das "Erzwingen"
seiner Vorfahrt zu praktizieren.
Das schon, aber dann paßt die Überschrift nicht.
--
bli
Thomas Sçhlueter
2018-05-07 15:43:08 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Ich finde es aber dennoch merkwürdig, "Wie Radführungen das Radeln zur
Lebensgefahr machen" mit einem Video zu illustrieren, wo ausgerechnet
die Benutzung der Radverkehrsführung den tödlichen Unfall verhindert
hätte.
Die Radführung ist hier die eindeutig auf den Radstreifen hinter der
Kreuzung hinleitende Furt-Markierung. Im Grunde entspricht die Führung
dem, was in D bei einem Radweg ohne benutzungspflicht (und einem Unfall
bei/wegen Benutzung der Führung) gegeben ist.
Post by Thomas Bliesener
Mir ist klar, daß es nicht viele Videos dieser Art gibt (eines habe ich
noch auf der Platte), aber deshalb ein unpassendes nehmen?
Magst du mir deines mal zur Ansicht schicken?
Post by Thomas Bliesener
¹Einen habe ich noch: Du nennst 11 Todesfälle durch Rammen/Streifen in
Großstädten von (aktuell) 2071 tödlichen Unfällen insgesamt. In diesen
2071 Unfällen sind aber auch die Unfälle außerorts enthalten. Muß man
für eine sinnvolle Gegenüberstellung nicht entweder die außerörtlichen
Unfälle von den 2071 abziehen oder die Unfälle durch Rammen/Streifen
außerorts dazuzählen?
Der Grund für diese Gegenüberstellung ist, dass Forderungen nach dem
Ausbau großstädtischer Radwegenetze regelmäßig mit Sprüchen wie "jeden
Tag stirbt ein Radfahrer" begründet werden (z.B. ADFC hier:
<http://www.tour-magazin.de/service/news/unfallbilanz-2015/a42019.html>.
Auf die dafür erforderlichen knapp 400 Opfer kommt man aber nur, wenn
man "brutto" zählt. Von daher halte ich es für legitim, wenn man dann
auch diese Bruttosumme für die Gegenüberstellung mit den "wahren"
städtischen Mischverkehrs-Opfern verwendet. Wer es nach diesem
Einsteiger genauer wissen will, der kann ja gerne die detaillierten
Abbildungen anschauen.

Tom
Friedhelm Waitzmann
2018-05-10 22:22:46 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Post by Thomas Sçhlueter
Das Video ist repräsentativ für jede Führungsform, bei der das
Parallelfahren von geradesausfahrenden Radlern und abbiegenden LKW
möglich ist.
Das wäre jede Straße mit mehr als einer Fahrspur an einer Kreuzung!?
Nein, weil unterschieden werden muss, ob die
Straßenverkehrsvorschriften verbieten, erlauben, oder gar
vorschreiben, dass geradeausfahrende Radfahrer rechts von
rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen fahren.

Ich sehe auf dem Standbild auf dem rechten Fahrstreifen keinen
Rechtsabbiegepfeil. Also ist zu vermuten, dass man auf ihm
geradeaus fahren darf, wie die Radfahrerin wollte. Dann
allerdings wäre in Deutschland das Rechtssabiegen vom
Fahrstreifen links neben dem rechten verboten.


Friedhelm
Thomas Bliesener
2018-05-12 22:56:53 UTC
Permalink
Post by Friedhelm Waitzmann
Post by Thomas Bliesener
Post by Thomas Sçhlueter
Das Video ist repräsentativ für jede Führungsform, bei der das
Parallelfahren von geradesausfahrenden Radlern und abbiegenden LKW
möglich ist.
Das wäre jede Straße mit mehr als einer Fahrspur an einer Kreuzung!?
Nein, weil unterschieden werden muss, ob die
Straßenverkehrsvorschriften verbieten, erlauben, oder gar
vorschreiben, dass geradeausfahrende Radfahrer rechts von
rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen fahren.
Nein. Das "möglich" in THomas' Aussage verstehe ich technisch. Beide
Unfallgegner im Video haben sich (vermutlich) nicht an die Vorschriften
gehalten. Die Radfahrerin ist nicht auf der Radspur gefahren, der
LKW-Fahrer ist aus der dritten (oder meinetwegen zweieinhalbten) Spur
rechts abgebogen, was auch in Massachusetts grob verkehrswidrig sein
dürfte.
Post by Friedhelm Waitzmann
Ich sehe auf dem Standbild auf dem rechten Fahrstreifen keinen
Rechtsabbiegepfeil. Also ist zu vermuten, dass man auf ihm
geradeaus fahren darf, wie die Radfahrerin wollte.
Richtig, aber vermutlich durfte die Radfahrerin dort nicht fahren. Im
Abspann wird erwähnt, daß sie postum zu 100 % die Schuld zugesprochen
bekommen hat. Ich habe nicht nach der Urteilsbegründung gesucht, aber
vermute, daß die kleinen Nachlässigkeiten des LKW-Fahrers wie
Rechtsabbiegen aus der dritten Spur, Mißachten des Vorrangs der
Radfahrerin, Töten der Radfahrerin und Unfallflucht gegenüber diesem
Kapitalverbrechen nicht ins Gewicht fielen.
Post by Friedhelm Waitzmann
Dann allerdings wäre in Deutschland das Rechtssabiegen vom
Fahrstreifen links neben dem rechten verboten.
Das wird wohl so ziemlich überall verboten sein, und trotzdem wird es
gemacht. In GDL ist es in Kreiseln sogar Standard. Diesen Unfalltyp
fürchte ich und bin in Kreiseln praktisch nie auf der äußerst rechten
Fahrspur, manche Kreuzungen quere ich auf der mittleren Spur.
--
bli
Martin Gerdes
2018-05-13 09:47:29 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Post by Friedhelm Waitzmann
Ich sehe auf dem Standbild auf dem rechten Fahrstreifen keinen
Rechtsabbiegepfeil. Also ist zu vermuten, dass man auf ihm
geradeaus fahren darf, wie die Radfahrerin wollte.
Richtig, aber vermutlich durfte die Radfahrerin dort nicht fahren. Im
Abspann wird erwähnt, daß sie postum zu 100 % die Schuld zugesprochen
bekommen hat.
Man hat sie gefragt: "Haben Sie etwas zu ihrer Verteidigung
vorzubringen?" Und da hat sie sich halt nicht verteidigt. Das war für
den Richter dann einfach.

In einer vergleichbar komfortablen Situation sind hierzulande
Lastwagenfahrer, die beim Rechtsabbiegen Radfahrer totgefahren haben.
Die Totgefahrenen geben dem Rechtsabbieger im Prozeß auch keine
Widerrede.
Post by Thomas Bliesener
Ich habe nicht nach der Urteilsbegründung gesucht, aber
vermute, daß die kleinen Nachlässigkeiten des LKW-Fahrers wie
Rechtsabbiegen aus der dritten Spur, Mißachten des Vorrangs der
Radfahrerin, Töten der Radfahrerin und Unfallflucht gegenüber diesem
Kapitalverbrechen nicht ins Gewicht fielen.
So mancher Richter will nur seine Ruhe haben (zumindest habe ich
hierzulande diesen Eindruck). Daher macht er sich manche Sache
einfacher, als er sie sich machen sollte.
Post by Thomas Bliesener
Post by Friedhelm Waitzmann
Dann allerdings wäre in Deutschland das Rechtssabiegen vom
Fahrstreifen links neben dem rechten verboten.
Das wird wohl so ziemlich überall verboten sein, und trotzdem wird es
gemacht.
Das erlebe ich in Hannover sehr selten. Es ist ggf. eine gute Strategie,
mit dem Rad auf die Rechtsabbiegerspur zu ziehen und sich dort
breitzumachen, wenn man geradeausfahren will. Ein Blick in den
Rückspiegel kann dennoch nicht schaden. Es gibt ja nichts, was es nicht
gibt, so dürfte es auch einen eiligen Outofahrer geben, der die
Geradeausspur nimmt und einen Radfahrer dann schneidet.
Sepp Ruf
2018-05-13 11:16:18 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Post by Friedhelm Waitzmann
Post by Thomas Sçhlueter
Das Video ist repräsentativ für jede Führungsform, bei der das
Parallelfahren von geradesausfahrenden Radlern und abbiegenden LKW
möglich ist.
Ach was, jetzt muss nur noch eine blinkende Vollschranke gegen
Rechtsabbieger gebaut werden, dann ist es endlich ganz sichererer:

"The stretch of road she pedaled along is now a designated bike lane, with
green paint and waist-high reflective poles that prevent automobiles from
cutting the corner too close when turning right."
<https://www.bostonmagazine.com/news/2018/05/01/anita-kurmann-bicycle-crash-boston/>
Post by Thomas Bliesener
Post by Friedhelm Waitzmann
Ich sehe auf dem Standbild auf dem rechten Fahrstreifen keinen
Rechtsabbiegepfeil. Also ist zu vermuten, dass man auf ihm
geradeaus fahren darf, wie die Radfahrerin wollte.
Richtig, aber vermutlich durfte die Radfahrerin dort nicht fahren.
Vermutlich ist der Teilzeitmexikaner Thomas B. mal wieder
sauerstoffunterversorgt oder englischignorant:
<http://www.massbike.org/anita_kurmann_video_narrative>
Post by Thomas Bliesener
Im
Abspann wird erwähnt, daß sie postum zu 100 % die Schuld zugesprochen
bekommen hat. Ich habe nicht nach der Urteilsbegründung gesucht
Ach... wie auch, wenn es keines gibt?! Das war die fehlerhafte
"Polizeiuntersuchung"!
<https://www.massachusettsinjurylawyerblog.com/2018/04/attorney-ronald-gluck-speaks-about-his-investigation-in-anita-kurmann-case.html>

Zivilrechtlich hat die Versicherung von Trucker Levari wegen "wrongful
death" gezahlt:
<https://simple.wikipedia.org/wiki/Wrongful_death_claim>
Reinhard Zwirner
2018-05-13 12:34:20 UTC
Permalink
Sepp Ruf schrieb:

[...]
Post by Sepp Ruf
Ach... wie auch, wenn es keines gibt?! Das war die fehlerhafte
"Polizeiuntersuchung"!
<https://www.massachusettsinjurylawyerblog.com/2018/04/attorney-ronald-gluck-speaks-about-his-investigation-in-anita-kurmann-case.html>
Kann man denn irgendwo die Begründung der Polizei nachlesen, warum
die Angelegenheit eingestellt worden ist? Auch wenn ich das aufgrund
des Videos absolut nicht nachvollziehen kann, würde mich als
Verfechter von "Audiatur ..." das schon interessieren.

Ciao

Reinhard
Thomas Sçhlueter
2018-05-03 13:25:19 UTC
Permalink
Post by Thomas Sçhlueter
Die Bilderstrecke, auf der die Situation gut zu erkennen war, ist
entweder wieder vom Netz genommen worden, oder ich bin gerade zu blöd
sie wiederzufinden.
Heute Details zur Führung in der LVZ:
<http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Stadt-Leipzig-Keine-Gefahr-fuer-Radler-durch-Baustelle-am-Ring>

Gut zu sehen, dass die Geradeausspur breit genug für virtuelle
Separation ist, zumal direkt hinter der querenden Rad-/Fußgängerfurt auf
der Kreuzung eine markierte Radführung anfängt, die den KFZ-Führern
nahelegt, sich schön weit links einzuordnen.

Tom
Chr. Maercker
2018-05-04 06:13:24 UTC
Permalink
Post by Thomas Sçhlueter
<http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Stadt-Leipzig-Keine-Gefahr-fuer-Radler-durch-Baustelle-am-Ring>
Gut zu sehen, dass die Geradeausspur breit genug für virtuelle
Separation ist,
Mir erscheint sie als normal breiter Fahrstreifen. Rechts daneben
scheint normalerweise ein Radfahrstreifen zu sein, der durch die
Baustelle gesperrt ist. Deswegen sind Radfahrer dort wahrscheinlich
gewohnt, sich im Gefahrenbereich zu bewegen und unterlassen es auch dann
nicht, wenn der Streifen gesperrt ist. Es ergibt sich also eher die
Frage, warum erst was passiert ist, als der Streifen nicht befahrbahr war.
Post by Thomas Sçhlueter
zumal direkt hinter der querenden Rad-/Fußgängerfurt auf
der Kreuzung eine markierte Radführung anfängt, die den KFZ-Führern
nahelegt, sich schön weit links einzuordnen.
Ich sehe nur die querende Furt und rechts ein VZ240.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Martin Gerdes
2018-05-04 12:07:44 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Thomas Sçhlueter
<http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Stadt-Leipzig-Keine-Gefahr-fuer-Radler-durch-Baustelle-am-Ring>
Das sieht anders aus als bei Google Maps.
Post by Chr. Maercker
Post by Thomas Sçhlueter
Gut zu sehen, dass die Geradeausspur breit genug für virtuelle
Separation ist,
Mir erscheint sie als normal breiter Fahrstreifen.
Mir auch.
Post by Chr. Maercker
Rechts daneben
scheint normalerweise ein Radfahrstreifen zu sein, der durch die
Baustelle gesperrt ist. Deswegen sind Radfahrer dort wahrscheinlich
gewohnt, sich im Gefahrenbereich zu bewegen und unterlassen es auch dann
nicht, wenn der Streifen gesperrt ist. Es ergibt sich also eher die
Frage, warum erst was passiert ist, als der Streifen nicht befahrbahr war.
ACK.

Vermutlich hat sich die Radfahrerin an die rechte Seite des
Fahrstreifens gedrückt, statt mittig auf dem Fahrstreifen zu fahren und
so das Überholen zu verhindern.

Wie schon geschrieben: erfolgreiche Bewerbung für den Darwin Award.
Post by Chr. Maercker
Post by Thomas Sçhlueter
zumal direkt hinter der querenden Rad-/Fußgängerfurt auf
der Kreuzung eine markierte Radführung anfängt, die den KFZ-Führern
nahelegt, sich schön weit links einzuordnen.
Nein, warum auch.
Post by Chr. Maercker
Ich sehe nur die querende Furt und rechts ein VZ240.
Auf der Kreuzung beginnt eine RF-Furt Richtung Wilhelm-Leuschner-Platz.
Man sieht deren rechte Begrenzung vor dem roten Bus. Insgesamt gibts auf
dieser Kreuzung für meinen Geschmack verwirrend viele
Fahrbahnmarkierungen.

Das VZ204 gehört zu dem Zwei-Richtungs-Rad-weg! entlang dem
Martin-Luther-Ring.

Für den LKW-Fahrer dürfte es (wie üblich) billig werden. Viel mehr als
3000 Euro Strafe ist ein Radfahrerleben bekanntlich nicht wert.
Thomas Bliesener
2018-05-04 16:06:25 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Für den LKW-Fahrer dürfte es (wie üblich) billig werden. Viel mehr als
3000 Euro Strafe ist ein Radfahrerleben bekanntlich nicht wert.
Soviel? Vielleicht hat der LKW-Fahrer die Radfahrerin auch nur
übersehen? Dann wird es billiger:
<https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mahnwache-gegen-skandalurteil--900-euro-geldstrafe-fuer-lkw-fahrer-der-radler-ueberrollt-30037080>
--
bli
Thomas Sçhlueter
2018-05-04 17:00:53 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Post by Martin Gerdes
Für den LKW-Fahrer dürfte es (wie üblich) billig werden. Viel mehr als
3000 Euro Strafe ist ein Radfahrerleben bekanntlich nicht wert.
Soviel? Vielleicht hat der LKW-Fahrer die Radfahrerin auch nur
<https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mahnwache-gegen-skandalurteil--900-euro-geldstrafe-fuer-lkw-fahrer-der-radler-ueberrollt-30037080>
Vom Amtsgericht Altötting wurde der Unfallfahrer, der im Dunkeln von
hinten in eine Gruppe österreichischer Rennradfahrer gerast ist, und
einen davon tötete, gerade zu 3600 Euro und 10 Monaten Haft verurteilt.
Das Urteil scheint vom Autofahrer angenommen worden zu sein.

<https://www.innsalzach24.de/innsalzach/region-alt-neuoetting/kastl-ort481631/nach-toedlichem-rennradunfall-kastl-autofahrer-akzeptiert-strafe-9803264.html>

Hätte ich bei diesem Unfallhergang und im Licht der Berichterstattung
darüber ("Warum fuhren die Radler nicht auf dem Radweg?") so nicht erwartet.

Tom
Bernd Ullrich
2018-05-04 18:59:04 UTC
Permalink
Post by Thomas Sçhlueter
Post by Thomas Bliesener
Post by Martin Gerdes
Für den LKW-Fahrer dürfte es (wie üblich) billig werden. Viel mehr als
3000 Euro Strafe ist ein Radfahrerleben bekanntlich nicht wert.
Soviel? Vielleicht hat der LKW-Fahrer die Radfahrerin auch nur
<https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mahnwache-gegen-skandalurteil--900-euro-geldstrafe-fuer-lkw-fahrer-der-radler-ueberrollt-30037080>
Vom Amtsgericht Altötting wurde der Unfallfahrer, der im Dunkeln von
hinten in eine Gruppe österreichischer Rennradfahrer gerast ist, und
einen davon tötete, gerade zu 3600 Euro und 10 Monaten Haft verurteilt.
Das Urteil scheint vom Autofahrer angenommen worden zu sein.
----------------------------------------------------
Post by Thomas Sçhlueter
<https://www.innsalzach24.de/innsalzach/region-alt-neuoetting/kastl-ort481631/nach-toedlichem-rennradunfall-kastl-autofahrer-akzeptiert-strafe-9803264.html>
Hätte ich bei diesem Unfallhergang und im Licht der Berichterstattung
darüber ("Warum fuhren die Radler nicht auf dem Radweg?") so nicht erwartet.
Andere sind empört...und pöbeln...Scheibe runter, Maul an...

https://www.innsalzach24.de/service/reingeklickt/landkreis-kommentar-andreas-hundseder-nichtbenutzung-radwegen-6743501.html

"Schon mehrmals habe ich als Beifahrer durch ein offenes Autofenster
einem Radfahrer zugerufen, er möge doch bitte den Radweg benutzen."

EDben ein Volonteer...

"Volontär Andreas Hundseder kann das Meiden von Radwegen nicht
nachvollziehen.© red"

BU
Susanne Jäger
2018-05-04 17:30:48 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Post by Martin Gerdes
Für den LKW-Fahrer dürfte es (wie üblich) billig werden. Viel mehr als
3000 Euro Strafe ist ein Radfahrerleben bekanntlich nicht wert.
Soviel? Vielleicht hat der LKW-Fahrer die Radfahrerin auch nur
<https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mahnwache-gegen-skandalurteil--900-euro-geldstrafe-fuer-lkw-fahrer-der-radler-ueberrollt-30037080>
Die 900 € gingen in diesem Fall darauf zurück, dass der polnische Fahrer
von einer polnischen Rente lebt und deshalb ein Tagessatz von 10€ zu
Grunde gelegt wurde. Man kann dieses Urteil für zu milde handeln,
argumentieren dass 90 Tagessätze (das ist noch nicht mal Vorstrafe) zu
wenig sind, auch weil die Aussagen von Zeugen auf zu schnelles Abbiegen
hinwiesen, die absolute Summe sagt bei einer Geldstrafe aber wenig,
zumal der Fahrer ein Vielfaches dieser Summe an Gerichts- und
Gutachterkosten zahlen muss.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/04/lkw-unfall-radfahrer-strafe-900-euro.html
https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/lkw-fahrer-ueberrollt-und-toetet-radfahrer-900-euro-geldstrafe

Gruß
Susanne
Bernd Ullrich
2018-05-04 19:44:28 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
Post by Thomas Bliesener
Post by Martin Gerdes
Für den LKW-Fahrer dürfte es (wie üblich) billig werden. Viel mehr als
3000 Euro Strafe ist ein Radfahrerleben bekanntlich nicht wert.
Soviel? Vielleicht hat der LKW-Fahrer die Radfahrerin auch nur
<https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mahnwache-gegen-skandalurteil--900-euro-geldstrafe-fuer-lkw-fahrer-der-radler-ueberrollt-30037080>
---------------------------------------------------------------
Post by Susanne Jäger
Die 900 € gingen in diesem Fall darauf zurück, dass der polnische Fahrer
von einer polnischen Rente lebt und deshalb ein Tagessatz von 10€ zu
Grunde gelegt wurde.
"Am Tag zuvor hatte das Gericht den Fall von Michal O. verhandelt. Der
Berufskraftfahrer hatte am Mittag des 18. August 2016 den
Sattelschlepper gesteuert, der einem 63 Jahre alten Radfahrer tödliche
Verletzungen zufügte. "

Der Berufskraftfahrer "lebt" von einer poln. Rente und fährt für nass
Sattelschlepper?

Wers glaubt...
[...]
Post by Susanne Jäger
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/04/lkw-unfall-radfahrer-strafe-900-euro.html
https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/lkw-fahrer-ueberrollt-und-toetet-radfahrer-900-euro-geldstrafe
Gruß
Susanne
BU
Reinhard Zwirner
2018-05-05 16:50:08 UTC
Permalink
[...]
Post by Bernd Ullrich
Post by Susanne Jäger
Die 900 € gingen in diesem Fall darauf zurück, dass der
polnische Fahrer von einer polnischen Rente lebt und deshalb ein
Tagessatz von 10€ zu Grunde gelegt wurde.
"Am Tag zuvor hatte das Gericht den Fall von Michal O.
verhandelt. Der Berufskraftfahrer hatte am Mittag des 18. August
2016 den Sattelschlepper gesteuert, der einem 63 Jahre alten
Radfahrer tödliche Verletzungen zufügte. "
Der Berufskraftfahrer "lebt" von einer poln. Rente und fährt für
nass Sattelschlepper?>
Wers glaubt... [...]
Auch wenn er _jetzt_ Rente bezieht, kann er doch seinerzeit noch
Berufskraftfahrer gewesen sein ...

Ciao

Reinhard
Bernd Ullrich
2018-05-05 18:55:08 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
[...]
Post by Bernd Ullrich
Post by Susanne Jäger
Die 900 € gingen in diesem Fall darauf zurück, dass der
polnische Fahrer von einer polnischen Rente lebt und deshalb ein
Tagessatz von 10€ zu Grunde gelegt wurde.
"Am Tag zuvor hatte das Gericht den Fall von Michal O.
verhandelt. Der Berufskraftfahrer hatte am Mittag des 18. August
2016 den Sattelschlepper gesteuert, der einem 63 Jahre alten
Radfahrer tödliche Verletzungen zufügte. "
-------------------------------------------------------
Post by Reinhard Zwirner
Post by Bernd Ullrich
Der Berufskraftfahrer "lebt" von einer poln. Rente und fährt für
nass Sattelschlepper?>
Wers glaubt... [...]
Auch wenn er _jetzt_ Rente bezieht, kann er doch seinerzeit noch
Berufskraftfahrer gewesen sein ...
Ebend, die Strafe musste nicht auf die Rente bezogen werden, da fuhr er
ja noch.

BU
Reinhard Zwirner
2018-05-05 22:36:28 UTC
Permalink
[...]
Post by Bernd Ullrich
Post by Reinhard Zwirner
Post by Bernd Ullrich
Der Berufskraftfahrer "lebt" von einer poln. Rente und fährt für
nass Sattelschlepper?>
Wers glaubt... [...]
Auch wenn er _jetzt_ Rente bezieht, kann er doch seinerzeit noch
Berufskraftfahrer gewesen sein ...
Ebend, die Strafe musste nicht auf die Rente bezogen werden, da fuhr
er ja noch.
§ 40 StGB

(2) 1Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter
Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
des Täters. 2Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus,
das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
3Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend
Euro festgesetzt.

Es heißt "an einem Tag _hat_", nicht "_hatte_".

Ciao

Reinhard
Martin Wohlauer
2018-05-05 22:40:28 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
[...]
Post by Bernd Ullrich
Post by Reinhard Zwirner
Post by Bernd Ullrich
Der Berufskraftfahrer "lebt" von einer poln. Rente und fährt für
nass Sattelschlepper?>
Wers glaubt... [...]
Auch wenn er _jetzt_ Rente bezieht, kann er doch seinerzeit noch
Berufskraftfahrer gewesen sein ...
Ebend, die Strafe musste nicht auf die Rente bezogen werden, da fuhr
er ja noch.
§ 40 StGB
(2) 1Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter
Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
des Täters. 2Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus,
das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
3Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend
Euro festgesetzt.
Es heißt "an einem Tag _hat_", nicht "_hatte_".
Macht ja auch Sinn. Es hilft mir bei der Tilgung meiner Strafe halt
genau null, wenn ich früher™ mal Millionär war. Alles andere wäre
schlich unbillig. Die Höhe der Strafe soll sich ja gerade nur an der
Anzahl der Tagessätze orientieren. Der Tagessatz soll sich dafür für
alle gleichermaßen anfühlen. Eben darum ist er ja gerade
Einkommensabhängig. Aber eben kein fiktives Einkommen, dass man mal
hatte, haben könnte oder irgendwann hat. Das was wirklich da ist. 90 TS
ist da schon nicht wenig.

Grüßle,

Martin.
Martin Gerdes
2018-05-05 22:29:06 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
Post by Thomas Bliesener
Post by Martin Gerdes
Für den LKW-Fahrer dürfte es (wie üblich) billig werden. Viel mehr als
3000 Euro Strafe ist ein Radfahrerleben bekanntlich nicht wert.
Soviel? Vielleicht hat der LKW-Fahrer die Radfahrerin auch nur
<https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mahnwache-gegen-skandalurteil--900-euro-geldstrafe-fuer-lkw-fahrer-der-radler-ueberrollt-30037080>
Die 900 € gingen in diesem Fall darauf zurück, dass der polnische Fahrer
von einer polnischen Rente lebt
Laut Artikel ist er 28 Jahre alt. Vermutlich ist der Mann Frührentner.
Post by Susanne Jäger
und deshalb ein Tagessatz von 10€ zu Grunde gelegt wurde. Man kann
dieses Urteil für zu milde handeln, argumentieren dass 90 Tagessätze
(das ist noch nicht mal Vorstrafe) zu wenig sind, auch weil die
Aussagen von Zeugen auf zu schnelles Abbiegen hinwiesen, die absolute
Summe sagt bei einer Geldstrafe aber wenig, zumal der Fahrer ein
Vielfaches dieser Summe an Gerichts- und
Gutachterkosten zahlen muss.
Und wenn es zusammen 10.000 Euro wären: Mehr ist mein Leben dem Staat
offensichtlich nicht wert. Das ist schon eine ernüchternde Erkenntnis.
Johann Mayerwieser
2018-05-05 23:04:44 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Und wenn es zusammen 10.000 Euro wären: Mehr ist mein Leben dem Staat
offensichtlich nicht wert. Das ist schon eine ernüchternde Erkenntnis.
Der Eurobetrag ist nicht die Strafhöhe, die Anzahl der Tage für den die
Strafe zu bezahlen ist, ist die Strafbemessung.

In Österreich wird für einen Tag Gefängnis zwei Tagsätze verlangt. Für
deb Tagsatz werden vom Einkommen allerdings Unterhaltspflichten und
notwendiger Eigenunterhalt abgezogen. Dafür sind schnell einige hundert
Tagsätze bei beisammen.
Reinhard Zwirner
2018-05-05 16:46:02 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Post by Martin Gerdes
Für den LKW-Fahrer dürfte es (wie üblich) billig werden. Viel
mehr als 3000 Euro Strafe ist ein Radfahrerleben bekanntlich
nicht wert.
Soviel? Vielleicht hat der LKW-Fahrer die Radfahrerin auch nur
<https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mahnwache-gegen-skandalurteil--900-euro-geldstrafe-fuer-lkw-fahrer-der-radler-ueberrollt-30037080>
Die Verurteilung erfolgte zu 90 Tagessätzen. Und wenn der LKW-Fahrer
jetzt halt kaum was verdient (arbeitslos?), wird dementsprechend ein
Tagessatz von 10.- € angesetzt.

Inwieweit die 90 Tagessätze im Rahmen der in solchen Fällen üblichen
"Preise" liegen, vermag ich nicht zu beurteilen.

Achselzuckend

Reinhard
Martin Gerdes
2018-05-04 12:07:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Sçhlueter
Post by Nico Hoffmann
Post by Thomas Bliesener
In der nachgestellten Szene drängt sich eine Radfahrerin suizidal auf
Tuchfühlung zum LKW durch die schmale Gasse von vielleicht 50 cm
zwischen LKW und Bordstein nach vorne. Völlig realistisch, klar doch.
Kommt gelegentlich vor.
Gelegentlich. Vorgestern in Leipzig war das sogar ausnahmsweise mal
tödlich. Allerdings war das insofern ein Sonderfall, als da die
etatmäßige Rechtsabbiegerspur derzeit für eine Baustelle gesperrt ist.
Die Bilderstrecke, auf der die Situation gut zu erkennen war, ist
entweder wieder vom Netz genommen worden, oder ich bin gerade zu blöd
sie wiederzufinden.
Die Seite
http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Radfahrerin-geraet-in-Leipzig-unter-Lastwagen
ist hier bei mir langsam, daran hängt eine Bilderstrecke, die bei mir
auch langsam ist.

Ich kann mir aufgrund der verlinkten Unfallbeschreibung nicht genau
vorstellen, was da passiert ist.

Ich wundere mich mal wieder darüber, daß Du diesen Unfall mit "RVA"
markierst. Ich sehe da keinen beteiligten Rad-weg!

Soweit ich die Unfallbeschreibung verstehe, ist folgendes passiert:

Beide Fahrzeuge befuhren die Schillerstraße südwärts, also von oben im
Bild nach unten. Diese Straße hat keinen Rad-weg!, sondern in
Südrichtung eine Geradeausspur und eine Rechtsabbiegerspur. Die
Fahrradfahrerin wollte weiterfahren auf den Wilhelm-Leuschner-Platz (das
interpretiere ich als "geradeaus"), der LKW wollte rechts abbiegen in
die Martin-Luther-Straße.

Wenn beide vorschriftsmäßig gefahren wären, wäre die Radfahrerin auf der
Geradeausspur gefahren, der LKW rechts davon auf der Rechtsabbiegerspur.
Das heißt: Die fatale Kreuzung der Fahrwege, die üblicherweise von
Rad-weg!-en erzwungen wird, erkenne ich hier nicht.
Post by Thomas Sçhlueter
Jedenfalls wird die markierte Geradeausspur jetzt auch als überbreite
gemeinsame Geradeaus- und Rechtsabbiegerspur genutzt. Vergleicht mal die
Breite der beiden Spuren auf dem Luftbild; die beiden Unfallbeteiligten
Wenn es nur eine gemeinsame Spur gibt, müßte der LKW die Radlerin
unmittelbar vor dem Unfall überholt und daher gesehen haben.

Sollte sich die Radlerin allerdings am stehenden LKW rechts
vorbeigeschlängelt haben, wäre das ihre erfolgreiche Bewerbung für den
Darwin-Award gewesen.
Post by Thomas Sçhlueter
Zudem sorgt hier der stumpfe Winkel zur Querstraße und das Abbiegen aus
der "zweiten Reihe" dafür, dass der LKW mit ordentlich Schwung abbiegen
konnte.
Wie gesagt: Wenn der LKW gefahren ist, müßte er die Radfahrerin, die auf
der Fahrbahn gefahren sein müßte, unmittelbar vor dem Unfall überholt
haben.

Vielleicht hat sich das Mädchen auch streng an das Rechtsfahrgebot
gehalten und ist in der Kandel gefahren. Auch das würde ich als
Darwin-Bewerbung interpretieren. Trug das Mädchen denn wenigstens einen
Helm?
Chr. Maercker
2018-05-02 11:02:27 UTC
Permalink
Nico Hoffmann wrote:
[rechts an haltenden LKW auf der Fahrbahn vorbeifahren]
...
Post by Nico Hoffmann
Es gibt Dinge, die hält man nicht für möglich, bis man sie gesehen
hat.
ACK, deswegen kommt es auch extrem selten vor, so selten, dass ich es in
über 30 Jahren kaum jemals selbst beobachten konnte. Umso öfter sehe ich
dieses Szenario auf Fahrbahnen in gewissen Flyern, die angeblich was zur
Sicherheit von Radfahrern beinhalten.
Post by Nico Hoffmann
Post by Thomas Bliesener
Die Macher haben offensichtlich null Ahnung, wie solche Unfälle
passieren.
Sie wissen weder genau, wie sie passieren noch *wo*. Hat mir die hiesige
Polizeibehörde inzwischen zweimal bestätigt. Denen ist offenbar auch der
Unterschied zwischen Abbiegeunfällen, wie sie gewöhnlich mit Autos
passieren, und denen, wo meist LKW beteiligt sind, nicht klar.
Post by Nico Hoffmann
Dazu müßte man letztendlich das Dogma "Radwege sind sicher"
hinterfragen. Wird im Staatsfernsehen eher nicht passieren.
Es *ist* bereits passiert. Ein ARD-Sender hat vor wenigen Jahren eine
Reportage über Leipziger "Radwege" gebracht, mit just dieser Kernaussage.
Post by Nico Hoffmann
Zusammenhang zwischen den Wegelchen und dem totem Winkel ist zu
subtil, außerhalb drh wenig bekannt. Der generelle Trend ist nunmal,
an Symptomen mit technischen Mitteln herumzudoktorn.
Auf den toten Winkel wird durchaus aufmerksam gemacht, aber nie auf die
fatale Rolle von "Radwegen", die zum Fahren im Gefahrenbereich einladen,
es in vielen Fällen überhaupt erst möglich machen.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Martin Kozlowski
2018-05-13 10:56:08 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Auf den toten Winkel wird durchaus aufmerksam gemacht, aber nie auf die
fatale Rolle von "Radwegen", die zum Fahren im Gefahrenbereich einladen,
Zum Glück hat noch niemand den § 11 (Besondere Verkehrslagen) entdeckt:

| Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder
| anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage
| es erfordert; [...]

Jagusch zitiert in seinem 1972er Kommentar die Begründung des
Verordnungsgebers zu § 11:

| […] Aber auch Fußgänger oder Radfahrer, auf die von abbiegenden
| Fahrzeugen ja besondere Rücksicht zu nehmen ist, haben stehen zu
| bleiben, wenn die abbiegenden Fahrzeuge durch das ihnen
| vorgeschriebene Warten den Verkehrsfluß auf der anderen Straße
| behindern würden. Fußgänger müssen auch davon abgehalten werden,
| einen Fußgängerüberweg gerade dann zu betreten, wenn ein ganzer Pulk
| von Kraftfahrzeugen herankommt. Ohne gegenseitige Rücksicht geht es in
| solchen Fällen nicht.

Wer glaubt das sei vergangene Folklore: König/Dauer als Nachfolger von
Jagusch verweisen in ihrem Kommentar von 2013 tatsächlich auf diese
Beispiele aus der Begründung...
Johann Mayerwieser
2018-05-13 13:11:36 UTC
Permalink
| Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder |
anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage |
es erfordert; [...]
Jagusch zitiert in seinem 1972er Kommentar die Begründung des
| […] Aber auch Fußgänger oder Radfahrer, auf die von abbiegenden |
Fahrzeugen ja besondere Rücksicht zu nehmen ist, haben stehen zu |
bleiben, wenn die abbiegenden Fahrzeuge durch das ihnen |
vorgeschriebene Warten den Verkehrsfluß auf der anderen Straße |
behindern würden. Fußgänger müssen auch davon abgehalten werden,
| einen Fußgängerüberweg gerade dann zu betreten, wenn ein ganzer Pulk |
von Kraftfahrzeugen herankommt. Ohne gegenseitige Rücksicht geht es in |
solchen Fällen nicht.
Jagusch hat aber schon einen Schuss - oder hat er das gar nicht
geschrieben?

Spinnt (nur so kann man es ausdrücken) man das weiter, dann müssten
Autofahrer, die Grün haben, stehen bleiben und den Querverkehr fahren
lassen, wenn es sich dort staut.
Martin Wohlauer
2018-05-13 14:27:41 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
| Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder |
anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage |
es erfordert; [...]
Jagusch zitiert in seinem 1972er Kommentar die Begründung des
| […] Aber auch Fußgänger oder Radfahrer, auf die von abbiegenden |
Fahrzeugen ja besondere Rücksicht zu nehmen ist, haben stehen zu |
bleiben, wenn die abbiegenden Fahrzeuge durch das ihnen |
vorgeschriebene Warten den Verkehrsfluß auf der anderen Straße |
behindern würden. Fußgänger müssen auch davon abgehalten werden,
| einen Fußgängerüberweg gerade dann zu betreten, wenn ein ganzer Pulk |
von Kraftfahrzeugen herankommt. Ohne gegenseitige Rücksicht geht es in |
solchen Fällen nicht.
Jagusch hat aber schon einen Schuss - oder hat er das gar nicht
geschrieben?
Spinnt (nur so kann man es ausdrücken) man das weiter, dann müssten
Autofahrer, die Grün haben, stehen bleiben und den Querverkehr fahren
lassen, wenn es sich dort staut.
Nein, denn dann würde ja einem Autofahrer die Wurst vom Brot geklaut
werden... Nein, nur Untermenschen ohne Motor, die haben gefälligst
stehen zu bleiben. Schon tragisch, was für cheauvinistische Dinge auch
zu heutigen Zeiten noch mitten in Europa Vorschrift sind. Stellt sich
schon die Frage, ob das tatsächlich nicht gegen eure Verfassung geht,
denn mit /der/ Begründung kann man ja dann schön langsam alles
begründen. Tot gefahren? Ja mei, hinter mir war ein LKW, dem kann ich
doch nicht den Schnitt versauen... Also bin ich halt einfach trotzdem
abgebogen.

Grüßle,

Martin.
Gerald Eіscher
2018-05-13 15:02:05 UTC
Permalink
Am 13.05.18 um 16:27 schrieb Martin Wohlauer:
[§11 StVO]
Post by Martin Wohlauer
Nein, denn dann würde ja einem Autofahrer die Wurst vom Brot geklaut
werden... Nein, nur Untermenschen ohne Motor, die haben gefälligst
stehen zu bleiben. Schon tragisch, was für cheauvinistische Dinge auch
zu heutigen Zeiten noch mitten in Europa Vorschrift sind. Stellt sich
schon die Frage, ob das tatsächlich nicht gegen eure Verfassung geht,
*eure*? Der diskriminierende §11 findet sich in der teutschen StVO.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/98-11-besondere-verkehrslagen
Post by Martin Wohlauer
denn mit /der/ Begründung kann man ja dann schön langsam alles
begründen. Tot gefahren?
Das nicht, Martin K. hat den letzten Halbsatz unterschlagen.
"auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder
der Verzichtenden verständigt hat."
--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |
Martin Wohlauer
2018-05-13 16:09:41 UTC
Permalink
Post by Gerald Eіscher
[§11 StVO]
Post by Martin Wohlauer
Nein, denn dann würde ja einem Autofahrer die Wurst vom Brot geklaut
werden... Nein, nur Untermenschen ohne Motor, die haben gefälligst
stehen zu bleiben. Schon tragisch, was für cheauvinistische Dinge auch
zu heutigen Zeiten noch mitten in Europa Vorschrift sind. Stellt sich
schon die Frage, ob das tatsächlich nicht gegen eure Verfassung geht,
*eure*? Der diskriminierende §11 findet sich in der teutschen StVO.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/98-11-besondere-verkehrslagen
Lecker. War dann wohl ein Mistverständnis.
Post by Gerald Eіscher
Post by Martin Wohlauer
denn mit /der/ Begründung kann man ja dann schön langsam alles
begründen. Tot gefahren?
Das nicht, Martin K. hat den letzten Halbsatz unterschlagen.
"auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder
der Verzichtenden verständigt hat."
Also bei fahrenden Radfahrern wohl nie.

Grüßle,

Martin.
Martin Kozlowski
2018-05-13 19:31:00 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Gerald Eіscher
[§11 StVO]
Post by Martin Wohlauer
Nein, denn dann würde ja einem Autofahrer die Wurst vom Brot geklaut
werden... Nein, nur Untermenschen ohne Motor, die haben gefälligst
stehen zu bleiben. Schon tragisch, was für cheauvinistische Dinge auch
zu heutigen Zeiten noch mitten in Europa Vorschrift sind. Stellt sich
schon die Frage, ob das tatsächlich nicht gegen eure Verfassung geht,
*eure*? Der diskriminierende §11 findet sich in der teutschen StVO.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/98-11-besondere-verkehrslagen
Lecker. War dann wohl ein Mistverständnis.
Post by Gerald Eіscher
Post by Martin Wohlauer
denn mit /der/ Begründung kann man ja dann schön langsam alles
begründen. Tot gefahren?
Das nicht, Martin K. hat den letzten Halbsatz unterschlagen.
"auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder
der Verzichtenden verständigt hat."
Also bei fahrenden Radfahrern wohl nie.
Nagut, ich hab bei meiner Angstmache übertrieben. Urteile zur Sache hab
ich nicht gefunden. Es gibt also nur die alte Erläuterung des
Verordnungsgebers und dessen Wiederholung bis in die Neuzeit in einem
renommierten Kommentar.
Anton Ertl
2018-05-13 15:01:11 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Stellt sich
schon die Frage, ob das tatsächlich nicht gegen eure Verfassung geht,
denn mit /der/ Begründung kann man ja dann schön langsam alles
begründen. Tot gefahren? Ja mei, hinter mir war ein LKW, dem kann ich
doch nicht den Schnitt versauen...
Oder "Ich habe darauf vertraut, dass die Fussgaenger sich an die STVO
halten (siehe Jagusch und Koenig/Dauer, und wenn das darf ich schon
drauf vertrauen, dass die das richtig schreiben), habe hinter mir
Fahrzeuge gesehen, und bin abgebogen, sonst haette ich die Fahrzeuge
hinter mir behindert. Schuld an dem Unfall haben also einzig und
allein die Fussgaenger, die sich nicht an die StVO hielten, sondern
bei gruen ueber die Strasse gingen."

Aber wessen Verfassung meinst Du? Das sind m.W. Kommentare zur
deutschen StVO.

Was jetzt die .at-Verfassung betrifft, habe ich es schriftlich vom
Vfgh, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht fuer Radfahrer gilt (so
ungefaehr jedenfalls).

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben
Martin Wohlauer
2018-05-13 16:08:06 UTC
Permalink
Post by Anton Ertl
Post by Martin Wohlauer
Stellt sich
schon die Frage, ob das tatsächlich nicht gegen eure Verfassung geht,
denn mit /der/ Begründung kann man ja dann schön langsam alles
begründen. Tot gefahren? Ja mei, hinter mir war ein LKW, dem kann ich
doch nicht den Schnitt versauen...
Oder "Ich habe darauf vertraut, dass die Fussgaenger sich an die STVO
halten (siehe Jagusch und Koenig/Dauer, und wenn das darf ich schon
drauf vertrauen, dass die das richtig schreiben), habe hinter mir
Fahrzeuge gesehen, und bin abgebogen, sonst haette ich die Fahrzeuge
hinter mir behindert. Schuld an dem Unfall haben also einzig und
allein die Fussgaenger, die sich nicht an die StVO hielten, sondern
bei gruen ueber die Strasse gingen."
Aber wessen Verfassung meinst Du?
Euer GG-Pendant halt. ;-)
Post by Anton Ertl
Das sind m.W. Kommentare zur deutschen StVO.
Mir schon klar. Aber genau die können eben Auffassungen wiedergeben, die
nichts mit so was wie einem verfassungsmäßig garantierten Recht auf
körperliche Unversehrtheit und recht auf freie Entfaltung zu tun haben.
Um mal zwei Sachen zu nennen, gegen die so eine Haltung nach deutschem
recht verstoßen dürfte.
Post by Anton Ertl
Was jetzt die .at-Verfassung betrifft, habe ich es schriftlich vom
Vfgh, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht fuer Radfahrer gilt (so
ungefaehr jedenfalls).
Vermutlich hier auch schon mal gepostet und ich hab's nur wieder
vergessen...

Grüßle,

Martin.
Martin Kozlowski
2018-05-13 19:31:00 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
| Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder |
anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage |
es erfordert; [...]
Jagusch zitiert in seinem 1972er Kommentar die Begründung des
| […] Aber auch Fußgänger oder Radfahrer, auf die von abbiegenden |
Fahrzeugen ja besondere Rücksicht zu nehmen ist, haben stehen zu |
bleiben, wenn die abbiegenden Fahrzeuge durch das ihnen |
vorgeschriebene Warten den Verkehrsfluß auf der anderen Straße |
behindern würden. Fußgänger müssen auch davon abgehalten werden,
| einen Fußgängerüberweg gerade dann zu betreten, wenn ein ganzer Pulk |
von Kraftfahrzeugen herankommt. Ohne gegenseitige Rücksicht geht es in |
solchen Fällen nicht.
Jagusch hat aber schon einen Schuss - oder hat er das gar nicht
geschrieben?
Jagusch hat das nicht geschrieben, er zitiert die Begründung/Erläuterung
derjenigen, die diesen StVO-Paragrafen erstellt haben
(Bundesverkehrsministerium, Bundesrat).
Johann Mayerwieser
2018-05-14 18:12:15 UTC
Permalink
Post by Martin Kozlowski
Post by Johann Mayerwieser
Jagusch hat aber schon einen Schuss - oder hat er das gar nicht
geschrieben?
Jagusch hat das nicht geschrieben, er zitiert die Begründung/Erläuterung
derjenigen, die diesen StVO-Paragrafen erstellt haben
(Bundesverkehrsministerium, Bundesrat).
Na dann reiche man das weiter.

Martin Gerdes
2018-05-04 12:07:44 UTC
Permalink
Post by Nico Hoffmann
Post by Thomas Bliesener
In der nachgestellten Szene drängt sich eine Radfahrerin suizidal auf
Tuchfühlung zum LKW durch die schmale Gasse von vielleicht 50 cm
zwischen LKW und Bordstein nach vorne. Völlig realistisch, klar doch.
Radfahrer zwängt sich an der Ampel *neben* einen LKW. Beim Losfahren
(der LKW fuhr geradeaus, also eigentlich nichtmal der kritische Fall)
flüchtete der Radfahrer mit einer schnellen Bewegung mitsamt Rad über
den Bordstein.
Das klingt doch ganz vernünftig, WENN man das schon so macht.

Es gibt hierzustadt mittlerweile eine Menge Radfahrer-Aufstellflächen,
beispielsweise hier:

https://www.google.de/maps/place/Lavesstra%C3%9Fe,+30159+Hannover/@52.3737962,9.7466249,29m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x47b074b2fb1116e5:0x59102c5109116c03!8m2!3d52.3736359!4d9.7478467?hl=de

Wenn ich dort ankomme, ziehe ich selbstverständlich an der wartenden
Outoschlange rechts vorbei (mit mäßiger Gefahr, Dooring beispielsweise
droht bei stehenden Outos immer). Springt die Ampel aber genau in diesem
Moment auf Grün, muß ich passend reagieren, beispielsweise so wie oben
beschrieben. Einmal zuviel nach rechts geflohen ist dabei sicherlich
nicht verkehrt.

Ich fühle mich meist etwas unwohl, wenn ich an stehenden Outos
vorbeifahre, kalkuliere dabei auch jeweils mein Risiko. Ob ich an einem
stehenden Lastwagen vorbeifahren würde, kann ich aus der hohlen Hand
nicht sagen, vermutlich je nach Situation. Erfreulicherweise habe ich
Nebenstraßenfahrer selten mit LKWs zu tun.
Post by Nico Hoffmann
Ich stand mit dem Rad hinter den LKW, und war zu baff zum Reagieren.
Wie hättest Du denn reagieren wollen?
Post by Nico Hoffmann
Es dauerte auch nur wenige Sekunden, bis die Ampel grün
wurde.
Es gibt Dinge, die hält man nicht für möglich, bis man sie gesehen
hat.
h
Post by Nico Hoffmann
Post by Thomas Bliesener
Die Macher haben offensichtlich null Ahnung, wie solche Unfälle
passieren.
Ob der vorgestellte Radarwarner auch Radfahrer auf dem Radweg erfaßt,
vielleicht noch von Stehzeugen verdeckt, wird auch nicht hinterfragt.
Dazu müßte man letztendlich das Dogma "Radwege sind sicher"
hinterfragen.
Das wird nie geschehen.
Post by Nico Hoffmann
Wird im Staatsfernsehen eher nicht passieren. Der
Zusammenhang zwischen den Wegelchen und dem totem Winkel ist zu
subtil, außerhalb drh wenig bekannt.
Das will ja auch niemand wissen.
Post by Nico Hoffmann
Der generelle Trend ist nunmal, an Symptomen mit technischen Mitteln
herumzudoktorn.
Neulich wurde hier ja mal ein Kind von einem LKW "übersehen". Seitdem
gehen in der Lokalpresse die Wogen hoch -- auch heute wieder. Es könne
doch wohl nicht sein, daß Rechtsabbieger und Geradeausfahrer zur
gleichen Zeit Grün bekämen. Die Stadt möge doch endlich mal die
Ampelschaltung korriegieren.

Ich weiß schon, wie das ausgeht: Entweder passiert nichts (das Problem
existiert ja an jeder ampelgeregelten Kreuzung) oder die Grünphasen für
Radfahrer werden noch kürzer, als sie jetzt schon sind.

Und helfen wird das ohnehin nicht, denn nicht viele, aber dennoch
hinreichend viele Outofahrer überfahren halt rote Ampeln.
Ralph Angenendt
2018-05-04 13:02:57 UTC
Permalink
Post by Nico Hoffmann
Dazu müßte man letztendlich das Dogma "Radwege sind sicher"
hinterfragen. Wird im Staatsfernsehen eher nicht passieren. Der
Zusammenhang zwischen den Wegelchen und dem totem Winkel ist zu
subtil, außerhalb drh wenig bekannt.
Welcher tote Winkel?

Ralph
--
He'll rekindle all the dreams it took you a lifetime to destroy
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