Post by Thomas SçhlueterPost by Martin WohlauerPost by Thomas SçhlueterDass man Zweiräder mit und ohne Motor in Straßen mit Verkehrsverbot
schieben darf, steht in der Erläuterung zu Z.250 StVO. Die Klarstellung
wäre wohl kaum nötig gewesen, wenn das Schieben schlichtes "zu Fuß
gehen" wäre.
Der Handkarren halt.
Nein, es ist explizit nur von Kraft- und Fahrrädern die Rede.
Post by Martin WohlauerBin ich damit dann auf ein mal Handkarrenfahrer,
wenn ich den rum schiebe? Nö.
Doch, genau das bist du. Lustig, wie sich der Virus der Gleichsetzung
von "Fahrzeug=Kraftfahrzeug" schon in die Hirne gefressen hat.
Ich glaube, du missverstehst, worauf ich hinaus wollte. Dann gehe ich
nochmal einen Schritt weiter: Ich habe einen Trolley-Koffer, den ich
hinter mir her ziehe. Darf ich ja wohl als Fußgänger, auch bei VZ 250.
Bin ich dann auch ein Trolley-Fahrer?
Post by Thomas SçhlueterPost by Martin WohlauerUnd wenn ich beim Autofahren noch ein Bein raus halte,
ist das dann auch kein Autofahren mehr? Aber genau das meine ich: Sobald
Juristen über die Realität her fallen...
Bei der Verkehrsunfallsatistik geht es nicht um Schuld und Sühne,
sondern um Beschaffung von Rohdaten, anhand derer die Unfallverhütung
durch rechtliche und technische Maßnahmen verbessert werden soll. Das
Mitführen eines Fahrrades beeinflusst unbestreitbar grundsätzlich das
Unfallrisiko (z.B. beim Über-eine-Fahrbahn-Schieben), und von daher
halte ich es für durchaus gerechtfertigt, wenn man das Fußgänger-Ich,
das Radler auch haben können, bei der Unfallstatistik nicht heranzieht.
Übrigens bist du für die Unfallstatistik sogar auch dann "beteiligter
Autofahrer", wenn du selig in deinem Bettchen schnarchst, während dir
draußen auf der Straße einer in dein abgestelltes Auto semmelt.
Spätestens an dem Punkt stellt sich dann wirklich die Frage, wie weit
man das Spiel treiben soll. Wo ist die Grenze des Begriffsverschleppens?
Jemand semmelt in meine Mülltonne, die ich zur Leerung am Straßenrand
abgestellt habe. Bin ich dann beteiligter Mülltonnenfahrer? Ich weiß
schon was du meinst, wenn die Scheißkarre da ungünstig hin gestellt
wurde, dann ist das schon unfallrelevant. Dasselbe kann man aber auch
für ein Sofa sagen, und das fährt auch keiner.
Sorry, aber den Begriff »...fahrer« kann man meiner Meinung nach nur auf
zwei Weisen interpretieren: Jemand, der gerade akut den »...«-Gegenstand
fährt, oder jemand, der das Ding zu irgendwelchen anderen Zeiten fährt
oder gefahren hat. Mal abgesehen von Sonderbegriffen wie
»Trittbrettfahrer« oder »Geisterfahrer« vielleicht. Das wird man bei
einem Handkarren oder einem Trolley wohl gerne mal verneinen können.
Keiner Fährt die Dinger, im Sinne von, sitzt drauf, und gurkt damit
durch die Gegend. Wenn es aber um »hat zu irgend einem Zeitpunkt den
Gegenstand schon mal zum Fahren benutzt« geht, könnte man mit demselben
Recht von mir als Radfahrer sprechen, wenn ich am Verkehr teilnehme,
obwohl ich gar kein Fahrzeug mit dabei habe, nicht mal schiebend. Das
wäre dann aber wohl so offensichtlich nicht zielführend für die
statistische Beschreibung des Hergangs. Fußgänger mit Gegenstand, das
wäre die ehrlichste Aussage. Und sagt tatsächlich auch etwas ganz
anderes aus, als Radfahrer, der am Unfall beteiligt war. Schon allein
weil andere Regeln gelten.
Grüßle,
Martin.