Der Habakuk.
2018-07-25 08:21:23 UTC
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Prozess in Köln
Opfer schwanger: 35-Jähriger gesteht Vergewaltigungen – Richter spricht
ihn frei
Unter Tränen hatte eine Lehrerin (31) vor dem Kölner Landgericht von
ihrem Ehe-Martyrium berichtet. Schläge, Demütigungen, sexuelle Übergriffe.
Der wegen Vergewaltigung angeklagte Ehemann (35) räumte die Vorwürfe
ein. Doch statt einer Strafe gab es einen Freispruch!
Staatsanwaltschaft wirft zwei Sex-Taten vor
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann aus Gummersbach vor, seine Ehefrau
zweimal vergewaltigt zu haben. Im Mai des Jahres 2013, dann wiederum ein
Jahr später. „Die Anklage trifft objektiv zu“, hatte der Verteidiger des
Angeklagten zu Prozessbeginn erklärt.
Der Mandant habe alkoholbedingt wenig Erinnerung an die Vorfälle, er
habe aber sicher ein deutliches Nein seiner Frau ignoriert. „Die
Geschehnisse tun ihm leid und er ist froh, jetzt ein vernünftiges Leben
zu führen“, sagte der Anwalt.
Der Vorsitzende Richter Helge Eiselt deutete da schon an, dass bei einer
geständigen Einlassung mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen sei. Die
angeklagten Taten lagen mehrere Jahre zurück. Erst nach einer
endgültigen Trennung und einem Streit hatte die heute geschiedene
Ehefrau den Mann bei der Polizei angezeigt.
Im Zeugenstand sagte die Frau dann aus, seit Beginn der Beziehung unter
dem Angeklagten gelitten zu haben. Er habe sein Junggesellenleben nicht
aufgeben wollen, viel getrunken.
Bei erster Tat war die Frau schwanger
Die erste Vergewaltigung sei geschehen, als sie schwanger war. „Er war
betrunken, hat gestunken wie ein Tier“, sagte die Zeugin aus, immer
wieder weinte sie. Er sei äußerst brutal gewesen.
Mehrere Versuche, den Mann zu verlassen und auszuziehen, seien
gescheitert. Die zweite Sex-Tat sei nach der Geburt des gemeinsamen
Sohnes geschehen.
Das Kind habe im Schlafzimmer in seinem Bettchen gelegen, angeschlossen
an einen Monitor, da plötzlicher Kindstod drohte.
So begründete der Richter den Freispruch
Der Richter argumentierte, die Aussage der Ehefrau sei nicht
glaubwürdig, habe zu viele Details enthalten. Der Vorwurf stand im Raum,
die Anzeige für den Sorgerechtsstreit zu benutzen.
Dem Angeklagten unterstellte der Richter ein taktisches Geständnis, um
nicht ins Gefängnis zu müssen. Daher erging ein Freispruch.
Droht jetzt der Ehefrau ein Strafverfahren?
Tatsächlich rückte auch die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft
gefordert hatte, nach der mündlichen Begründung des Urteils von ihrer
ursprünglichen Bewertung des Falls ab und legte keine Revision ein.
Der Anwalt der Ehefrau hat angekündigt, das Urteil vom Bundesgerichtshof
prüfen zu lassen. Schließen sich die Karlsruher Richter dem Landgericht
Köln an und der Freispruch wird rechtskräftig, dann droht der Frau sogar
ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung."
(focus)
Vor Gericht und auf hoher See ...
Prozess in Köln
Opfer schwanger: 35-Jähriger gesteht Vergewaltigungen – Richter spricht
ihn frei
Unter Tränen hatte eine Lehrerin (31) vor dem Kölner Landgericht von
ihrem Ehe-Martyrium berichtet. Schläge, Demütigungen, sexuelle Übergriffe.
Der wegen Vergewaltigung angeklagte Ehemann (35) räumte die Vorwürfe
ein. Doch statt einer Strafe gab es einen Freispruch!
Staatsanwaltschaft wirft zwei Sex-Taten vor
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann aus Gummersbach vor, seine Ehefrau
zweimal vergewaltigt zu haben. Im Mai des Jahres 2013, dann wiederum ein
Jahr später. „Die Anklage trifft objektiv zu“, hatte der Verteidiger des
Angeklagten zu Prozessbeginn erklärt.
Der Mandant habe alkoholbedingt wenig Erinnerung an die Vorfälle, er
habe aber sicher ein deutliches Nein seiner Frau ignoriert. „Die
Geschehnisse tun ihm leid und er ist froh, jetzt ein vernünftiges Leben
zu führen“, sagte der Anwalt.
Der Vorsitzende Richter Helge Eiselt deutete da schon an, dass bei einer
geständigen Einlassung mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen sei. Die
angeklagten Taten lagen mehrere Jahre zurück. Erst nach einer
endgültigen Trennung und einem Streit hatte die heute geschiedene
Ehefrau den Mann bei der Polizei angezeigt.
Im Zeugenstand sagte die Frau dann aus, seit Beginn der Beziehung unter
dem Angeklagten gelitten zu haben. Er habe sein Junggesellenleben nicht
aufgeben wollen, viel getrunken.
Bei erster Tat war die Frau schwanger
Die erste Vergewaltigung sei geschehen, als sie schwanger war. „Er war
betrunken, hat gestunken wie ein Tier“, sagte die Zeugin aus, immer
wieder weinte sie. Er sei äußerst brutal gewesen.
Mehrere Versuche, den Mann zu verlassen und auszuziehen, seien
gescheitert. Die zweite Sex-Tat sei nach der Geburt des gemeinsamen
Sohnes geschehen.
Das Kind habe im Schlafzimmer in seinem Bettchen gelegen, angeschlossen
an einen Monitor, da plötzlicher Kindstod drohte.
So begründete der Richter den Freispruch
Der Richter argumentierte, die Aussage der Ehefrau sei nicht
glaubwürdig, habe zu viele Details enthalten. Der Vorwurf stand im Raum,
die Anzeige für den Sorgerechtsstreit zu benutzen.
Dem Angeklagten unterstellte der Richter ein taktisches Geständnis, um
nicht ins Gefängnis zu müssen. Daher erging ein Freispruch.
Droht jetzt der Ehefrau ein Strafverfahren?
Tatsächlich rückte auch die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft
gefordert hatte, nach der mündlichen Begründung des Urteils von ihrer
ursprünglichen Bewertung des Falls ab und legte keine Revision ein.
Der Anwalt der Ehefrau hat angekündigt, das Urteil vom Bundesgerichtshof
prüfen zu lassen. Schließen sich die Karlsruher Richter dem Landgericht
Köln an und der Freispruch wird rechtskräftig, dann droht der Frau sogar
ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung."
(focus)
Vor Gericht und auf hoher See ...
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*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*