Post by Florian RitterPost by Thomas SchadePost by Sepp NeuperFunktioniert da mein Newsreader nicht richtig oder trollt dieser
Herr Kraus nur dumm rum?
Dass die Frage recht ungeschickt gestellt ist, mag dir selbst auffallen.
Insofern 'doch, tut er' und 'ja'.
Wir sollten aber im Kasus Krause der amtsärztlichen Befundung
im Landkreis Starnberg keinesfalls vorgreifen - FR
Herr Biermann, Sie sollten mit kriminellen Handlungen in Zukunft auch
etwas vorsichtiger sein.
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From: Hartmut Kraus <***@web.de>
To: Gemeinde Gilching - Tobias Baumann <***@gemeinde.gilching.de>,
Gemeinde Gilching - Bernd Schauer <***@gemeinde.gilching.de>,
Gemeinde Gilching - Maximilian Polz <***@gemeinde.gilching.de>
Date: Thu, 1 Jun 2017 08:28:41 +0200
Subject: Sie sollten mal Ihren Rechtsberater wechseln.
Post by Florian RitterSehr geehrter Herr Kraus,
die Beleidigungen, ausgehend von Ihren Schreiben sind eindeutig und
nicht zu bestreiten.
Irrtum, mit der Wahrheit kann man niemanden beleidigen (§§ 185 - 187
StGB, die kann ich inzwischen singen):
https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
Post by Florian RitterDa man jedoch bei Ihnen seit den - teils verwirrten - Schreiben der
letzten Wochen/Monate anscheinend leider nicht mehr von vollständigem
Verständnis des eigenen Handelns ausgehen kann gehe ich nicht weiter
hierauf ein.
Mit solchen Äußerungen solten Sie sich also lieber zurückhalten, die
erfüllen nämlich den Straftatbestand der "üblen Nachrede". (§ 187 StGB).
Post by Florian RitterIch mache Sie darauf aufmerksam, dass im Falle wiederholter
Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen der Gemeinde, die das Unterlassen
von Beleidigungen, Drohungen (wie Ihr Zitat in der letzten Zeile Ihrer Mail)
Vorsicht, Ihre nächste Strafat: Wem habe ich gedroht, und womit?
Ihr Ex - Zuhälter gestern: "Ihr müsst euch verstehen." (Aufs Klo muss
ich mal und sterben muss ich mal.) Ich also: "Die soll mich in Ruhe
lassen, dann verstehen wir uns!"
In diesem Sinne wollen Sie also wieder nicht verstehen - wie gesagt,
einem intelligenten jungen Mann hätte ich etwas mehr zugetraut.
Es steht Ihnen natürlich frei, bei der Polizei den nächsten
Unterbringungsbeschluss zu beantragen. Dieses Mal dürften die Ihnen
allerdings einen Vogel zeigen, und das wäre keine Beleidigung.
Was meine Wohnsutuation und die einzige gangbare Alternative dazu
betrifft, habe ich mich bereits ausführlich geäußert - und wenn Sie das
als Beweise für meine "Verwirrtheit" vorlegen wollen, passen Sie mal
auf, dass man nicht Sie einsperrt.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kraus
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Date: Tue, 6 Jun 2017 13:08:16 +0200
Subject: Herr Baumann macht mir Sorgen
Post by Florian RitterIch mache Sie darauf aufmerksam, dass im Falle wiederholter
Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen der Gemeinde,
Sie verwechseln was. Die Gemeinde ist mein Vertragspartner in einem
Mietverhältnis, nicht mehr und nicht weniger. Zu sagen hat sie mir genau
so viel wie ich ihr, also gar nichts.
Wie war doch gleich der Wortlaut Ihres Amtseids, Herr Beamter?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kraus
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Ausführlicher zum Hergang s. NG "de.soc.recht.misc"
Betreff: Habe ich was gelernt?
MID: <oh0s0n$285$***@news.albasani.net>
--
http://www.hkraus.eu/