Discussion:
Kontakt mit Vermieter
(zu alt für eine Antwort)
z***@habmalnefrage.de
2018-09-05 15:12:24 UTC
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Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.
Die Immobilienverwaltung teilte mir mit, dass schon vor 8 Wochen die Neben-
kostenabrechnung vorlag beim Vermieter. Ich hatte dem Vermieter einen Brief
geschrieben und um Zusendung gebeten. Darauf warte ich immer noch.
Ich habe jetzt nochmals einen Brief geschrieben und per Einschreiben geschickt.

Ich vermute der Vermieter will mir die Abrechnung nicht zusenden weil ich eine
Rueckzahlung bekomme.
Was kann ich tun wenn der Vermieter sich weiterhin nicht meldet und ich die
Nebenkostenabrechnung fuer 2017 nicht bekomme?

Danke schon mal fuer Hinweise und Ratschlaege..

MfG, Zwerg...
Detlef Meißner
2018-09-05 15:32:07 UTC
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Post by z***@habmalnefrage.de
ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.
Die Immobilienverwaltung teilte mir mit, dass schon vor 8 Wochen die Neben-
kostenabrechnung vorlag beim Vermieter. Ich hatte dem Vermieter einen Brief
geschrieben und um Zusendung gebeten. Darauf warte ich immer noch.
Ich habe jetzt nochmals einen Brief geschrieben und per Einschreiben geschickt.
Ich vermute der Vermieter will mir die Abrechnung nicht zusenden weil ich
eine Rueckzahlung bekomme.
Worauf begründest du deine Vermutung bezüglich Rückzahlung?
Post by z***@habmalnefrage.de
Was kann ich tun wenn der Vermieter sich weiterhin nicht meldet und ich die
Nebenkostenabrechnung fuer 2017 nicht bekomme?
Spätestens zum 31.12. muss du sie erhalten haben.

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Wolfgang Kynast
2018-09-05 16:07:33 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by z***@habmalnefrage.de
ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.
Die Immobilienverwaltung teilte mir mit, dass schon vor 8 Wochen die Neben-
kostenabrechnung vorlag beim Vermieter. Ich hatte dem Vermieter einen Brief
geschrieben und um Zusendung gebeten. Darauf warte ich immer noch.
Ich habe jetzt nochmals einen Brief geschrieben und per Einschreiben geschickt.
Ich vermute der Vermieter will mir die Abrechnung nicht zusenden weil ich
eine Rueckzahlung bekomme.
Worauf begründest du deine Vermutung bezüglich Rückzahlung?
Auf den gesunden Menschenverstand: wäre eine Nachzahlung fällig, würde
sich der Vermieter nicht so viel Zeit lassen.
;-)
--
Wolfgang
Detlef Meißner
2018-09-06 07:37:51 UTC
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Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Post by z***@habmalnefrage.de
ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.
Die Immobilienverwaltung teilte mir mit, dass schon vor 8 Wochen die Neben-
kostenabrechnung vorlag beim Vermieter. Ich hatte dem Vermieter einen Brief
geschrieben und um Zusendung gebeten. Darauf warte ich immer noch.
Ich habe jetzt nochmals einen Brief geschrieben und per Einschreiben geschickt.
Ich vermute der Vermieter will mir die Abrechnung nicht zusenden weil ich
eine Rueckzahlung bekomme.
Worauf begründest du deine Vermutung bezüglich Rückzahlung?
Auf den gesunden Menschenverstand: wäre eine Nachzahlung fällig, würde
sich der Vermieter nicht so viel Zeit lassen.
;-)
Diese Vermutung ist falsch.
Es gibt sicherlich Fälle, dass ein Vermieter Rückzahlungen
hinausschiebt, Forderungen aber sofort einfordert.
Aber davon kann man generell nicht ausgehen.
Anderes Beispiel Steuererklärung: Du meinst also, dass Menschen, die
eine Steuerrückzahlung zu erwarten haben, ganz schnell ihre
Steuererklärung machen?

Ein Vermieter hat viele Gründe, die Abrechnung nicht sofort zu
erledigen: keine Lust, krank, keine Zeit (wegen Steuererklärung) usw.

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Stefan
2018-09-06 08:59:57 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Post by z***@habmalnefrage.de
ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.
Die Immobilienverwaltung teilte mir mit, dass schon vor 8 Wochen die Neben-
kostenabrechnung vorlag beim Vermieter. Ich hatte dem Vermieter
einen Brief geschrieben und um Zusendung gebeten. Darauf warte ich
immer noch.
Ich habe jetzt nochmals einen Brief geschrieben und per Einschreiben geschickt.
Ich vermute der Vermieter will mir die Abrechnung nicht zusenden
weil ich eine Rueckzahlung bekomme.
Worauf begründest du deine Vermutung bezüglich Rückzahlung?
Auf den gesunden Menschenverstand: wäre eine Nachzahlung fällig, würde
sich der Vermieter nicht so viel Zeit lassen.
;-)
Diese Vermutung ist falsch.
Es gibt sicherlich Fälle, dass ein Vermieter Rückzahlungen
hinausschiebt, Forderungen aber sofort einfordert.
Aber davon kann man generell nicht ausgehen.
Richtig, ich hatte mal eine Mitarbeiterin, die hat mir monatelang die
Ohren vollgejammert, dass sie diese blöde Nebenkostenabrechnung für ihre
Mieter noch machen muss.

Die war Steuerfachangestellte und hat da regelrecht Depressionen
bekommen weil sie sich nicht aufraffen konnte, das einfach fertig zu machen.

Später hat sie sich dann mit ihren Mietern um die Nachzahlung gestritten
und ist damit vor Gericht auf die Schnauze gefallen weil sie selbst die
Fristen nicht eingehalten hat.

Sowas gibts auch, und vermutlich gar nicht mal so selten.
Henning Koch
2018-09-06 15:54:30 UTC
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Post by Detlef Meißner
Anderes Beispiel Steuererklärung: Du meinst also, dass Menschen, die
eine Steuerrückzahlung zu erwarten haben, ganz schnell ihre
Steuererklärung machen?
warum sollte man das tun?

So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Martin Gerdes
2018-09-06 22:22:14 UTC
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Post by Henning Koch
Post by Detlef Meißner
Anderes Beispiel Steuererklärung: Du meinst also, dass Menschen, die
eine Steuerrückzahlung zu erwarten haben, ganz schnell ihre
Steuererklärung machen?
warum sollte man das tun?
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Stimmt. Fast 4,5%. Wenn das Finanzamt Zinsen zahlen muß, zieht es die
Quellensteuer gleich ab.
Helmut Richter
2018-09-07 05:43:46 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Henning Koch
Post by Detlef Meißner
Anderes Beispiel Steuererklärung: Du meinst also, dass Menschen, die
eine Steuerrückzahlung zu erwarten haben, ganz schnell ihre
Steuererklärung machen?
warum sollte man das tun?
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Stimmt. Fast 4,5%. Wenn das Finanzamt Zinsen zahlen muß, zieht es die
Quellensteuer gleich ab.
Aber fangen die Zinsen wirklich an zu laufen, bevor man seine
Steuerklärung gemacht hat?
--
Helmut Richter
Frank Hucklenbroich
2018-09-07 07:24:54 UTC
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Post by Helmut Richter
Post by Martin Gerdes
Post by Henning Koch
Post by Detlef Meißner
Anderes Beispiel Steuererklärung: Du meinst also, dass Menschen, die
eine Steuerrückzahlung zu erwarten haben, ganz schnell ihre
Steuererklärung machen?
warum sollte man das tun?
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Stimmt. Fast 4,5%. Wenn das Finanzamt Zinsen zahlen muß, zieht es die
Quellensteuer gleich ab.
Aber fangen die Zinsen wirklich an zu laufen, bevor man seine
Steuerklärung gemacht hat?
Ich denke nein. Vor vielen Jahren hatte ich das auch mal, da vergingen
zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid fast 6 Monate, ich bekam noch
Geld raus und das wurde seinerzeit mit IIRC 10% verzinst.

Grüße,

Frank
Martin Gerdes
2018-09-07 09:26:15 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Helmut Richter
Aber fangen die Zinsen wirklich an zu laufen, bevor man seine
Steuerklärung gemacht hat?
Ich denke nein.
Doch.
Post by Frank Hucklenbroich
Vor vielen Jahren hatte ich das auch mal, da vergingen
zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid fast 6 Monate, ich bekam noch
Geld raus und das wurde seinerzeit mit IIRC 10% verzinst.
Die 10% glaube ich nicht.

Der Zinssatz von 0,5% pro Monat (in beide Richtungen) gilt schon seit
Urzeiten.
Wolfgang Kynast
2018-09-07 07:42:00 UTC
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Post by Helmut Richter
Post by Martin Gerdes
Post by Henning Koch
Post by Detlef Meißner
Anderes Beispiel Steuererklärung: Du meinst also, dass Menschen, die
eine Steuerrückzahlung zu erwarten haben, ganz schnell ihre
Steuererklärung machen?
warum sollte man das tun?
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Stimmt. Fast 4,5%. Wenn das Finanzamt Zinsen zahlen muß, zieht es die
Quellensteuer gleich ab.
Aber fangen die Zinsen wirklich an zu laufen, bevor man seine
Steuerklärung gemacht hat?
Natürlich nicht. IIRC 15 Monate nach Abgabe.
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Marc Haber
2018-09-07 08:04:01 UTC
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Post by Wolfgang Kynast
Post by Helmut Richter
Post by Martin Gerdes
Post by Henning Koch
Post by Detlef Meißner
Anderes Beispiel Steuererklärung: Du meinst also, dass Menschen, die
eine Steuerrückzahlung zu erwarten haben, ganz schnell ihre
Steuererklärung machen?
warum sollte man das tun?
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Stimmt. Fast 4,5%. Wenn das Finanzamt Zinsen zahlen muß, zieht es die
Quellensteuer gleich ab.
Aber fangen die Zinsen wirklich an zu laufen, bevor man seine
Steuerklärung gemacht hat?
Natürlich nicht. IIRC 15 Monate nach Abgabe.
Bei zu hoher Vorauszahlung hoffentlich früher.
--
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Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Frank Kozuschnik
2018-09-07 09:06:44 UTC
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Post by Wolfgang Kynast
Post by Helmut Richter
Post by Martin Gerdes
Post by Henning Koch
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Stimmt. Fast 4,5%. Wenn das Finanzamt Zinsen zahlen muß, zieht es die
Quellensteuer gleich ab.
Post by Henning Koch
Aber fangen die Zinsen wirklich an zu laufen, bevor man seine
Steuerklärung gemacht hat?
Natürlich nicht. IIRC 15 Monate nach Abgabe.
Im Gesetz steht es anders:

"Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem
die Steuer entstanden ist."

(§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO)
Detlef Meißner
2018-09-07 09:52:09 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Helmut Richter
Post by Martin Gerdes
Post by Henning Koch
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Stimmt. Fast 4,5%. Wenn das Finanzamt Zinsen zahlen muß, zieht es die
Quellensteuer gleich ab.
Post by Henning Koch
Aber fangen die Zinsen wirklich an zu laufen, bevor man seine
Steuerklärung gemacht hat?
Natürlich nicht. IIRC 15 Monate nach Abgabe.
"Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die
Steuer entstanden ist."
(§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO)
Das ist zutreffend.
Arbeitnehmer, die 4 Jahre Zeit für ihre Steuererklärung haben, können
das dann machen. Ob sich das dann aber wirklich lohnt?

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Wolfgang Kynast
2018-09-07 11:30:42 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Kynast
Post by Helmut Richter
Post by Martin Gerdes
Post by Henning Koch
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Stimmt. Fast 4,5%. Wenn das Finanzamt Zinsen zahlen muß, zieht es die
Quellensteuer gleich ab.
Post by Henning Koch
Aber fangen die Zinsen wirklich an zu laufen, bevor man seine
Steuerklärung gemacht hat?
Natürlich nicht. IIRC 15 Monate nach Abgabe.
"Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die
Steuer entstanden ist."
(§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO)
Danke, ist ja auch logisch so.
Post by Detlef Meißner
Das ist zutreffend.
Arbeitnehmer, die 4 Jahre Zeit für ihre Steuererklärung haben,
Schafft man das noch? Mir hat man gerade für ESt 2017 eine
Fristverlängerung über Ende September hinaus mit dem Verweis auf
bundeseinheitliche Regelungen abgelehnt. Ich könne Belege ja
nachreichen (Eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden, also
keine offizielle Abrechnung).
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Helmut Richter
2018-09-07 11:56:48 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Schafft man das noch? Mir hat man gerade für ESt 2017 eine
Fristverlängerung über Ende September hinaus mit dem Verweis auf
bundeseinheitliche Regelungen abgelehnt. Ich könne Belege ja
nachreichen (Eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden, also
keine offizielle Abrechnung).
Ja, die Sitten haben sich geändert. Früher wurden auch nach der
ESt-Erklärung noch Belege nachgefordert, heute wird einfach ein
Steuerbescheid aufgrund der vorhandenen Belege erstellt, gegen den dann
Einspruch erhoben werden muss. Und der wird dann ohne Erklärung mit dem
Vorschlag beantwortet, man möge ihn doch besser zurückziehen. Dann haben
sie zwar weniger Arbeit damit und brauchen sich insbesondere keine
Begründung für eine Ablehnung zu überlegen, aber hätte man den Einspruch
denn erhoben, wenn man nicht überzeugt wäre, dass er begründet ist?

Schade, ich habe das FA als eine kooperative Einrichtung in Erinnerung. In
einem Fall – schon lange her – haben sie mir sogar einen Tipp am Telefon
gegeben:

FA: Wenn Sie dort das Kästchen angekreuzt hätten, hätten wir mehr
berücksichtigen können.

ich: Dann machen Sie doch das Kreuzchen dort hin!

FA: Das dürfen wir nicht. Ich schicke Ihnen Ihre ESt-Erklärung wieder zu,
dann können Sie selber das Kreuzchen hinmachen und uns wieder
zuschicken.

Ich glaube nicht, dass mit der neuen Taktik viel mehr Steuer von den
Kleinbürgern wie mir hereinkommt. Und meine Steuer von 2015 wäre auch
schon fertig, ohne drei Einsprüche auf drei falsche Steuerbescheide. Man
hätte einfach gemeinsam den Sachverhalt in einer Viertelstunde geklärt.
So wie früher.
--
Helmut Richter
Detlef Meißner
2018-09-07 12:18:57 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Wolfgang Kynast
Schafft man das noch? Mir hat man gerade für ESt 2017 eine
Fristverlängerung über Ende September hinaus mit dem Verweis auf
bundeseinheitliche Regelungen abgelehnt. Ich könne Belege ja
nachreichen (Eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden, also
keine offizielle Abrechnung).
Ja, die Sitten haben sich geändert. Früher wurden auch nach der
ESt-Erklärung noch Belege nachgefordert, heute wird einfach ein
Steuerbescheid aufgrund der vorhandenen Belege erstellt, gegen den dann
Einspruch erhoben werden muss. Und der wird dann ohne Erklärung mit dem
Vorschlag beantwortet, man möge ihn doch besser zurückziehen. Dann haben
sie zwar weniger Arbeit damit und brauchen sich insbesondere keine
Begründung für eine Ablehnung zu überlegen, aber hätte man den Einspruch
denn erhoben, wenn man nicht überzeugt wäre, dass er begründet ist?
Solche Erfahrungen habe ich nicht gemacht.
Post by Helmut Richter
Schade, ich habe das FA als eine kooperative Einrichtung in Erinnerung.
Ich auch.
Möglicherweise hat sich was bei dir geändert. Leute, mit denen man
nicht"verhandeln" kann, gibt es überall.
Post by Helmut Richter
Ich glaube nicht, dass mit der neuen Taktik viel mehr Steuer von den
Kleinbürgern wie mir hereinkommt. Und meine Steuer von 2015 wäre auch
schon fertig, ohne drei Einsprüche auf drei falsche Steuerbescheide. Man
hätte einfach gemeinsam den Sachverhalt in einer Viertelstunde geklärt.
So wie früher.
Kannst du das nicht am Telefon?

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mathias Fuhrmann
2018-09-07 13:30:59 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Helmut Richter
Schade, ich habe das FA als eine kooperative Einrichtung in Erinnerung.
Ich auch.
Möglicherweise hat sich was bei dir geändert. Leute, mit denen man
nicht"verhandeln" kann, gibt es überall.
Wann warst du zuletzt mit einer Steuererklärung beim Finanzamt?
Ich bringe meine normale, selbstausgefüllte Einkommenssteuererklärung
als angestellter Beschäftigter und dann Rentner seit vielen Jahrzehnten
persönlich zum Finanzamt.
Seit einige Jahren wird diese dort nur abgelegt, der Inhalt interessiert
erst einmal niemanden. Da kann schon ein fehlendes Häkchen viel
ausmachen. Bei meinen 'alten' Sachbearbeitern, welche mich von früher
kennen, schaut man noch rein und weißt auch noch auf fehlende
Kleinigkeiten hin (das dauert selten mehr als 5 Minuten). Dies ist den
Mitarbeitern aber, nach deren Mitteilung, verboten. Die 'jungen
Sachbearbeiter' verweigern hier konsequent jede 'Mitarbeit'.
Angeblich sollen die Beschwerden von Steuerberatern zu dieser Praxis
geführt haben.

Ach, du hast ja einen Steuerberater ...;-)
--
Mathias
Detlef Meißner
2018-09-07 15:56:57 UTC
Permalink
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Detlef Meißner
Post by Helmut Richter
Schade, ich habe das FA als eine kooperative Einrichtung in Erinnerung.
Ich auch.
Möglicherweise hat sich was bei dir geändert. Leute, mit denen man
nicht"verhandeln" kann, gibt es überall.
Wann warst du zuletzt mit einer Steuererklärung beim Finanzamt?
Einige Jahre her.
Post by Mathias Fuhrmann
Ich bringe meine normale, selbstausgefüllte Einkommenssteuererklärung
als angestellter Beschäftigter und dann Rentner seit vielen Jahrzehnten
persönlich zum Finanzamt.
Mache ich schon lange nicht mehr, schicke alles per Elster.
Post by Mathias Fuhrmann
Seit einige Jahren wird diese dort nur abgelegt, der Inhalt interessiert
erst einmal niemanden.
Eben.
Was soll ich also, wie das früher war, dorthin fahren, mir einen teuren
Parkplatz suchen, lange vor der Tür meines zuständigen Sachbearbeiters
warten usw.?
Post by Mathias Fuhrmann
Da kann schon ein fehlendes Häkchen viel
ausmachen.
Durchaus.
Post by Mathias Fuhrmann
Bei meinen 'alten' Sachbearbeitern, welche mich von früher
kennen, schaut man noch rein und weißt auch noch auf fehlende
Kleinigkeiten hin (das dauert selten mehr als 5 Minuten). Dies ist den
Mitarbeitern aber, nach deren Mitteilung, verboten. Die 'jungen
Sachbearbeiter' verweigern hier konsequent jede 'Mitarbeit'.
Angeblich sollen die Beschwerden von Steuerberatern zu dieser Praxis
geführt haben.
Ach, du hast ja einen Steuerberater ...;-)
Mein Steuerberater ist ein PC-Programm. :-)

Und wenn da Unstimmigkeiten auftauchen, dann rufe ich beim FA an und
kläre die.
das, was mich ein Steuerberater kosten würde, kann ich gar nicht an
Steuern zurückbekommen, zumal viele Steuerberater auch nicht mehr
beraten, sondern auch nur noch die Belege in eine Programm eingeben,
und das machen dann die Steuerfachgehilfen. Da weiß ich inzwischen
besser als die Bescheid.

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Detlef Meißner
2018-09-07 12:14:10 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Kynast
Post by Helmut Richter
Post by Martin Gerdes
Post by Henning Koch
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Stimmt. Fast 4,5%. Wenn das Finanzamt Zinsen zahlen muß, zieht es die
Quellensteuer gleich ab.
Post by Henning Koch
Aber fangen die Zinsen wirklich an zu laufen, bevor man seine
Steuerklärung gemacht hat?
Natürlich nicht. IIRC 15 Monate nach Abgabe.
"Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die
Steuer entstanden ist."
(§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO)
Danke, ist ja auch logisch so.
Post by Detlef Meißner
Das ist zutreffend.
Arbeitnehmer, die 4 Jahre Zeit für ihre Steuererklärung haben,
Schafft man das noch? Mir hat man gerade für ESt 2017 eine
Fristverlängerung über Ende September hinaus mit dem Verweis auf
bundeseinheitliche Regelungen abgelehnt. Ich könne Belege ja
nachreichen (Eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden, also
keine offizielle Abrechnung).
Du *musst* ja auch eine Steuererklärung abgeben. Da sind sie ganz schön
hinterher. Meine Fristverlängerung geht bis Ende September und die
Eigentümerversammlung findet am 12.9. statt.
Mal sehen, ob ich noch eine weitere Fristverlängerung bekomme.
Den Verweis auf eine bundeseinheitliche Regelung halte ich für einen
Vorwand. Die Sachbearbeiter sind da relativ frei ihn ihren
Entscheidungen.

Aber das interessiert mich jetzt doch mal. Werde am WE mal einen Antrag
auf Fristverlängerung rausschicken. Bin auf die Antwort gespannt.

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
U***@web.de
2018-09-07 13:00:37 UTC
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Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Das ist zutreffend.
Arbeitnehmer, die 4 Jahre Zeit für ihre Steuererklärung haben,
Schafft man das noch? Mir hat man gerade für ESt 2017 eine
Fristverlängerung über Ende September hinaus mit dem Verweis auf
bundeseinheitliche Regelungen abgelehnt. Ich könne Belege ja
nachreichen (Eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden, also
keine offizielle Abrechnung).
Dann machst Du eine Erklärung mit offenem Punkt, oder
teilst mit, daß Du einen Steuerprofi befassen wirst,
was Dir Zeit bis zum Jahreswechsel gibt.
Detlef Meißner
2018-09-07 13:21:44 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Das ist zutreffend.
Arbeitnehmer, die 4 Jahre Zeit für ihre Steuererklärung haben,
Schafft man das noch? Mir hat man gerade für ESt 2017 eine
Fristverlängerung über Ende September hinaus mit dem Verweis auf
bundeseinheitliche Regelungen abgelehnt. Ich könne Belege ja
nachreichen (Eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden, also
keine offizielle Abrechnung).
Dann machst Du eine Erklärung mit offenem Punkt, oder
teilst mit, daß Du einen Steuerprofi befassen wirst,
was Dir Zeit bis zum Jahreswechsel gibt.
Oder man setzt die Werte der vorigen Steuererklärung ein und erklärt,
dass die vorläufig sind.

Bei mir ist es z.B. so, dass ich schon seit Jahren gar keine Belege für
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorlegen muss.

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Wolfgang Kynast
2018-09-07 14:54:50 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Das ist zutreffend.
Arbeitnehmer, die 4 Jahre Zeit für ihre Steuererklärung haben,
Schafft man das noch? Mir hat man gerade für ESt 2017 eine
Fristverlängerung über Ende September hinaus mit dem Verweis auf
bundeseinheitliche Regelungen abgelehnt. Ich könne Belege ja
nachreichen (Eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden, also
keine offizielle Abrechnung).
Dann machst Du eine Erklärung mit offenem Punkt, oder
teilst mit, daß Du einen Steuerprofi befassen wirst,
was Dir Zeit bis zum Jahreswechsel gibt.
Oder man setzt die Werte der vorigen Steuererklärung ein und erklärt,
dass die vorläufig sind.
Ich hab ja den Entwurf der Abrechnung (basierend auf der Prüfung durch
den Beirat) und erfahrungsgemäß wird der abgenickt.
Post by Detlef Meißner
Bei mir ist es z.B. so, dass ich schon seit Jahren gar keine Belege für
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorlegen muss.
Das eh. Ich setze halt die Entwurfswerte ein und weise im Anschreiben
darauf hin.
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Detlef Meißner
2018-09-07 15:58:33 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Das ist zutreffend.
Arbeitnehmer, die 4 Jahre Zeit für ihre Steuererklärung haben,
Schafft man das noch? Mir hat man gerade für ESt 2017 eine
Fristverlängerung über Ende September hinaus mit dem Verweis auf
bundeseinheitliche Regelungen abgelehnt. Ich könne Belege ja
nachreichen (Eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden, also
keine offizielle Abrechnung).
Dann machst Du eine Erklärung mit offenem Punkt, oder
teilst mit, daß Du einen Steuerprofi befassen wirst,
was Dir Zeit bis zum Jahreswechsel gibt.
Oder man setzt die Werte der vorigen Steuererklärung ein und erklärt,
dass die vorläufig sind.
Ich hab ja den Entwurf der Abrechnung (basierend auf der Prüfung durch
den Beirat) und erfahrungsgemäß wird der abgenickt.
Eben. Den habe ich auch.
Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Bei mir ist es z.B. so, dass ich schon seit Jahren gar keine Belege für
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorlegen muss.
Das eh. Ich setze halt die Entwurfswerte ein und weise im Anschreiben
darauf hin.
Ja, z.B.
Möglichkeiten gibt es viele.

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Kurt Guenter
2018-09-08 18:04:25 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Bei mir ist es z.B. so, dass ich schon seit Jahren gar keine Belege für
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorlegen muss.
habe ich seit Wohnungskauf 1997 nie gemacht und musste auch nie
nachsenden.

Bekannte haben immer ALLE Belege hingeschickt, welch ein Aufwand. Sie
waren halt der Meinung, sie müssten.
Martin Gerdes
2018-09-07 09:26:14 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Martin Gerdes
Post by Henning Koch
Post by Detlef Meißner
Anderes Beispiel Steuererklärung: Du meinst also, dass Menschen, die
eine Steuerrückzahlung zu erwarten haben, ganz schnell ihre
Steuererklärung machen?
warum sollte man das tun?
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Stimmt. Fast 4,5%. Wenn das Finanzamt Zinsen zahlen muß, zieht es die
Quellensteuer gleich ab.
Aber fangen die Zinsen wirklich an zu laufen, bevor man seine
Steuerklärung gemacht hat?
Ja. Der Zinslauf beginnt (in beide Richtungen) ab dem 1. April des
Folgefolgejahres, egal ob die Steuererklärung eingereicht ist oder
nicht.

Veranlagungszeitraum endete am 31.12.2016, Steuererklärung war
normalerweise einzureichen bis zum 31.05.2017, Zinslauf begann am
01.04.2018.

M.E. empfiehlt es sich nicht (zumindest für mich nicht), auf eine
Zinszahlung des Finanzamtes zu spekulieren (etwa dadurch, daß man erst
eine Fristverlängerung bis zum Jahresende beantragt, die Steuererklärung
dann kurz vor knapp einreicht und dann hofft, daß das Finanzamt den
Bescheid bis zum April nicht schafft). Wenn der Sachbearbeiter auf den
Trichter kommt, einen Verspätungszuschlag zu verhängen, bleibt der an
Dir kleben, selbst wenn Du Geld zurückbekommst.

Ich habe aber irgendwann schonmal Zinsen vom Finanzamt bekommen,
erinnere mich daher noch genau, daß es keine 6% waren, sondern 6%
abzüglich Quellensteuer. Den weiteren Umständen müßte ich nachgehen, die
habe ich nicht mehr im Kopf.
Henning Koch
2018-09-07 20:52:12 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
M.E. empfiehlt es sich nicht (zumindest für mich nicht), auf eine
Zinszahlung des Finanzamtes zu spekulieren (etwa dadurch, daß man erst
eine Fristverlängerung bis zum Jahresende beantragt, die Steuererklärung
dann kurz vor knapp einreicht und dann hofft, daß das Finanzamt den
Bescheid bis zum April nicht schafft). Wenn der Sachbearbeiter auf den
Trichter kommt, einen Verspätungszuschlag zu verhängen, bleibt der an
Dir kleben, selbst wenn Du Geld zurückbekommst.
Wenn man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, lohnt es
sich wohl nicht auf Zinsen zu spekulieren.

Wenn die aber freiwillig abgibt und die besagten vier Jahre Zeit hat,
kann das schon anders aussehen. Ich habe auf die Weise schon einmal
knapp 400 Euro Zinsen bekommen ;-)
Detlef Meißner
2018-09-07 09:49:53 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Detlef Meißner
Anderes Beispiel Steuererklärung: Du meinst also, dass Menschen, die
eine Steuerrückzahlung zu erwarten haben, ganz schnell ihre
Steuererklärung machen?
warum sollte man das tun?
So viele Zinsen wie beim Finanzamt bekommt man doch sonst nirgends :-)
Das ist zwar richtig, aber erst mal müssen die Zinsen anlaufen.

Manche Menschen hätten lieber ihre Steuerrückerstattung sofort am
Anfang des Jahres. Dann können sie evtl. mit dem Geld in Urlaub fahren.

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Heinz D. Trost
2018-09-06 13:14:04 UTC
Permalink
Zwerg et al,


ich bin Mieter, aber woanders Hausverwalter.
Post by z***@habmalnefrage.de
Was kann ich tun wenn der Vermieter sich weiterhin nicht meldet und ich die
Nebenkostenabrechnung fuer 2017 nicht bekomme?
Danke schon mal fuer Hinweise und Ratschlaege..
Dein Vermieter muß Deine Nebenkostenabrechnung für 2017 spätestens am

31.12.18 Dir zukommen lassen.

Sollte er sie erst später vorlegen, und Du hättest daraus eine
Nachzahlung zu leisten, dann wärte diese seine Forderung an Dich
verfallen. Sollte aber aus der zu spät vorgelegten Nebenkostenabrechnung
ein Guthaben für Dich entstehen, so bleibt das in jedem Fall erhalten,
bzw. ist mit ausstehenden/kommenden Mietzahlungen zu verrechnen.

Es kann durchaus sein, daß Dein Vermieter nicht bloß die Abrechnung der
Immobilienverwaltung für die von Dir bewohnte Wohnung 1:1 abrechnen
kann, bzw. muß. Denn das, was Du an Nebenkosten zahlen mußt, muß ja
explizit in Deinem Mietvertrag aufgeführt sein. Was da nicht steht, darf
er Dir auch nicht berechnen.

Gleichzeitig können unter den anfallenden Nebenkosten, die Du laut
Mietvertrag zahlen mußt, auch solche sein, die nicht über die
Immobilienverwaltung, sondern direkt vom Dienstleister an Deinen
Vermieter berechnet werden. Welche das sind, das ist in jeder Gemeinde,
jeder Stadt anders.

Also: Hab Geduld.
--
Fröhliche Grüße, Heinz
z***@habmalnefrage.de
2018-09-07 13:26:37 UTC
Permalink
Post by Heinz D. Trost
Post by z***@habmalnefrage.de
Was kann ich tun wenn der Vermieter sich weiterhin nicht meldet und ich die
Nebenkostenabrechnung fuer 2017 nicht bekomme?
Danke schon mal fuer Hinweise und Ratschlaege..
Dein Vermieter muß Deine Nebenkostenabrechnung für 2017 spätestens am
31.12.18 Dir zukommen lassen.
Ok, danke fuer die Info.
Nur was wenn ich bis dahin keinen Brief bekomme?

Alles was mir einfiel ausser einen Brief per Einschreiben schicken ist meine
Mietzahlungen zu kuerzen oder ganz auszusetzen.
Inwiefern begebe ich mich da in Gefahr einer Kuendigung?
Post by Heinz D. Trost
Es kann durchaus sein, daß Dein Vermieter nicht bloß die Abrechnung der
Immobilienverwaltung für die von Dir bewohnte Wohnung 1:1 abrechnen
kann, bzw. muß. Denn das, was Du an Nebenkosten zahlen mußt, muß ja
explizit in Deinem Mietvertrag aufgeführt sein. Was da nicht steht, darf
er Dir auch nicht berechnen.
Naja, kann sein. Aber die Abrechnung fuer mich ist dennoch schon seit gut
2Monaten fertig. Sie wurde ja zuerst an die Immobilienverwaltung geschickt
und an den Vermieter weitergeleitet. So war es zumindest die letzten Jahre.
Post by Heinz D. Trost
Also: Hab Geduld.
Ok, ich werde warten...
Wolfgang Kynast
2018-09-07 15:06:38 UTC
Permalink
On Fri, 7 Sep 2018 06:26:37 -0700 (PDT), "***@habmalnefrage.de"
posted:

...
Post by z***@habmalnefrage.de
Post by Heinz D. Trost
Es kann durchaus sein, daß Dein Vermieter nicht bloß die Abrechnung der
Immobilienverwaltung für die von Dir bewohnte Wohnung 1:1 abrechnen
kann, bzw. muß. Denn das, was Du an Nebenkosten zahlen mußt, muß ja
explizit in Deinem Mietvertrag aufgeführt sein. Was da nicht steht, darf
er Dir auch nicht berechnen.
Naja, kann sein. Aber die Abrechnung fuer mich ist dennoch schon seit gut
2Monaten fertig. Sie wurde ja zuerst an die Immobilienverwaltung geschickt
und an den Vermieter weitergeleitet. So war es zumindest die letzten Jahre.
Dann rechnet dein Vermieter vermutlich eh nicht korrekt ab. Er muss
doch zusätzlich zur Heizkosten- und Wasserabrechnung die in deinem
Vertrag genannten Nebenkosten abrechnen.

Eine Nebenkostenabrechnung für meinen Mieter sieht z.B. so aus:


Nebenkostenabrechnung 01.01. - 31.12.2013
-----------------------------------------


Versicherung 73.02 €
Haftpflicht-Versicherung 5.30 €
Allgemeinstrom 23.19 €
Wartung Doppelparker 41.82 €
Trinkwasserbeprobung 0.00 €
Heizkosten, Wasser- und Kanalgebühren 971.25 €
Wasserkosten 0.00 €
Niederschlagswassergebühr 13.05 €
Müllgebühren 80.58 €
Hausmeister Reinigung/Lohnanteil 260.87 €
Gartenpflege 0.00 €
Betriebsmittel Hausmeister 7.44 €
Kabelfernsehen 99.44 €
Grundsteuer 2013/I 60.40 €
Grundsteuer 2013/II 60.40 €
Grundsteuer 2013/III 60.40 €
Grundsteuer 2013/IV 60.42 €
-------------------------------------------------------
Summe Nebenkosten 1817.58 €
Vorauszahlungen 12*130 ? 1560.00 €
-------------------------------------------------------
Nachzahlung 257.58 €
==========

Die Abrechnung, die ich von der Hausverwaltung bekommen, enthält
weitere Posten, die aber nicht umlagefähig sind.

Mehr:
https://www.google.de/search?&q=vermieter+rechnet+nebenkosten+nicht+ab
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Kurt Guenter
2018-09-08 18:07:32 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Nebenkostenabrechnung 01.01. - 31.12.2013
-----------------------------------------
Versicherung 73.02 €
da würde ich als Mieter schon protestieren. Warum sollte ich deine
Auto-Versicherung oder welche auch immer zahlen?
Rainer Freis
2018-09-08 19:26:46 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Wolfgang Kynast
Nebenkostenabrechnung 01.01. - 31.12.2013
-----------------------------------------
Versicherung 73.02 €
da würde ich als Mieter schon protestieren. Warum sollte ich deine
Auto-Versicherung oder welche auch immer zahlen?
Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude sind laut BetrKV
umlagefähig. So what?


Rainer
Detlef Meißner
2018-09-08 21:30:48 UTC
Permalink
Post by Rainer Freis
Post by Kurt Guenter
Post by Wolfgang Kynast
Nebenkostenabrechnung 01.01. - 31.12.2013
-----------------------------------------
Versicherung 73.02 €
da würde ich als Mieter schon protestieren. Warum sollte ich deine
Auto-Versicherung oder welche auch immer zahlen?
Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude sind laut BetrKV
umlagefähig. So what?
Er meint vermutlich die Formulierung "Versicherung".

Eine genaue Benennung der Versicherungsart sollte möglich sein.

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Wolfgang Kynast
2018-09-08 22:05:26 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Rainer Freis
Post by Kurt Guenter
Post by Wolfgang Kynast
Nebenkostenabrechnung 01.01. - 31.12.2013
-----------------------------------------
Versicherung 73.02 €
da würde ich als Mieter schon protestieren. Warum sollte ich deine
Auto-Versicherung oder welche auch immer zahlen?
Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude sind laut BetrKV
umlagefähig. So what?
Er meint vermutlich die Formulierung "Versicherung".
Ein Mieter, der sich daran hochzieht, riskiert die Verlängerung des
Zeitmietvertrages. So einen wie den Herrn G. möchte man doch nicht im
Haus haben.
Post by Detlef Meißner
Eine genaue Benennung der Versicherungsart sollte möglich sein.
In über 25 Jahren hat sich noch niemand darüber beschwert.
Wolfgang Kynast
2018-09-08 22:34:21 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Rainer Freis
Post by Kurt Guenter
Post by Wolfgang Kynast
Nebenkostenabrechnung 01.01. - 31.12.2013
-----------------------------------------
Versicherung 73.02 €
da würde ich als Mieter schon protestieren. Warum sollte ich deine
Auto-Versicherung oder welche auch immer zahlen?
Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude sind laut BetrKV
umlagefähig. So what?
Er meint vermutlich die Formulierung "Versicherung".
Eine genaue Benennung der Versicherungsart sollte möglich sein.
Das geht an des OPs Problem aber vorbei. So wie ich ihn verstehe,
schickte ihm der Vermieter bisher die Abrechnung der WEG-Verwaltung
weiter. Diese enthält aber "umlagefähige Kosten" und "nicht
umlagefähige Kosten". Der Vermieter muss i.d.R. eine eigene
Nebenkostenabrechnung erstellen, deren Posten sich aus diesem
konkreten Mietvertrag ergeben - dessen Inhalt die Hausverwaltung aber
nicht kennen kann (es sei denn, sie macht auch die Mietverwaltung,
dann würde sie aber direkt mit dem Mieter abrechnen). Diese
Vermieter-Abrechnung wird üblicherweise (wie in meinem Beispiel) den
Posten "Grundsteuer" enthalten.

Bevor man also von irgendwelchen Einbehaltungen redet, sollte man
zuerst prüfen, ob die Abrechnung des Vermieters bisher überhaupt
*prinzipiell* richtig war.
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Detlef Meißner
2018-09-09 07:54:50 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Post by Rainer Freis
Post by Kurt Guenter
Post by Wolfgang Kynast
Nebenkostenabrechnung 01.01. - 31.12.2013
-----------------------------------------
Versicherung 73.02 €
da würde ich als Mieter schon protestieren. Warum sollte ich deine
Auto-Versicherung oder welche auch immer zahlen?
Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude sind laut BetrKV
umlagefähig. So what?
Er meint vermutlich die Formulierung "Versicherung".
Eine genaue Benennung der Versicherungsart sollte möglich sein.
Das geht an des OPs Problem aber vorbei. So wie ich ihn verstehe,
schickte ihm der Vermieter bisher die Abrechnung der WEG-Verwaltung
weiter.
Das habe ich so nicht gelesen. Ich habe es so verstanden, dass die
Nebenkostenabrechnung der Verwaltung seit acht Wochen beim Vermieter
vorliegt.
Post by Wolfgang Kynast
Diese enthält aber "umlagefähige Kosten" und "nicht
umlagefähige Kosten". Der Vermieter muss i.d.R. eine eigene
Nebenkostenabrechnung erstellen, deren Posten sich aus diesem
konkreten Mietvertrag ergeben - dessen Inhalt die Hausverwaltung aber
nicht kennen kann (es sei denn, sie macht auch die Mietverwaltung,
dann würde sie aber direkt mit dem Mieter abrechnen). Diese
Vermieter-Abrechnung wird üblicherweise (wie in meinem Beispiel) den
Posten "Grundsteuer" enthalten.
Ähnlich bei mir.

Wenn die Hausverwaltung eine gute ist, dann trennt sie die
umlagefähigen Kosten deutlich sichtbar von den nicht umlagefähigen
Kosten auf der Abrechnung ab, so dass der Vermieter dann bei seiner
eigenen Abrechnung nur noch die Grundsteuer hinzufügen muss.
Die eigene Abrechnung dauert dann im Prinzip nur 5 Minuten.
Ich füge dann auch gleich noch den Wirtschaftsplan fürs neue Jahr
hinzu.
Post by Wolfgang Kynast
Bevor man also von irgendwelchen Einbehaltungen redet, sollte man
zuerst prüfen, ob die Abrechnung des Vermieters bisher überhaupt
*prinzipiell* richtig war.
Das sowieso. Aber dafür muss man die Abrechnung erst einmal haben.

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Wolfgang Kynast
2018-09-09 10:26:51 UTC
Permalink
On Sun, 09 Sep 2018 09:54:50 +0200, "Detlef Meißner" posted:

...
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Kynast
Das geht an des OPs Problem aber vorbei. So wie ich ihn verstehe,
schickte ihm der Vermieter bisher die Abrechnung der WEG-Verwaltung
weiter.
Das habe ich so nicht gelesen. Ich habe es so verstanden, dass die
Nebenkostenabrechnung der Verwaltung seit acht Wochen beim Vermieter
vorliegt.
Hmm.
| Die Immobilienverwaltung teilte mir mit, dass schon vor 8 Wochen die Neben-
| kostenabrechnung vorlag beim Vermieter. Ich hatte dem Vermieter einen Brief
| geschrieben und um Zusendung gebeten.

hört sich für mich so an, als ob der Vermieter die bisher einfach
weiterreicht.
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Kynast
Diese enthält aber "umlagefähige Kosten" und "nicht
umlagefähige Kosten". Der Vermieter muss i.d.R. eine eigene
Nebenkostenabrechnung erstellen, deren Posten sich aus diesem
konkreten Mietvertrag ergeben - dessen Inhalt die Hausverwaltung aber
nicht kennen kann (es sei denn, sie macht auch die Mietverwaltung,
dann würde sie aber direkt mit dem Mieter abrechnen). Diese
Vermieter-Abrechnung wird üblicherweise (wie in meinem Beispiel) den
Posten "Grundsteuer" enthalten.
Ähnlich bei mir.
Wenn die Hausverwaltung eine gute ist, dann trennt sie die
umlagefähigen Kosten deutlich sichtbar von den nicht umlagefähigen
Kosten auf der Abrechnung ab, so dass der Vermieter dann bei seiner
eigenen Abrechnung nur noch die Grundsteuer hinzufügen muss.
Die eigene Abrechnung dauert dann im Prinzip nur 5 Minuten.
Ich füge dann auch gleich noch den Wirtschaftsplan fürs neue Jahr
hinzu.
Post by Wolfgang Kynast
Bevor man also von irgendwelchen Einbehaltungen redet, sollte man
zuerst prüfen, ob die Abrechnung des Vermieters bisher überhaupt
*prinzipiell* richtig war.
Das sowieso. Aber dafür muss man die Abrechnung erst einmal haben.
Man sollte zuerst die *bisherigen* Abrechnungen prüfen, ob die nicht
etwa "nichtumlagefähige Kosten" enthalten, sondern nur exakt das, was
im Mietvertrag vereinbart ist.
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Wolfgang Kynast
2018-09-08 21:31:09 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Wolfgang Kynast
Nebenkostenabrechnung 01.01. - 31.12.2013
-----------------------------------------
Versicherung 73.02 €
da würde ich als Mieter schon protestieren.
Tu das, die Klagemauer in Jerusalem wird dafür gerne genommen.
Post by Kurt Guenter
Warum sollte ich deine
Auto-Versicherung oder welche auch immer zahlen?
Keine Ahnung und davon reichlich.
Detlef Meißner
2018-09-07 16:05:46 UTC
Permalink
Post by z***@habmalnefrage.de
Post by Heinz D. Trost
Post by z***@habmalnefrage.de
Was kann ich tun wenn der Vermieter sich weiterhin nicht meldet und ich die
Nebenkostenabrechnung fuer 2017 nicht bekomme?
Danke schon mal fuer Hinweise und Ratschlaege..
Dein Vermieter muß Deine Nebenkostenabrechnung für 2017 spätestens am
31.12.18 Dir zukommen lassen.
Ok, danke fuer die Info.
Nur was wenn ich bis dahin keinen Brief bekomme?
Alles was mir einfiel ausser einen Brief per Einschreiben schicken ist meine
Mietzahlungen zu kuerzen oder ganz auszusetzen.
Inwiefern begebe ich mich da in Gefahr einer Kuendigung?
Du weißt ja gar nicht, ob du eine Rückzahlung erhältst. Und wenn, dann
kennst du nicht deren Höhe.
Einfach die Miete zu kürzen, um den Vermieter unter Druck zu setzen,
wäre der falsche Weg, da setzt du dich selbst ins Unrecht. Und dann
droht wirklich die Kündigung.
Post by z***@habmalnefrage.de
Post by Heinz D. Trost
Es kann durchaus sein, daß Dein Vermieter nicht bloß die Abrechnung der
Immobilienverwaltung für die von Dir bewohnte Wohnung 1:1 abrechnen
kann, bzw. muß. Denn das, was Du an Nebenkosten zahlen mußt, muß ja
explizit in Deinem Mietvertrag aufgeführt sein. Was da nicht steht, darf
er Dir auch nicht berechnen.
Naja, kann sein. Aber die Abrechnung fuer mich ist dennoch schon seit gut
2Monaten fertig. Sie wurde ja zuerst an die Immobilienverwaltung geschickt
und an den Vermieter weitergeleitet. So war es zumindest die letzten Jahre.
Normalerweise stellt die Immobilienverwaltung die Jahresabrechnung
aufgrund der diversen Rechnungen zusammen.
Oft kommen aber noch weitere Beträge auf den Mieter zu, die die
Hausverwaltung nicht in ihrer Abrechnung hat. Das kann z.B. die
Grundsteuer sein.
D.h. der Vermieter muss die Abrechnung der Verwaltung überprüfen und
evtl. ergänzen.

Vielleicht ist auch gegen die Abrechnung des Verwalters Widerspruch
anhängig. Das alles dauert seine Zeit.

Detlef
--
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der
Persönlichkeit. (Mark Twain)
Kurt Guenter
2018-09-08 18:09:56 UTC
Permalink
Post by z***@habmalnefrage.de
Alles was mir einfiel ausser einen Brief per Einschreiben schicken ist meine
Mietzahlungen zu kuerzen oder ganz auszusetzen.
Inwiefern begebe ich mich da in Gefahr einer Kuendigung?
Mietkürzung würde ich nicht machen, aber:

Kann ich die laufende Vorauszahlung einbehalten?
Wenn der Vermieter keine Abrechnung vornimmt, kann der Mieter
aufhören, die laufenden Vorauszahlungen zu überweisen. Als weiteres
Druckmittel können Sie den Vermieter darauf verklagen, dass er die
Abrechnung macht. Zunächst müssen Sie ihn dann zur Abrechnung
auffordern. Ein Formular dazu finden Sie hier. Die
Nachzahlungsansprüche aus der Nebenkostenabrechnung oder Ansprüche auf
Rückzahlung der Vorauszahlung verjähren in 3 Jahren. Sie können 12
Monate lang Einwendungen gegen die Abrechnung vorbringen.

https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietnebenkosten/nebenkosten-zurueckfordern.aspx
Wolfgang Kynast
2018-09-08 22:12:38 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by z***@habmalnefrage.de
Alles was mir einfiel ausser einen Brief per Einschreiben schicken ist meine
Mietzahlungen zu kuerzen oder ganz auszusetzen.
Inwiefern begebe ich mich da in Gefahr einer Kuendigung?
Kann ich die laufende Vorauszahlung einbehalten?
Wenn der Vermieter keine Abrechnung vornimmt, kann der Mieter
aufhören, die laufenden Vorauszahlungen zu überweisen. Als weiteres
Druckmittel können Sie den Vermieter darauf verklagen, dass er die
Abrechnung macht. Zunächst müssen Sie ihn dann zur Abrechnung
auffordern. Ein Formular dazu finden Sie hier. Die
Nachzahlungsansprüche aus der Nebenkostenabrechnung oder Ansprüche auf
Rückzahlung der Vorauszahlung verjähren in 3 Jahren. Sie können 12
Monate lang Einwendungen gegen die Abrechnung vorbringen.
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietnebenkosten/nebenkosten-zurueckfordern.aspx
Wenn jemand, der so ahnungslos und unbeholfen wie "Zwerg" ist, das
selbst macht, geht das garantiert in die Hose. Da ist IMO Mieterverein
(oder Anwalt) angesagt.
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