Werner Holtfreter
2017-09-28 08:22:05 UTC
Hallo,
da sich das Haftpflicht-Risiko durch jüngere Mitbenutzer meines
Autos erhöhte, habe ich gegen Mehrprämie die SF-Rückstufung bei
einem Schadensfall pro Jahr vertraglich ausgeschlossen.
Nachdem sich das nun im zweiten Jahr in Folge durch die leider
eingetretenen Schäden "gerechnet" hat, kündigte die HUK24 den
Vertrag mit einer Frist von einem Monat.
Entscheidend ist, dass die mit der Mehrprämie gerettete SF-Klasse
nur beim gleichen Versicherer anerkannt wird. Damit bindet die
HUK24 die Kunden, denn jeder andere Versicherer orientiert sich an
der tatsächlichen Zahl der Unfälle. Der Kunde ist zur Nutzung des
erworbenen Vorteils also auf seine bisherige Versicherung
angewiesen. Die Zahlung der Rabattretter-Prämie erfolgt, um in
*zukünftigen* Jahren eine günstigere SF-Klasse zu haben. Für das
Jahr der Prämienzahlung selbst gibt es keinen Vorteil. Durch die
Kündigung des gesamten Vertrages wird mir der Gegenwert
vorenthalte, den ich mit der Mehrprämie gekauft habe.
Nachvollziehen könnte ich eine Teilkündigung des Rabattretters.
Damit wären die Interessen der HUK24 ausreichend gewahrt, weil die
Prämie bei weiteren Unfällen schnell steigen würde.
Ich meine, wenn eine Versicherung einen Rabattretter-Vertrag
anbietet, verzichtet sie implizit auf ihr Kündigungsrecht des
gesamten Vertrages. Ein Fall für das Bundesaufsichtsamt, der nach
genereller Regelung ruft?
--> de.soc.recht.misc
da sich das Haftpflicht-Risiko durch jüngere Mitbenutzer meines
Autos erhöhte, habe ich gegen Mehrprämie die SF-Rückstufung bei
einem Schadensfall pro Jahr vertraglich ausgeschlossen.
Nachdem sich das nun im zweiten Jahr in Folge durch die leider
eingetretenen Schäden "gerechnet" hat, kündigte die HUK24 den
Vertrag mit einer Frist von einem Monat.
Entscheidend ist, dass die mit der Mehrprämie gerettete SF-Klasse
nur beim gleichen Versicherer anerkannt wird. Damit bindet die
HUK24 die Kunden, denn jeder andere Versicherer orientiert sich an
der tatsächlichen Zahl der Unfälle. Der Kunde ist zur Nutzung des
erworbenen Vorteils also auf seine bisherige Versicherung
angewiesen. Die Zahlung der Rabattretter-Prämie erfolgt, um in
*zukünftigen* Jahren eine günstigere SF-Klasse zu haben. Für das
Jahr der Prämienzahlung selbst gibt es keinen Vorteil. Durch die
Kündigung des gesamten Vertrages wird mir der Gegenwert
vorenthalte, den ich mit der Mehrprämie gekauft habe.
Nachvollziehen könnte ich eine Teilkündigung des Rabattretters.
Damit wären die Interessen der HUK24 ausreichend gewahrt, weil die
Prämie bei weiteren Unfällen schnell steigen würde.
Ich meine, wenn eine Versicherung einen Rabattretter-Vertrag
anbietet, verzichtet sie implizit auf ihr Kündigungsrecht des
gesamten Vertrages. Ein Fall für das Bundesaufsichtsamt, der nach
genereller Regelung ruft?
--> de.soc.recht.misc
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Gruß Werner
Gruß Werner