Discussion:
[Wien] Parkschein/Parkpickerl
(zu alt für eine Antwort)
Robert Riesenberger
2005-03-22 18:03:10 UTC
Permalink
Plumpe Umleitung aus avs hierher. Ev. kann man mir hier weiterhelfen.

Hoi Leuts!

Ich möchte den Inhalt einer Diskussion auch hier zur solchen stellen:

Annahme: 20. Wiener Gemeindebezirk (also Kurzparkzone ab 9:00).
Ankunft mit dem Auto 7:25. Will dort bis 10:30 stehen bleiben.

Frage: Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten.


Ich nehme die Ankunftszeit, also in diesem Fall 7:30. Dies ist aber laut
meinen Kollegen und noch ein paar anderer ein "Blödsinn".

Doppel-R
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|-Suzuki GSX-R 750 '01-Kawasaki ZR 750 C '91-Gilera FXR 1xx Runner '00-|
|-------"DEPPATA!... Des gheat so!" -- W.(C). afm-ST am 24.10.98-------|
|-PIP #853 --- -- -- - http://doppel-r.is-ur.org/ - -- -- --- RRR #853-|
|-xmms spielt: im Moment nix...
Andre Buhk
2005-03-22 18:22:32 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
Annahme: 20. Wiener Gemeindebezirk (also Kurzparkzone ab 9:00).
Ankunft mit dem Auto 7:25. Will dort bis 10:30 stehen bleiben.
Frage: Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten.
Ich nehme die Ankunftszeit, also in diesem Fall 7:30. Dies ist aber laut
meinen Kollegen und noch ein paar anderer ein "Blödsinn".
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/f4200200.htm
spricht von der Abstellzeit.

andre
Robert Riesenberger
2005-03-22 18:33:22 UTC
Permalink
Post by Andre Buhk
Post by Robert Riesenberger
Annahme: 20. Wiener Gemeindebezirk (also Kurzparkzone ab 9:00).
Ankunft mit dem Auto 7:25. Will dort bis 10:30 stehen bleiben.
Frage: Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten.
Ich nehme die Ankunftszeit, also in diesem Fall 7:30. Dies ist aber laut
meinen Kollegen und noch ein paar anderer ein "Blödsinn".
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/f4200200.htm
spricht von der Abstellzeit.
Ja, das ist mir schon klar. Wie ich in <***@i.find.des.is-ur.org>
auch schon geschrieben hab, steht es auch in diversen Landesgesetzblättern
und auch auf den Parkscheinen hinten drauf. Eigentlich liest man ja
_überall_ von der Abstellzeit.

Es läuft gerade in at.verkehr.strasse ein Parallelthread dazu, den ich
unglücklicherweise nicht gleich gecrossposted und hierher gefuppt habe. :-/

Was mich auch _nicht_ interessiert ist "gängige Praxis" oder "i glaub" oder
solcherlei. Deswegen mein zweites Posting hier.

Doppel-R
--
|-Suzuki GSX-R 750 '01-Kawasaki ZR 750 C '91-Gilera FXR 1xx Runner '00-|
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|-PIP #853 Jetzt mit neuem Design: http://doppel-r.is-ur.org/ RRR #853-|
|--- Die afm-Reifen-FAQ - http://doppel-r.is-ur.org/reifenfaq.shtml ---|
Hans Grossmann
2005-03-22 18:41:23 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
Annahme: 20. Wiener Gemeindebezirk (also Kurzparkzone ab 9:00).
Ankunft mit dem Auto 7:25. Will dort bis 10:30 stehen bleiben.
Frage: Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten.
Ich nehme die Ankunftszeit, also in diesem Fall 7:30. Dies ist aber laut
meinen Kollegen und noch ein paar anderer ein "Blödsinn".
Bitte lies auf www.m-parking.at die Anleitung.

Beispiel:

Ihr Auto steht über Nacht in einer Kurzparkzone und Sie wollen für den
nächsten Tag einen Kurzparkschein lösen. Einfach die Uhrzeit im Format hhmm
nach der gewünschte Parkdauer (Leerzeichen dazwischen) in einer SMS an
06646600990 senden.

Beispiel:

Sie wollen... Einfach...
für Ihr Auto, das in einer Kurzparkzone steht, ab 8 Uhr des nächsten
Tages einen 90 Minuten Parkschein lösen. SMS mit
90 0800
an 06646600990 senden
Robert Riesenberger
2005-03-22 18:40:49 UTC
Permalink
Hans Grossmann schrieb:

[m-parking]

Das ist ja nett, aber war nicht meine Frage.

Doppel-R
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Hans Grossmann
2005-03-22 18:50:02 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
[m-parking]
Das ist ja nett, aber war nicht meine
Deine Frage:
Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten.

Antwort lt. M-Parking
für Ihr Auto, das in einer Kurzparkzone steht, ab 8 Uhr des nächsten
Tages einen 90 Minuten Parkschein lösen. SMS mit
90 0800
an 06646600990 senden


Falls dies deine Frage nicht beantwortet hat dann würde ich meinen der
Parkschein ist mit Beginn der Kurzparkzone ( zeitlicher Beginn der
kostenpflichtigen Zeit ) zu entwerten da sicher kein Parksheriff vor Beginn
die Parkometerabgabe überprüfen wird.
Robert Riesenberger
2005-03-22 19:03:51 UTC
Permalink
Post by Hans Grossmann
Falls dies deine Frage nicht beantwortet hat dann würde ich meinen der
Nein, tut es nicht.
Post by Hans Grossmann
Parkschein ist mit Beginn der Kurzparkzone ( zeitlicher Beginn der
kostenpflichtigen Zeit ) zu entwerten da sicher kein Parksheriff vor
Beginn die Parkometerabgabe überprüfen wird.
Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung _genau_ würdest Du das so machen?

Ich zitiere aus dem
Landesgesetzblatt für Wien, Jhg. 2003, 28. Stück, Verordnung der Wiener
Landesregierung über die Art der zu verwendenden Kontrolleinrichtungen in
Kurzparkzonen:
<zitat>
§3(2): Die Entwertung der Parkscheine gemäß § 2 Abs. 1 hat durch deutlich
sichtbares und haltbares Ankreuzen des Beginnes der Abstellzeit (Monat,
Tag, Stunde, Minute) und Eintragen des Jahres zu erfolgen, wobei
angefangene Viertelstunden unberücksichtigt gelassen werden können. Bei
Verwendung mehrerer Parkscheine sind auf jedem Parkschein die gleichen, der
Ankunftszeit entsprechenden Daten zu bezeichnen.
</zitat>

Hier, wie auch auf der Rückseite der Parkscheine steht wörtlich "Beginnes
der Abstellzeit". Und ich stelle mein Fahrzeug um 7:25 ab.

Doppel-R
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Robert Schreiner
2005-03-22 19:35:02 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
§3(2): Die Entwertung der Parkscheine gemäß § 2 Abs. 1 hat durch deutlich
sichtbares und haltbares Ankreuzen des Beginnes der Abstellzeit (Monat,
Tag, Stunde, Minute)
Hier, wie auch auf der Rückseite der Parkscheine steht wörtlich "Beginnes
der Abstellzeit". Und ich stelle mein Fahrzeug um 7:25 ab.
Das wird dir zwar nicht helfen weil es deine Frage auch nicht
beantwortet, aber; sogar bestehende Gesetze wurde schon vom
Verwaltungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen quasi berichtigt
weil sich der VGH über die Sinnhaftigkeit schon seine Gedanken macht.

Z.B. erkennt der VGH folgendes, obwohl doch überall steht, das, wenn
zwei
Parkscheine ausgefüllt werden, MUSS auf beiden die Ankunftszeit
angekreuzt sein:
Werden für 1 Stunde Parkens in einer Kurzparkzone zwei Parkscheinefür je
1/2 Stunden verwendet und der Zweite, entgegen § 2 Abs 2der VO der
Landesregierung vom 21.1.1975, LGBl für Wien, Nr5/1975, nicht mit der
Ankunftszeit, sondern mit der an den Ablaufder zulässigen Parksteuer
nach dem erstenParkschein anschließenden Zeit markiert, so liegt dann
keineAbgabenverkürzung vor, weil ein derartiges
Fehlrechtsteuerunschädlich ist und demnach keine
Steuerunehrlichkeitdarstellt.Falls also so ein Fall vor dem VGH kommt
den du geschildert hast,wird die Entscheidung vermutlich diesselbe sein,
weil ja keine Abgabenverkürzungeingetreten ist.Ich weiß, ist auch keine
Antwort auf deine Frage. :-)lgRob


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Hans Grossmann
2005-03-23 04:09:03 UTC
Permalink
Begründung:

Da der Beginn der KP-Zonen auf den Tafeln gzw. Bezirksweise angegeben wird
kann im Gesetzt nur während der " Betriebszeiten " von Beginn des Abstellens
gesprochen werden.

Ausserhalb der Gültigkeit hat dies der Gesetzgeber nicht geregelt da diese
Parkplätze nicht unter die Parkometerabgabe fallen.
Helmut Wollmersdorfer
2005-03-23 09:21:48 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung _genau_ würdest Du das so machen?
Offensichtlich ist das im Gesetz nicht genau geregelt. In so einem Fall
greift dann die Interpretation der Judikatur, wobei nach herrschender
Lehre die Auslegung dem Sinn und Zweck nach zu erfolgen hat. Zweck ist,
dass der KFZ-Inhaber für die Abstellzeit zahlt und das anhand der
Parkscheine objekiv überprüfbar ist. Siehe dazu das vom Schreiner
zitierte Erkenntnis. IMHO wäre es also wurscht, ob Du die tatsächliche
Abstellzeit oder den Beginn der Kurzparkzonenzeit einträgst.

Um im Fall des Falles Diskussionen darüber zu minimieren, trage ich
immer den Beginn Kurzparkzonenzeit ein, also z.B. Ankunft 02:00,
ausgefüllte Zeit 09:00, weil herumstreunende Blaukappler vor 09:00
äusserst selten sind.

Helmut Wollmersdorfer
Richard Stefek
2005-03-23 10:28:08 UTC
Permalink
Post by Helmut Wollmersdorfer
Offensichtlich ist das im Gesetz nicht genau geregelt.
Was ist an "Abstellzeit" unklar?
Post by Helmut Wollmersdorfer
In so einem Fall
greift dann die Interpretation der Judikatur,
Wenn im Gesetz "Abstellzeit" steht und ich trage die "Abstellzeit"
richtig ein, so gibt es weder einen "Fall" noch eine
Interpretationsmöglichkeit.
Post by Helmut Wollmersdorfer
Um im Fall des Falles Diskussionen darüber zu minimieren, trage ich
immer den Beginn Kurzparkzonenzeit ein,
Das ist imho komplett falsch. Oder kannst du mir irgendeine Stelle im
Gesetz nennen, wo diese Vorgehensweise als die Richtige beschrieben ist?

Richard
--
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+++ Egal welchen Weg du wählst, er wird bergauf sein - +++
+++ und du wirst Gegenwind haben. PIP#1800.ZX-6R.XL500.CB125 +++
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Andre Buhk
2005-03-23 11:03:48 UTC
Permalink
Post by Richard Stefek
Post by Helmut Wollmersdorfer
Offensichtlich ist das im Gesetz nicht genau geregelt.
Was ist an "Abstellzeit" unklar?
Es geht um die Abstellzeit in der Kurzparkzone, du stellst es aber nicht
in der Kurzparkzone ab. Es wird ja erst spaeter zu einer. Und mit
teleologischer Interpretation koennte man dazu kommen, dass man den
Schein so ankreuzen muss, als haette man das Auto zum Beginn der
Kurzparkzonenregelung dort abgestellt.

andre
Richard Stefek
2005-03-23 11:22:22 UTC
Permalink
Post by Andre Buhk
Es geht um die Abstellzeit in der Kurzparkzone, du stellst es aber nicht
in der Kurzparkzone ab. Es wird ja erst spaeter zu einer. Und mit
teleologischer Interpretation koennte man dazu kommen, dass man den
Schein so ankreuzen muss, als haette man das Auto zum Beginn der
Kurzparkzonenregelung dort abgestellt.
Nochmals, gaaanz einfach:
Ich stelle mein mehrspuriges Fahrzeug um Mitternacht in eine KPZ. Weil
ich lesen kann, weiß ich, dass die KPZ ab 9.00 am nächsten Tag für mich
kostenpflichtig wird, denn ich will erst um 10.00 wegfahren. Ich
schnappe mir also einen Parkschein, fülle ihn aus - und zwar mit der
ANKUNFTSZEIT, weil genau das verlangt das Gesetz, genau das ist
auszugsweise auch auf dem Parkschein wiedergegeben.

(Und jetzt könnten wir bist zum St.Nimmerleidenstag darüber spekulieren,
ob der Parksheriff lesen, denken, interpretieren....kann. Aber genau
darum gehts NICHT.)
--
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+++ Egal welchen Weg du wählst, er wird bergauf sein - +++
+++ und du wirst Gegenwind haben. PIP#1800.ZX-6R.XL500.CB125 +++
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Andre Buhk
2005-03-23 11:31:25 UTC
Permalink
Post by Richard Stefek
Post by Andre Buhk
Es geht um die Abstellzeit in der Kurzparkzone, du stellst es aber
nicht in der Kurzparkzone ab. Es wird ja erst spaeter zu einer. Und
mit teleologischer Interpretation koennte man dazu kommen, dass man
den Schein so ankreuzen muss, als haette man das Auto zum Beginn der
Kurzparkzonenregelung dort abgestellt.
Ich stelle mein mehrspuriges Fahrzeug um Mitternacht in eine KPZ. Weil
ich lesen kann, weiß ich, dass die KPZ ab 9.00 am nächsten Tag für mich
kostenpflichtig wird, denn ich will erst um 10.00 wegfahren. Ich
schnappe mir also einen Parkschein, fülle ihn aus - und zwar mit der
ANKUNFTSZEIT, weil genau das verlangt das Gesetz, genau das ist
auszugsweise auch auf dem Parkschein wiedergegeben.
Es ist aber die Ankunftszeit in der Kurzparkzone verlangt, um
Mitternacht ist da aber keine Kurzparkzone, sondern von 9 Uhr an.

andre
Wolfgang Decker
2005-03-23 11:38:11 UTC
Permalink
Post by Richard Stefek
Ich stelle mein mehrspuriges Fahrzeug um Mitternacht in eine KPZ.
Nein.
Um Mitternacht ist da keine KPZ.
Das ist ein stinknormaler Parkplatz. Wie tausende andere auch.
Post by Richard Stefek
Weil
ich lesen kann, weiß ich, dass die KPZ ab 9.00 am nächsten Tag für mich
kostenpflichtig wird,
Die KPZ wird nicht um 9:00 uhr kostenpflichtig, KPZ sind in Wien per
Gesetz auf jeden Fall kostenpflichtig.
Es *ist* erst ab 9:00 eine KPZ.
Post by Richard Stefek
ANKUNFTSZEIT, weil genau das verlangt das Gesetz, genau das ist
auszugsweise auch auf dem Parkschein wiedergegeben.
Der Parkschein ist nur in einer KPZ auszufüllen.
Mit der Ankunftszeit in einer KPZ.
Und die beginnt halt erst um 9:00 Uhr.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-honda-cbf600s.html
Robert Schreiner
2005-03-23 11:53:35 UTC
Permalink
Ich schnappe mir also einen Parkschein, fülle ihn aus - und zwar mit
der ANKUNFTSZEIT, weil genau das verlangt das Gesetz,
Genau. Das verlangt die Kurzparkzonenverordnung.
Und da dies die Kurzparkzonenverordnung verlangt (und sonst niemand)
kann
die ANKUNFTSZEIT nur in einem zeitlichen Bereich fallen wo auch
die Kurzparkzonenverordnung ihre Gültigkeit hat. Und diese Gültigkeit
hat sie
erst mit der Zeit mit der die KPZ beginnt, sonst wäre es ja keine KPZV
sonder eine allgemeine Parkverordnung.
Das heißt in deinem Beispiel, ab 09:00 hast du dein Fahrzeug
in einer KPZ "abgestellt". Die Ankunftszeit ist der Beginn der
Abstellzeit
in einer KPZ.

Ja, ich weiß, das steht nirgendwo und wir sind so gscheit wie vorher.

lg
Rob
Andre Buhk
2005-03-23 11:54:09 UTC
Permalink
Post by Robert Schreiner
Ich schnappe mir also einen Parkschein, fülle ihn aus - und zwar mit
der ANKUNFTSZEIT, weil genau das verlangt das Gesetz,
Genau. Das verlangt die Kurzparkzonenverordnung.
Und da dies die Kurzparkzonenverordnung verlangt (und sonst niemand)
kann
die ANKUNFTSZEIT nur in einem zeitlichen Bereich fallen wo auch
die Kurzparkzonenverordnung ihre Gültigkeit hat. Und diese Gültigkeit
hat sie
erst mit der Zeit mit der die KPZ beginnt, sonst wäre es ja keine KPZV
sonder eine allgemeine Parkverordnung.
Das heißt in deinem Beispiel, ab 09:00 hast du dein Fahrzeug
in einer KPZ "abgestellt". Die Ankunftszeit ist der Beginn der
Abstellzeit
in einer KPZ.
Ja, ich weiß, das steht nirgendwo und wir sind so gscheit wie vorher.
Wenn es nirgends steht hilft uns die teleologische Interpretation
weiter, aber das sagte ich ja schon.

andre
Richard Stefek
2005-03-23 11:55:07 UTC
Permalink
Robert Schreiner,Andre Buhk, Helmut Wollmersdorfer, Wolfgang Decker wrote:

[...]

Ich kann mich eurer Argumentation momentan nicht verschließen.
LG
Richard
--
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
+++ Egal welchen Weg du wählst, er wird bergauf sein - +++
+++ und du wirst Gegenwind haben. PIP#1800.ZX-6R.XL500.CB125 +++
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Robert Riesenberger
2005-03-23 12:06:38 UTC
Permalink
Post by Richard Stefek
Ich kann mich eurer Argumentation momentan nicht verschließen.
Ich schon. Aus dem einfachen Grund, weil immer von der Abstellzeit
gesprochen wird. Das ist die Zeit, die das Fahrzeug an diesem Ort steht.
Wenn ich die Karre fünf Minuten _vor_ Beginn der KuPaZo abstelle, darf ich
_keinen_ 10 Minuten Schein mit der ANKUNFTSZEIT 09:00 ausfüllen, weil die
Abstellzeit länger als 10 Minuten sind und eben die Ankunftszeit eine
andere war.

Hörr Schreiner darf dazu gerne wieder im RIS stöbern, hab ich auch schon
getan, nur ist mir die Zitiererei daraus zu viel Arbeit.

Doppel-R
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Wolfgang Decker
2005-03-23 12:13:48 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
Ich schon. Aus dem einfachen Grund, weil immer von der Abstellzeit
gesprochen wird.
Robert, aber von Abstellzeit in einer KPZ.
Und wenn du dein Auto auf einem stinknormalen Parkplatz, der durch
keinerlei Reglementierungen betroffen ist, abstellst, dann hat das mal
mit der KPZ nix zu tun.
Post by Robert Riesenberger
Das ist die Zeit, die das Fahrzeug an diesem Ort steht.
Das ist die Zeit, die das Fahrzeug in einer KPZ steht.
Denn das KPZ-Gesetz regelt nur das Abstellen in einer KPZ.
Es ist aber keine KPZ, wenn du dein Auto um 7:30 dort abstellst.
Es ist ein stinknormaler Parkplatz.
Post by Robert Riesenberger
Wenn ich die Karre fünf Minuten _vor_ Beginn der KuPaZo abstelle, darf ich
_keinen_ 10 Minuten Schein mit der ANKUNFTSZEIT 09:00 ausfüllen, weil die
Abstellzeit länger als 10 Minuten sind und eben die Ankunftszeit eine
andere war.
<gebetsmühle>
Aber es ist zum Abstellzeitpunkt ein stinknormaler Parkplatz, wie jeder
andere auch.
Es ist zum Abstellzeitpunkt *keine* KPZ.
Es *wird* erst zu einer, automagisch um 9:00 Uhr.
Und damit ist auch die automagische Abstellzeit des FZG in der KPZ 9:00
Uhr.
</gebetsmühle>

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-honda-cbf600s.html
Robert Riesenberger
2005-03-23 12:51:25 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Robert Riesenberger
Das ist die Zeit, die das Fahrzeug an diesem Ort steht.
Das ist die Zeit, die das Fahrzeug in einer KPZ steht.
Nein.
Post by Wolfgang Decker
Denn das KPZ-Gesetz regelt nur das Abstellen in einer KPZ.
Es ist aber keine KPZ, wenn du dein Auto um 7:30 dort abstellst.
Es ist ein stinknormaler Parkplatz.
Nein. Es ist ein Parkplatz, der in der Zeit, in der ich mein Fahrzeug dort
stehen lasse, zu einem kostenpflichtigen Parkplatz wird. So einfach. Und
aufgrund dieser Tatsachen ändert sich halt so manches.

Und jetzt lesen wir mal aufmerksam ein Zitat aus der Dokumentnummer
JWR/2001170160/20011128X02 ausm RIS:

<zitat>
Aus der Anknüpfung an die Abstellzeit ist unzweifelhaft zu
entnehmen, daß mit "Abstellen" auch das Belassen des Fahrzeuges
in einem Kurzparkzonenbereich und nicht nur sein faktisches
Verbringen in denselben zu verstehen ist.
</zitat>

Dies ist für meiner bescheidenen Interpretationsfähigkeit nach so
aufzufassen, dass eben _nicht_ erst der Beginn (die "faktische
Verbringung") der KuPaZo als Abstellzeit gilt, sondern schon
das Belassen des Fahrzeuges in einem Bereich, der als Kurzparkzone gilt oder
immer wiederkehrend zu einer wird, wird als abstellen angesehen. Daher
ABSTELLZEIT eintragen. Und was ist die Abstellzeit? Siehe oben.

Doppel-R
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Wolfgang Decker
2005-03-23 13:11:55 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
Post by Wolfgang Decker
Post by Robert Riesenberger
Das ist die Zeit, die das Fahrzeug an diesem Ort steht.
Das ist die Zeit, die das Fahrzeug in einer KPZ steht.
Nein.
Das KPZ Gesetz kann aber nur regeln, was in einer KPZ passiert.
Der Ort ist aber ausserhalb der Gültigkeitsdauer keine.
Post by Robert Riesenberger
Und jetzt lesen wir mal aufmerksam ein Zitat aus der Dokumentnummer
Bitte da einen ganzen Link dazu, die Suche nach einer Dokumentnummer ist
ein bisschen mühsam...
Post by Robert Riesenberger
<zitat>
Aus der Anknüpfung an die Abstellzeit ist unzweifelhaft zu
entnehmen, daß mit "Abstellen" auch das Belassen des Fahrzeuges
in einem Kurzparkzonenbereich und nicht nur sein faktisches
Verbringen in denselben zu verstehen ist.
</zitat>
"Das Belassen".
Klar.
Das soll, in diesem kurzen Auszug, IMHO dazu dienen, dass sich natürlich
keiner drauf ausreden kann, dass die KPZ für ihn nicht gilt, weil er
sein Fahrzeug ja schon vor Beginn der KPZ dort abgestellt hat.
Klar gilt die KPZ dann auch für ihn, aber natürlich erst mit Wirksamkeit
der KPZ.

Abstellen ist auch "das Belassen" und nicht nur das "faktische
Verbringen (während der Gültigkeit)".
Post by Robert Riesenberger
Dies ist für meiner bescheidenen Interpretationsfähigkeit nach so
aufzufassen, dass eben _nicht_ erst der Beginn (die "faktische
Verbringung") der KuPaZo als Abstellzeit gilt, sondern schon
Nein, das faktische verbringen bezieht sich auf das Fahrzeug.
Also das Hineinbringen des Fahrzeuges in eine geltende KPZ.

lg
Wolfgang
--
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Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-honda-cbf600s.html
jakob kollmann
2005-03-24 11:31:42 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Robert Riesenberger
Und jetzt lesen wir mal aufmerksam ein Zitat aus der Dokumentnummer
<zitat>
Aus der Anknüpfung an die Abstellzeit ist unzweifelhaft zu
entnehmen, daß mit "Abstellen" auch das Belassen des Fahrzeuges
in einem Kurzparkzonenbereich und nicht nur sein faktisches
Verbringen in denselben zu verstehen ist.
</zitat>
Wenn ich das Fahrzeug in der KPZ 'belasse', tue ich das IMO ganz genau
um 9:00, dadurch das ich es eben bis 8:59:59 nicht weggefahren habe.
Wenn der Zeitpunkt des Belassens der Zeitpunkt des Abstellens ist, ist
das dadurch auch 9:00.

jakob
Robert Schreiner
2005-03-23 12:56:57 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
Post by Richard Stefek
Ich kann mich eurer Argumentation momentan nicht verschließen.
Ich schon. Aus dem einfachen Grund, weil immer von der Abstellzeit
gesprochen wird. Das ist die Zeit, die das Fahrzeug an diesem Ort steht.
Nein, wie Decker schon geschrieben hat ist es die Zeit die das FZ
in der KPZ steht. Es kann in einer KPZV nur die ANKUNFTSZEIT IN EINER
KPZ gelten. Es kann mir keine Verordnung vorschreiben was
ich zu tun habe wenn diese Verordnung (zeitlich) gerade nicht gilt.
Das man nirgends einen Gesetzestext findet, der auf diesen Fall eingeht,
würde ich sogar als Indiz dafür werten das dies genau so ist. Weil
die Gesetztesmacher das auch wissen, das sie kein Gesetz (Verordnung)
machen können die angewendet werden soll wenn diese Verordnung
(zeitlich) gar keine Gültigkeit haben kann.

Es hat zwar keinen Einfluß darauf darauf wer jetzt recht hat,
Deine Arbeitskollegen oder Du.
Aber wie Du denn Parkschein ausfüllst ist eigentlich egal,
ob 22:30 oder 09:00. Am Schluß eines Verfahrens wird der VGH immer so
entscheiden, das die Abgabe für die KPZ entrichtet worden ist. Und um
das geht es.
Siehe Erkenntnis zum "Ausfüllen mehrer Parkscheine".


lg
Rob
Richard Stefek
2005-03-23 13:03:31 UTC
Permalink
Post by Robert Schreiner
Am Schluß eines Verfahrens wird der VGH immer so
entscheiden, das die Abgabe für die KPZ entrichtet worden ist. Und um
das geht es.
Sorry. nein, um genau das gehts eben NICHT!
Richard
--
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
+++ Egal welchen Weg du wählst, er wird bergauf sein - +++
+++ und du wirst Gegenwind haben. PIP#1800.ZX-6R.XL500.CB125 +++
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Robert Schreiner
2005-03-23 13:11:57 UTC
Permalink
Post by Richard Stefek
Sorry. nein, um genau das gehts eben NICHT!
Heast Oida, i was um wos geht. :-)
Dieser Satz war gemeint um was es bei einem Verfahren geht.

Euch gehts darum welche Ausfüllensweise die gesetzlich korrekte ist.
Das hab ich schon kapiert.
Da bis jetzt aber keiner was gefunden hat werden wir die Frage
anscheinend nicht lösen können.

lg
Rob
Richard Stefek
2005-03-23 13:12:42 UTC
Permalink
Post by Robert Schreiner
Heast Oida, i was um wos geht. :-)
Warat wos gaunz wos neiches;-)
Post by Robert Schreiner
Da bis jetzt aber keiner was gefunden hat werden wir die Frage
anscheinend nicht lösen können.
Das kanns doch nicht sein? _Irgendwer_ muss das doch beantworten können,
oder?
Da will ich ja gar nicht mehr die Frage stellen, ob ich einen Parkschein
ausfüllen muß (und wenn ja, welchen?) wenn ich mich 14 Minuten vor Ende
der KPZ reinstelle ;-)

Richard
--
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
+++ Egal welchen Weg du wählst, er wird bergauf sein - +++
+++ und du wirst Gegenwind haben. PIP#1800.ZX-6R.XL500.CB125 +++
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Robert Riesenberger
2005-03-23 13:18:01 UTC
Permalink
Post by Richard Stefek
Da will ich ja gar nicht mehr die Frage stellen, ob ich einen Parkschein
ausfüllen muß (und wenn ja, welchen?) wenn ich mich 14 Minuten vor Ende
der KPZ reinstelle ;-)
Ja, einen Halbstunden-Parkschein.

Doppel-R
--
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Wolfgang Decker
2005-03-23 13:23:14 UTC
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Post by Richard Stefek
Das kanns doch nicht sein? _Irgendwer_ muss das doch beantworten können,
oder?
Wart noch ein bisserl, die Gemeinde Wien kümmert sich grade drum.
Post by Richard Stefek
Da will ich ja gar nicht mehr die Frage stellen, ob ich einen Parkschein
ausfüllen muß (und wenn ja, welchen?) wenn ich mich 14 Minuten vor Ende
der KPZ reinstelle ;-)
http://www.wien.gv.at/verkehr/parkraum/schein.htm?S0=parkschein#P0

"Die Entwertung eines Parkscheines hat auch dann zu erfolgen, wenn das
Fahrzeug in der letzten Viertelstunde der Gültigkeitsdauer der
Kurzparkzone abgestellt wird"

Also mindestens einen 1/2 stündigen.
Ausser du fährst innerhalb von 10 Minuten wieder weg. Dann reicht ein
kostenloser 10-Minuten Schein.

Das war leicht.

Ob der 1/2 stündige aber dann bis zum nächsten Tag für die erste halbe
Stunde gilt, auch das versucht die Gemeinde Wien gerade herauszufinden.

Sobald ich was von denen höre, lass ich es euch wissen.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-honda-cbf600s.html
Richard Stefek
2005-03-23 13:59:58 UTC
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Post by Wolfgang Decker
Wart noch ein bisserl, die Gemeinde Wien kümmert sich grade drum.
"Ein bisserl" und "Gemeinde Wien"-schließt sich das nicht gegenseitig
aus?;-)
Post by Wolfgang Decker
"Die Entwertung eines Parkscheines hat auch dann zu erfolgen, wenn das
Fahrzeug in der letzten Viertelstunde der Gültigkeitsdauer der
Kurzparkzone abgestellt wird"
Das war leicht.
Oha. Diese Seite habe ich ja noch gar nicht gesehen.

Wenn sowas also auf einer Webseite steht, dann gilt das? Fährt die
Eisenbahn drüber, sozusagen?
Weil im Gesetz stehts ja so nicht. Da steht ja nur was mit den
angefangenen Viertelstunden, die unberücksichtigt bleiben können. Und
dann ist sie ja aus, die KPZ. Und wenn es sie nicht mehr gibt, die KPZ,
dann muss ich ja auch nicht zahlen dafür. Oder wie jetzt?

Richard
--
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
+++ Egal welchen Weg du wählst, er wird bergauf sein - +++
+++ und du wirst Gegenwind haben. PIP#1800.ZX-6R.XL500.CB125 +++
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Wolfgang Fuschlberger
2005-03-23 17:04:51 UTC
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Post by Wolfgang Decker
Post by Richard Stefek
Das kanns doch nicht sein? _Irgendwer_ muss das doch beantworten können,
oder?
Wart noch ein bisserl, die Gemeinde Wien kümmert sich grade drum.
Post by Richard Stefek
Da will ich ja gar nicht mehr die Frage stellen, ob ich einen Parkschein
ausfüllen muß (und wenn ja, welchen?) wenn ich mich 14 Minuten vor Ende
der KPZ reinstelle ;-)
http://www.wien.gv.at/verkehr/parkraum/schein.htm?S0=parkschein#P0
"Die Entwertung eines Parkscheines hat auch dann zu erfolgen, wenn das
Fahrzeug in der letzten Viertelstunde der Gültigkeitsdauer der
Kurzparkzone abgestellt wird"
Also mindestens einen 1/2 stündigen.
Hmm, aber wenn im Gesetz und in der Verordnung steht, daß ich
angefangene Viertelstunden aufrunden darf?
Irgendwie kann ich das nicht glauben.
Ich wäre sowieso für 4 Minuten warten und die 10 Minuten gratis
abstellen.

Wenn ich aufrunde bin ich bereits beim Ende der Kurzparkzonenzeit, wenn
ich also entwerte komme ich in den nächsten Tag hinein (so das in Wien
möglich ist). Bei hiesigen Parkautomaten, wo man Münzen einwirft und
Zetterl kriegt, funktioniert das so.

wolfgang
--
.-- --- .-.. ..-. --. .- -. --. ... ... .. --. -. .- - ..- .-. .
Robert Riesenberger
2005-03-23 13:17:32 UTC
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Post by Robert Schreiner
Nein, wie Decker schon geschrieben hat ist es die Zeit die das FZ
in der KPZ steht.
Jo, genau. Abstellzeit ist die Dauer. (jetzt komm ich bald selber
durcheinander)

Stehe ich um 8:55 dort, darf ich dann den 10 Minuten-Schein mit 09:00
ausfüllen, wenn ich nur bis 09:10 stehenbleiben will?
Post by Robert Schreiner
Es kann in einer KPZV nur die ANKUNFTSZEIT IN EINER
KPZ gelten.
Nein. Die AKUNFTSZEIT ist die Zeit, zu der das Fahrzeug abgestellt wird. Und
weil sich eben die gebührenfreie und die gebührenpflichtige Zeit
überschneiden, gilt automatisch auch die KurzparkzonenVerordnung.
Post by Robert Schreiner
Es kann mir keine Verordnung vorschreiben was
ich zu tun habe wenn diese Verordnung (zeitlich) gerade nicht gilt.
Das sagst Du.
Post by Robert Schreiner
Aber wie Du denn Parkschein ausfüllst ist eigentlich egal,
ob 22:30 oder 09:00.
Und genau das denke ich nicht. Aber machen wirs nicht immer so extrem. Es
reichen ja die in der Praxis immer vorkommenden eineinhalb Stunden.
Um 7:30 dort, um 9 beginnts. Meine ANKUNFT mit dem Fahrzeug ist um 7:30.
Post by Robert Schreiner
Am Schluß eines Verfahrens wird der VGH immer so
entscheiden, das die Abgabe für die KPZ entrichtet worden ist. Und um
das geht es.
So kann man natürlich alles irgendwie hinbiegen.
Post by Robert Schreiner
Siehe Erkenntnis zum "Ausfüllen mehrer Parkscheine".
Ja, die hab ich gelesen. Ist aber imho nicht das selbe.

Aber da sich die Juristen hier sowieso vornehm raushalten und nur (eh immer
die gleichen) Glauber, Beter und Vermuter zu Wort melden, lass ich den
Thread einfach mangels weiterem Interesse sterben.

Doppel-R
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Wolfgang Decker
2005-03-23 13:47:28 UTC
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Post by Robert Riesenberger
Stehe ich um 8:55 dort, darf ich dann den 10 Minuten-Schein mit 09:00
ausfüllen, wenn ich nur bis 09:10 stehenbleiben will?
Aber natürlich.
Post by Robert Riesenberger
Nein. Die AKUNFTSZEIT ist die Zeit, zu der das Fahrzeug abgestellt wird. Und
weil sich eben die gebührenfreie und die gebührenpflichtige Zeit
überschneiden, gilt automatisch auch die KurzparkzonenVerordnung.
Das sagst du.
Ich (und alle anderen) teilen diese Meinung nicht.
Die KPZ-Verordnung *kann* nur in einer Kurzparkzone gelten.
Post by Robert Riesenberger
Post by Robert Schreiner
Es kann mir keine Verordnung vorschreiben was
ich zu tun habe wenn diese Verordnung (zeitlich) gerade nicht gilt.
Das sagst Du.
Nein, das sagen eigentlich alle.
Ausser dir.
Post by Robert Riesenberger
Und genau das denke ich nicht. Aber machen wirs nicht immer so extrem. Es
reichen ja die in der Praxis immer vorkommenden eineinhalb Stunden.
Um 7:30 dort, um 9 beginnts. Meine ANKUNFT mit dem Fahrzeug ist um 7:30.
Parkscheine auf 9:00 ausfüllen und gut ist's.
Post by Robert Riesenberger
Aber da sich die Juristen hier sowieso vornehm raushalten und nur (eh immer
die gleichen) Glauber, Beter und Vermuter zu Wort melden, lass ich den
Thread einfach mangels weiterem Interesse sterben.
Gut, ist natürlich auch eine Möglichkeit.
Ich frag mich dann nur, warum du überhaupt gefragt hast, wenn du
Argumenten nicht zugänglich bist und ohnehin eine festgefahrene Meinung
hast, von der du nicht abzubringen bist...

lg
Wolfgang
--
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Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-honda-cbf600s.html
Robert Schreiner
2005-03-23 14:01:44 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Gut, ist natürlich auch eine Möglichkeit.
Ich frag mich dann nur, warum du überhaupt gefragt hast, wenn du
Argumenten nicht zugänglich bist und ohnehin eine festgefahrene Meinung
hast, von der du nicht abzubringen bist...
Er wollte eine_genaue_gesetzliche_Defination, welche Zeit mit der
"Ankunftszeit" gemeint ist.
Geboten wurden im persönliche Meinungen und "gesunder Menschenverstand",
welcher aber nicht gesetzlich ist.

lg
Rob
Wolfgang Decker
2005-03-23 14:17:28 UTC
Permalink
Post by Robert Schreiner
Er wollte eine_genaue_gesetzliche_Defination, welche Zeit mit der
"Ankunftszeit" gemeint ist.
Er wollte wissen: "Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten."
Post by Robert Schreiner
Geboten wurden im persönliche Meinungen und "gesunder Menschenverstand",
welcher aber nicht gesetzlich ist.
Geboten wurden unter anderem die Feststellungen, dass das
Parkometergesetz nur für Kurzparkzonen gilt und nicht für Parkplätze,
die keine Kurzparkzonen sind.

Dies entspricht im Übrigen auch dem §3, der da besagt:

§ 3. (1) Abgabepflichtige, die ein mehrspuriges Fahrzeug in
einer Kurzparkzone abstellen, haben dafür zu sorgen, dass es
während der Dauer seiner Abstellung mit einem richtig
angebrachten und richtig entwerteten Parkschein gekennzeichnet
ist.

Es steht dort nicht "... Fahrzeug in einer Kurzparkzone oder
Parkplätzen, die zu einer Kurzparkzone werden können, abstellen..."

Gut. Soweit, so klar.

Nimmt man jetzt noch das vom Robert hergenommene Zitat:

<zitat>
Aus der Anknüpfung an die Abstellzeit ist unzweifelhaft zu
entnehmen, daß mit "Abstellen" auch das Belassen des Fahrzeuges
in einem Kurzparkzonenbereich und nicht nur sein faktisches
Verbringen in denselben zu verstehen ist.
</zitat>

dann erkennt man, dass das Belassen des Fahrzeuges in einer um eine
gewisse Uhrzeit Gültigkeit erlangende Kurzparkzone auch einer
Abstellzeit bzw. einer faktischen Verbringung, also dem Parken selbst,
innerhalb der Gültigkeit der KPZ bedeutet.

Somit ergibt sich, dass der Beginn der KPZ die Abstellzeit des
Fahrzeuges in selbiger ist.

Ich kann ein Fahrzeug nicht in einer Kurzparkzone abstellen, wenn es
dort keine gibt. Und es gibt keine, wenn sie zeitlich nicht gültig ist.

Aber wie gesagt, wenn die Antwort da ist, werd ich diese hier nochmal
kurz zusammenfassen, für mich ist das Thema allerdings auch
abgeschlossen.

lg
Wolfgang
--
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Neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-honda-cbf600s.html
Wolfgang Pawlinetz
2005-03-23 15:43:25 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Robert Schreiner
Er wollte eine_genaue_gesetzliche_Defination, welche Zeit mit der
"Ankunftszeit" gemeint ist.
Er wollte wissen: "Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten."
Decker im definiermodus.
Post by Wolfgang Decker
Aber wie gesagt, wenn die Antwort da ist, werd ich diese hier nochmal
kurz zusammenfassen, für mich ist das Thema allerdings auch
abgeschlossen.
Na GsD.

Gruß

Wolfgang
Wolfgang Decker
2005-03-23 22:01:01 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Pawlinetz
Post by Wolfgang Decker
Er wollte wissen: "Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten."
Decker im definiermodus.
"Zitiermodus" wolltest du wohl sagen.
Obiges Zitat ist 1:1 aus
Post by Wolfgang Pawlinetz
Na GsD.
Zur Sache auch was beizutragen?

lg
Wolfgang
--
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you later." - Mary Bly
Neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-bmw-r1200rt.html
Wolfgang Pawlinetz
2005-03-23 22:23:52 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Zur Sache auch was beizutragen?
Zum OP? Nein. Deswegen halt ich mich raus.

Dazu, dass Du vermutest, keine gesicherte Rechtsinformation hast und
interpretierst? Ja. Dazu hab ich mich geäussert.

Das wird aber auch gleich wieder OT und daher fup2p.

Gruß

Wolfgang
--
*
(Das ist meine Standard-Sig gezipped mit Sigzip)
Thomas Koller
2005-03-23 17:54:08 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Robert Schreiner
Er wollte eine_genaue_gesetzliche_Defination, welche Zeit mit der
"Ankunftszeit" gemeint ist.
Er wollte wissen: "Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten."
Genau. Und die Antwort ist: Mit der Ankunftszeit.

Streitigkeiten scheints jetzt zu geben was die Ankunftszeit denn ist.
Wenns keine _genaue_ gesetzliche Definition gibt, und das scheint der Fall
zu sein, dann muss das Gericht das auslegen.
Post by Wolfgang Decker
Post by Robert Schreiner
Geboten wurden im persönliche Meinungen und "gesunder Menschenverstand",
welcher aber nicht gesetzlich ist.
Geboten wurden unter anderem die Feststellungen, dass das
Parkometergesetz nur für Kurzparkzonen gilt und nicht für Parkplätze,
die keine Kurzparkzonen sind.
Ja, eh, hat ja niemand widersprochen.
Post by Wolfgang Decker
<zitat>
Aus der Anknüpfung an die Abstellzeit ist unzweifelhaft zu
entnehmen, daß mit "Abstellen" auch das Belassen des Fahrzeuges
in einem Kurzparkzonenbereich und nicht nur sein faktisches
Verbringen in denselben zu verstehen ist.
</zitat>
dann erkennt man, dass das Belassen des Fahrzeuges in einer um eine
gewisse Uhrzeit Gültigkeit erlangende Kurzparkzone auch einer
Abstellzeit bzw. einer faktischen Verbringung, also dem Parken selbst,
innerhalb der Gültigkeit der KPZ bedeutet.
Somit ergibt sich, dass der Beginn der KPZ die Abstellzeit des
Fahrzeuges in selbiger ist.
*Seufz* Es ist aber nicht die Abstellzeit einzutragen sondern die
Ankunftszeit.
Post by Wolfgang Decker
Ich kann ein Fahrzeug nicht in einer Kurzparkzone abstellen, wenn es
dort keine gibt. Und es gibt keine, wenn sie zeitlich nicht gültig ist.
Wenn das Fahrzeug ausserhalb der Kurzparkzone abgestellt ist brauchst
ja überhaupt keinen Parkschein ausfüllen, da stellt sich also die
Frage gar nicht.
Post by Wolfgang Decker
Aber wie gesagt, wenn die Antwort da ist, werd ich diese hier nochmal
kurz zusammenfassen, für mich ist das Thema allerdings auch
abgeschlossen.
Das die Antwort die Diskussion beenden wird glaub icht nicht ganz.
Sie werden ja auch lediglich ihren Standpunkt präsentieren, aber kein
Gutachten auf das man sich verlassen kann.

Ich seh es so das man _eigentlich_ die Ankunftszeit, beispielsweise 7:30
eintragen müsste, aber ein 9:00 vor Gericht genauso halten würde.
Ein 9:15 dagegen eher nicht.

Tom
Wolfgang Decker
2005-03-24 07:08:02 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Sie werden ja auch lediglich ihren Standpunkt präsentieren, aber kein
Gutachten auf das man sich verlassen kann.
Wie auch immer, es kann ja mal jemand einen Musterprozess anstrengen.

Die MA 67 (Parkraumüberwachung) meint jedenfalls:

1.) In einer Situation wie in Fall 1 ist der Parkschein mit dem
Tagesdatum und der Uhrzeit 9.00 Uhr zu entwerten, also mit der Zeit
des Beginnes der Gebührenpflicht.

lg
Wolfgang
--
"Dogs come when they're called; cats take a message and get back to
you later." - Mary Bly
Neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-bmw-r1200rt.html
Helmut Wollmersdorfer
2005-03-23 15:31:23 UTC
Permalink
Post by Robert Schreiner
Er wollte eine_genaue_gesetzliche_Defination, welche Zeit mit der
"Ankunftszeit" gemeint ist.
Wenn es im Gesetz nicht genau definiert ist, dann ist das halt so.
Post by Robert Schreiner
Geboten wurden im persönliche Meinungen und "gesunder Menschenverstand",
welcher aber nicht gesetzlich ist.
Wenn "Ankunftszeit" nicht genauer gesetzlich definiert ist, dann ist der
normale Sprachverstand nicht irrelevant.

Helmut Wollmersdorfer
Wolfgang Pawlinetz
2005-03-23 15:41:38 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Ich frag mich dann nur, warum du überhaupt gefragt hast, wenn du
Argumenten nicht zugänglich bist und ohnehin eine festgefahrene Meinung
hast, von der du nicht abzubringen bist...
Weil er mglw. gehofft hat in einer Rechtsnewsgroup ausjudizierte
Statements zu bekommen.

Also Fakten.


Gruß

Wolfgang
Ruckenbauer Matthias
2005-03-23 17:35:57 UTC
Permalink
Post by Richard Stefek
Ich stelle mein mehrspuriges Fahrzeug um Mitternacht in eine KPZ. Weil
ich lesen kann, weiß ich, dass die KPZ ab 9.00 am nächsten Tag für mich
kostenpflichtig wird, denn ich will erst um 10.00 wegfahren. Ich
schnappe mir also einen Parkschein, fülle ihn aus - und zwar mit der
ANKUNFTSZEIT, weil genau das verlangt das Gesetz, genau das ist
auszugsweise auch auf dem Parkschein wiedergegeben.
Wenn Dir das weiterhilft, dann kannst Du es ja einmal so betrachten, daß
Du tatsächlich erst um 09:00 Uhr in der Kurzparkzone ankommst, nur eben
nicht räumlich, sondern zeitlich (die Kurzparkzone kommt sozusagen "zu
Dir").
Ich würde jedenfalls ruhigen Gewissens 09:00 Uhr ausfüllen und mich auch
trauen jede Strafe, die ich dann bekomme zu bestreiten.

Gruß

Matthias
--
All personal mail please to
matthias.ruckenbauer(AT)aon.at
I'm sorry for the inconveniences.
Thank you!
Robert Schreiner
2005-03-23 11:24:37 UTC
Permalink
Post by Richard Stefek
Post by Helmut Wollmersdorfer
Offensichtlich ist das im Gesetz nicht genau geregelt.
Was ist an "Abstellzeit" unklar?
Post by Helmut Wollmersdorfer
In so einem Fall
greift dann die Interpretation der Judikatur,
Wenn im Gesetz "Abstellzeit" steht und ich trage die "Abstellzeit"
richtig ein, so gibt es weder einen "Fall" noch eine
Interpretationsmöglichkeit.
Der VGH erkennt, das die gesamte Verweildauer des
Fahrzeuges als Abstellzeit gilt.

Zitat:
Der Begriff der Abstellzeit in der Wr KurzparkzonenabgabeV ist
unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs 5 Wr ParkometerG zu
interpretieren, wonach unter "Abstellen" sowohl das Halten als
auch das Parken von mehrspurigen Fahrzeugen zu verstehen ist.
Aus der Anknüpfung an die Abstellzeit ist unzweifelhaft zu
entnehmen, daß mit "Abstellen" auch das Belassen des Fahrzeuges
in einem Kurzparkzonenbereich und nicht nur sein faktisches
Verbringen in denselben zu verstehen ist.

lg
Rob
Richard Stefek
2005-03-23 11:28:38 UTC
Permalink
Der Begriff der Abstellzeit...
Ersetze in meinen Postings "Abstellzeit" mit "Beginnes der Abstellzeit"
(0,5-1,0-1,5Std.Parkschein) oder "Ankunftszeit" (10min Parksch.)

Ansonsten kann ich aus dem von dir Zitierten nicht viel für die Lösung
des "Problems" herauslesen.
Richard
--
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
+++ Egal welchen Weg du wählst, er wird bergauf sein - +++
+++ und du wirst Gegenwind haben. PIP#1800.ZX-6R.XL500.CB125 +++
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Michael Pronay
2005-03-24 16:48:27 UTC
Permalink
Post by Robert Schreiner
Der VGH
Der was? Bitte immer VwGH oder VfGH schreiben - soviel Zeit muss
sein.
Post by Robert Schreiner
erkennt, das die gesamte Verweildauer des Fahrzeuges als
Abstellzeit gilt.
Grade eben nicht.
Post by Robert Schreiner
Der Begriff der Abstellzeit in der Wr KurzparkzonenabgabeV ist
unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs 5 Wr ParkometerG zu
interpretieren, wonach unter "Abstellen" sowohl das Halten als
auch das Parken von mehrspurigen Fahrzeugen zu verstehen ist.
Aus der Anknüpfung an die Abstellzeit ist unzweifelhaft zu
entnehmen, daß mit "Abstellen" auch das Belassen des Fahrzeuges
in einem Kurzparkzonenbereich und nicht nur sein faktisches
Verbringen in denselben zu verstehen ist.
Daraus wird völlig klar, dass der Abstellzeitpunkt auf den
Zeitpunkt des Kurzparkzonenbeginns bezogen wird.

M.
Helmut Wollmersdorfer
2005-03-23 11:43:39 UTC
Permalink
Post by Richard Stefek
Wenn im Gesetz "Abstellzeit" steht und ich trage die "Abstellzeit"
richtig ein, so gibt es weder einen "Fall" noch eine
Interpretationsmöglichkeit.
Gesetze sind nicht immer wortwörtlich zu interpretieren. Wir hatten hier
erst vor kurzer Zeit diskutiert, dass ein Gesetzestext "Tatbestand1
_und_ Tatbestand2" als "Tatbestand1 _oder_ Tatbestand2" vom Sinn in
diesem speziellen Fall zu interpretieren ist.

Gesetze folgen zwar prinzipiell der Logik "WENN Bedingung, DANN
Rechtsfolge", sind aber zumeist weit davon entfernt, was ein Techniker
oder Informatiker unter Logik versteht.

Kann ja jeder Informatiker mal ausprobieren, ein Gesetz in formaler
Logik aufzubereiten und dann eine Konsistenzprüfung drüberlaufen zu
lassen. Ich hab das mal vor 20 Jahren mit einem scheinbar sehr formalen
Gesetz, dem Bewertungsgesetz, welches grösstenteils tabellarisch
aufgebaut ist, gemacht, und sogar dort gibt es Lücken und Widersprüche.

Helmut Wollmersdorfer
Hannes Haidvogel
2005-03-22 20:32:50 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
Annahme: 20. Wiener Gemeindebezirk (also Kurzparkzone ab 9:00).
Ankunft mit dem Auto 7:25. Will dort bis 10:30 stehen bleiben.
Frage: Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten.
Ich entwerte in dieem Fall mit 9:15 - weil um 9:00 kommt eh noch kein
Parkwachter - und bleib mit 10:45 stehen.

Liebe Grüße
Hannes
Peter
2005-03-23 09:34:43 UTC
Permalink
On Tue, 22 Mar 2005 19:03:10 +0100, Robert Riesenberger
Post by Robert Riesenberger
Annahme: 20. Wiener Gemeindebezirk (also Kurzparkzone ab 9:00).
Ankunft mit dem Auto 7:25. Will dort bis 10:30 stehen bleiben.
Frage: Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten.
Meine nicht-rechtsgültige, sondern auf Hausverstand basiertende
Antwort: frühestens 9:15 Uhr. Denn:

- Bevor die KPZ nicht begonnen haben, ist das Parksheriff-Pack GANZ
SICHER nicht unterwegs.

- Angefangene Viertelstunden müssen nicht berücksichtigt werden. Wenn
die Kurzparkzone als um 9:00 Uhr beginnt, müsste ein Parksherrif in
jenem unendlich kurzen Zeitpunkt, wo es genau 9:00 Uhr, diese
Viertelstunde jedoch noch nicht angefangen hat (eigentlich unmöglich,
da dieser Zeitpunkt wie erwähnt unendlich kurz ist), den Parkschein
ausstellen.

Klappt bei mir seit Jaaaahren!

lg R
Helmut Wollmersdorfer
2005-03-23 10:37:01 UTC
Permalink
Post by Peter
Meine nicht-rechtsgültige, sondern auf Hausverstand basiertende
- Bevor die KPZ nicht begonnen haben, ist das Parksheriff-Pack GANZ
SICHER nicht unterwegs.
- Angefangene Viertelstunden müssen nicht berücksichtigt werden. Wenn
die Kurzparkzone als um 9:00 Uhr beginnt, müsste ein Parksherrif in
jenem unendlich kurzen Zeitpunkt, wo es genau 9:00 Uhr, diese
Viertelstunde jedoch noch nicht angefangen hat (eigentlich unmöglich,
da dieser Zeitpunkt wie erwähnt unendlich kurz ist), den Parkschein
ausstellen.
Manchmal klappt das in der Praxis nicht. Bei mir in der Gasse sind sie
mal vor 09:00 aufgetaucht, haben die Nummern aller PKW notiert und um
punkt 09:00 haben sie dann die Tickets ausgestellt. Damals bin ich 2
Minuten (nach meiner Uhr) vor 09:00 aus dem Haustor und seh grad, wie
ein Ticket in meine Karre auf der gegenüberliegenden Strassenseite
geklemmt wird. Diskussionen über genaue Uhrzeit waren fruchtlos, und der
Instanzenweg war mir zu mühsam.

Helmut Wollmersdorfer
Peter
2005-03-23 13:03:36 UTC
Permalink
On Wed, 23 Mar 2005 10:37:01 GMT, Helmut Wollmersdorfer
Post by Helmut Wollmersdorfer
Manchmal klappt das in der Praxis nicht. Bei mir in der Gasse sind sie
mal vor 09:00 aufgetaucht, haben die Nummern aller PKW notiert und um
punkt 09:00 haben sie dann die Tickets ausgestellt.
<Verallgemeinerung>
Dieses Pack! Früher zu faul und/oder zu blöd, um was Gscheites zu
lernen, aber wenns darum geht, anderen eine reinzuhauen, zeigen diese
unvermittelbaren Langzeitarbeitslosen plötzlich Ambitionen wie noch
nie zuvor.
</Verallgemeinerung>

Aber stimmt. Mit dieser Methode wird mein philosophisch/physikalischer
Ansatz, die erste Viertelstunde nie zu bezahlen, tatsächlich
ausgehebelt. Aber damit hätte ich nie gerechnet, dass die vor 9
unterwegs sind. Genauso wie ich nie Parkzettel reinlege, wenns
regnerisch und stürmisch draussen ist.

lg P
Helmut Wollmersdorfer
2005-03-23 13:26:27 UTC
Permalink
Post by Peter
Aber stimmt. Mit dieser Methode wird mein philosophisch/physikalischer
Ansatz, die erste Viertelstunde nie zu bezahlen, tatsächlich
ausgehebelt. Aber damit hätte ich nie gerechnet, dass die vor 9
unterwegs sind. Genauso wie ich nie Parkzettel reinlege, wenns
regnerisch und stürmisch draussen ist.
Von der Wahrscheinlichkeit her ist es tatsächlich so, dass man kaum oder
nie gestraft wird, wenn man
- ohne Parkschein von 09:00 - 09:30 parkt
- bei schlechtem Wetter oder Schneefall
- am Ende der Zonenzeit

Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Einem Besuch von auswärts habe ich
auch mal bei schlechtem Novemberwetter, 45 min vor 20:00 (Zonenende),
gesagt: "unwahrscheinlich". Trotzdem hatte er dann ein Ticket.

Helmut Wollmersdorfer
Robert Riesenberger
2005-03-25 10:45:22 UTC
Permalink
Selbst wenn du den Verantwortlichen (MA67, MA4, MA46, ...) diese Frage
stellst wirst du viele lustige Antworten bekommen.
Und da hast Du vollkommen recht. Ich zitiere:

Aus meiner Mail:

<zitat>
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ausgelöst durch eine Diskussion im Bekanntenkreis erlaube ich mir, Sie nach
der _gesetztlich_ richtigen Vorgehensweise bei folgendem Szenario zu
fragen.

Annahme: 20. Wiener Gemeindebezirk (also Kurzparkzone ab 9:00).
Ankunft mit dem Auto 7:25. Will dort bis 10:30 stehen bleiben ohne in der
Zwischenzeit wieder wegzufahren oder Parkschein auszufüllen.

Frage: Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten.
Wäre die Entwertung des Parkscheines mit der Uhrzeit 07:30 korrekt?

Weiters wäre ich Ihnen sehr dankbar, sollten Sie die Antwort mit einem
eindeutigen Verweis auf die Gesetzesstelle oder Durchführungsverordnung
o.Ä. versehen.
</zitat>

Und jetzt kommts:

<zitat Antwort der MA67>
In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22. März 2005 darf ich Ihnen folgendes
mitteilen:

Bei der Abstellung eines Fahrzeuges vor Beginn der Gültigkeit der
Kurzparkzone besteht für selbiges Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt noch keine
Abgabepflicht. Es ist daher auch nicht der Zeitpunkt der physischen
Abstellung des Fahrzeuges anzugeben sondern bezieht sich der Begriff
Abstellzeit in diesem Fall natürlich nur auf den Zeitraum in dem auch eine
Abgabepflicht besteht. Im gegenständlichen Fall könnte der Parkschein daher
mit 09.00 Uhr oder mit 09.15 Uhr entwertet werden.
</zitat>

Ich bitte dem letzten Satz der Antwort besonderes Augenmerk zu schenken.

Für mich ist das Thema hiermit komplett erledigt. Vermutlich muss man das
wirklich mit echten Juristen vor dem UVS ausfechten, damit das mal
endgültig geklärt ist.

Doppel-R
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Michael Pronay
2005-03-25 11:49:12 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
Bei der Abstellung eines Fahrzeuges vor Beginn der Gültigkeit
der Kurzparkzone besteht für selbiges Fahrzeug zu diesem
Zeitpunkt noch keine Abgabepflicht. Es ist daher auch nicht der
Zeitpunkt der physischen Abstellung des Fahrzeuges anzugeben
sondern bezieht sich der Begriff Abstellzeit in diesem Fall
natürlich nur auf den Zeitraum in dem auch eine Abgabepflicht
besteht. Im gegenständlichen Fall könnte der Parkschein daher
mit 09.00 Uhr oder mit 09.15 Uhr entwertet werden.
2 Komma-, 1 Grammatikfehler. Net schlecht für das Beamtendeutsch.

M.
Richard Hanisch
2005-03-25 12:40:08 UTC
Permalink
Post by Robert Riesenberger
<zitat Antwort der MA67>
Abgabepflicht besteht. Im gegenständlichen Fall könnte der Parkschein daher
mit 09.00 Uhr oder mit 09.15 Uhr entwertet werden.
</zitat>
Ich bitte dem letzten Satz der Antwort besonderes Augenmerk zu schenken.
Für mich ist das Thema hiermit komplett erledigt. Vermutlich muss man das
wirklich mit echten Juristen vor dem UVS ausfechten, damit das mal
endgültig geklärt ist.
Doppel-R
Wenn ich z.B. einen 2h-Parkschein mit 7 Uhr ausfüllen würde, könnte ich
ja mit demselben Schein zuerst 2h in einer anderen KPZ, die ab 7 gilt
von 7-9 stehen und dann nochmal 2h von 9-11 in einer KPZ, die ab 9 gilt.
Wolfgang Decker
2005-03-25 12:43:13 UTC
Permalink
Post by Richard Hanisch
Wenn ich z.B. einen 2h-Parkschein mit 7 Uhr ausfüllen würde, könnte ich
ja mit demselben Schein zuerst 2h in einer anderen KPZ, die ab 7 gilt
von 7-9 stehen und dann nochmal 2h von 9-11 in einer KPZ, die ab 9 gilt.
Ein Argument, das nicht von der Hand zu weisen ist.
Damit hat sich das Thema eigentlich vollkommen erledigt.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
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Reinhold Petschel
2005-03-25 17:02:02 UTC
Permalink
... Im gegenständlichen Fall könnte der Parkschein daher
mit 09.00 Uhr oder mit 09.15 Uhr entwertet werden.
</zitat>
Ich bitte dem letzten Satz der Antwort besonderes Augenmerk zu schenken.
Beamte sind auch nur Menschen! ;-)


Reini
Josef Stadler
2005-03-28 15:26:29 UTC
Permalink
Dieser beitrag ist möglicherweise unangemessen. Klicken sie auf, um es anzuzeigen.
Wolfgang Decker
2005-03-28 15:46:25 UTC
Permalink
Post by Josef Stadler
Wann kommen endlich Parkscheinautomaten wie in anderen Staedten
laengst ueblich
Die Menge macht's aus.
Bei der flächendeckenden Kurzparkzone innerhalb des Gürtels müssten
das tausende sein.
Post by Josef Stadler
Wien ist warscheinlich wirklich anders
Ja.
Größer.

lg
Wolfgang
--
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you later." - Mary Bly
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Thomas Koller
2005-03-28 16:57:11 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Josef Stadler
Wann kommen endlich Parkscheinautomaten wie in anderen Staedten
laengst ueblich
Die Menge macht's aus.
Nicht wirklich.
Post by Wolfgang Decker
Bei der flächendeckenden Kurzparkzone innerhalb des Gürtels müssten
das tausende sein.
Post by Josef Stadler
Wien ist warscheinlich wirklich anders
Ja.
ACK
Post by Wolfgang Decker
Größer.
In dem Zusammenhang egal, da die Anzahl der Automaten pro gebührenpflichtigem
Parkplatz auch nicht grösser sein muss als in anderen Städten. Von der
Finanzierung also der gleiche Aufwand wie für alle anderen Gemeinden,
absolut natürlich höher, aber relativ gleich, bzw. sogar billiger.

Hauptgrund dürfte sein das das Wiener System besser dazu geeignet ist
Fremden Schwierigkeiten zu machen, und sie damit besser animiert werden
gar nicht erst mit dem Auto in die Stadt zu fahren. Und wenn Plan A nicht
greift tritt Plan B in Kraft, sie bekommen wenigstens mehr Geld um die
Finanzlöcher der Strassenfinanzierung zu stopfen.

Tom
Wolfgang Decker
2005-03-28 16:05:59 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
In dem Zusammenhang egal, da die Anzahl der Automaten pro gebührenpflichtigem
Parkplatz auch nicht grösser sein muss als in anderen Städten.
Aber selbstverständlich.
Man nehme den Hauptplatz von Waidhofen/Ybbs.
Dort gibt's Schrägparkplätze in der Mitte des Platzes, Parkplätze an
allen Seiten, insgesamt eine ganze Menge.
Dafür einen (vielleicht zwei) Automaten.
Alle recht leicht und kurz erreichbar.

Die gleiche Menge an Parkplätzen gibt es sagen wir in einer Gasse im
6. Bezirk auf einer Länge von ein paar hundert Metern.

Da braucht's mehr als zwei Automaten, um die Wege für jene, die parken
wollen, möglichst kurz zu halten.
Post by Thomas Koller
Hauptgrund dürfte sein das das Wiener System besser dazu geeignet ist
Fremden Schwierigkeiten zu machen,
Das halte ich für ein Gerücht.
Ich jedenfalls finde es weitaus bequemer im Auto sitzend einen
Parkschein ausfüllen zu können, als mich nach erfolgreicher
Parkplatzsuche erneut auf die Suche nach einem Parkscheinautomaten zu
machen, Kleingeld bereit halten zu müssen und dann nochmal zum Auto
zurückkehren zu müssen...

lg
Wolfgang
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Thomas Koller
2005-03-28 17:14:52 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Thomas Koller
In dem Zusammenhang egal, da die Anzahl der Automaten pro gebührenpflichtigem
Parkplatz auch nicht grösser sein muss als in anderen Städten.
Aber selbstverständlich.
Man nehme den Hauptplatz von Waidhofen/Ybbs.
Dort gibt's Schrägparkplätze in der Mitte des Platzes, Parkplätze an
allen Seiten, insgesamt eine ganze Menge.
Dafür einen (vielleicht zwei) Automaten.
Alle recht leicht und kurz erreichbar.
Ja, und? Solche Plätze gibts sicher in Wien auch.
Post by Wolfgang Decker
Die gleiche Menge an Parkplätzen gibt es sagen wir in einer Gasse im
6. Bezirk auf einer Länge von ein paar hundert Metern.
Ist in Graz beispielsweise im 2.Bezirk auch nicht anders.
Post by Wolfgang Decker
Da braucht's mehr als zwei Automaten, um die Wege für jene, die parken
wollen, möglichst kurz zu halten.
Wie gesagt, das ist nicht Wien-spezifisch, das ist in allen Städten so.
Kleinststädte die nur einen grossen Parkplatz zu bemauten haben vielleicht
ausgenommen.

Tom
Andreas Eppinger
2005-03-28 15:41:05 UTC
Permalink
Hi!
Also wenn du bis 10.30 in der Kurzparkzone, die um 9.00 Uhr beginnt parken
willst füllst du den Parkschein mit 9.15 Uhr aus (angefangene Viertelstunde
;-) ). Richtigerweise füllt man mehrere Parkscheine mit der selben Zeit aus
(Ankunftszeit). Es ist aber nicht falsch wenn man mehrere Parkscheine
verwendet und dann immer eine viertel Stunde dazwischen freiläßt!! z.B. 3x
1/2 Std. (roter Parkschein) 1. mit 9.15Uhr entwerten., 2. mit 10.00 Uhr, und
3. mit 10.45 Uhr. Nur muß man aber die maximale Abstelldauer in einer KPZ
beachten, damit man sie nicht überschreitet!! Im 20 Bezirk z.B. sind es 2,5
Std. und toleriert werden 3 Std.!!
LG
Post by Robert Riesenberger
Plumpe Umleitung aus avs hierher. Ev. kann man mir hier weiterhelfen.
Hoi Leuts!
Annahme: 20. Wiener Gemeindebezirk (also Kurzparkzone ab 9:00).
Ankunft mit dem Auto 7:25. Will dort bis 10:30 stehen bleiben.
Frage: Mit welcher Uhrzeit ist der Parkschein zu entwerten.
Ich nehme die Ankunftszeit, also in diesem Fall 7:30. Dies ist aber laut
meinen Kollegen und noch ein paar anderer ein "Blödsinn".
Doppel-R
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|-xmms spielt: im Moment nix...
Wolfgang Decker
2005-03-28 15:49:12 UTC
Permalink
Post by Andreas Eppinger
;-) ). Richtigerweise füllt man mehrere Parkscheine mit der selben Zeit aus
(Ankunftszeit).
Genau.
Post by Andreas Eppinger
Es ist aber nicht falsch wenn man mehrere Parkscheine
verwendet und dann immer eine viertel Stunde dazwischen freiläßt!!
Diese Interpretation darfst du jetzt mit Fakten untermauern oder
erklären. Das halte ich nämlich für einen schlechten Tipp.

lg
Wolfgang
--
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Andreas Eppinger
2005-03-28 16:08:02 UTC
Permalink
Fakt ist: Habe selber jahrelang den Job als "Parksheriff" gemacht und kenn
mich mit dem Gesetz der Parkometerabgabe sehr gut aus!!
LG
Post by Robert Schreiner
Post by Andreas Eppinger
;-) ). Richtigerweise füllt man mehrere Parkscheine mit der selben Zeit aus
(Ankunftszeit).
Genau.
Post by Andreas Eppinger
Es ist aber nicht falsch wenn man mehrere Parkscheine
verwendet und dann immer eine viertel Stunde dazwischen freiläßt!!
Diese Interpretation darfst du jetzt mit Fakten untermauern oder
erklären. Das halte ich nämlich für einen schlechten Tipp.
lg
Wolfgang
--
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Wolfgang Decker
2005-03-28 16:08:05 UTC
Permalink
Post by Andreas Eppinger
Fakt ist: Habe selber jahrelang den Job als "Parksheriff" gemacht und kenn
mich mit dem Gesetz der Parkometerabgabe sehr gut aus!!
Na umso leichter wird dir ja die Begründung fallen.

lg
Wolfgang
--
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Andreas Eppinger
2005-03-28 16:24:10 UTC
Permalink
Hast du schon mal die Rückseite eines Parkscheins gelesen??
Bei der Ankunftszeit ist die angefangene Viertelstunde zu berücksichtigen!!
Wenn der 1. PS abläuft habe ich ja einen 2. PS mit dem ich die Gebühr für
die KPZ entrichte, blos mit der angefangenen Viertelstunde, es gibt keinen
Paragraphen, nachdem man lt. Parkometergesetz vorgehen kann! Denn die Gebühr
ist ja entrichtet.
Wie zuvor im Posting erwähnt, muß man die max. Abstelldauer in der KPZ
beachten!!
Post by Wolfgang Decker
Post by Andreas Eppinger
Fakt ist: Habe selber jahrelang den Job als "Parksheriff" gemacht und kenn
mich mit dem Gesetz der Parkometerabgabe sehr gut aus!!
Na umso leichter wird dir ja die Begründung fallen.
lg
Wolfgang
--
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Wolfgang Decker
2005-03-28 16:28:54 UTC
Permalink
Post by Andreas Eppinger
Hast du schon mal die Rückseite eines Parkscheins gelesen??
Ja.
Post by Andreas Eppinger
Bei der Ankunftszeit ist die angefangene Viertelstunde zu berücksichtigen!!
Und?
Post by Andreas Eppinger
Wenn der 1. PS abläuft habe ich ja einen 2. PS mit dem ich die Gebühr für
die KPZ entrichte, blos mit der angefangenen Viertelstunde, es gibt keinen
Paragraphen, nachdem man lt. Parkometergesetz vorgehen kann! Denn die Gebühr
ist ja entrichtet.
Nachdem ich jetzt grade keinen Parkschein bei der Hand habe, behelfe
ich mir mit www.wien.gv.at.
Dort ist (wie IMHO auch auf dem Parkschein) zu lesen:

"Werden mehrere Parkscheine gleichzeitig verwendet, ist auf jedem
dieser Parkscheine dieselbe Ankunftszeit anzukreuzen, zum Beispiel:

* Sie wollen Ihr Fahrzeug von 9.15 bis 10.15 Uhr, also eine Stunde
in einer Kurzparkzone abstellen. Dafür verwenden Sie zwei rote
Parkscheine zu je einer halben Stunde.
* Richtig: Sie müssen daher auf jedem der zwei Scheine die gleiche
Ankunftszeit ankreuzen: 9.15 Uhr.
* Falsch: Auf dem ersten Schein 9.15 Uhr, auf dem zweiten 9.45 Uhr
ankreuzen."

Das ist laut deiner Aussage also Blödsinn und kann negiert werden?

Nachdem das ja unter Umständen eine Strafe nach sich zieht, hätte ich
für den Fall des Falles gerne nähere Details oder Gesetzesstellen, die
einem Einspruch gegen eine solche Strafe standhalten.

lg
Wolfgang
--
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Andreas Eppinger
2005-03-28 16:48:34 UTC
Permalink
Für soetwas braucht man keine Gestzesstellen weil es keine gibt, das sagt
einem der reine Menschenverstand, aber vielleicht machens für
Paragraphenreiter noch eine Gesetzesstelle!!

Mir ist noch kein Fall untergekommen der durch diese Praktik ,Parkscheine zu
entwerten, eine Strafe nach sich gezogen hat. Weil es eben legal ist. Es
gibt kein Gesetz nach dem man diese Praktik strafen kann.

Wenn es dir nicht genügt, dann wende eben die "legale" Praktik an. War nur
ein Tipp von mir, ich wende es schon Jahre so an und ich hab noch nie Strafe
bezahlt!!

LG
Post by Wolfgang Decker
Post by Andreas Eppinger
Hast du schon mal die Rückseite eines Parkscheins gelesen??
Ja.
Post by Andreas Eppinger
Bei der Ankunftszeit ist die angefangene Viertelstunde zu
berücksichtigen!!
Und?
Post by Andreas Eppinger
Wenn der 1. PS abläuft habe ich ja einen 2. PS mit dem ich die Gebühr für
die KPZ entrichte, blos mit der angefangenen Viertelstunde, es gibt keinen
Paragraphen, nachdem man lt. Parkometergesetz vorgehen kann! Denn die Gebühr
ist ja entrichtet.
Nachdem ich jetzt grade keinen Parkschein bei der Hand habe, behelfe
ich mir mit www.wien.gv.at.
"Werden mehrere Parkscheine gleichzeitig verwendet, ist auf jedem
* Sie wollen Ihr Fahrzeug von 9.15 bis 10.15 Uhr, also eine Stunde
in einer Kurzparkzone abstellen. Dafür verwenden Sie zwei rote
Parkscheine zu je einer halben Stunde.
* Richtig: Sie müssen daher auf jedem der zwei Scheine die gleiche
Ankunftszeit ankreuzen: 9.15 Uhr.
* Falsch: Auf dem ersten Schein 9.15 Uhr, auf dem zweiten 9.45 Uhr
ankreuzen."
Das ist laut deiner Aussage also Blödsinn und kann negiert werden?
Nachdem das ja unter Umständen eine Strafe nach sich zieht, hätte ich
für den Fall des Falles gerne nähere Details oder Gesetzesstellen, die
einem Einspruch gegen eine solche Strafe standhalten.
lg
Wolfgang
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Wolfgang Decker
2005-03-28 17:36:51 UTC
Permalink
Post by Andreas Eppinger
Für soetwas braucht man keine Gestzesstellen weil es keine gibt, das sagt
einem der reine Menschenverstand,
Gut, nachdem du da offenbar nichts bei der Hand hast, hab ich halt
selbst gesucht, auf was sich der Hinweis auf www.wien.gv.at beziehen
könnte.
Post by Andreas Eppinger
aber vielleicht machens für
Paragraphenreiter noch eine Gesetzesstelle!!
Sorry, aber die gibt's schon.

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Art der zu
verwendenden Kontrolleinrichtungen in Kurzparkzonen

§ 3. (1) Abgabepflichtige, die ein mehrspuriges Fahrzeug in
einer Kurzparkzone abstellen, haben dafür zu sorgen, dass es
während der Dauer seiner Abstellung mit einem richtig
angebrachten und richtig entwerteten Parkschein gekennzeichnet
ist.
(2) Die Entwertung der Parkscheine gemäß § 2 Abs. 1 hat durch
deutlich sichtbares und haltbares Ankreuzen des Beginnes der
Abstellzeit (Monat, Tag, Stunde, Minute) und Eintragen des
Jahres zu erfolgen, wobei angefangene Viertelstunden
unberücksichtigt gelassen werden können. Bei Verwendung
mehrerer Parkscheine sind auf jedem Parkschein die gleichen,
der Ankunftszeit entsprechenden Daten zu bezeichnen.
Post by Andreas Eppinger
Mir ist noch kein Fall untergekommen der durch diese Praktik ,Parkscheine zu
entwerten, eine Strafe nach sich gezogen hat.
Was nicht heisst, dass es diese nicht gibt.
Post by Andreas Eppinger
Weil es eben legal ist. Es
gibt kein Gesetz nach dem man diese Praktik strafen kann.
Offenbar doch.
Post by Andreas Eppinger
Wenn es dir nicht genügt, dann wende eben die "legale" Praktik an. War nur
ein Tipp von mir, ich wende es schon Jahre so an und ich hab noch nie Strafe
bezahlt!!
"Gute Tipps" sind mir halt in at.gesellschaft.recht zuwenig.

lg
Wolfgang
--
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Ingmar Greil
2005-03-29 05:43:16 UTC
Permalink
Thus spake "Andreas Eppinger" <***@hotmail.com>:

[Ketten-Parkscheine, mit jeweils einer Viertelstunde Zwischenraum]
Post by Andreas Eppinger
gemeint wohl: "nicht") zu berücksichtigen!!
Und?
Wenn der 1. PS abläuft habe ich ja einen 2. PS mit dem ich die Gebühr für
die KPZ entrichte, blos mit der angefangenen Viertelstunde, es gibt keinen
Paragraphen, nachdem man lt. Parkometergesetz vorgehen kann!
Das ist sicherlich eine Abgabenverkürzung iS des Wr.
Parkometergesetzes.
Post by Andreas Eppinger
Für soetwas braucht man keine Gestzesstellen weil es keine gibt,
das sagt einem der reine Menschenverstand
Na, das ist doch mal eine schlüssige Begründung...
Post by Andreas Eppinger
Mir ist noch kein Fall untergekommen der durch diese Praktik,
Parkscheine zu entwerten, eine Strafe nach sich gezogen hat. Weil es
eben legal ist.
Wenn Du meinst.
Post by Andreas Eppinger
... ich wende es schon Jahre so an und ich hab noch nie Strafe
bezahlt!!
Was ja nicht viel sagt.

Ingmar
Thomas Koller
2005-03-28 19:16:15 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Andreas Eppinger
Bei der Ankunftszeit ist die angefangene Viertelstunde zu berücksichtigen!!
Und?
Post by Andreas Eppinger
Wenn der 1. PS abläuft habe ich ja einen 2. PS mit dem ich die Gebühr für
die KPZ entrichte, blos mit der angefangenen Viertelstunde, es gibt keinen
Paragraphen, nachdem man lt. Parkometergesetz vorgehen kann! Denn die Gebühr
ist ja entrichtet.
Nachdem ich jetzt grade keinen Parkschein bei der Hand habe, behelfe
ich mir mit www.wien.gv.at.
"Werden mehrere Parkscheine gleichzeitig verwendet, ist auf jedem
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Er will ja nicht mehrere Parkscheine gleichzeitig verwenden sondern
einen nach dem anderen. Also beispielsweise den 1. von 9:00 bis 9:45,
denn füllt er mit 9:15 aus, wegen der angefangenen Viertelstunde.
Und dann einen zweiten der erst _nach_ dem ablaufen des ersten gültig
wird. Da dieser nicht gleichzeitig verwendet wird braucht er auch nicht
die gleiche Zeit haben, er füllt also den zweiten Schein mit 10:00
aus und darf damit von 9:45 bist 10:30 parken.

Da er zu jeder Zeit einen gültigen Parkschein hat sollte dem Gesetz genüge
getan sein.
Post by Wolfgang Decker
Das ist laut deiner Aussage also Blödsinn und kann negiert werden?
Eh nicht, aber da er immer nur _einen_ gültigen Schein hat, und nie
zwei gleich_zeitig_ verwendet, trifft auf ihn obige Bestimmung gar nicht
zu.

Tom

SCNR
Ingmar Greil
2005-03-29 05:50:03 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Wolfgang Decker
"Werden mehrere Parkscheine gleichzeitig verwendet, ist auf jedem
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Er will ja nicht mehrere Parkscheine gleichzeitig verwenden sondern
einen nach dem anderen.
Aber er legt mehrere gleichzeitg in die Windschutzscheibe. Wenn er
natürlich rechtzeitig vor Ablauf des ersten Parkscheines zum Fahrzeug
geht und einen zweiten ausfüllt, warum nicht?
Post by Thomas Koller
Also beispielsweise den 1. von 9:00 bis 9:45,
denn füllt er mit 9:15 aus, wegen der angefangenen Viertelstunde.
Und dann einen zweiten der erst _nach_ dem ablaufen des ersten gültig
wird. Da dieser nicht gleichzeitig verwendet wird braucht er auch nicht
die gleiche Zeit haben, er füllt also den zweiten Schein mit 10:00
aus und darf damit von 9:45 bist 10:30 parken.
Aber nur, wenn er um 9:45 dort ist, und den neuen Schein hineinlegt.
Ansonsten hätte er beide mit 9:15 ausfüllen müssen.
Post by Thomas Koller
Da er zu jeder Zeit einen gültigen Parkschein hat sollte dem Gesetz genüge
getan sein.
Nein, das ist eine Abgabenverkürzung.
Post by Thomas Koller
SCNR
^^^^
Ich seh's....

Ingmar
Hans-Christian Grosz
2005-03-29 06:33:15 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Thomas Koller
Er will ja nicht mehrere Parkscheine gleichzeitig verwenden sondern
einen nach dem anderen.
Aber er legt mehrere gleichzeitg in die Windschutzscheibe. Wenn er
natürlich rechtzeitig vor Ablauf des ersten Parkscheines zum Fahrzeug
geht und einen zweiten ausfüllt, warum nicht?
Ich glaube nicht, dass diese Vorgehensweise erlaubt ist. IIRC fällt
unter "Parken" doch ein kompletter Parkvorgang, mit Einparken,
Stehzeit und Ausparken, für den entsprechend eine Gebühr zu entrichten
ist. Sind für diese Gebühr mehrere Scheine notwendig, so gilt die
Regelung bezüglich gleiches Datum.

Alles andere wäre daraus folgend ein weiterer, unabhängiger
Parkvorgang, aber ohne Umparken auch unerlaubt.

HC
Hannes Haidvogel
2005-03-29 19:31:51 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Andreas Eppinger
Es ist aber nicht falsch wenn man mehrere Parkscheine
verwendet und dann immer eine viertel Stunde dazwischen freiläßt!!
Diese Interpretation darfst du jetzt mit Fakten untermauern oder
erklären. Das halte ich nämlich für einen schlechten Tipp.
Man kann diese Praktik schon durchführen:
um 9 Uhr einen 1/2 Std. Parkschein ab 9:15
um 9:45 kommen und einen ab 10:00
um 10:00 kommen und einen ab 10:15

Das ist brauchbare Praxis, die zwar durchgeht, aber nur korrekt ist,
wenn man die Parklücke kurzzeitig verlässt.

Liebe Grüße
Hannes
Wolfgang Decker
2005-03-29 20:49:44 UTC
Permalink
Klar, wenn man alle halben Stunden zum Auto rennt, dann schon.
Allerdings war das nicht die Ausgangslage des "guten Tipps".

lg
Wolfgang
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