Discussion:
Arbeitnehmererfindung nach Entlassung
(zu alt für eine Antwort)
Stefan
2017-11-28 13:37:42 UTC
Permalink
Hallo,

ein Kollege von mir war bei seinem Ex-Arbeitgeber als Ingenieur
beschäftigt und steht als "Erfinder" auf mehreren Patenten seines
Ex-Arbeitgebers. Vor einigen Jahren wurde er auf eine linke Tour
entlassen. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht hat er gewonnen, d.h. er
hat eine Abfindung kassiert.

Der Ex-Arbeitgeber will nun offenbar eines dieser Patente auch in den
USA anmelden und hat meinen Kollegen nun aufgefordert, ein amtliches
englischsprachiges Dokument zu unterzeichnen bei dem es wohl um einen
Anspruchsverzicht geht.

Der Patentanwalt droht für den Fall, dass er nicht unterzeichnet mit
Schadenersatzforderungen seines früheren Arbeitgebers. Der Kollege will
sich wegen dieser Sache mit dem Anwalt beraten, der ihn schon vor dem
Arbeitsgericht vertreten hat.

Insofern habe ich da nur grundsätzlich die Frage, ob man in so einer
oder einer ähnlichen Situation überhaupt gezwungen werden kann, ein
fremdsprachiges Dokument, dessen Inhalt man möglicherweise gar nicht
oder nicht vollständig versteht, zu unterschreiben?

Gruß

Stefan
Frank Hucklenbroich
2017-11-28 14:32:44 UTC
Permalink
Post by Stefan
Insofern habe ich da nur grundsätzlich die Frage, ob man in so einer
oder einer ähnlichen Situation überhaupt gezwungen werden kann, ein
fremdsprachiges Dokument, dessen Inhalt man möglicherweise gar nicht
oder nicht vollständig versteht, zu unterschreiben?
Man kann selbstverständlich auf einer beglaubigten Übersetzung bestehen.
Die kostet nicht die Welt und sollte hier auch kein Hindernis sein.

Spätestens wenn der Ex-Arbeitgeber ihn wegen Schadenersatz verklagt, muß
das eh übersetzt werden, wenn das vor einem deutschen Gericht verhandelt
werden soll.

Grüße,

Frank
Stefan
2017-11-28 15:20:30 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Stefan
Insofern habe ich da nur grundsätzlich die Frage, ob man in so einer
oder einer ähnlichen Situation überhaupt gezwungen werden kann, ein
fremdsprachiges Dokument, dessen Inhalt man möglicherweise gar nicht
oder nicht vollständig versteht, zu unterschreiben?
Man kann selbstverständlich auf einer beglaubigten Übersetzung bestehen.
Die kostet nicht die Welt und sollte hier auch kein Hindernis sein.
Spätestens wenn der Ex-Arbeitgeber ihn wegen Schadenersatz verklagt, muß
das eh übersetzt werden, wenn das vor einem deutschen Gericht verhandelt
werden soll.
Wäre ein solcher Schadenersatz überhaupt einklagbar wenn vorher keine
beglaubigte Übersetzung vorlag?

Gruß

Stefan
Frank Hucklenbroich
2017-11-28 15:24:25 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Stefan
Insofern habe ich da nur grundsätzlich die Frage, ob man in so einer
oder einer ähnlichen Situation überhaupt gezwungen werden kann, ein
fremdsprachiges Dokument, dessen Inhalt man möglicherweise gar nicht
oder nicht vollständig versteht, zu unterschreiben?
Man kann selbstverständlich auf einer beglaubigten Übersetzung bestehen.
Die kostet nicht die Welt und sollte hier auch kein Hindernis sein.
Spätestens wenn der Ex-Arbeitgeber ihn wegen Schadenersatz verklagt, muß
das eh übersetzt werden, wenn das vor einem deutschen Gericht verhandelt
werden soll.
Wäre ein solcher Schadenersatz überhaupt einklagbar wenn vorher keine
beglaubigte Übersetzung vorlag?
An der Übersetzung wird es nicht scheitern. Nur, wenn vor einem deutschen
Gericht geklagt wird, dann muss auch übersetzt werden.

Wobei in der Praxis sicher auch eine Rolle spielt, wie gut der AN des
Englischen mächtig war. Hat der in einem internationalen Konzern
gearbeitet, in dem vielleicht sogar die Betriebssprache Englisch war, dann
macht er sich lächerlich, wenn er nun behauptet, daß er das Dokument nicht
versteht.

Ob und inwiefern die Schadenersatzklage an sich rechtens ist, muß ein
Anwalt entscheiden, das kann man ohne Detailkenntnis z.B. seines
Arbeitsvertrages nicht sagen (darin sollte eigentlich geregelt sein, wie
man mit Patenten umgeht).

Grüße,

Frank
Michael 'Mithi' Cordes
2017-11-28 15:43:18 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Wobei in der Praxis sicher auch eine Rolle spielt, wie gut der AN des
Englischen mächtig war. Hat der in einem internationalen Konzern
gearbeitet, in dem vielleicht sogar die Betriebssprache Englisch war, dann
macht er sich lächerlich, wenn er nun behauptet, daß er das Dokument nicht
versteht.
ehm, Nein. "Englisch" und "Legal English" sind zwei sehr
unterschiedliche Tierchen. Jeder mag mal ausprobieren wieviele seiner
Deutschen Mitbürger mit den einfachsten deutschen Gesetzestexten schon
nicht klarkommen.


cya
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Detlef Meißner
2017-11-28 15:55:45 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Frank Hucklenbroich
Wobei in der Praxis sicher auch eine Rolle spielt, wie gut der AN des
Englischen mächtig war. Hat der in einem internationalen Konzern
gearbeitet, in dem vielleicht sogar die Betriebssprache Englisch war, dann
macht er sich lächerlich, wenn er nun behauptet, daß er das Dokument nicht
versteht.
ehm, Nein. "Englisch" und "Legal English" sind zwei sehr
unterschiedliche Tierchen.
Das denke ich auch.

Manche Menschen behaupten ja, Englisch wäre in D als Verkehrssprache
anzustreben. Begründung: Jeder hätte doch in der Schule Englisch gehabt.

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-11-28 19:50:27 UTC
Permalink
Post by Stefan
ein Kollege von mir war bei seinem Ex-Arbeitgeber als Ingenieur
beschäftigt und steht als "Erfinder" auf mehreren Patenten seines
Ex-Arbeitgebers. Vor einigen Jahren wurde er auf eine linke Tour
entlassen. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht hat er gewonnen, d.h. er
hat eine Abfindung kassiert.
Der Ex-Arbeitgeber will nun offenbar eines dieser Patente auch in den
USA anmelden und hat meinen Kollegen nun aufgefordert, ein amtliches
englischsprachiges Dokument zu unterzeichnen bei dem es wohl um einen
Anspruchsverzicht geht.
Hmm; warum sollte der Kollege auf Ansprüche verzichten, die ihm
anscheinend aber doch zustehen (sonst würde der Ex-AG das wohl kaum
von ihm verlangen)? Was wird ihm denn als Gegenleistung dafür geboten?

Ich denke, da wäre ein Gang zu einem Fachanwalt für Patentrecht eher
empfehlenswert als der Rat von uns Laien hier.
Post by Stefan
Der Patentanwalt droht für den Fall, dass er nicht unterzeichnet mit
Schadenersatzforderungen seines früheren Arbeitgebers. Der Kollege will
sich wegen dieser Sache mit dem Anwalt beraten, der ihn schon vor dem
Arbeitsgericht vertreten hat.
Nix gegen den Anwalt, der hat ja seinerzeit offensichtlich nen guten Job
gemacht. Dein Kollege sollte ihn aber IMHO auch fragen, ob das aktuelle
Problem jetzt unter Arbeits- oder Patentrecht (oder was sonst) fällt, und
ob sein (des Anwalts) Fachgebiet das noch umfasst, oder ob er ggf. einen
Kollegen empfehle möchte. Wenn er (der Anwalt) vernünftig ist, wird er
die Sorge hinter der Frage verstehen.
Post by Stefan
Insofern habe ich da nur grundsätzlich die Frage, ob man in so einer
oder einer ähnlichen Situation überhaupt gezwungen werden kann, ein
fremdsprachiges Dokument, dessen Inhalt man möglicherweise gar nicht
oder nicht vollständig versteht, zu unterschreiben?
IMHO kann man *gar* nicht gezwungen werden, auf eigene Ansprüche zu
verzichten, egal ob das Dokument nun in Deutsch, Englisch oder Kisuaheli
verfasst ist. Aber ich bin nur Laie.

Und grundsätzlich sollte man auch kein Dokument o. ä. unterschreiben,
dessen Inhalt man nicht kennt und/oder nicht wirklich verstanden hat;
selbst wenn es in Deutsch verfasst sein sollte (bestes Beispiel wäre
Juristendeutsch). Das weiß sogar ich als Laie.

Aber dein Kollege ist mit seinem Weg zu einen Anwalt ja eh schon auf dem
richtigen selbigen. ;-)

Wolfgang
--
Heinz Schmitz
2017-11-29 14:24:52 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Stefan
ein Kollege von mir war bei seinem Ex-Arbeitgeber als Ingenieur
beschäftigt und steht als "Erfinder" auf mehreren Patenten seines
Ex-Arbeitgebers. Vor einigen Jahren wurde er auf eine linke Tour
entlassen. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht hat er gewonnen, d.h. er
hat eine Abfindung kassiert.
Der Ex-Arbeitgeber will nun offenbar eines dieser Patente auch in den
USA anmelden und hat meinen Kollegen nun aufgefordert, ein amtliches
englischsprachiges Dokument zu unterzeichnen bei dem es wohl um einen
Anspruchsverzicht geht.
Hmm; warum sollte der Kollege auf Ansprüche verzichten, die ihm
anscheinend aber doch zustehen (sonst würde der Ex-AG das wohl kaum
von ihm verlangen)? Was wird ihm denn als Gegenleistung dafür geboten?
Das halte ich für die wichtigste Frage: Was wird als Gegenleistung
geboten?
Da sollte sich Dein Kollege gut beraten lassen (x-Prozent vom Umsatz
über die Patentlaufzeit).
Wie hoch war denn seine Erfindervergütung bisher?
Anspruchsverzicht? Da lache ich aber :-).

Grüße,
H.
Matthias Frank
2017-11-29 15:35:06 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Wie hoch war denn seine Erfindervergütung bisher?
Anspruchsverzicht? Da lache ich aber :-).
Korrekt, wobei ich fast ein bisschen vermute die war Null.

Sonst würde der AG gar nicht auf die Idee kommen hier einen
Anspruchverzicht ohne Entschödigung zu verlangen.

Dann hat man sich damals aber schon über den Tisch ziehen lassen.
Wolfgang Jäth
2017-11-29 17:46:06 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Heinz Schmitz
Wie hoch war denn seine Erfindervergütung bisher?
Anspruchsverzicht? Da lache ich aber :-).
Korrekt, wobei ich fast ein bisschen vermute die war Null.
Sonst würde der AG gar nicht auf die Idee kommen hier einen
Anspruchverzicht ohne Entschödigung zu verlangen.
Wieso? /Verlangen/ kann er viel; die Frage ist, ob er es auch /bekommt/.

Und die Tatsache, das er glaubt, sein Verlangen von vornherein mit einer
Drohung untermauern zu müssen ist für mich ein Indiz dafür, dass er sich
dessen gar nicht so sicher ist.
Post by Matthias Frank
Dann hat man sich damals aber schon über den Tisch ziehen lassen.
Nicht zwangsweise. Der OP schrub ja schon, dass der AG linken Touren
nicht abgeneigt ist. Und manche Leute kommen eben nicht aus ihrer Haut
heraus ...

Wolfgang
--
If I could, I would wish for ONE news INDEED being a fake, namely for
the news of this immature cockalorum in fact became President of the
United States.
Reinhard Zwirner
2017-11-29 15:56:56 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Stefan
ein Kollege von mir war bei seinem Ex-Arbeitgeber als Ingenieur
beschäftigt und steht als "Erfinder" auf mehreren Patenten seines
Ex-Arbeitgebers. Vor einigen Jahren wurde er auf eine linke Tour
entlassen. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht hat er gewonnen, d.h. er
hat eine Abfindung kassiert.
Der Ex-Arbeitgeber will nun offenbar eines dieser Patente auch in den
USA anmelden und hat meinen Kollegen nun aufgefordert, ein amtliches
englischsprachiges Dokument zu unterzeichnen bei dem es wohl um einen
Anspruchsverzicht geht.
Hmm; warum sollte der Kollege auf Ansprüche verzichten, die ihm
anscheinend aber doch zustehen (sonst würde der Ex-AG das wohl kaum
von ihm verlangen)? Was wird ihm denn als Gegenleistung dafür geboten?
Nun ja, die gewünschte Unterschrift kann doch auch eine Voraussetzung
sein, die sich aus dem amerikanischen Patentrecht ergibt. Und da die
seinerzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer
Abfindungsregelung verbunden war, in der häufig vereinbart wird, daß
mit Zahlung der Abfindung sämtliche aktuellen und zukünftigen
Ansprüche abgegolten sind, könnte der ehemalige Arbeitgeber durchaus
der Meinung sein, daß ihm die geforderte Unterschrift (als Folge der
Abfindungsvereinbarung) zusteht.
Post by Wolfgang Jäth
Ich denke, da wäre ein Gang zu einem Fachanwalt für Patentrecht eher
empfehlenswert als der Rat von uns Laien hier.
Ack. Evtl. auch noch einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen.

Ciao

Reinhard
Wolfgang Jäth
2017-11-29 17:52:11 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
Post by Wolfgang Jäth
Post by Stefan
ein Kollege von mir war bei seinem Ex-Arbeitgeber als Ingenieur
beschäftigt und steht als "Erfinder" auf mehreren Patenten seines
Ex-Arbeitgebers. Vor einigen Jahren wurde er auf eine linke Tour
entlassen. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht hat er gewonnen, d.h. er
hat eine Abfindung kassiert.
Der Ex-Arbeitgeber will nun offenbar eines dieser Patente auch in den
USA anmelden und hat meinen Kollegen nun aufgefordert, ein amtliches
englischsprachiges Dokument zu unterzeichnen bei dem es wohl um einen
Anspruchsverzicht geht.
Hmm; warum sollte der Kollege auf Ansprüche verzichten, die ihm
anscheinend aber doch zustehen (sonst würde der Ex-AG das wohl kaum
von ihm verlangen)? Was wird ihm denn als Gegenleistung dafür geboten?
Nun ja, die gewünschte Unterschrift kann doch auch eine Voraussetzung
sein, die sich aus dem amerikanischen Patentrecht ergibt.
Das kann sein; ist aber nur ne Vermutung Deinerseits. Aber selbst wenn,
wäre die Frage doch, welche Verpflichtung für den AN daraus entstehen
sollte. IMHO ist das ggf. ein Problem des AG, nicht des AN.
Post by Reinhard Zwirner
Und da die
seinerzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer
Abfindungsregelung verbunden war, in der häufig vereinbart wird, daß
mit Zahlung der Abfindung sämtliche aktuellen und zukünftigen
Ansprüche abgegolten sind,
Nein; wenn dem so wäre, *hätte* der AG damit ja bereits die nun
geforderte Verzichtserklärung.
Post by Reinhard Zwirner
könnte der ehemalige Arbeitgeber durchaus
der Meinung sein, daß ihm die geforderte Unterschrift (als Folge der
Abfindungsvereinbarung) zusteht.
Nun, der Meinung ist er zweifelsohne. Ob berechtigt oder nicht (was ich
eher vermute), muss IMHO ein Anwalt und ggf. ein Gericht entscheiden.

Wolfgang
--
If I could, I would wish for ONE news INDEED being a fake, namely for
the news of this immature cockalorum in fact became President of the
United States.
Andreas Portz
2017-11-29 19:11:23 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Reinhard Zwirner
Und da die
seinerzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer
Abfindungsregelung verbunden war, in der häufig vereinbart wird, daß
mit Zahlung der Abfindung sämtliche aktuellen und zukünftigen
Ansprüche abgegolten sind,
Nein; wenn dem so wäre, *hätte* der AG damit ja bereits die nun
geforderte Verzichtserklärung.
Je nach Formulierung der damaligen Verzichtserklärung hat der AN aber
nur auf die finanzielle Beteiligung an den Erlösen des Patents
verzichtet, nicht aber auf seine prinzipielle 'Teilhaberschaft' daran.
Mglw. war er ja der maßgebliche Entwickler und steht sogar noch in
irgendwelchen Dokumenten. Und nach US Recht könnten dann solche Personen
- unabhängig von ihrer finanziellen 'Verstrickung' - auf ihre
grundlegende Teilhaberschaft verzichten müssen, damit das Patent als
solches von einer (Inhaber)firma an eine andere übereignet werden darf.


-Andreas
Wolfgang Jäth
2017-11-30 07:26:44 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Wolfgang Jäth
Post by Reinhard Zwirner
Und da die
seinerzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer
Abfindungsregelung verbunden war, in der häufig vereinbart wird, daß
mit Zahlung der Abfindung sämtliche aktuellen und zukünftigen
Ansprüche abgegolten sind,
Nein; wenn dem so wäre, *hätte* der AG damit ja bereits die nun
geforderte Verzichtserklärung.
Je nach Formulierung der damaligen Verzichtserklärung hat der AN aber
nur auf die finanzielle Beteiligung an den Erlösen des Patents
verzichtet, nicht aber auf seine prinzipielle 'Teilhaberschaft' daran.
Mglw. war er ja der maßgebliche Entwickler und steht sogar noch in
irgendwelchen Dokumenten. Und nach US Recht könnten dann solche Personen
- unabhängig von ihrer finanziellen 'Verstrickung' - auf ihre
grundlegende Teilhaberschaft verzichten müssen, damit das Patent als
solches von einer (Inhaber)firma an eine andere übereignet werden darf.
Das mag sein; aber der AN *hat* dadurch ein gewisses Rechtsgut (und wenn
es nur das wäre, dass sein Name genannt wird o. ä.). Warum bitte sollte
er auf dieses *ihm* *gehörende* Rechtsgut verzichten, womöglich gar ohne
Gegenleistung?

Wolfgang
--
If I could, I would wish for ONE news INDEED being a fake, namely for
the news of this immature cockalorum in fact became President of the
United States.
Andreas Portz
2017-11-30 17:08:18 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Das mag sein; aber der AN *hat* dadurch ein gewisses Rechtsgut (und wenn
es nur das wäre, dass sein Name genannt wird o. ä.). Warum bitte sollte
er auf dieses *ihm* *gehörende* Rechtsgut verzichten, womöglich gar ohne
Gegenleistung?
Weil in diesem fiktiv gestrickten Sachverhalt sein Ex-AG das Patent
sonst nicht verkaufen könnte. Deshalb übt dieser nun Druck aus, 'alles'
aufzugeben.
Um auf dein "sollte" zurückzukommen: damit er Ruhe vor denen hat, weil
ihm die Vermeidung des Stresses der angekündigten Konsequenzen (wie real
umzusetzen die auch immer wären), lieber ist, als Paarmarkfuffzisch für
sein Wohlverhalten zu fordern.

Aber wie ich gerade feststelle, haben wir/ich uns/mich sowieso in eine
falsche Richtung gemutmaßt. Denn der Ex-AG will das Patent nicht
verkaufen, sondern zusätzlich auch noch in den USA anmelden und dort
ebenfalls damit verdienen. Vielleicht hat er festgestellt, dass sich der
ehemalige Anspruchsverzicht nur auf zum Zeitpunkt der Abfindung des ANs
bestehende Patente bezog und er somit durch die Erweiterung seinen alten
'finanziellen Teilhaber' wieder auf der Tasche hat.

Oder der jetzt zu unterzeichnende, englischsprachige Anspruchsverzicht
ist nichts anderes, als ein für die US Behörden 'taugliches' Dokument,
welches nichts anderes aussagt, als die vor Jahren in Deutschland
geschlossene Abfindungsvereinbarung.


-Andreas
Stefan Schmitz
2017-11-29 21:30:41 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Reinhard Zwirner
Und da die
seinerzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer
Abfindungsregelung verbunden war, in der häufig vereinbart wird, daß
mit Zahlung der Abfindung sämtliche aktuellen und zukünftigen
Ansprüche abgegolten sind,
Nein; wenn dem so wäre, *hätte* der AG damit ja bereits die nun
geforderte Verzichtserklärung.
Die dann aber wohl kaum den Anforderungen amerikanischer Patentbehörden entspricht.
Wolf gang P u f f e
2017-11-30 01:18:35 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
Post by Wolfgang Jäth
Post by Stefan
ein Kollege von mir war bei seinem Ex-Arbeitgeber als Ingenieur
beschäftigt und steht als "Erfinder" auf mehreren Patenten seines
Ex-Arbeitgebers. Vor einigen Jahren wurde er auf eine linke Tour
entlassen. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht hat er gewonnen, d.h. er
hat eine Abfindung kassiert.
Der Ex-Arbeitgeber will nun offenbar eines dieser Patente auch in den
USA anmelden und hat meinen Kollegen nun aufgefordert, ein amtliches
englischsprachiges Dokument zu unterzeichnen bei dem es wohl um einen
Anspruchsverzicht geht.
Hmm; warum sollte der Kollege auf Ansprüche verzichten, die ihm
anscheinend aber doch zustehen (sonst würde der Ex-AG das wohl kaum
von ihm verlangen)? Was wird ihm denn als Gegenleistung dafür geboten?
Nun ja, die gewünschte Unterschrift kann doch auch eine Voraussetzung
sein, die sich aus dem amerikanischen Patentrecht ergibt. Und da die
seinerzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer
Abfindungsregelung verbunden war, in der häufig vereinbart wird, daß
mit Zahlung der Abfindung sämtliche aktuellen und zukünftigen
Ansprüche abgegolten sind, könnte der ehemalige Arbeitgeber durchaus
der Meinung sein, daß ihm die geforderte Unterschrift (als Folge der
Abfindungsvereinbarung) zusteht.
Werden bei einer Beendigung eines Arbeitsvertrages nicht die Ansprüche
für beide Seiten als erledigt festgelegt?
Der AG hat einfach Pech, wenn ihm nach Jahren einfällt, da war noch was.

W.
Heinz Schmitz
2017-11-30 13:25:12 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
Nun ja, die gewünschte Unterschrift kann doch auch eine Voraussetzung
sein, die sich aus dem amerikanischen Patentrecht ergibt. Und da die
seinerzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer
Abfindungsregelung verbunden war, in der häufig vereinbart wird, daß
mit Zahlung der Abfindung sämtliche aktuellen und zukünftigen
Ansprüche abgegolten sind, könnte der ehemalige Arbeitgeber durchaus
der Meinung sein, daß ihm die geforderte Unterschrift (als Folge der
Abfindungsvereinbarung) zusteht.
Wenn alle Ansprüche seinerzeit mit der Abfindung abgegolten wären,
sollte man doch fragen, warum der Ex-AG jetzt mit einem Wunsch nach
Unterschrift ankommt - obwohl zu vermuten ist, dass er am liebsten mit
dem Entlassenen keinen Kontakt mehr haben wollen sollte.
Hätte er eine Verzichtserklärung, wären seine Anwälte sicher in der
Lage, das auch den US-Behörden zu verklickern.

Ausserdem würde ich argumentieren, dass mit dem zum US-Leben
erweckten Patent eine neue Art von Beziehung zwischen AN und AG
entsteht, die nichts mit den seinerzeit abgegoltenen Rechten zu tun
hat.
Post by Reinhard Zwirner
Post by Wolfgang Jäth
Ich denke, da wäre ein Gang zu einem Fachanwalt für Patentrecht eher
empfehlenswert als der Rat von uns Laien hier.
Ack. Evtl. auch noch einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen.
In jedem Falle. Ggf sich die Rechnung vom Ex-AG bezahlen lassen.

Grüße,
H.
Hartmut Kraus
2017-11-30 17:12:05 UTC
Permalink
Post by Stefan
Hallo,
ein Kollege von mir war bei seinem Ex-Arbeitgeber als Ingenieur
beschäftigt und steht als "Erfinder" auf mehreren Patenten seines
Ex-Arbeitgebers. Vor einigen Jahren wurde er auf eine linke Tour
entlassen. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht hat er gewonnen, d.h. er
hat eine Abfindung kassiert.
Der Ex-Arbeitgeber will nun offenbar eines dieser Patente auch in den
USA anmelden und hat meinen Kollegen nun aufgefordert, ein amtliches
englischsprachiges Dokument zu unterzeichnen bei dem es wohl um einen
Anspruchsverzicht geht.
Der Patentanwalt droht für den Fall, dass er nicht unterzeichnet mit
Schadenersatzforderungen seines früheren Arbeitgebers. Der Kollege will
sich wegen dieser Sache mit dem Anwalt beraten, der ihn schon vor dem
Arbeitsgericht vertreten hat.
Insofern habe ich da nur grundsätzlich die Frage, ob man in so einer
oder einer ähnlichen Situation überhaupt gezwungen werden kann, ein
fremdsprachiges Dokument, dessen Inhalt man möglicherweise gar nicht
oder nicht vollständig versteht, zu unterschreiben?
Enstchuldige mal - was für ein Schwachsinn ist denn das wieder? Dieser
"Patentanwalt" soll sich mal seine Studiengebühren wiedergeben lassen!

Die Rechte an den Patenten brauch dein Kollege nicht erst abzutreten -
er hat nämlich keine, nur sein Arbeitgeber. Punkt. Aus.
--
http://www.hkraus.eu/
Rupert Haselbeck
2017-11-30 19:00:09 UTC
Permalink
Post by Stefan
ein Kollege von mir war bei seinem Ex-Arbeitgeber als Ingenieur
beschäftigt und steht als "Erfinder" auf mehreren Patenten seines
Ex-Arbeitgebers. Vor einigen Jahren wurde er auf eine linke Tour
entlassen. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht hat er gewonnen, d.h. er
hat eine Abfindung kassiert.
Darauf kommt es nicht wirklich an. Das ist allenfalls für die Stimmungslage
der Beteiligten bedeutsam
Post by Stefan
Der Ex-Arbeitgeber will nun offenbar eines dieser Patente auch in den
USA anmelden und hat meinen Kollegen nun aufgefordert, ein amtliches
englischsprachiges Dokument zu unterzeichnen bei dem es wohl um einen
Anspruchsverzicht geht.
Verständlich, dass er das möchte.
Post by Stefan
Der Patentanwalt droht für den Fall, dass er nicht unterzeichnet mit
Schadenersatzforderungen seines früheren Arbeitgebers. Der Kollege will
sich wegen dieser Sache mit dem Anwalt beraten, der ihn schon vor dem
Arbeitsgericht vertreten hat.
Insofern habe ich da nur grundsätzlich die Frage, ob man in so einer
oder einer ähnlichen Situation überhaupt gezwungen werden kann, ein
fremdsprachiges Dokument, dessen Inhalt man möglicherweise gar nicht
oder nicht vollständig versteht, zu unterschreiben?
Unterschreiben wird er wohl müssen, jedenfalls dann, wenn es zur Anmeldung
eines Schutzrechts erforderlich ist (und, möglicherweise, wenn er zu dem zu
unterschreibenden Schriftstück eine Übersetzung vorgelegt bekommt (was für
eine Art Ingenieur ist das, der nicht mal englisch kann?).
Das ist alles fein säuberlich geregelt im Gesetz, welches sich
überraschenderweise "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG)" nennt.
§ 15 II dieses Gesetzes verpflichtet den Arbeitnehmer zur Mitwirkung bei
Schutzrechtsanmeldungen und § 26 sagt uns, dass das auch nach Auflösung des
Arbeitsverhältnisses weiterhin gilt.
Das obige "unterschreiben müssen" ist dabei so zu verstehen, dass er sich
halt schadenersatzpflichtig macht, wenn er die Unterschrift verweigert.

MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-11-30 19:21:16 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Unterschreiben wird er wohl müssen, jedenfalls dann, wenn es zur Anmeldung
eines Schutzrechts erforderlich ist
Quatsch. Die Rechte liegen allein bei der Firma, wenn der "Erfinder" da
angestellt war. Da hat er also gar nichts zu unterschreiben, das geht in
alles nichts mehr an. So einfach ist das.
Post by Rupert Haselbeck
(was für eine Art Ingenieur ist das, der nicht mal englisch kann?).
Jedenfalls eine bessere als deine Art "Berufsjuristen" (einem ein Kind
in den Bauch reden wollen, dem mittels Kaiserschnitt auf die Welt
geholfen werden muss - aber das ist ja bei dir nichts Neues.
--
http://www.hkraus.eu/
Rupert Haselbeck
2017-11-30 22:10:09 UTC
Permalink
[Quatsch]
Hatte der Schnapsladen ein größeres Sonderangebot?

MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-12-01 15:03:09 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Hatte der Schnapsladen ein größeres Sonderangebot?
Unterschreiben wird er wohl müssen, jedenfalls dann, wenn es zur Anmeldung
eines Schutzrechts erforderlich ist
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-01 00:54:23 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Unterschreiben wird er wohl müssen, jedenfalls dann, wenn es zur Anmeldung
eines Schutzrechts erforderlich ist
Quatsch. Die Rechte liegen allein bei der Firma, wenn der "Erfinder" da
angestellt war. Da hat er also gar nichts zu unterschreiben, das geht in
alles nichts mehr an. So einfach ist das.
Post by Rupert Haselbeck
(was für eine Art Ingenieur ist das, der nicht mal englisch kann?).
Jedenfalls eine bessere als deine Art "Berufsjuristen" (einem ein Kind
in den Bauch reden wollen, dem mittels Kaiserschnitt auf die Welt
geholfen werden muss - aber das ist ja bei dir nichts Neues.
Also hier mal das Beispiel von meiner "Baustelle Website":

https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=103265813&CURSOR=0

Hinweise:

- Herr Schneider ist zwar der Erfinder, aber bei Stamer GmbH angestellt.
Also liegen die Rechte allein bei denen (bzw beui ihrem Vertreter), Herr
Schneider bräuchte auch nichts zu unterschreiben, wenn die's weiter
verhökern wollten - egal ob er nun noch dort angestellt wäre oder nicht
mehr, du Scherzkeks.

- Der Vertreter Manitz, Finsterwald & Partner GbR ist eine Anwaltskanzei.

So, jetzt krieg' mal 'raus, warum das Patent erloschen ist. Ist
eigentlich ganz einfach - bloß nicht für so einen Umstandskapser wie
dich oder gewisse "Patentanwälte".
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-01 00:57:10 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
Post by Rupert Haselbeck
Unterschreiben wird er wohl müssen, jedenfalls dann, wenn es zur Anmeldung
eines Schutzrechts erforderlich ist
Quatsch. Die Rechte liegen allein bei der Firma, wenn der "Erfinder" da
angestellt war. Da hat er also gar nichts zu unterschreiben, das geht in
alles nichts mehr an. So einfach ist das.
Post by Rupert Haselbeck
(was für eine Art Ingenieur ist das, der nicht mal englisch kann?).
Jedenfalls eine bessere als deine Art "Berufsjuristen" (einem ein Kind
in den Bauch reden wollen, dem mittels Kaiserschnitt auf die Welt
geholfen werden muss - aber das ist ja bei dir nichts Neues.
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=103265813&CURSOR=0
- Herr Schneider ist zwar der Erfinder, aber bei Stamer GmbH angestellt.
Also liegen die Rechte allein bei denen (bzw beui ihrem Vertreter), Herr
Schneider bräuchte auch nichts zu unterschreiben, wenn die's weiter
verhökern wollten - egal ob er nun noch dort angestellt wäre oder nicht
mehr, du Scherzkeks.
- Der Vertreter Manitz, Finsterwald & Partner GbR ist eine Anwaltskanzei.
So, jetzt krieg' mal 'raus, warum das Patent erloschen ist. Ist
eigentlich ganz einfach - bloß nicht für so einen Umstandskapser wie
dich oder gewisse "Patentanwälte".
Die "Entgegenhaltungen" sind übrigens der Witz in Tüten - das sieht
jeder, der mal in Elektronik 'reingerochen hat - also du natürlich auch
nicht. Aber über Ingenieure lästern.
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-01 01:05:20 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Post by Hartmut Kraus
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=103265813&CURSOR=0
- Herr Schneider ist zwar der Erfinder, aber bei Stamer GmbH angestellt.
Also liegen die Rechte allein bei denen (bzw beui ihrem Vertreter), Herr
Schneider bräuchte auch nichts zu unterschreiben, wenn die's weiter
verhökern wollten - egal ob er nun noch dort angestellt wäre oder nicht
mehr, du Scherzkeks.
- Der Vertreter Manitz, Finsterwald & Partner GbR ist eine Anwaltskanzei.
So, jetzt krieg' mal 'raus, warum das Patent erloschen ist. Ist
eigentlich ganz einfach - bloß nicht für so einen Umstandskapser wie
dich oder gewisse "Patentanwälte".
Die "Entgegenhaltungen" sind übrigens der Witz in Tüten - das sieht
jeder, der mal in Elektronik 'reingerochen hat - also du natürlich auch
nicht. Aber über Ingenieure lästern.
Ach ja - Super - Ingrid muss doch mal wieder zuschlagen, und zwar indem
sie sich selbst zitiert. :-)

"Zu dem Patent hab ich übrigens Herrn Schneider wochenlang mit Mails
bombardiert, bis er sich mal geäußert hat. Dann mal Stamer Musikanlagen
GmbH angemailt, mit Links auf diverse Forenbeiträge von mir, daraufhin
hat mich einer mal angerufen, und wir haben ein paar Stunden
philosphiert. (Falls dir Stamer kein Begriff ist: Hughes & Kettner ist
eine "Tochter" von denen, und da ist Herr Schneider angestellt.) Die
Frage, ob die Schaltung wirklich so funktioniert (was ich zu bezweifeln
wage) haben sie mir allerdings bis heute nicht beantwortet."

Tja, warum wohl, Rupert? :-)

"H&K bauen übrigens nur Röhren ein, die ihr selbstentwickeltes
Testverfahren durchlaufen haben. 1/3 übersteht das nicht. Und ob eine
nach dieser Tortur länger lebt, wage ich auch zu bezweifeln. Dass
überhaupt eine 3 kV (in Worten: Dreitausend Volt) Überspannung überlebt,
sowieso. :-)"

Habe ihnen also den Vorschalg gemacht. Sollen sie sich mal dieses
Verfahren patentieren lassen. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Stefan
2017-12-01 05:28:29 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Das ist alles fein säuberlich geregelt im Gesetz, welches sich
überraschenderweise "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG)" nennt.
§ 15 II dieses Gesetzes verpflichtet den Arbeitnehmer zur Mitwirkung bei
Schutzrechtsanmeldungen und § 26 sagt uns, dass das auch nach Auflösung des
Arbeitsverhältnisses weiterhin gilt.
das klingt plausibel
Matthias Frank
2017-12-01 08:03:37 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Das obige "unterschreiben müssen" ist dabei so zu verstehen, dass er sich
halt schadenersatzpflichtig macht, wenn er die Unterschrift verweigert.
Die Frage ist, muss er auch den Anspruchsverzicht unterschreiben?
Oder wäre der evtl. gar ncht wirksam und ihm würden trotzdem Zahlungen
zustehen.
Hartmut Kraus
2017-12-01 13:03:49 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Rupert Haselbeck
Das obige "unterschreiben müssen" ist dabei so zu verstehen, dass er sich
halt schadenersatzpflichtig macht, wenn er die Unterschrift verweigert.
Die Frage ist, muss er auch den Anspruchsverzicht unterschreiben?
Nein. Nochmal: Der Inhaber des Patents ist der Arbeitgeber. Die Rechte
liegen also bei ihm (vorausgesetzt, es ist eine Diensterfindung).

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmererfindung#Allgemeines

Dem Erfinder steht eine Vergütung zu.
Post by Matthias Frank
Oder wäre der evtl. gar ncht wirksam
Wenn er ihn unterschreibt, schon. :-) Aber dazu kann ihn keiner zwingen.
Post by Matthias Frank
und ihm würden trotzdem Zahlungen zustehen.
Vergütung steht im zu, und daraus kann der AG keinen
Schadensersatzanspruch ableiten. Schon gar nicht daraus, dass der
Erfinder auf seine rechtmäßigen Ansprüche nicht verzichten will. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Rupert Haselbeck
2017-12-01 19:00:47 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Rupert Haselbeck
Das obige "unterschreiben müssen" ist dabei so zu verstehen, dass er sich
halt schadenersatzpflichtig macht, wenn er die Unterschrift verweigert.
Die Frage ist, muss er auch den Anspruchsverzicht unterschreiben?
Für die Anmeldung von Schutzrechten bedarf es keines "Anspruchsverzichts",
was auch immer der OP damit gemeint haben mag
Post by Matthias Frank
Oder wäre der evtl. gar ncht wirksam und ihm würden trotzdem Zahlungen
zustehen.
Die gesetzliche Vergütung sollte er bereits im zeitlichen Zusammenhang mit
der Meldung der Erfindung an den Arbeitgeber erhalten haben. Wenn er sie
nicht rechtzeitig, ggfls. gerichtlich, eingefordert hat, dann wird es mit
einem Zurückbehaltungsrecht oder dergl. jetzt schwierig werden.

MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-12-01 19:53:12 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Matthias Frank
Post by Rupert Haselbeck
Das obige "unterschreiben müssen" ist dabei so zu verstehen, dass er sich
halt schadenersatzpflichtig macht, wenn er die Unterschrift verweigert.
Die Frage ist, muss er auch den Anspruchsverzicht unterschreiben?
Für die Anmeldung von Schutzrechten bedarf es keines "Anspruchsverzichts",
was auch immer der OP damit gemeint haben mag
Unterschreiben wird er wohl müssen, jedenfalls dann, wenn es zur Anmeldung
eines Schutzrechts erforderlich ist [...]
Das obige "unterschreiben müssen" ist dabei so zu verstehen, dass er sich
halt schadenersatzpflichtig macht, wenn er die Unterschrift verweigert.
Post by Matthias Frank
Oder wäre der evtl. gar ncht wirksam und ihm würden trotzdem Zahlungen
zustehen.
Die gesetzliche Vergütung sollte er bereits im zeitlichen Zusammenhang mit
der Meldung der Erfindung an den Arbeitgeber erhalten haben. Wenn er sie
nicht rechtzeitig, ggfls. gerichtlich, eingefordert hat, dann wird es mit
einem Zurückbehaltungsrecht oder dergl. jetzt schwierig werden.
So ist es.
--
http://www.hkraus.eu/
Stefan
2017-12-02 11:37:50 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Matthias Frank
Post by Rupert Haselbeck
Das obige "unterschreiben müssen" ist dabei so zu verstehen, dass er sich
halt schadenersatzpflichtig macht, wenn er die Unterschrift verweigert.
Die Frage ist, muss er auch den Anspruchsverzicht unterschreiben?
Für die Anmeldung von Schutzrechten bedarf es keines "Anspruchsverzichts",
was auch immer der OP damit gemeint haben mag
Das ist einer der Punkte, der nicht zuletzt deshalb unklar ist, weil das
entsprechende Dokument in Juristenenglisch verfasst ist. Deshalb auch
die Frage, ob es überhaupt eine Verpflichtung geben kann solch ein
fremdsprachiges Dokument zu unterzeichnen, oder ob es in so einem Fall
nicht Sache des Anspruchsstellers, also des Ex-Arbeitgebers, wäre, eine
beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Post by Rupert Haselbeck
Die gesetzliche Vergütung sollte er bereits im zeitlichen Zusammenhang mit
der Meldung der Erfindung an den Arbeitgeber erhalten haben.
Aus dem Patent um das es hier geht sind vermutlich bisher keine Erträge
entstanden und ob es jemals welche gibt und in welcher Höhe ist
fraglich. Deshalb hat mein Kollege aus diesem Patent auch nie etwas
bekommen.

Es kann natürlich sein, dass der Ex-Arbeitgeber nun ein bisher wertloses
Patent verkaufen kann, dieses dazu aber auch in den USA anmelden muss.
Aber das sind alles nur Mutmaßungen.
Post by Rupert Haselbeck
MfG
Rupert
Hartmut Kraus
2017-12-02 13:12:09 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by Rupert Haselbeck
Für die Anmeldung von Schutzrechten bedarf es keines
"Anspruchsverzichts"
Völlig korrekt (hatten wir schon).
Post by Stefan
Das ist einer der Punkte, der nicht zuletzt deshalb unklar ist, weil das
entsprechende Dokument in Juristenenglisch verfasst ist. Deshalb auch
die Frage,
Das ist eben keine Frage. Mit dem Ding kann sich der "Arbeitgeber" den
Pops abwischen, das sollte inzwischen wohl klar sein.
Post by Stefan
ob es überhaupt eine Verpflichtung geben kann solch ein
fremdsprachiges Dokument zu unterzeichnen, oder ob es in so einem Fall
nicht Sache des Anspruchsstellers, also des Ex-Arbeitgebers, wäre, eine
beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Wer denn stellt hier einen Anspruch? Die verlangen doch nur echt und
ernsthaft, der Erfinder sollte auf seine Ansprüche verzichten. Und wenn
er das nicht tut, wollen sie ihm mit irgendwelchen
Schadensersatzforderungen kommen? Sorry, so ein Dachschaden ist wohl
durch nichts zu ersetzen. :-)
Post by Stefan
Post by Rupert Haselbeck
Die gesetzliche Vergütung sollte er bereits im zeitlichen Zusammenhang mit
der Meldung der Erfindung an den Arbeitgeber erhalten haben.
Aus dem Patent um das es hier geht sind vermutlich bisher keine Erträge
entstanden
Das ist in diesem Zusammenhang doch völlig irrelevant.
Post by Stefan
und ob es jemals welche gibt und in welcher Höhe ist
fraglich. Deshalb hat mein Kollege aus diesem Patent auch nie etwas
bekommen.
Aus seinem Arbeitsverhältnis, in dessen Rahmen er auch Erfinder war,
schon. Damit sollten seine Ansprüche abgegolten sein. Vorerst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmererfindung#Erfindungsmeldung
Post by Stefan
Es kann natürlich sein, dass der Ex-Arbeitgeber nun ein bisher wertloses
Patent verkaufen kann,
Klar, den Amis kann man ggf. doch auch Kacke in Tüten verkaufen - wie
mein damaliger "Arbeitgeber" sich selber kurz vor seiner endgültigen
Pleite (und nachdem die Projektabteilung und der beste Enwtickler schon
geschlossen gekündigt und eine eigene Frima aufgemacht hatten) :

https://www.channelpartner.de/a/microsoft-schiebt-apertum-auf-das-abstellgleis-der-software-geschichte,630115


Da haben also zur Abwechslung mal Deutsche Amis beschissen - warum nicht
mal so rum. Aber M$ hat die Kröte ja auch baldigst wieder ausgespuckt,
die sie damals geschluckt hatten. Leider hat "Channelpartner" meinen
Kommentar gelöscht - es kann halt nicht sein, was nicht sein darf. :-)

"Schön. Ich gönne Apertum dieses Ende - auch (oder gerade weil) auch
"Herzblut" (Blödsinn: Gehirnschmalz) von mir als Entwickler mit
drinsteckt. Zum Dank für positive Rückmeldungen von außen ("es wird
besser, vor allem danke für die täglichen Statusmeldungen von
HerrnKraus") fing ich von meinem Chef eine Abmahnung: Ich hätte
gefälligst jeden dirkten Kundenkontakt zu unterlassen. Als ich dann
kündigte, schrieb derselbe Chef mir ein super zeugnis - nach dem war ich
der Beste auf Erden. Das hätte er sich ein bisschen früher überlegen müssen.

Beste Grüße aus Gilching

Hartmut Kraus"

Dumm nur, dass ich extra wegen dieser Firma nach Gilching gezogen bin
und seitdem in diesem Kaff festhänge ...
--
http://www.hkraus.eu/
Hartmut Kraus
2017-12-02 13:25:29 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Klar, den Amis kann man ggf. doch auch Kacke in Tüten verkaufen - wie
mein damaliger "Arbeitgeber" sich selber kurz vor seiner endgültigen
Pleite (und nachdem die Projektabteilung und der beste Enwtickler schon
https://www.channelpartner.de/a/microsoft-schiebt-apertum-auf-das-abstellgleis-der-software-geschichte,630115
Da haben also zur Abwechslung mal Deutsche Amis beschissen - warum nicht
mal so rum. Aber M$ hat die Kröte ja auch baldigst wieder ausgespuckt,
die sie damals geschluckt hatten. Leider hat "Channelpartner" meinen
Kommentar gelöscht - es kann halt nicht sein, was nicht sein darf. :-)
"Schön. Ich gönne Apertum dieses Ende - auch (oder gerade weil) auch
"Herzblut" (Blödsinn: Gehirnschmalz) von mir als Entwickler mit
drinsteckt. Zum Dank für positive Rückmeldungen von außen ("es wird
besser, vor allem danke für die täglichen Statusmeldungen von
HerrnKraus") fing ich von meinem Chef eine Abmahnung: Ich hätte
gefälligst jeden dirkten Kundenkontakt zu unterlassen. Als ich dann
kündigte, schrieb derselbe Chef mir ein super zeugnis - nach dem war ich
der Beste auf Erden. Das hätte er sich ein bisschen früher überlegen müssen.
Beste Grüße aus Gilching
Hartmut Kraus"
Dumm nur, dass ich extra wegen dieser Firma nach Gilching gezogen bin
und seitdem in diesem Kaff festhänge ...
Warum "Arbeitgeber" in Gänsefüßchen? Weil ich dem meine Arbeit gegeben
habe und der mir Geld dafür. Die Ware auf dem Arbeitsmarkt ist nun mal
die Arbeitskraft - und die sog. Arbeutnehmer bieten die an, und die sog.
Arbeitgeber kaufen sie (oder auch nicht - eben eine Frage von Angebot
und Nachfrage, wie auf jedem Markt). So läuft der Hase im Kapitalismus -
aber nicht erst, seit Marx diese bis heute (und wohl in alle Ewigkeit,
insbesondere in der Gesatzgebung und Rechtsprechung) kopfstehenden
Bezeichnungen mal auf die Füße gestellt hat.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und hoffe, auch mit der
...zillionsten Wiederholung niemanden gelangweilt zu haben. Ich bin's
wieder mal maßlos. :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Heinz Schmitz
2017-12-01 18:44:02 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
§ 15 II dieses Gesetzes verpflichtet den Arbeitnehmer zur Mitwirkung bei
Schutzrechtsanmeldungen und § 26 sagt uns, dass das auch nach Auflösung des
Arbeitsverhältnisses weiterhin gilt.
Das obige "unterschreiben müssen" ist dabei so zu verstehen, dass er sich
halt schadenersatzpflichtig macht, wenn er die Unterschrift verweigert.
Wobei wir im geschilderten Fall wohl davon ausgehen dürfen, dass
eine Verweigerung der Mitwirkung als Antwort auf eine Verweigerung
von Vergütung zu verstehen ist, mithin durch ein entsprechendes
Angebot des Ex-Arbeitnehmers sofort zu beheben wäre?

Grüße,
H.
Loading...