Discussion:
Hausverbot in Behörde
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2018-08-08 20:10:23 UTC
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Hier hat gestern jemand im Sozialamt heftig randaliert und dabei das
Büromobiliar zerstört.

Ihm wurde ein Hausverbot für alle Verwaltungsgebäude der Stadt erteilt.

Ist das überhaupt so ohne weiteres zulässig? Der Typ muss ja weiterhin
Behördengänge erledigen können. Kann man verlangen, dass er dafür einen Vertreter
schickt oder alles schriftlich erledigt?
U***@web.de
2018-08-09 07:50:31 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Hier hat gestern jemand im Sozialamt heftig randaliert und dabei das
Büromobiliar zerstört.
Ihm wurde ein Hausverbot für alle Verwaltungsgebäude der Stadt erteilt.
Ist das überhaupt so ohne weiteres zulässig?
Ich kenne es so, daß bei vorab festgelegten Vorspracheterminen
das Hausverbot ausgesetzt wird, bis zum nächsten Problem.

Gruß, ULF
Thomas Homilius
2018-08-12 10:42:29 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Hier hat gestern jemand im Sozialamt heftig randaliert und dabei das
Büromobiliar zerstört.
Ihm wurde ein Hausverbot für alle Verwaltungsgebäude der Stadt erteilt.
Ist das überhaupt so ohne weiteres zulässig? Der Typ muss ja weiterhin
Behördengänge erledigen können. Kann man verlangen, dass er dafür einen Vertreter
schickt oder alles schriftlich erledigt?
Koennte der Betroffene nicht auch Widerspruch gegen das Hausverbot
einlegen, da es sich um ein oeffentlich-rechtliches Hausverbot handelt
und nicht um ein zivilrechtliches?

Nach Ablehnung des Widerspruchs muss dann beim Verwaltungsgericht
geklagt werden.
--
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m***@obrembalski.de
2018-08-27 19:25:04 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Stefan Schmitz
Hier hat gestern jemand im Sozialamt heftig randaliert und dabei das
Büromobiliar zerstört.
Ihm wurde ein Hausverbot für alle Verwaltungsgebäude der Stadt erteilt.
Ist das überhaupt so ohne weiteres zulässig? Der Typ muss ja weiterhin
Behördengänge erledigen können. Kann man verlangen, dass er dafür einen Vertreter
schickt oder alles schriftlich erledigt?
Koennte der Betroffene nicht auch Widerspruch gegen das Hausverbot
einlegen, da es sich um ein oeffentlich-rechtliches Hausverbot handelt
und nicht um ein zivilrechtliches?
Ja, normalerweise ist das so.
Post by Thomas Homilius
Nach Ablehnung des Widerspruchs muss dann beim Verwaltungsgericht
geklagt.
Wenn es ums Sozialamt geht, kann ich mir vorstellen, dass da nicht das Verwaltungs-, sondern das Sozialgericht zuständig ist. Bei jemandem, der in den Räumen der Behörde gerade heftig randaliert hat, halte ich die Klage - wie den Widerspruch - allerdings für wenig erfolgversprechend.

Gru0,
Mark

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